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Versicherungsmakler / E-Scooter-Versicherung (Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen, Teilkasko) / Bedingungsarchiv E-Scooter-Versicherung

WGV Kennzeichenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Kennzeichenvertrag nach AKB-V für Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge mit Kfz-Haftpflicht und wahlweise Teilkasko, Marderbiss und Kurzschluss ohne Folgeschäden, Kürzung bei grober Fahrlässigkeit möglich.

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Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Fahrzeuge (Elektrokleinstfahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, Segways, in Spanien VMP mit Zertifikat, in Österreich E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h)ja„Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).“Anhang 1.5, Seite 16
Vertragsform: eigener Kennzeichenvertrag (Deutschland), Baustein der Privathaftpflicht oder eigene Polizze (Österreich), seguro obligatorio des VMP (Spanien)ja„Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung ... Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko).“A.2.1.1, Seite 9
Versicherungsjahr (in Deutschland Verkehrsjahr 1. März bis Ende Februar, sonst Jahresvertrag mit Verlängerung)ja„Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März und endet mit Ablauf des Februar des Folgejahres.“G.1, Seite 14
Nachweis am Fahrzeug: Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette, in Spanien Eintrag im Register der DGTja„Hinweis: Sie müssen das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht haben.“B, Seite 12
Geltungsbereich (Inland, Europa, geografisches Europa)ja„Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.“A.1.4.1, Seite 9
Mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag (oder je Fahrzeug ein eigener Vertrag)nein„Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).“Anhang 1.5, Seite 16
Mindestalter der Fahrerin oder des Fahrers laut Bedingungennicht geregelt

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschal je Schadenereignisja, bis zur Versicherungssumme„Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.“A.1.3.1, Seite 9
Deckungssumme für Personenschäden und Höchstbetrag je verletzter Personja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 9
Deckungssumme für Sachschädenja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 9
Deckungssumme für reine Vermögensschädenja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.“A.1.3.1, Seite 9
Zusätzliche freiwillige Haftpflicht über die Pflichtdeckung hinaus (responsabilidad civil voluntaria)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche und Strafrechtsschutz nach einem Unfall (defensa jurídica)ja, bis zur Versicherungssumme„Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab.“A.1.1.3, Seite 8
Freie Anwaltswahl mit Höchstbetragnicht geregelt
Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Unfallgegner (reclamación de daños)nicht geregelt
Schutz bei Unfall im Ausland durch einen nicht versicherten oder ausländischen Unfallgegnernicht geregelt
Haftpflicht auch auf Privatgelände und nicht öffentlichen Wegennicht geregelt
Fahren eines fremden, geliehenen E-Scooters mitversichertnicht geregelt
Fahren eines Leih- oder Sharing-Scooters mitversichertnicht geregelt

Schäden am eigenen Fahrzeug

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilkasko oder Kaskodeckung für den eigenen E-Scooter abschließbarja„Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung ... Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko).“A.2.1.1, Seite 9
Selbstbeteiligung in der Kasko je Schadenfallja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.“A.2.5.8, Seite 11
Höchstwert des versicherbaren Fahrzeugs (Neupreis oder Kaufpreis)ja, bis zur Versicherungssumme„Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach A.2.5.1.3.“A.2.5.6, Seite 11
Diebstahl und Raub des E-Scootersja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die ... des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.“A.2.2.2, Seite 10
Vorgabe zum Abschließen (Schloss, fester Gegenstand, Mindestpreis des Schlosses) als Voraussetzung bei Diebstahlnicht geregelt
Brand und Explosion, auch durch den Akkuja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Brand und Explosion.“A.2.2.1, Seite 10
Sturm, Hagel und Blitzschlagja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.“A.2.2.3, Seite 10
Überschwemmung und Hochwasserja, bis zur Versicherungssumme„Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.“A.2.2.3, Seite 10
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien)nicht geregelt
Tierbiss, auch an Kabelnja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden durch Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Folgeschäden aller Art (z.B. Steuergerät, Motor, Zylinderkopf u.a.) sind nicht versichert.“A.2.2.7, Seite 9
Kurzschluss und Überspannung an Elektrik und Kabelnja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.“A.2.2.6, Seite 10
Schäden am Akku (Fahrzeugbatterie) mitversichertnicht geregelt
Unfallschäden am eigenen E-Scooter (Vollkasko, todo riesgo)nein„Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung ... Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko).“A.2.1.1, Seite 9
Mut- und böswillige Beschädigung durch Drittenicht geregelt
Entschädigung nach Neuwert, Kaufpreis oder Zeitwertja„Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach A.2.5.1.3.“A.2.5.6, Seite 11
Zeitraum, in dem der Neuwert oder Kaufpreis ersetzt wird (Monate nach Kauf)nicht geregelt

Fahrerschutz und Hilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallschutz für die Fahrerin oder den Fahrer (accidentes personales del conductor)nicht geregelt
Leistung bei Tod der Fahrerin oder des Fahrersnicht geregelt
Leistung bei dauernder Invalidität der Fahrerin oder des Fahrersnicht geregelt
Heilkosten und Behandlungskosten nach Unfallnicht geregelt
Pannenhilfe und Hilfe bei leerem Akkunicht geregelt
Abtransport des Fahrzeugs und Rücktransport der Personnicht geregelt
Kürzung der Leistung, wenn ohne Helm gefahren wurdenicht geregelt

Ausschlüsse und Leistungskürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss oder Regress bei Fahrt unter Alkohol oder Drogenja, bis 5.000 €„Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“D.1.2.1, Seite 12
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit in der Kaskoja„Wir sind bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“A.2.9.1, Seite 11
Kein Schutz für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, Zertifikat oder Homologationnicht geregelt
Ausschluss bei technischer Veränderung, Entdrosselung oder höherer Geschwindigkeit als zugelassennicht geregelt
Ausschluss bei Mitnahme einer zweiten Personnicht geregelt
Ausschluss bei Rennen, Wettbewerben und Übungsfahrten dafürja„Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität“A.2.9.3, Seite 11
Ausschluss gewerblicher Nutzung (Lieferdienst, Vermietung)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden“D.1.1.1, Seite 12
Ausschluss oder Kürzung bei Fahrt auf verbotenen Wegen (Gehweg, Autobahn, Fahrbahn wo untersagt)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden beim Laden oder durch nicht zugelassene Ladegeräte und Akkusnicht geregelt
Kein Schutz oder Regress, wenn die Fahrerin oder der Fahrer jünger als das gesetzliche Mindestalter istnicht geregelt

Vertrag und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Obliegenheiten vor dem Schadenfall (Kennzeichen anbringen, berechtigter Fahrer, Fahrerlaubnis wo nötig)ja„Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden“D.1.1.1, Seite 12
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Belege)ja„Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.“E.1.3.3, Seite 14
Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzungja, bis 5.000 €„und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt.“D.2.3, Seite 13
Wer fahren darf (jeder berechtigte Fahrer oder nur benannte Personen, Altersgrenze 23 oder 25 im Beitrag)ja„Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer“D.1.1.2, Seite 12
Merkmale für den Beitrag laut Bedingungen (Alter, Versicherungsbeginn im Jahr, Wohnort)nicht geregelt
Beitrag bei Beginn im laufenden Versicherungsjahr (anteilig nach Monaten)nicht geregelt
Vertragsende ohne Kündigung mit Ablauf des Versicherungsjahresja„Der Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“G.1, Seite 14
Kündigung und Fristen bei Verlängerungja„Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen.“G.2.1, Seite 14
Fahrzeugwechsel und Verkauf während der Laufzeitja„Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über.“G.7.1, Seite 15
Rückgabe des Kennzeichens oder Entwertung der Plakette am Vertragsendeja„Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten und uns dies auf Verlangen nachweisen.“G.9, Seite 15

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WGV-Versicherung AG, Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) WGV Kennzeichenversicherung

Volltext aufklappen: Vertragsunterlagen für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (Informationsblatt und AKB-V)
[Seite 1] Vertragsunterlagen zu Ihrer Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette InhaltsverzeichnisSeite Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 2 Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung 3–4 Hinweise zum Datenschutz 5–6 Hinweise zur Vermittlervergütung 6 Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht 7 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V) 8 – 16 4000-9302.0426 Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) gleichzeitig zu nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter. [Seite 2] Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. / WGV-Versicherung AG Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Kfz-Versicherung. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungs­arten an, Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen denen Sie wählen können:  Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Kfz-Haftpflichtversicherung Teilkasko  Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere  Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vanda- geschädigt werden. lismus.  Ersetzt berechtigte Ansprüche. Kfz-Umweltschadenversicherung  Wehrt unberechtigte Forderungen ab.  Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Teilkasko Umweltschadens­gesetz gegen Sie geltend gemacht  Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug. werden können.  Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Selbstbeteiligung Glasbruch.  Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist: Kfz-Umweltschadenversicherung In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen  Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen Sie die Kosten eines jeden ­Versicherungsfalls selbst nach dem Umweltschadensgesetz. tragen. Versicherungssumme  Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Gibt es Deckungsbeschränkungen? je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungs- antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen. ! ! Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B.: ! vorsätzlich herbeigeführte Schäden, ! Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse, ! grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung. Wo bin ich versichert?  Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. – Führen Sie das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. – Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. – Sie müssen uns jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. € Wann und wie zahle ich? € Den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto, damit wir den Beitrag einziehen können. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Der Versicherungsvertrag für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofa) oder Versicherungsplakette (z.B. E-Scooter) endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 01. März bis Ende Februar des Folgejahres. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsvertrag endet ohne Kündigung mit dem Ablauf des Verkehrsjahres. Außerdem können Sie den Vertrag nach Eintritt eines Schadenfalls kündigen. Ebenso besteht für Sie die Möglichkeit, nach einer Verschrottung des Fahrzeugs das Kennzeichen sowie den Versicherungsschein an uns zurückzugeben. Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten. 2 [Seite 3] A. Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung 1. Identität des Versicherers, ladungsfähige Die Zahlung des Beitrags kann wahlweise über das Lastschriftein- ­Anschrift, vertretungsberechtigte Personen zugsverfahren, per Kreditkartenzahlung, Sofortüberweisung oder Ihr Versicherer ist, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes PayPal erfolgen. in Württemberg sind, die 7. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. gestellten Informationen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor- Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 547. mationen beträgt vier Wochen. Durch den Abschluss der Versicherung bei der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. wird eine Mitgliedschaft erworben. 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt Ansonsten ist Ihr Versicherer die Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs- nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den WGV-Versicherung AG Versicherer. Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 7479. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so- Für beide Unternehmen: fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag Anschrift: Tübinger Straße 55 nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Ver­ 70178 Stuttgart sicherungsschutz. Fax: 0711 1695-1100 E-Mail: kfz-vertrag@wgv.de Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun- Sitz: Stuttgart den. Vertretungsberechtigte Personen: 9. Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- Vorstand: Dr. Klaus Brachmann (Vorsitzender) rechts Anja Emde Hartmut Schöch Widerrufsbelehrung Vorsitzender des Aufsichtsrats: Abschnitt 1 Joachim Walter, Landrat des Landkreises Tübingen i.R. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Widerrufsrecht Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist Betrieb der der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. WGV Versicherung AG: Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Krankenzusatzversicherungen ▪ der Versicherungsschein, 3. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds ▪ die Vertragsbestimmungen, oder andere Entschädigungsregelungen  einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden All­ Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. und WGV-Versiche- gemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein- rung AG im Bereich der Kraftfahrzeug-­Haftpflichtversicherung: schließlich der Tarifbestimmungen, Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen ▪ diese Belehrung, ▪ das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Verkehrsopferhilfe e.V. ▪ und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Wilhelmstraße 43/43 G 10117 Berlin jeweils in Textform zugegangen sind. Bei Insolvenz des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers kann der Ge- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab- schädigte seine Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe e.V. geltend sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: machen (§ 12 Absatz 1 Pflichtversicherungsgesetz); der Regress Wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Württemberg der Verkehrs­opferhilfe e.V. gegen den Versicherungsnehmer und sind, Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Tübinger die mitversicherten Personen ist auf jeweils 2.500 EUR beschränkt Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail: (§ 12 Absatz 6 Satz 4 Pflichtversicherungsgesetz). kfz-vertrag@wgv.de; ansonsten WGV-Versicherung AG, Tübin- ger Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail: 4. Allgemeine Versicherungsbedingungen und kfz-vertrag@wgv.de. wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver- https://www.wgv.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online- sicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften sowie die Angabe des auf den Vertrag anwendbaren Rechts. Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Ein- Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versiche- gangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufs- rungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit erklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V) so- wie die vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln. Widerrufsfolgen Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider- Anwendung. rufsfrist, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Ver- b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung sicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf des Versicherers. die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallen- den Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, ins­beson­dere der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung ent- Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche- fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei rers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den Be- handelt es sich um einen Betrag in Höhe von schreibungen des Versicherungsumfangs. 1/360 der Jahresprämie 5. Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller gemäß Tarifauskunft bzw. Versicherungsschein Steuern und sonstigen Preisbestandteile, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs­ ­zusätzliche Kosten schutz bestanden hat. Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie sich aus dem Antrag bzw. der Tarifauskunft. Die gesetzliche Ver­ vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Ver- sicherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten. sicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben. genommen haben, einbehalten. Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließ- lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife. lich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail, Brief o.ä.) ge- 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung schlossen haben, hat der Versicherer Ihnen nur den auf die Fälligkeit des Einmalbeitrags: Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Der Einmalbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­ Teil der Prämie zurückzugewähren, wenn Sie dem Beginn des vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange- Versicherungsschutzes vor dem Ende der Widerrufsfrist aus- gebenen Versicherungsbeginn. drücklich zugestimmt haben. 3 [Seite 4] Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wi- 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; derrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Ver- verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während sicherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer der Laufzeit des Vertrages zu führen; mit der Abgabe der Widerrufserklärung. 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Besondere Hinweise Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist a ­ usdrücklich Vertrag gebunden. darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechts- weg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus- drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Ver­ 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie sicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. 10. Angaben zur Laufzeit und gegebenenfalls zur Mindestlaufzeit des Vertrages Abschnitt 2 Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. März bis zum 28. Februar (in Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Schaltjahren bis zum 29. Februar), 24.00 Uhr. Informationen 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informa­ Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. tionen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzel- nen aufgeführt: 12. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen ­Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung ­Abschluss des Vertrages zugrunde legt zu stellen: Vor Abschluss des Versicherungsvertrages legen wir der Aufnahme 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, von Beziehungen zu Ihnen das Recht der Bundesrepublik Deutsch- über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben land zugrunde. ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger einge­ 13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht tragen ist und die zugehörige Registernummer; Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anwendung. Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver- sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgen- Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines den Gerichten geltend machen: Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermitt- – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie be- Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen treuende Niederlassung örtlich zuständig ist. einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder an­derer oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantie­ bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäfts- fonds sind anzugeben; sitz zuständig ist. 5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbe- 14. Kommunikation während der Laufzeit des sondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung ­Vertrages des Versicherers; Die Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden in deut- 6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern scher Sprache mitgeteilt; die Kommunikation während der Laufzeit und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt. auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehre- re selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, 15. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechts­ wenn der genaue Preis nicht angegeben werden kann, Anga- behelfsverfahren ben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs- Überprüfung des Preises ermöglichen; verfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe­ Versicherungsombudsmann e.V. sondere zur Zahlungsweise der Prämien; Sitz: Leipziger Straße 121 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestell- 10117 Berlin ten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befris- Anschrift: Postfach 08 06 32 teter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 10006 Berlin 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbeson- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de dere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs­ Internet: www.versicherungsombudsmann.de schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der An­trag­ sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben ­Sache steller an den Antrag gebunden sein soll; ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ­sowie oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Verfahren die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere sind wir verpflichtet. Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom- Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs budsmann e.V. bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR ver- einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Fal- bindlich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann e.V. le des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die bis zu ei­nem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Sei- Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen ein- ten unverbindliche Empfehlung abgeben. schließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt. bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deut- lich gestalteten Form; 16. Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; Zuständige Aufsichtsbehörde ist die 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich – Bereich Versicherungsaufsicht – der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen Graurheindorfer Straße 108 die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestal- 53117 Bonn teten Form; E-Mail: poststelle@bafin.de 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Internet: www.bafin.de Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Ab- Sie haben die Möglichkeit zu einer Beschwerde bei der genannten schluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; Aufsichtsbehörde. 4 [Seite 5] B. Hinweise zum Datenschutz Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere personenbezogenen Daten durch die zur WGV ­Versicherungsgruppe ­nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf gehörenden Unternehmen Versicherungsmissbrauch hindeuten können. Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur WGV-Versicherung AG, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher WGV-Lebensversicherung AG, Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH, oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei- WGV-Informatik und Media GmbH, tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen WGV-Beteiligungsgesellschaft mbH und in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 c DSGVO. WGV Holding AG Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge- und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. nannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das Unternehmen, mit Kategorien von Empfängern der personenbezogenen dem Ihr Versicherungsvertrag, ein anderer Vertrag oder eine sons- Daten tige Rechtsbeziehung besteht und hierzu Ihre personenbezogenen Rückversicherer: Daten verarbeitet. Den jeweiligen Verantwortlichen entnehmen Sie Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versiche­ bitte Ihren Unterlagen. rungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich Bei den Konzerngesellschaften Württembergische Gemeinde-Versiche­ sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen ­Rückversicherer rung a.G., WGV-Versicherung AG, WGV-Lebensversicherung AG, zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH und WGV-Informatik und oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es mög- Media GmbH handelt es sich um gemeinsam Verantwortliche nach lich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner Artikel 26 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie Nähere Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermit- Sie unter www.wgv.de/datenschutz. teln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Er- füllung unseres Versicherungsvertrags mit Ihnen erforderlich ist bzw. Sie erreichen uns unter folgender Adresse: im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Um- WGV Versicherung fang. Nähere Informationen zu den eingesetzten Rückversicherern 70164 Stuttgart stellen wir Ihnen unter https://www.wgv.de/datenschutz zur ­Verfügung. Telefon: 0711 1695-1500 Vermittler: Fax: 0711 1695-1100 E-Mail: kundenservice@wgv.de Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver- mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese ­Daten tragter – oder per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@wgv.de an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz- dienstleistungsangelegenheiten benötigen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge- Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens- setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber gruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Ver­ den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter- sicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verpflichtet, die die oben nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zen­ genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Die- tralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kun- se können Sie im Internet unter www.wgv.de/datenschutz abrufen. denservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Ex- Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die kasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Un­ von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver- ternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleister- trags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. liste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Daten- Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese verarbeitung teilnehmen. Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policie­ Externe Dienstleister: rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli- etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. wie hoch der Schaden ist. Ferner benötigen wir Ihre personenbezo- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst- genen Daten zur Erbringung von Leistungen. leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer sowie die Erbringung von Leistungen ist ohne die Verarbeitung Internetseite unter Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. https://www.wgv.de/docs/rechtliches/liste_personenversicherung.pdf Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur entnehmen. Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Ent- Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön- wicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorga- nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500 ben. Die Daten aller mit den Unternehmen der WGV Versicherungs- Kontakt aufnehmen. gruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der Weitere Empfänger: gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsicht- Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an wei- lich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidun- tere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ge- gen oder für umfassende Auskunftserteilungen. setzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanz­ Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Da­ behörden oder Strafverfolgungsbehörden). ten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Datenübermittlung in ein Drittland Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensver- Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des sicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt dies nur, Artikel 9 Absatz 2 a in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen soweit Sie dem zugestimmt haben, ein Angemessenheitsbeschluss wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grund­ der EU-Kommission vorliegt oder andere angemessene Datenschutz- lage von Artikel 9 Absatz 2 j DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. garantien vorhanden sind. Informationen hierzu stellen wir Ihnen Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns ­gerne über die genannten Kontaktdaten zur Verfügung. oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO). Dies kann Dauer der Datenspeicherung insbesondere erforderlich sein: Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor- – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt andere Produkte der Unternehmen der WGV Versicherungsgrup­ ­werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge- pe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungs­ macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis umfragen, zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem 5 [Seite 6] aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geld- Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeu- wäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn ten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer Jahren. ­früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls von dem Betroffenenrechte einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert wor- Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu den sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespei- Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- chert sind, werden von der Besurance HIS GmbH an uns, das an- nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder fragende Versiche­rungsunternehmen, übermittelt. die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf den folgenden Internet­ auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf seiten: https://besurance-his.de. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu- diese auch per Post. Gerne können Sie mit uns hierzu unter der Tele­ rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. fonnummer 0711 1695-1500 Kontakt aufnehmen. Widerspruchsrecht Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbe­ Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z.B. zur zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widerspre- Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtver­ chen. sicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls über- prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforder­ Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interes- lichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit sen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die ge­ gen die Datenverarbeitung sprechen. Bonitätsauskünfte Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Daten (Name, Adresse und Beschwerderecht gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf- übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Ab- sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzauf- satz 1 b und Artikel 6 Absatz 1 f der DSGVO. Übermittlungen auf der sichtsbehörde ist: Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations- Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder freiheit Baden-Württemberg Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Lautenschlagerstraße 20 Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen­ 70173 Stuttgart bezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen Telefon: 0711 615541-0 zur infoscore Consumer Data GmbH im Sinne des Artikel 14 DSGVO, Telefax: 0711 615541-15 das heißt Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Da­ E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de tenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunfts- recht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs­ unter folgendem Link: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt. wirtschaft Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön- Es besteht die Möglichkeit, dass wir bei Abschluss eines Versicherungs­ nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500 vertrags oder im Rahmen der Schadenbearbeitung Daten zum Ver- Kontakt aufnehmen. sicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des Automatisierte Einzelfallentscheidungen ­Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Ge- burtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die Besurance HIS Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag- GmbH übermitteln (HIS-Anfrage). Die Besurance HIS GmbH überprüft stellung befragen, kann in einzelnen Fällen vollautomatisiert über anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versiche- das Zustandekommen des Vertrags entschieden werden. rungsobjekt im „Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs- wirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes C. Hinweise zur Vermittlervergütung Die selbstständigen Vermittler der WGV erhalten für die Vermittlung diese ist in der Versicherungsprämie enthalten. Die Vergütung der von Versicherungsverträgen eine Kombination aus einer erfolgsun- Mitarbeiter der WGV ist unabhängig vom Abschluss eines konkreten abhängigen und einer erfolgsabhängigen Vergütung (Provision); Versicherungsvertrags, also erfolgsunabhängig. 