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Versicherungsmakler / Kunst- und Wertsachenversicherung / Bedingungsarchiv Kunst und Wertsachen

ERGO Privat: die Bedingungen im Volltext

Eigenständige Allgefahrenversicherung für Kunst- und Sammlungsgegenstände mit fester Taxe, 25 Prozent Vorsorge, Außenversicherung und Transporten bis 150.000 Euro, ohne Schmuck, Münzen und Briefmarken.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme der Sammlung oder der Wertsachen (Gesamtsumme laut Verzeichnis)laut Versicherungsschein„Wir ersetzen für zerstörte oder abhandengekommene Kunst- und Sammlungsgegenstände den Versicherungswert, der im Versicherungsschein dokumentiert ist“Ziffer 9.1, Seite 5
Mindestversicherungssumme oder Mindestwert der Sammlung, ab der der Vertrag angeboten wirdnicht geregelt
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„Die Kunst- und Sammlungsgegenstände sind gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung). Es sei denn, eine Gefahr ist ausdrücklich ausgeschlossen.“Ziffer 3, Seite 3
Vertragsform: eigenständige Kunst- und Wertsachenversicherung oder Baustein der Hausratversicherungja„Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ERGO Kunstversicherung Privat“Titel, Seite 2
Vereinbarter Wert (Taxe): Entschädigung nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Wert je Objekt, ohne Nachweis des Marktwerts im Schadenfallja„Der vereinbarte Wert ist der zwischen Ihnen und uns festgesetzte Betrag. Dieser gilt als „feste Taxe““Ziffer 8.1, Seite 5
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung (keine Kürzung, wenn die Summe zu niedrig ist)ja„Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet.“Ziffer 8.1, Seite 5
Vorsorge für Wertsteigerungen der versicherten Objekte (prozentualer Aufschlag auf die Summe)ja, bis zur Versicherungssumme„Insgesamt sind als Vorsorge für Neuerwerbungen und Werterhöhungen 25 % der Gesamtversicherungssumme beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres versichert.“Ziffer 7.1, Seite 4
Vorsorge für Neuerwerbungen (automatischer Schutz neu gekaufter Objekte bis zur Nachmeldung)ja, bis zur Versicherungssumme„für Neuerwerbungen, die dem Versicherer innerhalb von 4 Wochen nach Anschaffung mitgeteilt werden.“Ziffer 7.1, Seite 4
Mitversicherung nicht einzeln aufgeführter Objekte (pauschal je Objekt oder insgesamt)nicht geregelt
Geltungsbereich (Versicherungsort, Europa oder weltweit)nein„Versichert sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände an den im Versicherungsschein benannten Versicherungsorten innerhalb der Europäischen Union, sofern nichts anderes vereinbart ist.“Ziffer 6.1, Seite 4
Außenversicherung: vorübergehende Entfernung vom Versicherungsort (Reisen, Zweitwohnsitz, Bankschließfach)ja, bis 150.000 €„Ihre Kunstgegenstände sind auch außerhalb der Versicherungsorte weltweit bis zu 6 Monaten versichert. Die Höchstversicherungssumme dieser Außenversicherung beträgt 150.000 Euro“Ziffer 6.3, Seite 4

Versicherte Objekte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gemälde, Grafiken, Skulpturen und andere Kunstwerkeja, bis zur Versicherungssumme„Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken; Fotografien, Video-Kunst, Media-Art; Skulpturen, Plastiken, Objektkunst, Installationen“Ziffer 1.1, Seite 3
Antiquitäten, Möbel von Sammlerwert und Designobjekteja, bis zur Versicherungssumme„Antiquitäten, wertvolles Porzellan, kunstgewerbliche Gegenstände; Teppiche, Gobelins“Ziffer 1.1, Seite 3
Schmuck und Edelsteinenein„Nicht versichert sind: Hausrat und Schmuck“Ziffer 2, Seite 3
Uhren von Sammlerwertnicht geregelt
Münzen, Medaillen und Edelmetalle (Barren)nein„Bargeld, Münzen oder Medaillen, Edelmetalle“Ziffer 2, Seite 3
Briefmarkensammlungennein„Banknoten oder Wertpapiere, Briefmarken, Rechnungen“Ziffer 2, Seite 3
Weinsammlungen und Spirituosen von Sammlerwertnicht geregelt
Musikinstrumente von Sammlerwertnicht geregelt
Bücher, Handschriften, Autographen und Fotografienja, bis zur Versicherungssumme„antiquarische Bücher, Manuskripte“Ziffer 1.1, Seite 3
Sonstige Sammlungen (Spielzeug, Modellbahnen, Militaria, Memorabilia)ja, bis zur Versicherungssumme„Sammlungsgegenstände (Collectibles)“Ziffer 1.1, Seite 3
Oldtimer und Fahrzeugsammlungen im selben Vertragnicht geregelt
Bargeld, Wertpapiere und Urkundennein„Banknoten oder Wertpapiere, Briefmarken, Rechnungen; Bargeld, Münzen oder Medaillen, Edelmetalle“Ziffer 2, Seite 3
Übriger Hausrat im selben Vertrag (Kombination Haus, Kunst und Wertsachen)nein„Nicht versichert sind: Hausrat und Schmuck“Ziffer 2, Seite 3

