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Versicherungsmakler / E-Scooter-Versicherung (Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, Teilkasko) / Bedingungsarchiv E-Scooter-Versicherung

die Bayerische Kennzeichenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Kennzeichenvertrag nach AKB-V Stand 03/2025 für Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge mit ABE, Kfz-Haftpflicht und wahlweise Teilkasko mit Akku, Tierbiss und Kurzschluss bis je 3.000 Euro, Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit außer bei Entwendung und Alkohol.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Fahrzeuge (Elektrokleinstfahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, Segways, in Spanien VMP mit Zertifikat, in Österreich E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h)ja„Es können ausschließlich Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis versichert werden.“A, Seite 4
Vertragsform: eigener Kennzeichenvertrag (Deutschland), Baustein der Privathaftpflicht oder eigene Polizze (Österreich), seguro obligatorio des VMP (Spanien)ja„Dabei unterscheiden wir für Versicherungskennzeichen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Teilkasko.“Einleitung, Seite 1
Versicherungsjahr (in Deutschland Verkehrsjahr 1. März bis Ende Februar, sonst Jahresvertrag mit Verlängerung)ja„Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März und endet mit Ablauf des Februar des Folgejahres.“G.1, Seite 11
Nachweis am Fahrzeug: Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette, in Spanien Eintrag im Register der DGTja„Der im Versicherungsschein genannte einmalige Beitrag wird nach Zugang des Versicherungskennzeichens fällig.“C, Seite 9
Geltungsbereich (Inland, Europa, geografisches Europa)ja„Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“A.1.4.1, Seite 1
Mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag (oder je Fahrzeug ein eigener Vertrag)nein„Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.“A, Seite 1
Mindestalter der Fahrerin oder des Fahrers laut Bedingungenja„Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit einer Versicherungsplakette sind ... Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.“D.1.1.3, Seite 9

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschal je Schadenereignisja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.“A.1.3.1, Seite 4
Deckungssumme für Personenschäden und Höchstbetrag je verletzter Personja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 4
Deckungssumme für Sachschädenja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 4
Deckungssumme für reine Vermögensschädenja, bis zur Versicherungssumme„noch mit einem Sach- schaden mittelbar oder unmittelbar zusammen- hängen (reine Vermögensschäden)“A.1.1.1, Seite 4
Zusätzliche freiwillige Haftpflicht über die Pflichtdeckung hinaus (responsabilidad civil voluntaria)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Strafrechtsschutz nach einem Unfall (defensa jurídica)ja, bis zur Versicherungssumme„Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab.“A.1.1.3, Seite 4
Freie Anwaltswahl mit Höchstbetragnicht geregelt
Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Unfallgegner (reclamación de daños)nicht geregelt
Schutz bei Unfall im Ausland durch einen nicht versicherten oder ausländischen Unfallgegnernicht geregelt
Haftpflicht auch auf Privatgelände und nicht öffentlichen Wegennicht geregelt
Fahren eines fremden, geliehenen E-Scooters mitversichertnicht geregelt
Fahren eines Leih- oder Sharing-Scooters mitversichertnicht geregelt

Schäden am eigenen Fahrzeug

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilkasko oder Kaskodeckung für den eigenen E-Scooter abschließbarja„Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko).“A.2.1.1, Seite 5
Selbstbeteiligung in der Kasko je Schadenfallja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.8, Seite 8
Höchstwert des versicherbaren Fahrzeugs (Neupreis oder Kaufpreis)ja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.5 bzw. den Kaufpreis des Fahrzeuges (sofern das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde).“A.2.5.6, Seite 7
Diebstahl und Raub des E-Scootersja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.“A.2.2.1.2, Seite 6
Vorgabe zum Abschließen (Schloss, fester Gegenstand, Mindestpreis des Schlosses) als Voraussetzung bei Diebstahlnicht geregelt
Brand und Explosion, auch durch den Akkuja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1.1, Seite 6
Sturm, Hagel und Blitzschlagja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen bzw. Muren auf das Fahrzeug.“A.2.2.1.3, Seite 6
Überschwemmung und Hochwasserja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen bzw. Muren auf das Fahrzeug.“A.2.2.1.3, Seite 6
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien)nicht geregelt
Tierbiss, auch an Kabelnja, bis 3.000 €„Die Entschädigungsleistung aufgrund Tierbissschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.“A.2.2.1.7, Seite 6
Kurzschluss und Überspannung an Elektrik und Kabelnja, bis zur Versicherungssumme„Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.“A.2.2.1.6, Seite 6
Schäden am Akku (Fahrzeugbatterie) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Der zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende (ggf. entnehmbare) Antriebs-Akkumulator“A.2.1.2.1, Seite 5
Unfallschäden am eigenen E-Scooter (Vollkasko, todo riesgo)nein„Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko).“A.2.1.1, Seite 5
Mut- und böswillige Beschädigung durch Drittenicht geregelt
Entschädigung nach Neuwert, Kaufpreis oder Zeitwertja„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert“A.2.5.1.1, Seite 6
Zeitraum, in dem der Neuwert oder Kaufpreis ersetzt wird (Monate nach Kauf)nicht geregelt

Fahrerschutz und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallschutz für die Fahrerin oder den Fahrer (accidentes personales del conductor)nicht geregelt
Leistung bei Tod der Fahrerin oder des Fahrersnicht geregelt
Leistung bei dauernder Invalidität der Fahrerin oder des Fahrersnicht geregelt
Heilkosten und Behandlungskosten nach Unfallnicht geregelt
Pannenhilfe und Hilfe bei leerem Akkunicht geregelt
Abtransport des Fahrzeugs und Rücktransport der Personja, bis zur Versicherungssumme„Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.“A.2.5.2.2, Seite 6
Kürzung der Leistung, wenn ohne Helm gefahren wurdenicht geregelt

Ausschlüsse und Leistungskürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss oder Regress bei Fahrt unter Alkohol oder Drogenja, bis 5.000 €„Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“D.1.2.1, Seite 9
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit in der Kaskokeine„Wir verzichten aber auf den Einwand der grobfahrlässigen Herbeiführung des Kaskoschadens, sofern es sich nicht um die Entwendung des Fahrzeuges oder seiner Teile und Zubehörteile“A.2.9.1, Seite 8
Kein Schutz für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, Zertifikat oder Homologationja„Elektrokleinstfahrzeuge, welche nicht der eKFV entsprechen, dürfen nicht am Straßenverkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen teilnehmen und es kann seitens der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG kein Versicherungsschutz geboten werden.“A, Seite 4
Ausschluss bei technischer Veränderung, Entdrosselung oder höherer Geschwindigkeit als zugelassennicht geregelt
Ausschluss bei Mitnahme einer zweiten Personja„Gemäß § 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist eine Personenbeförderung für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.“A.1.2, Seite 4
Ausschluss bei Rennen, Wettbewerben und Übungsfahrten dafürja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität“A.2.9.2, Seite 8