6 [Seite 7] Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrter Kunde, 3. Vertragsänderung damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu- auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die an- geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. deren Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedin- wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere gungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige- Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön- pflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Be­dingungen erst ab nen Sie der nachstehenden Information entnehmen. der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle ­Ihnen angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mit­ wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Text- teilung hinweisen. form nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch in- soweit zur Anzeige verpflichtet. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Welche Folgen können eintreten, wenn eine Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma- vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? chen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver- 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes letzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Ver- haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung trag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- Ge­fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. schlossen hätten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsände- Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir rung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir den- Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist ein- noch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige- oder nicht richtig angegebene Umstand pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer L­ eistungspflicht 5. Stellvertretung durch eine andere Person ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Per- Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. son vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertre- bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver- ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. tragszeit entspricht. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder 2. Kündigung grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertrag- fällt. liche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver- letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 7 [Seite 8] Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. WGV-Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V) A Welche Leistungen umfasst Ihre E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 13 Kfz-Versicherung? 8 E.1.3 Zusätzlich in der Teilkaskoversicherung 13 A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie E.1.4 Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung 14 mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 8 E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 14 A.1.1 Was ist versichert? 8 F Rechte und Pflichten der mitversicherten A.1.2 Wer ist versichert? 9 Personen14 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, (Versicherungssummen)?9 Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall14 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 9 G.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags 14 A.1.5 Was ist nicht versichert? 9 G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den A.2 Teilkaskoversicherung – für Schäden an Ihrem ­Versicherungsvertrag kündigen? 14 Fahrzeug9 G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den A.2.1 Was ist versichert? 9 ­Versicherungsvertrag kündigen? 15 A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 10 G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten 15 A.2.3 Wer ist versichert? 10 G.5 Zugang der Kündigung 15 A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 10 G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung 15 A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 10 G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungs­ beachten?15 verschiedenheit über die Schadenhöhe 11 G.8 Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung) 15 A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung 11 G.9 Rückgabe des Versicherungskennzeichens oder A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück- Entwertung der Versicherungsplakette 15 fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 11 H Außerbetriebsetzung15 A.2.9 Was ist nicht versichert? 11 I entfällt15 A.3 Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich- J entfällt15 rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadens- K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen gesetz12 eingetretenen Umstands15 A.3.1 Was ist versichert? 12 K.1 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 15 A.3.2 Wer ist versichert? 12 K.2 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur A.3.3 Versicherungssumme, Höchstzahlung 12 ­Beitragsberechnung 15 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 12 L Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände16 A.3.5 Was ist nicht versichert? 12 L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind 16 A 3.6 Sonstige Regelungen 12 L.2 Gerichtsstände 16 B Beginn des Vertrags und Versicherungs- M Embargobestimmung16 schutzes 12 Anhang: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen C Beitragszahlung12 oder Versicherungsplakette16 C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags 12 C.2 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat 12 D Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. und F ­ olgen einer Pflichtverletzung12 Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs- D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des vertrags folgende Versicherungsarten: ­Fahrzeugs? 12 – Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) D.1.1 Bei allen Versicherungsarten 12 – Teilkaskoversicherung (A.2) D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung 13 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert: D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 13 – Kfz-Umweltschadenversicherung (A.3) E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige einer Pflichtverletzung13 Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abge- E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? 13 schlossen haben. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache E.1.1 Bei allen Versicherungsarten 13 ist deutsch. A Welche Leistungen umfasst Ihre c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit Kfz-Versicherung? einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittel- bar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Ver­ A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, mögensschäden), die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzan­ sprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bür- A.1.1 Was ist versichert? gerlichen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsge­ Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt setzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbe- A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn stimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. durch den Gebrauch des Fahrzeugs Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren a Personen verletzt oder getötet werden, z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden- Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche kommen, A.1.1.2  Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz in Geld. 8 [Seite 9] A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir Beschädigung des versicherten Fahrzeugs diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Scha- A.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, denersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind. die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher- Regulierungsvollmacht ten Fahrzeugs. A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden die Zerstörung oder das Abhandenkommen Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens ab- zugeben. – eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen An- hängers, Mitversicherung von Anhängern – eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten A.1.1.5 Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger ver- oder abgeschleppten Fahrzeugs. bunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem ver- hierauf. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während sicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Ab- und sich noch in Bewegung befindet. sicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten A.1.2 Wer ist versichert? Fahrzeug Schäden verursacht werden. Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und Beschädigung von beförderten Sachen für f­olgende Personen (mitversicherte Personen): A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz­ a den Halter des Fahrzeugs, ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Ab- b den Eigentümer des Fahrzeugs, handenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. c den Fahrer des Fahrzeugs, Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die be- d Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn förderte Personen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Ver- Zwecke gebraucht wird. sicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter be- Diese Personen können Ansprüche aus dem Versiche- förderter Personen. rungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs­ A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermö- summen)? gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Höchstzahlung Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des A.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils Fahrzeugs zufügt. beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschä- Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. den, wenn Sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die die- werden. selbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schaden- Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen ereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. A.