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Nachtklausel
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Diebstahl
Eine Einschränkung, die den Kaskoschutz nachts begrenzt, häufig auf die Zeit zwischen 8 und 20 Uhr, oder ihn an einen verschlossenen Lagerort bindet. Betrifft in der Praxis vor allem Jetskis und Trailergespanne, die über Nacht auf einem Parkplatz stehen.
Bei uns: Sie steht in den Bedingungen unter der Jetski-Klausel und gilt nur für Jetskis: in Basis und Basis PLUS für die Zeit von 22 bis 8 Uhr, im Premium entfällt sie. Für Boote und Yachten gibt es keine Nachtklausel.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.