Ausschluss gewerblicher Nutzung (Lieferdienst, Vermietung)ja„Bitte beachten Sie insbesondere, dass wir keinen Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge anbieten, mit welchen Transport- und Kuriertätigkeiten durchgeführt werden.“D.1.1.1, Seite 9
Ausschluss oder Kürzung bei Fahrt auf verbotenen Wegen (Gehweg, Autobahn, Fahrbahn wo untersagt)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden beim Laden oder durch nicht zugelassene Ladegeräte und Akkusnicht geregelt
Kein Schutz oder Regress, wenn die Fahrerin oder der Fahrer jünger als das gesetzliche Mindestalter istja„Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit einer Versicherungsplakette sind ... Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.“D.1.1.3, Seite 9

Vertrag und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Obliegenheiten vor dem Schadenfall (Kennzeichen anbringen, berechtigter Fahrer, Fahrerlaubnis wo nötig)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden.“D.1.1.1, Seite 9
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Belege)ja„Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis ... Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.“E.1.1.1, Seite 10
Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzungja, bis 5.000 €„und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.“D.2.3, Seite 10
Wer fahren darf (jeder berechtigte Fahrer oder nur benannte Personen, Altersgrenze 23 oder 25 im Beitrag)ja„Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.“D.1.1.2, Seite 9
Merkmale für den Beitrag laut Bedingungen (Alter, Versicherungsbeginn im Jahr, Wohnort)nicht geregelt
Beitrag bei Beginn im laufenden Versicherungsjahr (anteilig nach Monaten)nicht geregelt
Vertragsende ohne Kündigung mit Ablauf des Versicherungsjahresja„Der Vertrag ... mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“G.1, Seite 11
Kündigung und Fristen bei Verlängerungja„Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.“G.2.1, Seite 11
Fahrzeugwechsel und Verkauf während der Laufzeitja„Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über.“G.7.1, Seite 12
Rückgabe des Kennzeichens oder Entwertung der Plakette am Vertragsendeja„Wird der Vertrag widerrufen oder vor Ablauf des Verkehrsjahres beendet, müssen Sie uns den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen unverzüglich zurückgeben.“G.9, Seite 12

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) die Bayerische Kennzeichenversicherung

Volltext aufklappen: Bedingungen Kfz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (AKB-V) 250064
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeu- gen mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V) (Stand 03/2025) Liebe Kundinnen und Kunden, eine Kfz-Versicherung bietet Ihnen und Ihrem Fahrzeug umfassenden Schutz im Straßenverkehr. Dabei unterscheiden wir für Versicherungskennzeichen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Teil- kasko. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese leisten mehr als nur Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Versicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. • Ist der Anspruch begründet, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung: • Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Fahrzeugteile des Unfallgegners • Die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel Nutzungsausfall oder Wertminderung beim Un- fallgegner • Bei Personenschäden des Unfallgegners: o Bergungskosten o Behandlungskosten o Verdienstausfall o Umbaukosten für Fahrzeug oder Zuhause o Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente • Ist der Anspruch unbegründet, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Abwehr unberech- tigter Ansprüche. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Versicherer den Prozess und trägt die damit verbundenen Kos- ten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz. Teilkasko: Die Teilkasko-Versicherung schützt zusätzlich vor Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch: • Entwendung • Brand oder Explosion • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung • Glasbruch • Zusammenstoß mit Tieren • Tierbisse In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz? • Im Straßenverkehr als Fahrer eines versicherten Fahrzeugs: Jedes Jahr gibt es viele BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 333810 (03.25) Seite 1 von 13 [Seite 2] Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen dieser Unfälle. Die Teilkasko und Vollkasko schützen zusätzlich vor den genannten Risiken am eigenen Fahrzeug. • Im Ausland: Die Kfz-Versicherung schützt Sie auch bei Fahrten im Ausland. Der Versiche- rungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäi- schen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Die “Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen mit Versiche- rungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V)“ sind die Vertragsgrundlage für Ihre Kfz-Versi- cherung der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir. Personen- bezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindli- che Begriffserläuterungen: Versicherungsnehmer: Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes. Versicherungsfall: Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten. Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungs- schutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als ge- nerelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen. Obliegenheiten: Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Wenn Sie Obliegen- heiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 333810 (03.25) Seite 2 von 13 ↑ [Seite 3] Inhaltsverzeichnis A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz- 1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? ......... 10 Versicherung? ....................................................... 4 2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit .............................................................................. 11 Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen ........................... 4 F Rechte und Pflichten der mitversicherten 1.1 Was ist versichert? ................................................ 4 Personen.............................................................. 11 1.2 Wer ist versichert? ................................................ 4 1 Pflichten mitversicherter Personen ........................ 11 1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir 2 Ausübung der Rechte ............................................ 11 (Versicherungssummen)? ..................................... 4 3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf 1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz . 5 mitversicherte Personen ........................................ 11 1.5 Was ist nicht versichert? ....................................... 5 G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall .... 11 ............................................................................... 5 1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags ....... 11 2.1 Was ist versichert? ................................................ 5 2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? ....................... 6 Versicherungsvertrag kündigen? ........................... 11 2.3 Wer ist versichert? ................................................ 6 3 Wann und aus welchem Anlass können wir den 2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?6 Versicherungsvertrag kündigen? ........................... 12 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? ............................ 6 4 Kündigung einzelner Versicherungsarten .............. 12 2.6 Sachverständigenverfahren bei 5 Zugang der Kündigung .......................................... 12 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe . 8 6 Beitragsabrechnung nach Kündigung .................... 12 2.7 Fälligkeit unserer Zahlung ..................................... 8 7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu 2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück- beachten? ............................................................. 12 fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? ....... 8 8 Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung) 2.9 Was ist nicht versichert? ....................................... 8 .............................................................................. 12 B Beginn des Vertrags und vorläufiger 9 Rückgabe des Versicherungskennzeichens oder Versicherungsschutz ............................................ 9 Entwertung der Versicherungsplakette .................. 12 10 Verlust oder Zerstörung des C Beitragszahlung .................................................... 9 Versicherungskennzeichens oder der Versicherungsplakette ........................................... 12 D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung ............................. 9 H Meinungsverschiedenheiten und Gesichtsstände 1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des .............................................................................. 12 Fahrzeugs? ............................................................. 9 1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind........ 12 2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 2 Gerichtsstände ...................................................... 13 ............................................................................... 9 E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung ................................................. 10 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 3 AG [Seite 4] Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Scha- A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Ver- denersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzu- wehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklä- sicherung? rungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. 1.1.5 Mitversicherung von Anhängern Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versi- cherungsvertrags folgende Versicherungsarten: Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger ver- bunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hie- - Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) rauf. - Kaskoversicherung (A.2) Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während des Ge- Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbst- brauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich ständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungs- schein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für noch in Bewegung befindet. Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. 1.2 Wer ist versichert? Neben Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen oder -pla- kette mit Verbrennungsmotor ist eine Absicherung von Elekt- Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und rokleinstfahrzeugen im Rahmen der Kfz-Haftpflicht sowie für folgende Personen (mitversicherte Personen): Kaskoversicherung möglich. Es können ausschließlich Fahr- zeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis versichert wer- a den Halter des Fahrzeugs, den. Elektrokleinstfahrzeuge können nur versichert werden, b den Eigentümer des Fahrzeugs, sofern diese der Verordnung über die Teilnahme von Elektro- kleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahr- c den Fahrer des Fahrzeugs, zeuge-Verordnung eKFV) entsprechen und für welche seitens des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine Allgemeine Betriebs- d den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnis- erlaubnis (ABE) erteilt wurde. Elektrokleinstfahrzeuge, welche ses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fah- nicht der eKFV entsprechen, dürfen nicht am Straßenverkehr rer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und auf öffentlichen Wegen und Plätzen teilnehmen und es kann Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, seitens der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG kein Versicherungsschutz geboten werden. e Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwe- cke gebraucht wird, 1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie f den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nach mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. 1.1 Was ist versichert? Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungs- 1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen anderen geschä- vertrag selbstständig gegen uns erheben. digt Wichtiger Hinweis: Gemäß § 8 der Elektrokleinstfahrzeuge- Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn Verordnung (eKFV) ist eine Personenbeförderung für Elekt- durch den Gebrauch des Fahrzeugs rokleinstfahrzeuge nicht gestattet. Für etwaige Ansprüche durch Beifahrer, welche aufgrund unerlaubter Personenbe- a Personen verletzt oder getötet werden, förderung geschädigt werden, können keine Entschädigungs- leistungen erbracht werden. Sie müssen für Schadenersatz- b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden- ansprüche selbst einstehen. kommen, 1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs- c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit ei- summen)? nem Personen- noch mit einem Sach- schaden mittelbar oder unmittelbar zusammen- hängen (reine Vermögens- 1.3.1 Höchstzahlung schäden), Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils be- und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche schränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermö- aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Ge- gensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere setzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privat- haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ih- rechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahr- rer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungs- zeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Ausstei- schein entnehmen. gensowie das Be- und Entladen. 1.3.2 Entfällt. 1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche 1.3.3 Übersteigen der Versicherungssummen Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Scha- denersatz in Geld. Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, rich- ten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Ver- 1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche sicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversiche- rungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schaden- selbst einstehen. ersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind. 1.1.4 Regulierungsvollmacht BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 4 AG [Seite 5] 1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Versicherungsschutz be- steht für Sachen unberechtigte beförderter Personen. 1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU 1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungs- Person schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermö- Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Hal- sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen ter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personen- Ihres Versicherungsvertrags. schäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs ver- 1.4.2 Internationale Versicherungskarte letzt werden. Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte aus- 1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen gehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nicht- Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschä- europäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht den, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförde- durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsum- rungsfristen entstehen. fangs gilt A.1.4.1. Satz 2. 