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch und Rußja, bis zur Versicherungssumme„als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung)“Ziffer 3, Seite 3
Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung)“Ziffer 3, Seite 3
Raub und Beraubung, auch unterwegsja, bis zur Versicherungssumme„als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung)“Ziffer 3, Seite 3
Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, zum Beispiel durch Gäste oder Handwerker)ja, bis zur Versicherungssumme„als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung)“Ziffer 3, Seite 3
Verlieren und unerklärliches Abhandenkommenja, bis zur Versicherungssumme„gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert“Ziffer 3, Seite 3
Leitungswasserja, bis zur Versicherungssumme„als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung)“Ziffer 3, Seite 3
Sturm und Hagelja, bis zur Versicherungssumme„Schäden durch Stürme mit einer Windgeschwindigkeit unter 8 Beaufort“Ziffer 5.2, Seite 4
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch)ja, bis zur Versicherungssumme„als Folge aller Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung)“Ziffer 3, Seite 3
Bruch und Beschädigung durch Missgeschick (Umstoßen, Herunterfallen)ja, bis zur Versicherungssumme„gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert“Ziffer 3, Seite 3
Transport, auch Umzug, durch Spediteur oder selbstja, bis 150.000 €„Ohne Voranmeldung versichern wir weltweite ... in Ihrem Gewahrsam oder durch ein auf ... spezialisiertes Transportunternehmen ... Die Höchstversicherungssumme je Transport beträgt 150.000 Euro.“Ziffer 6.5, Seite 4
Leihgaben an Museen und Ausstellungen (Nagel zu Nagel)ja, bis zur Versicherungssumme„auch andere Transporte und Aufenthalte, wie z. B. Leihgaben an Museen, nach Anmeldung versichern.“Ziffer 6.6, Seite 4
Schäden während Restaurierung, Rahmung oder Reinigung durch Fachbetriebeja, bis 25.000 €„Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung, es sei denn, der Schaden beträgt höchstens 25.000 Euro und wurde durch einen Restaurator mit Diplom- oder Masterausbildung verursacht“Ziffer 4.5, Seite 3
Terror, innere Unruhen und Streiknein„Kriegsereignisse jeder Art (mit oder ohne Kriegserklärung), Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Aufstand, Unruhen, Streik, Aussperrung“Ziffer 4.2, Seite 3

Leistung im Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ersatz der Restaurierungskosten bei Teilschadenja, bis zur Versicherungssumme„Bei beschädigten Kunst- und Sammlungsgegenständen ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, die die Restaurierung nicht ausgleichen kann.“Ziffer 9.2, Seite 5
Ersatz der Wertminderung, die nach einer Restaurierung bleibtja, bis zur Versicherungssumme„ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, die die Restaurierung nicht ausgleichen kann.“Ziffer 9.2, Seite 5
Paar- und Satzklausel (Ersatz des Wertverlusts des unbeschädigten Teils eines Paars oder Satzes)ja, bis zur Versicherungssumme„erstatten wir nach Ihrer Wahl: den vereinbarten Versicherungswert für die gesamte Objektgruppe, und Sie überlassen uns die gesamte Objektgruppe“Ziffer 8.1, Seite 5
Rückkaufsrecht nach Wiederauffinden eines entschädigten Objektsja„Sie können die ausgezahlte Entschädigung behalten und überlassen uns innerhalb von 2 Wochen die wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsgegenstände. Oder Sie zahlen die erhaltene Entschädigung innerhalb von 2 Wochen zurück“Ziffer 13.2, Seite 7
Künstlerrecht: Entschädigung ohne Veräußerung, wenn der Künstler ein beschädigtes Werk nicht mehr als seines anerkenntnicht geregelt
Sachverständigen- und Gutachterkosten im Schadenfallja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Gutachter und Sachverständige“Ziffer 10.2, Seite 6
Belohnung für die Wiederbeschaffung gestohlener Objekteja, bis zur Versicherungssumme„Aufwendungen für Finderlöhne oder sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung von Brandstiftung, Diebstahl und Einbruchdiebstahl oder Vandalismus führen“Ziffer 10.2, Seite 6
Bergungs-, Transport- und Lagerkosten nach einem Schadenja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Transporte und Lagerungen der versicherten Kunst- und Sammlungsgegenstände, solange die Lagerung am Versicherungsort unmöglich oder unzumutbar ist“Ziffer 10.2, Seite 6
Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeitja, bis 10.000 €„Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht, die Entschädigung zu kürzen.“Ziffer 12.3, Seite 6

