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Skipperhaftpflicht

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Haftpflicht

Skipperhaftpflicht nennt man den Haftpflichtschutz dessen, der ein fremdes Boot als verantwortlicher Schiffsführer führt, meist eine gecharterte Yacht. Sie trägt Schäden, die der Skipper Dritten zufügt, nicht die am Charterboot selbst: dafür stehen Kaution und Kaskoversicherung des Vercharterers. Beispiel: Beim Anlegen in einer kroatischen Marina drückt die Charteryacht einen fremden Steg ein und beschädigt das Nachbarboot. Steg und Nachbarboot zahlt die Skipperhaftpflicht, die Yacht selbst die Kaution. Viele Bootsversicherungen nehmen den Schutz für den Eigner mit auf, gebunden an Chartervertrag, Dauer und Fahrtgebiet.

Bei uns: Ziffer A-1.2 gilt in Basis, Basis PLUS und Premium: versichert ist Ihre Haftpflicht als Führer eines privat gemieteten oder gecharterten Bootes, wenn der Vertrag auf Ihren Namen läuft; ab dem 31. Nutzungstag endet der Schutz. In Basis PLUS gilt die Skipperhaftung für Boote bis zur Leistung oder Größe Ihres versicherten Bootes, bis 10.000.000 Euro. Im Premium gilt sie unabhängig von Leistung und Größe, bis 20.000.000 Euro, je geschädigte Person bis 15.000.000 Euro. In beiden Tarifen gilt sie in Europa und im Mittelmeer und subsidiär. Schäden am gemieteten Boot selbst sind nicht versichert.

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