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögens- schäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Abweichend hiervon beträgt die Versicherungssumme für Beförderungsfristen entstehen. die Kfz-Umweltschadenversicherung (A.3) 5 Millionen EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver- Vertragliche Ansprüche sicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, Versicherungsleistung. soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über Übersteigen der Versicherungssummen den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. A.1.3.2 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, Schäden durch Kernenergie richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflicht- Kern­energie. versicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schaden- A.2 Teilkaskoversicherung – ersatzanspruch selbst einstehen. für Schäden an Ihrem Fahrzeug A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.1 Was ist versichert? Versicherungsschutz in Europa und in der EU A.2.1.1 Ihr Fahrzeug A.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versiche- Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstö- rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas so- rung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses wie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs- nach A.2.2 (Teilkasko). bereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versiche- A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare rungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland ge- Gegenstände setzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindes- tens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsver- Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mitversichert trags. aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufge- führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrs- Internationale Versicherungskarte rechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haft- von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden pflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort ge- Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes nannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeich- geregelt ist. nungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Ver- sicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2. Beitragsfrei mitversicherte Teile A.1.5 Was ist nicht versichert? A.2.1.2.1 Soweit nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeug­teile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahr- Vorsatz zeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert: A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen. angebaute Fahrzeugteile. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug an- A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem gebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahr- Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstal- tes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es aus- tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wett- schließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. bewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsan- – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet schauung nicht als Luxus angesehen wird oder das mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt wer- – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport- den muss. Bei Elektrofahrzeugen ist auch ein eigenes haftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des Ladekabel einschließlich der dazugehörigen Adapter Pflichtversicherungsgesetzes besteht. (auch während des Ladevorgangs) mitversichert. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4 und D.1.2.2. 9 [Seite 10] c Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugtei- Marderbiss le, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahr- A.2.2.7 Versichert sind Schäden durch Marderbiss an Kabeln, zeugs üblicherweise mitgeführt werden (z.B. Sicherun- Schläuchen und Leitungen. Folgeschäden aller Art (z.B. gen und Leuchtmittel). Steuergerät, Motor, Zylinderkopf u.a.) sind nicht versichert. d Eigene Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), A.2.3 Wer ist versichert? solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädi- der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person ab- gung nicht möglich ist. geschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person. e Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene eigene Teile: A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? – ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Som- Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geogra- merbereifung, phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen – nach a bis e mitversicherte Fahrzeugteile und Fahr- Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen zeugzubehör während einer Reparatur. Union gehören. Nicht versicherbare Gegenstände A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? A.2.1.2.2 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z.B. Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschä- Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Ver- digung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr- bindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reise- zeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte gepäck, persönliche Gegenstände des Fahrers oder be- Teile, soweit nichts anderes geregelt ist. förderter Personen. A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? Verlust? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö- Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert rung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließ- A.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs lich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines Ereignisse: vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Brand und Explosion Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein und Restwert? Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs- A.2.5.1.2 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaf- sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als fungswert übersteigen. Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist A.2.5.1.3 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. des Schadenereignisses bezahlen müssen. Entwendung A.2.5.1.4 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im be- A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: schädigten oder zerstörten Zustand. a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Heraus- A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? gabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpres- Reparatur sung. A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Re- b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das paratur erforderlichen Kosten. Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen In- teresse noch zur Veräußerung noch unter Eigentums- a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa- vorbehalt überlassen wird. riert wird, gilt: c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der ­Täter Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrau- ­Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.3, chen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit Fehlt dieser Nachweis oder übersteigen die erforder- der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. lichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht zahlen wir entsprechend nach A.2.5.2.1 b. kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem b Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, fachgerecht repariert wird, gilt: z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushalts­ Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständi- angehöriger ist. gen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert ver- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz- minderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.3 schlag, Überschwemmung und A.2.5.1.4). A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Abschleppen ­Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz- A 2.5.2.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten schlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele- Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes- genen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf tens Windstärke 7. Eingeschlossen sind Schäden, die da- einschließlich unserer Leistungen nach A.2.5.2.1 die Ober- durch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten grenze nach A.2.5.2.1 a oder A.2.5.2.1 b nicht überschrit- Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen ten werden. ­werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber ver- diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers pflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen. zurückzuführen sind. Verzicht Abzug neu für alt Zusammenstoß mit Haarwild A.2.5.2.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus- A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen getauscht oder wird das Fahrzeug ganz oder teilweise neu Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 1 lackiert, verzichten wir bei den Kosten der Ersatzteile und des Bundesjagdgesetzes (z.B. Reh, Wildschwein). der Lackierung auf einen Abzug aufgrund des Alters und Glasbruch der Abnutzung (neu für alt). A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr- Dies gilt nicht beim Akku eines Elektrofahrzeugs. Hier er- zeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben statten wir in den ersten drei Betriebsjahren den Neupreis. (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Ab dem vierten Betriebsjahr nehmen wir für jedes ange- Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur fangene Betriebsjahr einen Abzug neu für alt in Höhe von Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, 10 Prozent vor. Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solar­ A.2.5.3 Sachverständigenkosten modulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden. Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt Kurzschlussschäden an der Verkabelung haben. A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr- zeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht ver- sichert. 10 [Seite 11] A.2.5.4 Mehrwertsteuer A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Ver- Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese hältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung Ihnen zu tragen. tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten  Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Rechtsweg zu beschreiten. A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung Wiederauffinden des Fahrzeugs A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Ent- A.2.5.5.1 Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätes- nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenan- tens innerhalb von zwei Wochen. zeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Ent- Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das schädigung verlangen, wenn Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumut- – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und baren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines A.2.5.5.2 Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs, Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzu- aufgefunden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Mo- Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maß- nats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schaden­ geblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen anzeige. Standort des Fahrzeugs zum Fundort. A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück­ Eigentumsübergang nach Entwendung fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? A.2.5.5.3 Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir Eigentümer. Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder – Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht – ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs ist (z.B. zurück. der Leasinggeber) und dieser das Eigentum nicht auf Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des uns übertragen möchte. Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzu- Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, nachdem wir fordern, wie dies der Schwere des Verschuldens ent- Sie über das Wiederauffinden informiert haben. Kosten spricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit I­ hnen für die Rückholung zahlen wir nicht. in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatz­ Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erzielbaren leistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs Schadens nicht zurück. auf unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits ent- Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir schädigt haben, müssen Sie uns den erzielbaren Verkaufs- berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzu­ erlös zurückzahlen. fordern. A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchst­ Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der entschädigung)? Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte  Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden ­Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach A.2.5.1.3. herbeiführt. A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen, Rest- und Altteile A.2.9 Was ist nicht versichert? Was wir nicht ersetzen Grobe Fahrlässigkeit A.2.5.7.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Al- A.2.9.1 Wir sind bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens terungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Be- Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. triebsmitteln (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zu- Vorsatz lassungskosten, Standgeldkosten, Überführungskosten, A.2.9.2 Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Verwaltungskosten, Nutzungsausfall, Kosten eines Miet- vorsätzlich herbeiführen. fahrzeugs, einer Vignette oder Plakette. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Rest- und Altteile A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem A.2.5.7.2 Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug ver- Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig- bleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei die Entschädigung angerechnet. der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- A.2.5.8 Selbstbeteiligung kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Tests und Demonstrationen. Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Reifenschäden und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungs­ besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig verschiedenheit über die Schadenhöhe andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende A.2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe ein- Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. schließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbei- Staatsgewalt ten kann vor Klageerhebung ein Sachverständigenaus- schuss entscheiden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maß- A.2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraft- nahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar ver- fahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb ursacht werden. von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverstän- digen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen Schäden durch Kernenergie bestimmt. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch A.2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein Kern­­energie. weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss ge- wählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amts- gericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen. 11 [Seite 12] A.3  Kfz-Umweltschadenversicherung – Vertragliche Ansprüche für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem A.3.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Umweltschadensgesetz Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflich- tung hinausgehen. A.3.1 Was ist versichert? A.3.6 Sonstige Regelungen Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt Es gelten die Regelungen B, C.1, D.1.1, D.1.2, D.2.1 und A.3.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur D.2.2 entsprechend. Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltscha- densgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung ist, dass diese B Beginn des Vertrags und Versicherungs- durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs schutzes des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind. Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag ge- Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die zahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Hinweis: Sie müssen das Versicherungskennzeichen bzw. Begründete und unbegründete Ansprüche die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht haben. A.3.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz be- gründet, leisten wir Ersatz in Geld. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3. A.3.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz un- begründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegrün- C Beitragszahlung det sind. C.1  ahlung des ersten oder einmaligen B Z ­ eitrags Regulierungsvollmacht Rechtzeitige Zahlung A.3.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha- C.1.1 Der im Versicherungsschein genannte erste oder einma- dens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen lige Beitrag wird sofort nach Zugang des Versicherungs- pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Dies schließt Er- scheins, frühestens aber zum Versicherungsbeginn fällig. klärungen zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen. durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten ein. Nicht rechtzeitige Zahlung Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwal- tungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht- zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver- in Ihrem Namen auf unsere Kosten. spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver- A.3.2 Wer ist versichert? sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags. A.1.2 gilt entsprechend. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange A.3.3 Versicherungssumme, Höchstzahlung der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos- Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versiche- sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten rungssumme beträgt 5 Millionen EUR. Die Gesamtleistung haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres be- ­Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent trägt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme. des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des Geltungsbereich ­Jahresbeitrags. Abweichend von A.1.4 besteht Versicherungsschutz außer­ halb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den C.2 Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschrift- Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), so- mandat weit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, so- – der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden weit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht kann und überschreiten. – Sie der Einziehung nicht widersprechen. A.3.5 Was ist nicht versichert? Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul- Vorsatz, Schäden durch Kernenergie den nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die A.3.5.1 Die Regelungen A.1.5.1 (Vorsatz) und A.1.5.9 (Kern­energie) Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer gelten entsprechend. Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen. Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelt- schäden D  Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahr- A.3.5.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt zeugs und Folgen einer Pflichtverletzung unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein- wirkungen auf die Umwelt entstehen. D.1 Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs? Ausbringungsschäden D.1.1 Bei allen Versicherungsarten A.3.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag lingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass angegebenen Zweck verwendet werden (siehe Anhang diese Stoffe durch plötzliche und unfall­artige Ereignisse Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versiche- bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt ge- rungsplakette). langen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abge- Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge- Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug dienen mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ge- A.3.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Ver- braucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigen- stöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Ver- tümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, ordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer ge- entstehen. braucht wird. 12 [Seite 13] Fahren nur mit Fahrerlaubnis D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent- vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Dieb- lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr- stahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leis- erlaubnis be­nutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder tung frei. der Eigentümer das ­Fahrzeug nicht von einem Fahrer be- nutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis E Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen hat. einer Pflichtverletzung Nicht genehmigte Rennen E.1  elche Pflichten haben Sie im Schadenfall? W D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf E.1.1 Bei allen Versicherungsarten Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Ren- Anzeigepflicht nen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. E.1.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2 einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer und die Ausschlüsse nach A.1.5.2 und A.2.9.3. ­Woche anzuzeigen. Sicherung des Fahrzeugs E.1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine an- D.1.1.5 Sie haben das versicherte Fahrzeug in verkehrsüblicher dere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereig- Weise durch ein Schloss zu sichern, wenn es nicht zur nis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Fortbewegung eingesetzt wird. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben. D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Aufklärungspflicht Alkohol und andere berauschende Mittel E.1.1.3 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche- D.1.