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Neu für alt
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Entschädigung
Wird bei einer Reparatur ein altes Teil durch ein neues ersetzt, ist das Boot danach mehr wert als vorher. Für diesen Zugewinn kürzen viele Kaskoverträge die Entschädigung, gestaffelt nach dem Alter des Teils. Betroffen sind vor allem Segel, Persenning, Polster, Elektronik und Motoren. Beispiel: Die zwölf Jahre alte Genua reißt im Sturm. Bezahlt wird ein neues Segel, das erheblich länger halten wird als das alte, und je nach Vertrag bleibt ein Teil der Rechnung beim Eigner. Ob gekürzt wird und wie stark, steht in den Bedingungen und im Versicherungsschein.
Bei uns: Im Basis-Tarif werden auch reparaturfähige Schäden nach Zeitwert ersetzt, mit Abzug nach Alter: bis 3 Jahre ohne Abzug, nach 3 Jahren 20 Prozent, nach 5 Jahren 35 Prozent, ab 10 Jahren 50 Prozent. Ab Basis PLUS werden Teilschäden ohne altersbedingten Abzug ersetzt, im Premium zum Neuwert. In Basis PLUS und Premium gilt die Staffel nur, wenn sie im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag vereinbart ist.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.