Startseite / Glossar / Mietsachschäden
Mietsachschäden
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Haftpflicht
Mietsachschäden sind Schäden an Sachen, die Sie gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben. Die Haftpflicht lässt sie im Grundsatz außen vor: Wer eine fremde Sache in Gebrauch nimmt, steht ihrem Eigentümer vertraglich näher als ein beliebiger Dritter, und dieses Verhältnis soll die Haftpflicht nicht mittragen. Ein Beispiel vom Wasser: Beim Anlegen drückt eine Bö den Bug gegen den gemieteten Steg, zwei Bohlen und ein Poller sind hin. Der Hafen schickt die Rechnung, und ohne eine ausdrückliche Rückausnahme für Mietsachschäden zahlen Sie sie selbst. Dasselbe gilt für das Tor des gemieteten Einstellraums im Winterlager.
Bei uns: Abweichend von Ziffer A-6.2.6 gilt in Basis PLUS und Premium die Haftpflicht aus der Beschädigung von Steganlagen, Einstellräumen und Stellplätzen, die für das versicherte Boot angemietet sind, als mitversichert, dazu die daraus folgenden Vermögensschäden. Je Schadenereignis gilt die vereinbarte Versicherungssumme, je Versicherungsjahr das Doppelte. Im Basis-Tarif bleibt es beim Ausschluss.
Passende Themen
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.