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Strafkautionsdarlehen
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Haftpflicht
Nach einem Unfall im Ausland kann eine Behörde oder ein Gericht das Boot festhalten und eine Sicherheitsleistung verlangen, bevor es wieder ausläuft und der Skipper abreisen darf. Die Höhe bestimmt das dortige Recht, nicht der Eigner, und fällig ist sie sofort. Ein Strafkautionsdarlehen ist das Geld, das der Versicherer dafür vorstreckt. Es ist kein Geschenk, sondern ein Darlehen: Es wandert zurück, sobald das Verfahren endet oder ein Dritter erstattet.
Bei uns: Die Wassersport-Haftpflicht bevorschusst im Ausland bis zu 50.000 Euro (Basis PLUS) oder bis zu 200.000 Euro (Premium), höchstens bis zum Wert des Bootes und mit derselben Grenze je Versicherungsjahr; der Basis-Tarif führt keine solche Klausel. Zurück muss es spätestens einen Monat nach Auszahlung, bei Verzug mit 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Der Rechtsschutz stellt eine Kaution als zinsloses Darlehen bis 200.000 Euro.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.