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Obliegenheit

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Obliegenheiten

Eine Pflicht, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen, damit die Deckung erhalten bleibt: wahre Angaben im Antrag, unverzügliche Schadenmeldung, Schadenminderung, Einhaltung vereinbarter Sicherungsauflagen. Ein Verstoß kann die Leistung ganz oder teilweise kosten.

Bei uns: Die drei praktisch wichtigsten: jeden Schaden unverzüglich melden, Brand, Diebstahl und Vandalismus sofort bei der Polizei anzeigen und uns vor der Reparatur Gelegenheit zur Besichtigung geben (Kasko B-3.2.1, B-3.2.4). Wer das Boot führt, braucht den vorgeschriebenen Führerschein. Alles Weitere steht in Teil B Ihres Bedingungswerks.

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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.

Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

Korb gepackt?

Picknick an Bord? Wir sind dabei.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

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Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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