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Ortungstracker
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Obliegenheiten
Ein Ortungstracker ist ein kleines, fest verbautes Funkmodul an Bord, das seine Position über Mobilfunk oder Satellit meldet. Nach einem Diebstahl ist er oft der einzige Grund, warum ein Boot zurückkommt: Der Trailer wird nachts von der Slipanlage gezogen, am Morgen zeigt die App ihn auf einem Hof zweihundert Kilometer weiter, und die Polizei fährt hin. Versicherungsseitig ist das Gerät zweischneidig. Wer einen Tracker angibt, bekommt oft günstigere Bedingungen, bindet sich damit aber auch: Viele Bedingungswerke zählen den Einbau zu den angezeigten Gefahrumständen und verlangen im Schadenfall den Nachweis, dass er verbaut war und lief.
Bei uns, offen gesagt: In Basis und Basis PLUS gehört der Einbau eines Ortungstrackers nach Ziffer B-3.2.7 zur vorvertraglichen Anzeigepflicht. Lässt sich der Nachweis nicht erbringen, dürfen wir die Entschädigung um 25 Prozent kürzen. Premium führt diese Klausel nicht. Wer einen Tracker angegeben hat, sollte Rechnung, Einbaubeleg und einen Funktionsnachweis an Bord griffbereit haben.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.