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ALTE OLDENBURGER KTS für Selbstständige: die Bedingungen im Volltext
Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler mit Karenzzeiten ab dem 15. Tag, Leistung ohne zeitliche Höchstgrenze und halbem Tagegeld bei Teilarbeitsunfähigkeit für bis zu vier Wochen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja | „Das Krankentagegeld beträgt mindestens 5,– EUR und kann mehrfach versichert werden“ | Teil III A, Seite 2 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | ja | „Das Krankentagegeld beträgt mindestens 5,– EUR und kann mehrfach versichert werden, jedoch darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht überschritten werden.“ | Teil III A, Seite 2 |
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt | ||
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | „KTS 2 nach Ablauf von 14 KTS 3 nach Ablauf von 21 KTS 4 nach Ablauf von 28 KTS 6 nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen (Karenzzeit) seit Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit.“ | Teil III A, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | „KTS 2 nach Ablauf von 14“ | Teil III A, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | ja | „Das tarifliche Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gezahlt.“ | Teil III A, Seite 2 |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | „Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige“ | Teil III Titel, Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nein | „Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige“ | Teil III Titel, Seite 1 |
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | nicht geregelt |
Leistungsumfang
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | ja | „zahlt die ALTE OLDENBURGER für längstens 4 Wochen die Hälfte des versicherten Krankentagegeldes.“ | Teil III A, Seite 2 |
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | ja | „Teilarbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, solange eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% besteht, die stufenweise Aufnahme der beruflichen Tätigkeit medizinisch angezeigt ist und dies ärztlich bescheinigt wird.“ | Teil III A, Seite 2 |
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt | ||
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt | ||
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | ja | „Es besteht ein Leistungsanspruch für Zeiten außerhalb des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz im tariflichen Umfang.“ | Teil III B, Seite 2 |
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt | ||
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt | ||
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt | ||
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |
Ende der Leistung und des Vertrags
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt | ||
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt | ||
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | nicht geregelt | ||
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt | ||
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | ja | „Erlangt der Versicherer davon Kenntnis, dass das versicherte Krankentagegeld höher ist als das Nettoeinkommen, gilt § 4 Abs. 4 MB/KT 2009.“ | Teil III, Seite 2 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |
Anpassung und Optionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | ja | „Für die Anpassung entfallen erneute Wartezeiten und eine erneute Risikoprüfung, wenn der Antrag auf Anpassung innerhalb des vom Versicherer genannten Zeitraums gestellt wird“ | Teil III C, Seite 2 |
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | ja | „Der Versicherer bietet den Versicherungsnehmern mindestens alle 3 Jahre Gelegenheit, in den Krankentagegeldtarifen mit einem versicherten Krankentagegeld von mindestens 30,– EUR das vereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen.“ | Teil III C, Seite 2 |
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt | ||
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt | ||
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt | ||
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige KTS (AVB Teil III, Tarifstufen KTS 2, 3, 4, 6) Fassung: Stand 08/2010 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.