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Zahlungsverzug
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Beitrag
Der Beitrag ist nicht bezahlt, und Sie haben das zu vertreten. Beim ersten Beitrag verschiebt sich der Beginn des Schutzes, bis die Zahlung veranlasst ist. Bei einem Folgebeitrag mahnt der Versicherer mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, und für einen Schaden nach Ablauf dieser Frist gibt es keine Entschädigung, obwohl der Vertrag auf dem Papier weiterbesteht. Wer also die Rechnung im Frühjahr liegen lässt und im Sommer vor der Hafeneinfahrt auf Grund läuft, zahlt die Reparatur selbst.
Bei uns: In allen drei Kaskotarifen, allen drei Haftpflichttarifen und allen drei Unfalltarifen steht dieselbe Regel: Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist, danach keine Leistung für einen Schaden, der in den Verzug fällt. Eine Kündigung nach Mahnung wird wieder unwirksam, wenn die Zahlung binnen eines Monats veranlasst wird, die Leistungsfreiheit bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.