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Gothaer Tarif TG: die Bedingungen im Volltext
Krankentagegeld nach Teil III mit acht Tarifstufen vom 8. bis zum 366. Tag, frei wählbar in Schritten zu 1 Euro, Stufen bis zum 43. Tag nur für Selbstständige.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Das Krankentagegeld kann in einer Höhe von 1 EUR oder einem Vielfachen hiervon versichert werden.“ | Teil III A. Nr. 3, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | nicht geregelt | ||
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt | ||
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | „Als Leistungsbeginn kann vereinbart werden in Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG2 der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG3 der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG4 der 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG6 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit“ | Teil III A. Nr. 2, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | „Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit“ | Teil III A. Nr. 2, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | ja | „Für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 Abs. 3 AVB) wird ab vereinbartem Leistungsbeginn, frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalendertag gezahlt.“ | Teil III A. Nr. 1, Seite 1 |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | „Nach den Tarifen TG6, TG13, TG26 und TG52 können nur Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind.“ | Teil III B. Nr. 3, Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nicht geregelt | ||
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | ja | „ab vereinbartem Leistungsbeginn, frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalendertag gezahlt“ | Teil III A. Nr. 1, Seite 1 |
Leistungsumfang
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | nicht geregelt | ||
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt | ||
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Für die Dauer der Nichtbeschäftigung im Rahmen des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz wird unter den Voraussetzungen des § 1a AVB unabhängig vom tariflichen Leistungsbeginn ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe pro Kalendertag erbracht.“ | Teil III A. Nr. 4, Seite 1 |
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt | ||
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | ja | „Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nicht geregelt | ||
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt | ||
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt | ||
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt | ||
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |
Ende der Leistung und des Vertrags
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt | ||
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt | ||
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | nicht geregelt | ||
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | ja | „Wird ein versicherter Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, so verlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15 a) AVB auf sechs Monate.“ | Teil III C., Seite 1 |
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt | ||
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |
Anpassung und Optionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt | ||
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt | ||
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt | ||
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | „Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht wurden sind nicht versichert.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen | ja | „Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen Leistungsausschlüssen führen“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt | ||
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Krankentagegeld-Tarif TG, Teil III der AVB (212522) Fassung: 01.06.2017 Original beim Versicherer (PDF)
- Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tarif TG Fassung: 01.2018 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Gothaer Tarif TG