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Allgefahrendeckung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Versichert ist jeder Schaden am eigenen Boot, außer er ist im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Das Gegenstück sind benannte Gefahren: Dort ist nur versichert, was aufgezählt ist, alles Übrige nicht, auch wenn niemand es je bedacht hat. Für Sie kehrt sich damit die Beweislast: Bei benannten Gefahren müssen Sie zeigen, dass Ihr Fall auf der Liste steht.
Bei uns: Unsere Kasko ist keine Allgefahrendeckung, sie zählt benannte Gefahren auf. Basis deckt Naturgewalten, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Bootes (A-3.1). Ab Basis PLUS kommen Unfall mit Kollision, Grundberührung, Stranden und Kentern sowie Teilediebstahl und Vandalismus dazu (A-3.1.1, A-3.1.4).
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.