1.5.8 Vertragliche Ansprüche 1.5 Was ist nicht versichert? Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, 1.5.1 Vorsatz soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor- sätzlich und widerrechtlich herbeiführen. 1.5.9 Schäden durch Kernenergie 1.5.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- energie. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahr- oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbe- zeug werben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn 2.1 Was ist versichert? − Das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und 2.1.1 Ihr Fahrzeug − Für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor- Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. A.2.2.1 (Teilkasko). Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. 2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegen- stände 1.5.3 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mitversichert auf- Kein Versicherungsschutz besteht für dieBeschädigung, die geführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zuläs- Fahrzeugs. sig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstö- 1.5.4 Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten rung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen Fahrzeugen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versi- 2.1.2.1 Beitragsfrei mitversicherte Teile cherten Fahrzeug Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des − verbundenen Anhängers oder Aufliegers versicherten Fahrzeugs sind ohne Mehrbeitrag mitversichert: − eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug an- oder abgeschleppten Fahrzeugs. gebaute Fahrzeugteile, Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi- b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeugange- cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im bautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Rahmen der üblichen Hilfeleistung ohnegewerbliche Absicht Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließ- abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug lich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Pannen- Schäden verursacht werden. werkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird. 1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen c Schutzhelme, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprü- werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest ver- chen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkom- bunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Be- mens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug beför- schädigung nicht möglich ist. dert werden. d Der zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende (ggf. entnehm- Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insas- bare) Antriebs-Akkumulator sowie Ladestation und Lade- sen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. kabel für den im versicherten Fahrzeug verbauten BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 5 AG [Seite 6] Antriebs-Akkumulator. Ein Antriebs-Akkumulator ist ein 2.2.1.5 Glasbruch wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr- zeugs. Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine verein- 2.1.2.3 Nicht versicherbare Gegenstände barte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausge- Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, insbe- wechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung sondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Ge- bei Glasschäden ist nicht möglich. Muss die Verglasung brauch des Fahrzeugs dient (z.B. Mobiltelefone und mobile ausgetauscht werden, erstatten wir auch die dem noch vor- Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug handenen Gültigkeitszeitraum entsprechenden anteiligen durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegen- Kosten daran angebrachter Vignetten und Plaketten, sofern stände des Fahrers oder beförderter Personen). kein kostenloser Ersatz möglich ist und das Vorhandensein der Vignette oder Plakette in geeigneter Weise nachgewie- 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? sen wird. 2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegel- Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, glas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich sei- gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, ner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereig- Kamera- und Informationssystemen, Solarmodule, Dis- nisse: plays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind 2.2.1.1 Brand und Explosion Folgeschäden. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Wichtiger Hinweis: Glasbruchschäden, insbesondere Be- Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs- schädigungen der Abdeckung von Leuchten sind mittels ge- gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und eigneter Lichtbilder im Schadenfall nachzuweisen. Kann der sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand Nachweis nicht erbracht werden, so kann keine Entschädi- gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf gungsleistung im Rahmen der Teilkaskoversicherung erfol- dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen be- gen. ruhen- de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. 2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung und Kurz- 2.2.1.2 Entwendung schlussfolgeschäden Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Heraus- Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten gabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Ersatz von Ag- b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das gregatschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis be- Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Inte- grenzt. Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen resse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme) und behalt überlassen wird. sonstige Folgeschäden. c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter 2.2.1.7 Tierbissschäden in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrau- Versichert sind Verbisse von Tieren an Kabeln, Schläuchen, chen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, Leitungen, Manschetten sowie Dämmmaterial. Folgeschä- wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Be- den aller Art hierzu, insbesondere weitergehende Schäden treuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- am Fahrzeug selbst sind vom Versicherungsschutz ausge- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versiche- nommen. Nicht versichert sind Schäden an angeschlosse- rungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu nen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungs-sys- dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeit- teme). Die Entschädigungsleistung aufgrund Tierbissschä- nehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger ist. den ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. 2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, La- winen, Muren 2.3 Wer ist versichert? Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Ha- Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn gel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen bzw. Mu- der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abge- ren auf das Fahrzeug. Als Lawinen bzw. Muren gelten an schlossen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Fahrzeugs, auch für diese Person. Schnee- oder Eis- bzw. Geröll- oder Schlammmassen. Als 2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes- tens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographi- dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewal- schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge- ten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch gehören. diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädi- 2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren gung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr- Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen zeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Teile, soweit nichts anderes geregelt ist. 