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht er- ­Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau- forderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher Pflichten beachten: zu führen. – Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die ge- Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des setzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, oder die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten. Ist der durch alkoholische Getränke oder andere berau­ die erforderliche Wartezeit abgelaufen oder haben Sie schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt, zu führen. müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträg- Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung besteht für s­ olche lich ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetz- Fahrten nach A.2.9.1 kein oder eingeschränkter Versiche- buch). rungsschutz. – Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll- D.1.2.2 Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveran- ständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie staltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, uns in Textform antworten. Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, ge- – Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, so- braucht werden, wenn weit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, – das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet diese zu beschaffen. mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und – Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport- erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie haftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflicht- zumutbar ist. versicherungsgesetzes besteht. – Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das des Schadenereignisses und zu unserer Leistungs- Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für pflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist. diese Fahrten gebrauchen lassen. Schadenminderungspflicht Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4 E.1.1.4 Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses und die Ausschlüsse nach A.1.5.2 und A.2.9.3. nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. D.2  Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zu- Pflichten? mutbar, zu befolgen. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verlet- zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, E.1.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Er- entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, hebung des Anspruchs mitzuteilen. dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, Anzeige von Kleinschäden bleibt der Versicherungsschutz bestehen. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtver- mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regu­ sicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter lieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst an- oder Eigentümer gegenüber nicht von unserer Leistungs- zeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. pflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen beförderte Person, die das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. In Betracht kom- E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht mende Schadenersatzansprüche können jedoch gekürzt (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver- werden oder entfallen, wenn und soweit Ihnen ein eigenes züglich anzuzeigen. Verschulden an dem erlittenen Personenschaden zur Last E.1.2.4  Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas- fällt. sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Voll- soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Ver- macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und an- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungs- geforderte Unterlagen zur Verfügung ­stellen. pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht Bei drohendem Fristablauf arglistig verletzen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf ­keine Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht­ Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahn- versicherung bescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht D.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) ein- ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen legen. und den mitversicherten Personen gegenüber auf den E.1.3  Zusätzlich in der Teilkaskoversicherung ­Betrag von höchstens je 5.000 EUR ­beschränkt. Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter ­Teile vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche- sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies un- rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der verzüglich in Textform anzuzeigen. Leistungspflicht befreit sind. 13 [Seite 14] Einholen unserer Weisung Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung E.1.3.2 Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr- E.2.5 Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Wei- anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver- sungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie schaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei. zumutbar ist. Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechts- Anzeige bei der Polizei streitigkeiten E.1.3.3 Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden E.2.6 Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nach den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Scha- – E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter denereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche), E.1.4 Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung – E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter An­ Besondere Anzeigepflicht sprüche) oder – E.1.2.4 (Prozessführung durch uns) E.1.4.1 Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung nach dem USchadG führen könnte – soweit zumut- und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die bar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschul- Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben wor- deten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt: den sind. – Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des E.1.4.2 Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von umfassend zu informieren über: unserer Leistungspflicht frei. – Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, – die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in an die zuständige Behörde, einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen- – behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder den Verhältnis zu kürzen. Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber, – die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem Kfz-Umweltschadenversicherung Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung, E.2.7 Es gelten die Regelungen E.2.1, E.2.2 und E.2.6 ent­ Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens, sprechend. – den Erlass eines Mahnbescheids, – eine gerichtliche Streitverkündung, F Rechte und Pflichten der ­mitversicherten – die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen Personen oder gerichtlichen Verfahrens. Pflichten mitversicherter Personen E.1.4.3 Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Min- derung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu F.1 Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu Ausübung der Rechte erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regu- F.2 Die Ausübung der Rechte der versicherten Personen aus lierung zu unterstützen. Alle Umstände, die für die Be- dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versiche- arbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns rungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine mitteilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür angefor- andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen derten Schriftstücke übersenden. in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2. E.1.4.4 Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Um- Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte weltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen. ­Personen E.1.4.5 Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt F.3 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leis- im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie frist- tung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten gemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechts- Personen. behelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.  Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: E.1.4.6 Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Ver- fahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des ge- die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn richtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt – die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden ­Umstände in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht in der Person des Mitversicherten vorliegen oder sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die ange- – diese Umstände der mitversicherten Person bekannt forderten Unterlagen zur Verfügung stellen. oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. E.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Pflichten? Veräußerung des Fahrzeugs, Wagnis­ Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung wegfall E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.4 ge- regelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. G.1 Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir be- Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versi- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- cherungsschein. Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März schuldens entsprechenden Verhältnis zu ­kürzen. Weisen und endet mit Ablauf des Februar des Folgejahres. Der Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. einer Kündigung bedarf. E.2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte be- soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder stehen. für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht ­arglistig den Versicherungsvertrag kündigen? verletzen. Kündigung nach einem Schadenereignis Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht­ G.2.1 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie versicherung den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb E.2.3 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1 eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be- nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere trag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt. Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt E.2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von ­haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haft- höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder pflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Schadenminderungspflicht nach E.1.1.3 und E.1.1.4 ­Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu – vorsätzlich und lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtver­ – in besonders schwerwiegender Weise sicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten er- verletzt haben. Dies ist z.B. bei unerlaubtem Entfernen gangenen Urteils kündigen. vom Unfall­ort trotz eines Personen- oder schweren Sach- schadens der Fall. 14 [Seite 15] G.2.2 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu Anzeige der Veräußerung einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf G.7.3 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräuße- des Vertrags, wirksam werden soll. rung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Fahrzeugs Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versiche- G.2.3 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsver­ rungsschutzes. steigert, geht der Vertrag nach G.7 auf den Erwerber über. Kündigung des Vertrags Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines G.7.4 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kün- von Ihnen verlangen. digungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofor- G.8  Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeug­ tiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags verschrottung) endet. Fällt das versicherte Fahrzeug endgültig weg, steht uns der Beitrag nur bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom G.3  Wann und aus welchem Anlass können wir Wagniswegfall Kenntnis erlangen. den Versicherungsvertrag kündigen? Kündigung nach einem Schadenereignis G.9  Rückgabe des Versicherungskennzeichens G.3.1 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir oder Entwertung der Versicherungsplakette den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen inner- Wird der Vertrag widerrufen oder vor Ablauf des Verkehrs- halb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen jahres beendet, müssen Sie uns den Versicherungsschein über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zu- und das Versicherungskennzeichen unverzüglich zurück- gehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung geben. Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht ab­ und uns dies auf Verlangen nachweisen. gelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über H  Außerbetriebsetzung den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtver- Bei Außerbetriebsetzung verbleibt das Kennzeichen am sicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit Fahrzeug. Eine Rückerstattung des Beitrags erfolgt nicht. der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten er- gangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen I entfällt Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahr- J entfällt zeugs G.3.2 Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahr- Beitragsänderung aufgrund eines bei K  zeugs nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, Ihnen eingetretenen Umstands nachdem wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies K.1 Änderung von Merkmalen zur Beitrags­ gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht ­weder berechnung vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. Welche Änderungen werden berücksichtigt? G.4  Kündigung einzelner Versicherungsarten K.1.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Ver- sicherungsschein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsbe- G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung sind jeweils rechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht. führen. Merkmale zur Beitragsberechnung sind U ­ mstände, Abweichend hiervon enden bei einer Kündigung der Kfz- die wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren und Haftpflichtversicherung die anderen für das versicherte die wir im Versicherungsschein ausweisen. Unterlassen Fahrzeug bestehenden Versicherungen mit der Beendi- Sie Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung, gung der Kfz-Haftpflichtversicherung. wird der Beitrag in Bezug auf diese Merkmale zur Bei- G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündi- tragsberechnung zu den für Sie ungünstigsten Annahmen gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz- berechnet. Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. Auswirkung auf den Beitrag G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlos- K.1.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. senen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen K.1.3 Führt eine Änderung des Fahrerkreises zu einer Neube- Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer rechnung des Beitrags, kann eine weitere Änderung des Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der Fahrerkreises erst ab Beginn der neuen Versicherungs- anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend periode wieder zu einer günstigeren Beitragsberechnung haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu führen. kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kün- K.1.4 Auf die Beitragsberechnung wirken sich Fahrten, die von digen. Kauf­interessenten, Angestellten eines Kfz-Reparaturbe- triebs, Hotel­angestellten in Ausübung ihres Dienstes oder G.5  Zugang der Kündigung von anderen Personen aufgrund einer Notfallsituation Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der unternommen werden, nicht aus. In diesen Fällen besteht jeweiligen Frist zugeht. auch keine Mitteilungspflicht. G.6  Beitragsabrechnung nach Kündigung K.2 Ihre Mitteilungspflichten zu den M ­ erkmalen Bei einer Kündigung vor Ablauf des Verkehrsjahres steht zur Beitragsberechnung uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallen- Anzeige von Änderungen de Beitrag anteilig zu. K.2.1 Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns un- G.7  Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu verzüglich anzeigen. beachten? Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung Übergang der Versicherung auf den Erwerber K.2.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Ver- G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung den Erwerber über. Wir sind berechtigt und verpflichtet, zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen. wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlan- gen würden, anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Folgen von unzutreffenden Angaben Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. K.2.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Bei- G.7.2 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir tragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht ange- entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. zeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche- rungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung entspricht. 15 [Seite 16] K.2.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht L.2 Gerichtsstände oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist des- Wenn Sie uns verklagen halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätz- lich zur Beitragserhöhung ­eine Vertragsstrafe in Höhe L.2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie eines Jahresbeitrags für die laufende Versicherungs­ insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen: periode unter Berücksichtigung der tatsächlichen Merk- –  dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, male zur Beitragsberechnung zu zahlen. – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für Folgen von Nichtangaben die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. K.2.5 Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Wenn wir Sie verklagen Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir be- L.2.2 Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ins- rechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden besondere bei folgenden Gerichten geltend machen: Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten An- – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, nahmen zu berechnen, – dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die – wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Ge- hingewiesen haben; werbebetrieb abgeschlossen haben. – und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt wortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Über­prüfung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen L.2.3 Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen oder Nachweise nicht nachreichen. Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutsch- lands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung L  Meinungsverschiedenheiten und Gerichts­ nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach stände L.2.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Ge- schäftssitz zuständig ist. L.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies M Embargobestimmung einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange Versicherungsombudsmann e.V. dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren L.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, Deutschland entgegenstehen. ­können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- wenden. tionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Ameri- Versicherungsombudsmann e.V. ka, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Sitz: Leipziger Straße 121 Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- 10117 Berlin hen. Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Anhang: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Anschrift: Postfach 08 06 32 oder Versicherungsplakette 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 1 Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen oder eine Internet: www.versicherungsombudsmann.de Versicherungsplakette führen müssen, sind: Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine ­unabhängige 1.1  Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs­ mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungs- – bis 45 km/h, verfahren teilzunehmen. – bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 Versicherungsaufsicht erstmals in Verkehr gekommen sind, L.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder ­treten – bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erst- Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung mals in Verkehr gekommen sind. auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- 1.2  Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen von nicht mehr als 50 ccm oder mit Elektromotor, dessen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt tungsaufsicht. und einer Höchstgeschwindigkeit Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – bis 45 km/h, – Bereich Versicherungsaufsicht – – bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 Graurheindorfer Straße 108 erstmals in Verkehr gekommen sind, 53117 Bonn – bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erst- Telefon: 0800 2100 500 mals in Verkehr gekommen sind. (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) 1.3  Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum E-Mail: poststelle@bafin.de von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindig- Internet: www.bafin.de keit bis 45 km/h. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist 1.4 Motorisierte Krankenfahrstühle und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. 1.5 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahr- Rechtsweg zeuge-Verordnung (eKFV). L.1.3 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schaden- höhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen. 16
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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