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählicher Verschlechterungja„Verschleiß, Abnutzung und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des versicherten Objekts“Ziffer 4.6, Seite 3
Ausschluss von Schäden durch Raumklima, Licht, Temperatur oder Feuchtigkeitja„allmähliche Einwirkung von Frost, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Luftfeuchtigkeit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen“Ziffer 4.6, Seite 3
Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Motten, Holzwurm oder Schimmelja„Schädlinge und Ungeziefer aller Art, ausgenommen Nagetiere“Ziffer 4.8, Seite 3
Ausschluss von Schäden durch die natürliche Beschaffenheit des Objekts (innerer Verderb, Materialfehler)ja„die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit (innerer Verderb) der versicherten Kunstgegenstände“Ziffer 4.6, Seite 3
Ausschluss von Bruch zerbrechlicher Objekte (Glas, Porzellan, Keramik) ohne Sondervereinbarungkeine„Vergrößerung von Altschäden (etwa bei bereits bestehenden Haarrissen an Glas- oder Porzellanobjekten)“Ziffer 4.6, Seite 3
Ausschluss oder Begrenzung von Diebstahl aus Fahrzeugenja, bis zur Versicherungssumme„Kunst- und Sammlungsgegenstände nur in geschlossenen Kraftfahrzeugen, nicht jedoch in Anhängern oder Kraftfahrzeugen mit Plane transportiert werden.“Anhang Ziffer 1.1, Seite 12
Einschränkung für getragenen Schmuck und getragene Uhren (Abhandenkommen beim Tragen, Sport, Baden)nicht geregelt
Ausschluss von Echtheits-, Provenienz- und Eigentumsmängeln (Rückgabe an den Berechtigten)keine„die Sie mangels wirksamen Eigentumserwerbs an den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben müssen (Defective Title), erstatten wir folgende Schäden und Kosten. Die Höchstentschädigung je Schadensfall beträgt insgesamt 250.000 Euro“Ziffer 5.1, Seite 3
Einschränkung bei unbewohnter Wohnung (Leerstand über eine bestimmte Dauer)ja„Dies ist z. B. der Fall, wenn Ihre ständig bewohnte Wohnung länger als 6 Monate unbewohnt ist.“Ziffer 17.1, Seite 7

Obliegenheiten und Sicherungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertnachweis oder Gutachten als Voraussetzung (ab welchem Einzelwert)nicht geregelt
Pflicht zur Neubewertung in festen Abständennicht geregelt
Pflicht zu Verzeichnis, Fotos und Belegen der versicherten Objekteja„dort unverzüglich ein vollständiges Verzeichnis abhandengekommener Kunst- und Sammlungsgegenstände einreichen“Ziffer 19.1, Seite 9
Tresorpflicht für Schmuck, Uhren und Bargeld (Grenze außerhalb des Tresors)nicht geregelt
Alarmanlage oder andere Sicherungen als Voraussetzungja„Sind zusätzliche Sicherungen vereinbart, wie eine Einbruchmeldeanlage, ist für die Zeit, in der sich“Ziffer 18.2, Seite 8
Vorgaben für Transporte (Fachspedition, Verpackung, Begleitung)ja„Bei Transporten in Ihrem Gewahrsam oder einer von Ihnen beauftragten Person (Repräsentanten) dürfen die Kunst- und Sammlungsgegenstände nur in geschlossenen Kraftfahrzeugen“Anhang Ziffer 1.1, Seite 12
Frist zur Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizeija„Sie müssen uns über jeden Schadensfall unverzüglich informieren. Zusätzlich müssen Sie Schäden durch strafbare Handlungen und Brand auch unverzüglich der Polizei melden“Ziffer 19.1, Seite 9
Meldung gestohlener Objekte an ein Register (Art Loss Register oder vergleichbar)nicht geregelt