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 6 AG [Seite 7] Verlust? 2.5.2.2 Abschleppen 2.5.1.1 Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelege- Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs nen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf ein- zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug ei- schließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung nes vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparie- A.2.5.2.1.a oder A.2.5.2.1.b nicht überschritten werden. ren, gilt A.2.5.2.1. Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber ver- Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaf- pflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen. fungswert, Restwert, Neupreis und Kaufpreis? 2.5.2.3 Abzug neu für alt 2.5.1.2 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbe- Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackie- schaffungswert übersteigen. rung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile ent- sprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn 2.5.1.3 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen oder ähnlichen gebrauchten − bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausge- Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müs- tauscht werden oder sen. − das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird. 2.5.1.4 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und La- im beschädigten oder zerstörten Zustand. ckierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ers- 2.5.1.5 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines ten 4 Jahren nach der Erstzulassung eintritt. neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahr- zeugs aufgewendet werden muss. Wird der Typ des versi- 2.5.3 Sachverständigenkosten cherten Fahrzeugs nicht mehr her- gestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt ha- des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher ben. Nachlässe. 2.5.4 Mehrwertsteuer Kaufpreis des Fahrzeuges ist der Betrag, der von Ihnen an den Verkäufer gemäß Ihren kaufvertraglichen Vereinbarun- Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für gen gezahlt wurde. Der Kaufpreis des Pkw ist uns durch Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tat- eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. sächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir Die Höchstentschädigung für das beschädigte Fahrzeug ist nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. begrenzt auf 120 % des Wiederbeschaffungswerts zum 2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung auf Sie bzw. den Halter; sein Wiederbeschaffungswert wird von einem von 2.5.5.1 Wiederauffinden des Fahrzeugs uns beauftragten Kfz-Sachverständigen rechnerisch ermit- telt. Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wie- 2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? der aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs 2.5.2.1 Reparatur verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug inner- halb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengun- Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wirdie für die Repara- gen wieder in Besitz nehmen können. tur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: 2.5.5.2 Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs, a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wenn es in einer Entfernung von mehr als wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.3, 50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden die wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahn- A.2.5.2.1.b. kilometer). Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regel- mäßigen Standort des Fahrzeugs zum Fundort. b Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: 2.5.5.3 Eigentumsübergang nach Entwendung Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Re- Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs paratur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer. Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.3 und A.2.5.1.4). Wird die Reparatur nicht durch Vorlage einer Reparaturrech- 2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädi- nung nachgewiesen, erfolgt die Berechnung und Erstattung gung)? der erforderlichen Reparaturkosten auf Grundlage der für Ihr Postleitzahlengebiet gültigen mittleren Stundenverrech- Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neu- nungssätze unserer Partnerwerkstätten. preis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.5 bzw. den Kaufpreis des Fahrzeuges (sofern das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug er- Fahrzeugverbringungskosten, Teileaufschlag und Beilackie- worben wurde). rungskosten werden nur in der Höhe erstattet, in der sie nachweislich entstanden sind. 2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 7 AG [Seite 8] 2.5.7.1 Was wir nicht ersetzen 2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück- fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alte- Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug rungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt wer- und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von den Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebs- dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder ein- mittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zulassungs- fach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. kosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungs- ausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufor- 2.5.7.2 Rest- und Altteile dern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häus- Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verblei- licher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung ben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Entschädigung angerechnet. nicht zurück. 2.5.8 Selbstbeteiligung Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir be- Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem rechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern. Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel- Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt. 2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsver- schiedenheit über die Schadenhöhe 2.9 Was ist nicht versichert? 2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe 2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungs- werts oder über den Umfang der erforderlichen Reparatur- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor- arbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein sätzlich herbeiführen. Bei grob fahr- lässiger Herbeiführung Sachverständigenausschuss entscheiden. des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis 2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen zu kürzen. Wir verzichten aber auf den Einwand der grob- Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir inner- fahrlässigen Herbeiführung des Kaskoschadens, sofern es halb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachver- sich nicht um die Entwendung des Fahrzeuges oder seiner ständigen benennen, wird dieser von dem jeweils anderen Teile und Zubehörteile und nicht um die Herbeiführung des bestimmt. Versicherungsfalles infolge Genusses alkoholischer Ge- 2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet tränke oder anderer berauschender Mittel handelt. Eine Blut- ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er alkoholkonzentration (BAK) unter der in § 24a StVG festge- soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt legten Promille-Grenze beeinträchtigt den Versicherungs- werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person schutz nicht. des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht be- nannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Be- 2.9.