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Sachverständigenkosten
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Entschädigung
Nach einem Schaden am Boot muss jemand feststellen, was kaputt ist, woher es kommt und was die Reparatur kostet. Diese Arbeit macht ein Sachverständiger, und sein Honorar erreicht schnell einen vierstelligen Betrag. Wer ihn bezahlt, entscheidet sich fast immer vorher und nicht hinterher: Die meisten Kaskobedingungen erstatten ein Gutachten nur dann, wenn der Versicherer den Auftrag selbst veranlasst oder ihm vorher zugestimmt hat. Wer nach einer Grundberührung am Samstag von sich aus einen Gutachter an den Kran bestellt, bleibt auf der Rechnung möglicherweise sitzen, obwohl der Schaden selbst versichert ist.
Bei uns: In allen drei Kasko-Tarifen gilt dieselbe Regel: Sachverständigenkosten werden nur erstattet, wenn der Versicherer die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat. Fragen Sie also vorher bei uns an, statt selbst einen Gutachter zu bestellen. Im Rechtsschutz gilt anderes: Ist der Verkehrs-Rechtsschutz vereinbart, sind die Kosten eines technisch sachkundigen Sachverständigen gedeckt.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.