Startseite / Glossar / Obliegenheit
Obliegenheit
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Obliegenheiten
Eine Pflicht, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen, damit die Deckung erhalten bleibt: wahre Angaben im Antrag, unverzügliche Schadenmeldung, Schadenminderung, Einhaltung vereinbarter Sicherungsauflagen. Ein Verstoß kann die Leistung ganz oder teilweise kosten.
Bei uns: Die drei praktisch wichtigsten: jeden Schaden unverzüglich melden, Brand, Diebstahl und Vandalismus sofort bei der Polizei anzeigen und uns vor der Reparatur Gelegenheit zur Besichtigung geben (Kasko B-3.2.1, B-3.2.4). Wer das Boot führt, braucht den vorgeschriebenen Führerschein. Alles Weitere steht in Teil B Ihres Bedingungswerks.
Passende Themen
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.