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten trägen liegen. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem 2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es von Ihnen zu tragen. auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und weg zu beschreiten. Demonstrationen. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. 2.7 Fälligkeit unserer Zahlung 2.9.3 Reifenschäden 2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer- Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätes- störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden be- tens innerhalb von zwei Wochen. steht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig an- 2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die dere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Entschädigung verlangen, wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. − wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und 2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maß- nahmen der Staatsgewalt − sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb ei- nes Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnah- 2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst ab- men der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht zuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen werden. wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenan- 2.9.5 Schäden durch Kernenergie zeige. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- 2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor energie. der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Ge- nehmigung weder abtreten noch verpfänden. 2.9.6 Schäden durch Terrorakte Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 8 AG [Seite 9] Terrorakte. Terrorakte sind zu politischen, religiösen, ideo- mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ge- logischen oder ethnischen Zwecken verübte oder ange- braucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentü- drohte Gewaltanwendungen durch eine Person oder eine mer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass Gruppe(n) von Personen, die im eigenen Namen, im Auftrag das Fahrzeug voneinem unberechtigten Fahrer gebraucht oder im Zusammenhang mit einer Organisation/en oder Re- wird. gierung/en in der Absicht handelt/n, Einfluss auf eine Regie- 1.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis rung zu nehmen und/oder die Öffentlichkeit bzw. einen Teil der Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentli- chen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr- erlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder B Beginn des Vertrags und vorläufiger Ver- der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer be- sicherungsschutz nutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit einer Versi- Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir cherungsplakette sind gemäß der Verordnung über die Teil- Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch nahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. (eKFV) Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollen- det haben. Nicht berechtigt hierzu sind jedoch Personen, Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem welchen aufgrund eines Verstoßes eine bestehende Fahr- Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt ha- erlaubnis vorübergehend oder dauerhaft entzogen wurde. ben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Ein rechtskräftig verhängtes Fahrverbot steht dem Fehlen Hinweis: Sie müssen das Versicherungskennzeichen bzw. der erforderlichen Fahrerlaubnis gleich. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug an- 1.1.4 Nicht genehmigte Rennen gebracht haben. Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Er- C Beitragszahlung zielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Darüber Die Beträge sind Einmalbeiträge. Der im Versicherungs- hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jeglichen Fahr- schein genannte einmalige Beitrag wird nach Zugang des ten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Versicherungskennzeichens fällig. Der Einmalbeitrag wird Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Tou- vereinbarungsgemäß von dem im Antrag genannten Konto ristenfahrten, Gleichmäßigkeitsfahrten). abgebucht. Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüsse nach A.1.5.2, Zahlen Sie den einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben A.2.9.2. Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung 1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung 1.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. Außerdem können wir vom Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mit- Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzah- tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. lung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr in Höhe von 40% des Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Jahresbeitrages, mindestens jedoch in Höhe von 10 Euro, Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der und Rücksendung des Versicherungskennzeichens bzw. - durch alkoholische Getränke oder andereberauschende Mit- plakette verlangen. tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung besteht für solche D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahr- Fahrten nach A.2.9.1 kein oder eingeschränkter Versiche- rungsschutz. zeugs und Folgen einer Pflichtverletzung 1.2.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten 1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs? Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstal- tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbe- 1.1 Bei allen Versicherungsarten werben, Trainings, Tests und Demonstrationen gebraucht werden, wenn 1.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag an- mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und gegebenen Zweck verwendet werden. Bitte beachten Sie insbesondere, dass wir keinen Versicherungsschutz für – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor- Kraftfahrzeuge anbieten, mit welchen Transport- und Ku- sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d riertätigkeiten durchgeführt werden. Hierzu zählen unter an- des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. derem Post- und Paketdienste aber auch gastronomische Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Lieferdienste. Darüber hinaus kann kein Versicherungs- Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für schutz für Sozial- und Pflegedienste angeboten werden. diese Fahrten gebrauchen lassen. 1.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1 und die Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge- Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2. braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 9 AG [Seite 10] 2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich- gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermög- ten? lichen und die dabei gesetzlich erforderliche Warte- zeit zu beachten (Unfallflucht). 