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Neuwert

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Entschädigung

Neuwert ist der Betrag, den eine gleichartige neue Sache heute kostet, auch Wiederbeschaffungswert neu genannt. Das Gegenstück ist der Zeitwert, bei dem Alter und Abnutzung abgezogen werden. Für Eigner zählt der Unterschied vor allem bei Teilschäden an älteren Booten: Ein neues Segel, eine neue Persenning oder ein neuer Plotter kosten den Neupreis, ganz gleich wie alt das ersetzte Teil war. Beispiel: Ein zwölf Jahre altes Großsegel reißt im Sturm, das neue kostet den vollen Preis.

Bei uns: Im Premium ersetzen wir Teilschäden ohne altersbedingte Abzüge zum Neuwert, Ziffer A-9.2, und bei Zerstörung zum Neuwert bis zur festen Taxe, Ziffer A-9.1. In Basis PLUS werden Teilschäden ohne altersbedingte Abzüge ersetzt, Ziffer A-9.4. Die Basis rechnet nach Zeitwert mit gestaffeltem Abzug.

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