Versicherungsmakler / Krankentagegeldversicherung / Bedingungsarchiv Krankentagegeld
LKH für Angestellte: die Bedingungen im Volltext
Krankentagegeld für Arbeitnehmer ab dem 43. bis 365. Tag, nur zusätzlich zu einer Krankheitskostenvollversicherung der LKH, mit Wiedereingliederungsgeld, Kinderkrankengeld, Kur und Entbindungspauschale.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz) | nicht geregelt | ||
| Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) | ja | „Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- bzw. Krankengeldern das Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit (zzgl. bestimmter Einkommensbestandteile) nicht übersteigen.“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid) | nicht geregelt | ||
| Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit) | ja | „nach Tarif KTA43: ab dem 43. Tag, nach Tarif KTA92: ab dem 92. Tag, nach Tarif KTA183: ab dem 183. Tag, nach Tarif KTA274: ab dem 274. Tag und nach Tarif KTA365: ab dem 365. Tag.“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit) | ja | „nach Tarif KTA43: ab dem 43. Tag“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht) | nicht geregelt | ||
| Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte) | ja | „Es handelt sich um eine Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer zum Schutz vor krankheitsbedingtem Verdienstausfall.“ | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto) | nein | „Sie können die KTA-Tarife nur zusätzlich zu einer bei der LKH bestehenden Krankheitskostenvollversicherung abschließen.“ | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeld | nicht geregelt |
Leistungsumfang
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | ja | „Anteiliges Krankengeld bei Wiedereingliederung (Teil-Arbeitsunfähigkeit)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung während stufenweiser Wiedereingliederung | ja | „Das anteilige Krankentagegeld bei Wiedereingliederung wird bis zum Ende der Wiedereingliederung, längstens jedoch für 6 Monate gezahlt.“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeit | nicht geregelt | ||
| Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Krankentagegeld während der gesetzlichen Mutterschutzfristen und am Entbindungstag“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Zahlung von Kinderkrankengeld ist auf 15 Arbeitstage (max. 30 Arbeitstage) pro Kalenderjahr (Kinder jünger als 12 Jahre) begrenzt.“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkung | nicht geregelt | ||
| Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitation | ja | „Krankentagegeld bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit) | ja | „Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird bei Arbeitsunfähigkeit auch bei ambulanter Behandlung das tarifliche Krankentagegeld gezahlt, wenn die versicherte Person die Rückreise wegen Transportunfähigkeit nachweislich nicht antreten kann.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespende | nicht geregelt | ||
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristen | nicht geregelt | ||
| Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung) | nicht geregelt |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung) | ja | „Für das Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag beträgt die Wartezeit acht Monate ab Versicherungsbeginn.“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Wegfall der Wartezeiten bei Unfall | nicht geregelt | ||
| Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeiten | nicht geregelt | ||
| Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache | nicht geregelt |
Ende der Leistung und des Vertrags
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeit | nicht geregelt | ||
| Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose) | nicht geregelt | ||
| Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate) | nicht geregelt | ||
| Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente | nicht geregelt | ||
| Endalter des Versicherungsschutzes | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeit | nicht geregelt | ||
| Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeit | nicht geregelt | ||
| Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Ausland | nicht geregelt |
Anpassung und Optionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds) | nicht geregelt | ||
| Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | nicht geregelt | ||
| Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit | ja | „Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist der LKH unverzüglich anzuzeigen.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung) | nicht geregelt | ||
| Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommens | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeit | ja | „Hält sich die versicherte Person vorübergehend im Ausland auf, erhält sie für akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherers | ja | „Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | „Leistungen für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Kriegsereignissen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen | ja | „Zusätzliche Leistungs- und Risikoausschlüsse im Rahmen der Risiko- und Gesundheitsprüfung sind möglich.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleiden | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagen | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage) | nicht geregelt | ||
| Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt | ||
| Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidad | nicht geregelt | ||
| Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaft | ja, bis zur Versicherungssumme | „Entbindungspauschale in Höhe des zehnfachen versicherten Tagessatzes“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invalidität | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Produktinformationsblatt KTA Fassung: 12.24 (LKH 6-143) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.