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Versicherungsmakler / Krankentagegeldversicherung / Bedingungsarchiv Krankentagegeld

Gothaer Tarif TG: die Bedingungen im Volltext

Krankentagegeld nach Teil III mit acht Tarifstufen vom 8. bis zum 366. Tag, frei wählbar in Schritten zu 1 Euro, Stufen bis zum 43. Tag nur für Selbstständige.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz)ja, bis zur Versicherungssumme„Das Krankentagegeld kann in einer Höhe von 1 EUR oder einem Vielfachen hiervon versichert werden.“Teil III A. Nr. 3, Seite 1
Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot)nicht geregelt
Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid)nicht geregelt
Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit)ja„Als Leistungsbeginn kann vereinbart werden in Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG2 der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG3 der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG4 der 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG6 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit“Teil III A. Nr. 2, Seite 1
Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit)ja„Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit“Teil III A. Nr. 2, Seite 1
Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht)ja„Für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 Abs. 3 AVB) wird ab vereinbartem Leistungsbeginn, frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalendertag gezahlt.“Teil III A. Nr. 1, Seite 1
Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte)ja„Nach den Tarifen TG6, TG13, TG26 und TG52 können nur Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind.“Teil III B. Nr. 3, Seite 1
Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto)nicht geregelt
Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeldja„ab vereinbartem Leistungsbeginn, frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalendertag gezahlt“Teil III A. Nr. 1, Seite 1

Leistungsumfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Leistung während stufenweiser Wiedereingliederungnicht geregelt
Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeitnicht geregelt
Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG)ja, bis zur Versicherungssumme„Für die Dauer der Nichtbeschäftigung im Rahmen des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz wird unter den Voraussetzungen des § 1a AVB unabhängig vom tariflichen Leistungsbeginn ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe pro Kalendertag erbracht.“Teil III A. Nr. 4, Seite 1
Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung)nicht geregelt
Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkungnicht geregelt
Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitationnicht geregelt
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit)ja„Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespendenicht geregelt
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristennicht geregelt
Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung)nicht geregelt
Wegfall der Wartezeiten bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeitennicht geregelt
Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursachenicht geregelt

Ende der Leistung und des Vertrags

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose)nicht geregelt
Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate)nicht geregelt
Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrentenicht geregelt
Endalter des Versicherungsschutzesnicht geregelt
Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeitja„Wird ein versicherter Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, so verlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15 a) AVB auf sechs Monate.“Teil III C., Seite 1
Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeitnicht geregelt
Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherernicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Auslandnicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds)nicht geregelt
Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag)nicht geregelt
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsnicht geregelt
Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherungnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung)nicht geregelt
Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arztnicht geregelt
Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommensnicht geregelt
Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherersnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht wurden sind nicht versichert.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmennicht geregelt
Ausschluss bei Kriegsereignissennicht geregelt
Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen)nicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungenja„Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen Leistungsausschlüssen führen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfenicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleidennicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagennicht geregelt
Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage)nicht geregelt
Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidadnicht geregelt
Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaftnicht geregelt
Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invaliditätnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Gothaer Tarif TG

Volltext aufklappen: Krankentagegeld-Tarif TG, Teil III der AVB (212522)
[Seite 1] Tarif TG Krankentagegeld-Tarif TG (Stand: 01.06.2017) Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (gilt nur in Verbindung mit Teil I MB/KT 2009 und Teil II Tarifbedingungen) A. Tarifleistungen Leistungen des Versicherers 1. Für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 Abs. 3 AVB) wird ab vereinbartem Leistungsbeginn, frühestens nach Fortfall der Gehaltszahlung, ein Krankentagegeld in vertraglicher Höhe pro Kalen- dertag gezahlt. 2. Als Leistungsbeginn kann vereinbart werden in Tarifstufe TG1 der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG2 der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG3 der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG4 der 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG6 der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG13 der 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG26 der 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit Tarifstufe TG52 der 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit 3. Das Krankentagegeld kann in einer Höhe von 1 EUR oder einem Vielfachen hiervon versichert werden. 4. Für die Dauer der Nichtbeschäftigung im Rahmen des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz wird unter den Voraussetzungen des § 1a AVB unabhängig vom tarifli- chen Leistungsbeginn ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe pro Kalendertag erbracht. Dies gilt für weibliche Versicherte, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben oder in einem festen Ar- beitsverhältnis stehen. B. Versicherungsfähigkeit Erläuterungen 1. Versicherungsfähig sind nur berufstätige Personen. 2. Nach den Tarifen TG1, TG2, TG3 und TG4 können nur Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. 3. Nach den Tarifen TG6, TG13, TG26 und TG52 können nur Personen versichert werden, die ih- ren Beruf als Selbstständige ausüben und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflich- tet sind oder die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind. C. Sonstige Beendigungsgründe Erläuterung Wird ein versicherter Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, so verlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15 a) AVB auf sechs Monate. § 15 b) AVB bleibt unverändert. D. Beiträge Beitragsberechnung 1. Für die Höhe der Beiträge ist das Geschlecht und das bei Beginn des Versicherungsvertrages er- reichte Alter (Anzahl der vollendeten Lebensjahre) des Versicherten maßgebend; dies gilt in Anse- hung des Geschlechts nicht für Tarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden. 2. Die monatliche Beitragsrate ergibt sich aus dem Versicherungsschein bzw. einem späteren Nach- tragsversicherungsschein. 212522 - 06.2017 Stand: 01.06.2017 Krankentagegeld-Tarif TG Seite 1 Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Volltext aufklappen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Tarif TG
[Seite 1] Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Gothaer Krankenversicherung AG Produkt: Tarif TG Registriert in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung Tarif TG Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Tarif TG Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht Krankentagegeld: Krankentagegeld in vereinbarter Höhe wurden sind nicht versichert. zum Ausgleich des krankheits- oder unfallbedingten Verdienstausfalls Gibt es Deckungsbeschränkungen? Leistungsbeginn: ! Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst Tarifstufe TG1: 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Leistungen erhalten. Tarifstufe TG2: 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit ! Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen Tarifstufe TG3: 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert Tarifstufe TG4: 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit hinweisen. Tarifstufe TG6: 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ! Die Höhe der Versicherungsleistung kann abhängig von Tarifstufe TG13: 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit Selbstbeteiligungen und Höchstsätzen sein. Tarifstufe TG26: 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungs- bedingungen. Tarifstufe TG52: 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit Wo bin ich versichert? Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland. Alle Informationen zum Thema Geltungsbereich finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Welche Verpflichtungen habe ich? • Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Daher müssen Sie alle vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankenversicherung, auch einer gesetzlichen Krankenversicherung, unverzüglich mit. • Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalles oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs notwendig sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wann und wie zahle ich? Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden kann. Er ist am Ersten eines jeden Monats fällig. Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat). Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versiche- rungsvertrages und nicht vor Ablauf von eventuell vereinbarten Wartezeiten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag endet durch Kündigung und in weiteren vertraglich vereinbarten Fällen. Eine Kündigung ist zum Ende eines Versicherungsjah- res, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten möglich. Einzelheiten zu den Kündigungs- möglichkeiten und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. 216426 – 01.2018
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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