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Zeitwert
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Entschädigung
Der Wert des Bootes am Schadentag, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Alter, Abnutzung und Zustand. Manche Verträge staffeln ihn nach Baujahr, etwa 80 Prozent vom Neuwert ab dem zweiten Jahr, 50 Prozent ab dem fünften.
Bei uns, offen gesagt: Im Basis-Tarif wird nach Zeitwert entschädigt. Ab Basis PLUS greift die feste Taxe, damit entfällt die Zeitwertfrage im Rahmen ihrer Geltungsdauer.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.