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Rettungskosten

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Schaden

Aufwendungen, die Sie machen, um einen Schaden abzuwenden oder zu mindern. Nach § 83 VVG ersetzt der Versicherer sie, sobald der Versicherungsfall eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, vorher grundsätzlich nicht. Vorsorgliches Kranen bei angekündigtem Sturm fällt deshalb in der Regel nicht darunter.

Bei uns: In allen drei Kaskotarifen ersetzen wir solche Aufwendungen im Versicherungsfall, auch erfolglose und auch über die Versicherungssumme hinaus (Basis A-4.1, Basis PLUS und Premium A-5.1). Melden Sie sich vor größeren Maßnahmen, wir sagen Ihnen, was übernommen wird.

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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.

Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.

Ein Paar sitzt bei Sonnenuntergang lachend auf dem Bug eines kleinen Motorboots auf einem Waldsee

Feierabend auf dem Wasser

Füße ins Wasser, Kopf frei.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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