2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflich- Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leis- und vollständig beantworten. Wir können verlan- tung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen- gen, dass Sie uns in Textform antworten. den Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die – Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versi- soweit es Ihnen billigerweise zugemutet wer- den cherungsschutz bestehen. kann, diese zu beschaffen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Scha- D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer ge- dens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit genüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, dies für Sie zumutbar ist. der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Um- stän- Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten den des Schadenereignisses und zu unserer Leis- haben. tungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist. 2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistungverpflichtet, 1.1.4 Schadenminderungspflicht soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versi- cherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens verletzen. zu sorgen. 2.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft- Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Siezumut- pflichtversicherung bar, zu befolgen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 er- 1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung gebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- 1.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen trag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Außerdem gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie ver- die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssum- pflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung men. des Anspruchs mitzuteilen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer 1.2.2 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§23, 26 Ver- sicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. der Leistungspflicht befreit sind. B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. 2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine 1.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas- vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Dieb- sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechts- stahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leis- anwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie tung frei. alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unter- lagen zur Verfügung stellen. E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen 1.2.4 Bei drohendem Fristablauf einer Pflichtverletzung Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbe- 1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? scheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den 1.1 Bei allen Versicherungsarten erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen. 1.1.1 Anzeigepflicht 1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu ei- 1.3.1 Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des ner Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche Fahrzeugs anzuzeigen. Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mit- versicherter Teile 1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unver- andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadener- züglich in Textform anzuzeigen. Ihre Schadenanzeige muss eignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzutei- von Ihnen unterschrieben sein. len. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis be- reits gemeldet haben. 1.3.2 Einholen unserer Weisung 1.1.3 Aufklärungspflicht Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr- zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisun- Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche- gen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müs- rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor- sen unsere Weisungenbefolgen, soweit Ihnen dies zumutbar derlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflich- ist. ten beachten: 1.3.3 Anzeige bei der Polizei – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 10 AG [Seite 11] Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflich- den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Scha- ten nach E.1.1 und E.1.2 gelten anstelle der vereinbarten denereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Min- destversicherungssummen. 2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 geregel- ten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verlet- 1 Pflichten mitversicherter Personen zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, un- sere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent- Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Pflichten sinngemäße Anwendung. Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. 2 Ausübung der Rechte 2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistungverpflichtet, Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versiche- die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel- rungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich andere Regelung ist insbesondere das Geltendmachen von war. Dies gilt nicht,wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen. Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2. 2.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft- 3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf pflichtversicherung mitversicherte Personen In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sichaus E.2.1 erge- Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Perso- den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag nen. von höchstens je 2.500 EUR beschränkt. Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversiche- 2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von rung: höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E .1 .1 .3 und E .1 .1 .4 Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn – vorsätzlich und – in besonders schwerwiegender Weise – die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Um- stände in der Person des Mitversicherten vorliegen verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom oder Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sachscha- – diese Umstände der mitversicherten Person be- dens der Fall. kannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht be- kannt waren. 2.5 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtver- sicherung Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der verein- barten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem gesetzlichen Mindestversicherungs- summen. Entsprechen- Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf- des gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versicherungsverhält- fen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des nisses noch gegenüberdem geschädigten Dritten Leistungen erlangten Vermögensvorteils vollständig frei. erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Aus- nahmefällen bestehen. 2.6 Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitigkeiten Verletzen Sie Ihre Pflichten nach G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs, Wagnis- – E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemach- ter Ansprüche) wegfall – E .1 .2 .3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter 1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags Ansprüche) oder Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus dem Versiche- – E.1.2.4 (Prozessführung durch uns) rungsschein. Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März und en- und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die det mit Ablauf des Februar des Folgejahres. Der Vertrag en- über den Umfang der nach Sach- und Rechtslagegeschul- det mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündi- deten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt: gung bedarf. – Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste- des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig hen. von unserer Leistungspflicht frei. – Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, 2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbeitrags in Versicherungsvertrag kündigen? einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- 2.1 Kündigung nach einem Schadenereignis chenden Verhältnis zu kürzen. 2.7 Mindestversicherungssummen Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 11 AG [Seite 12] eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfal- die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats lende Beitrag anteilig zu. zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- 7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beach- lehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- ten? Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den 7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu las- sen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversiche- Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Erwerber über. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Bei- Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen trag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie Urteils kündigen. bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, an- Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu ei- zupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Übergang der Versicherung folgt. Vertrags, wirksam werden soll. Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir ent- 2.2 Kündigung bei Veräußerung des Fahrzeugs weder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. 7.2 Anzeige der Veräußerung Veräußern Sie das Fahrzeug, geht der Vertrag nach G.6.1 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündi- des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mit- gen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versiche- teilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versiche- rung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab rungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes. Kenntnis. 7.3 Kündigung des Vertrags Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet. Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir nach den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag 3 Wann und aus welchem Anlass können wir den nur von Ihnen verlangen. Versicherungsvertrag kündigen? 8 Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung) 3.1 Kündigung nach einem Schadenereignis Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagnis- Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines wegfall Kenntnis erlangen. Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Ent- schädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem 9 Rückgabe des Versicherungskennzeichens oder wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht Entwertung der Versicherungsplakette anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Dasgleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Wei- Wird der Vertrag widerrufen oder vor Ablauf des Verkehrs- sung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem jahres beendet, müssen Sie uns den Versicherungsschein Rechtsstreit kommen zu lassen.Außerdem können wir in der und das Versicherungskennzeichen unverzüglich zurück- Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines geben. Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten Monats seit derRechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten und uns dies auf Verlangen nachweisen. ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. 10 Verlust oder Zerstörung des Versicherungskennzei- chens oder der Versicherungsplakette 3.2 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs Ist das zugeteilte Versicherungskennzeichen oder -plakette beschädigt bzw. zerstört oder wurde dieses verloren, so Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs kann unter Berücksichtigung einer Bearbeitungspauschale nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nach- von 10 Euro die Vergabe eines neuen Versicherungskenn- dem wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, zeichens oder einer neuen Versicherungsplakette beantragt den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, werden. Ein Verlust des Versicherungskennzeichens oder wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätz- der Versicherungsplakette ist polizeilich anzuzeigen. Die lich noch grob fahrlässig verletzt haben. Bestätigung hierüber ist uns zuzusenden. 4 Kündigung einzelner Versicherungsarten Die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils H Meinungsverschiedenheiten und Ge- rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung der Kas- sichtsstände koversicherung berührt das Fortbestehen der Kfz-Haft- pflicht nicht. Voraussetzung für die Absicherung der Kas- 1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind koversicherung ist jedoch, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflicht besteht. Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. 5 Zugang der Kündigung Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirk- Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten: sam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zu geht. 1.1 Versicherungsombudsmann 6 Beitragsabrechnung nach Kündigung Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 12 AG [Seite 13] zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, kön- den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder nen Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wen- Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. den. 2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitzt ins Ausland Versicherungsombudsmann e.V.Postfach verlegt 080632 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder ge- 10006 Berlin wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Inter- oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufent- net: www.versicherungsombudsmann.de halt im Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt ab- Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus weichend der Regelungen nach H.2.2 das Gericht als verein- dem deutschen Telefonnetz) bart,das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs- stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver- fahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eineWeb- seite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.eu- ropa.eu/consumers/odr/ wenden.Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann wei- tergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch über unser Kontaktformular an uns wenden: https://www.diebayerische.de/service/lob- und-kritik/ 1.2 Versicherungsaufsicht Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wen- den. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108 – 1550 Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. 1.3 Rechtsweg Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- schreiten. 2 Gerichtsstände 2.1 Wenn Sie uns verklagen Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ins- besondere bei folgenden Gerichtengeltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zustän- dig ist, – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. 2.2 Wenn wir Sie verklagen Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbe- sondere bei folgenden Gerichten geltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zustän- dig ist, – dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie BA die Bayerische Allgemeine Versicherung 13 AG
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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