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Schadenfallkündigung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag
Das Recht, einen Versicherungsvertrag nach einem Schaden vorzeitig zu beenden, und es steht beiden Seiten zu: dem Eigner wie dem Versicherer. Die Frist hängt nicht am Vertragsjahr, sondern an der Regulierung. Wer nach einer Grundberührung die Rechnung der Werft erstattet bekommt, hat danach in der Regel einen Monat, bis das Recht für beide verfällt. Bis zur Wirksamkeit läuft der Vertrag mitsamt Deckung unverändert weiter. Gekündigt wird in Textform, ein Brief oder eine E-Mail genügt.
Bei uns: In der Kasko steht die Klausel in Basis, Basis PLUS und Premium gleichlautend unter Ziffer B-2.2.2, in der Wassersport-Haftpflicht unter Ziffer B-4.2.2: Nach einem Versicherungsfall kann jede Seite in Textform kündigen, Ihre Kündigung wirkt mit Zugang, unsere einen Monat danach. Im Unfallschutz gilt Ziffer B2-2, im Rechtsschutz braucht es dafür zwei Fälle in zwölf Monaten.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.