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Mastbruch

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko

Ein Mastbruch ist das Brechen oder Knicken des Mastes, oft weil ein Want, ein Stag oder ein Beschlag nachgibt. Fällt der Mast, beschädigt er meist Deck, Reling und Segel mit, und auf See wird daraus schnell ein Notfall. Für die Versicherung ist die Ursache entscheidend: Ein Bruch durch eine Böe oder eine Kollision ist ein Unfall, ein Bruch, weil das Rigg alt und ermüdet war, gilt häufig als Verschleiß. Beispiel: Bei einer Halse reißt ein altes Unterwant, der Mast kommt über Bord.

Bei uns: In Basis PLUS und Premium ist das Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, stehendem und laufendem Gut sowie das Reißen von Segeln als Unfall des Fahrzeugs versichert, Ziffer A.3.1.1. Abnutzung und mangelhafte Wartung bleiben ausgeschlossen. Die Basis deckt keinen Unfall des Fahrzeugs.

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