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HUK-COBURG KT6 bis KT52: die Bedingungen im Volltext
Krankentagegeld für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit Leistungsbeginn ab dem 43. bis 365. Tag, Tagessatz in 5 Euro Stufen bis 300 Euro.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | ja, bis 300 € | „Das Krankentagegeld kann in 5 Euro-Stufen, insgesamt für alle Krankentagegeldtarife bis zu einem Tagessatz von 300 Euro täglich, gewählt werden.“ | Teil III I. Nr. 2, Seite 1 |
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | nicht geregelt | ||
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt | ||
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | „KT6 ab dem 43. Tag KT13 ab dem 92. Tag KT26 ab dem 183. Tag KT39 ab dem 274. Tag KT52 ab dem 365. Tag“ | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | „Bei Arbeitnehmern ist entsprechend der Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber die Vereinbarung von anderen Karenzzeiten möglich.“ | Teil III I. Nr. 3, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | ja | „Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutterschutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertraglichem Umfang gezahlt.“ | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | „gegen Entgelt in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer)“ | Teil III Versicherungsfähigkeit b), Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nicht geregelt | ||
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | nicht geregelt |
Leistungsumfang
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | nicht geregelt | ||
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt | ||
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Das versicherte Krankentagegeld wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit (§ 1 (3) AVB) und während der Mutterschutzfristen sowie am Entbindungstag (§ 1a AVB) in vertraglichem Umfang gezahlt.“ | Teil III I. Nr. 1, Seite 1 |
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt | ||
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nicht geregelt | ||
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | nicht geregelt | ||
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt | ||
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt | ||
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |
Ende der Leistung und des Vertrags
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt | ||
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt | ||
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | ja | „noch keine Rente wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen oder beanspruchen können“ | Teil III Versicherungsfähigkeit, Seite 1 |
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt | ||
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |
Anpassung und Optionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt | ||
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt | ||
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt | ||
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | ja | „Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz“ | Teil III Versicherungsfähigkeit, Seite 1 |
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt | ||
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Versicherungsbedingungen Krankentagegeld KT6 bis KT52 Fassung: 01.2018 (AP00401U) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.