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Repräsentant
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Obliegenheiten
Repräsentant ist nicht jeder, der einmal am Steuer steht. Gemeint ist, wer die Obhut über das Boot mit Wissen des Eigners wie über ein eigenes übernimmt: der Bekannte, der das Schiff über den Winter betreut, der Verwalter einer Charterflotte, der Lebenspartner, dem das Boot für eine ganze Saison überlassen ist. Was eine solche Person versäumt, wird dem Eigner zugerechnet, als hätte er es selbst versäumt. Ein Beispiel vom Wasser: Der Freund, der das Boot hütet, lässt nach dem Slippen das Seeventil offen, und am Morgen steht das Wasser in der Bilge. Wer nur eine Wache mitfährt oder kurz aushilft, ist dagegen kein Repräsentant.
Bei uns: Alle drei Kaskotarife ziehen den Kreis gleich weit: Die Regelungen zu Ihren Pflichten gelten sinngemäß auch für die Personen, denen Sie Ihr Boot zum Gebrauch überlassen, in Basis und Basis PLUS nach Ziffer B-3.2.8, im Premium nach Ziffer B-3.2.7. Wird eine solche Pflicht vorsätzlich verletzt, entfällt der Schutz, bei grober Fahrlässigkeit kürzen wir nach dem Verschulden (Ziffer B-3.3).
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.