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Rettungskosten
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Schaden
Aufwendungen, die Sie machen, um einen Schaden abzuwenden oder zu mindern. Nach § 83 VVG ersetzt der Versicherer sie, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, vorher grundsätzlich nicht. Vorsorgliches Kranen bei angekündigtem Sturm fällt deshalb in der Regel nicht darunter.
Bei uns: In allen drei Kaskotarifen ersetzen wir solche Aufwendungen im Versicherungsfall, auch erfolglose und auch über die Versicherungssumme hinaus (Basis A-4.1, Basis PLUS und Premium A-5.1). Melden Sie sich vor größeren Maßnahmen, wir sagen Ihnen, was übernommen wird.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.