Vertrag und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallja, bis zur Versicherungssumme„Sofern wir mit Ihnen eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, bezahlen wir ausschließlich den Anteil, der die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.“Ziffer 11.5, Seite 6
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit“Ziffer 23.2, Seite 10
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„Ist der Schadensfall eingetreten, können Sie oder wir den Vertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des Schadens liegt unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung.“Ziffer 23.3, Seite 10
Beratung zu Sicherung, Lagerung, Pflege und Leihverkehr durch den Versicherernicht geregelt
Beitragsrelevante Regeln ohne Preise (Rabatt für Tresor, Alarm, schadenfreie Jahre, Selbstbeteiligung)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) ERGO Privat

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGO Kunstversicherung Privat
[Seite 1] Eigentum Kunstversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGO Kunstversicherung Privat (Stand: April 2016) [Seite 2] Inhalt Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016) 1 Was ist versichert?.................................................................................................................................................................................... 2 2 Was ist nicht versichert?.......................................................................................................................................................................... 2 3 Versicherte Gefahren ............................................................................................................................................................................... 2 4 Welche Schäden sind nicht versichert?................................................................................................................................................ 2 5 Was ist sonst noch versichert, was nicht?............................................................................................................................................ 2 6 Wo sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände versichert und wo nicht?.............................................................................. 3 7 Vorsorge...................................................................................................................................................................................................... 3 8 Welche Werte sind versichert?............................................................................................................................................................... 4 9 Welche Entschädigung erhalte ich bei einem Schaden? Gibt es ein Sachverständigenverfahren?.......................................... 4 10 Welche Kosten sind in welcher Höhe versichert?............................................................................................................................... 4 11 Wie und wann erhalte ich die Entschädigung?................................................................................................................................... 5 12 Wann erhalte ich keine Entschädigung?.............................................................................................................................................. 5 13 Was passiert mit der Entschädigung bei wieder aufgefundenen Kunst- oder Sammlungsgegenständen?.......................... 5 14 Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert?........................................................................................................................... 6 15 Welche Anzeigepflichten habe ich bei Vertragsabschluss?.............................................................................................................. 6 16 Welche Folgen hat eine Verletzung der vorvertrag­lichen Anzeigepflicht?.................................................................................... 6 17 Was ist eine Gefahrerhöhung und was ist nach ­Antragstellung zu beachten?............................................................................ 6 18 Welche Obliegenheiten habe ich vor Eintritt des ­Schadensfalls?.................................................................................................... 7 19 Welche Obliegenheiten habe ich im Schadensfall?............................................................................................................................ 8 20 Welche Obliegenheiten habe ich nach dem Eintritt des Schadensfalls?....................................................................................... 8 21 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?................................................................................................................... 8 22 Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten?...................................................................................................................... 8 23 Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn beenden?.................................................................................................... 9 24 Was gilt bei einer Mehrfachversicherung?........................................................................................................................................... 9 25 Wie sind die Rechte und Pflichten geregelt, wenn ich den Vertrag für einen anderen geschlossen habe (Versicherung für fremde Rechnung)?................................................................................................. 9 26 Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung?..................................................................................................................... 10 27 Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?..................................................................................................................... 10 Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die ­ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016) 1 Transportmittel.......................................................................................................................................................................................... 11 2 Verpackung und Ladungssicherung...................................................................................................................................................... 11 3 Transportbegleitung................................................................................................................................................................................. 12 4 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen­heiten?................................................................................................................... 12 1 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016) 1 Was ist versichert? 4 Welche Schäden sind nicht versichert? 1.1 Versichert sind Kunst- und ­Sammlungsgegenstände, Wir versichern – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ur­ die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden. sachen – keine Schäden entstanden durch: ­Kunstwerke sind: 4.1 Verstaatlichung, Beschlagnahme, Entziehung oder • Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken; sonstige Eingriffe von hoher Hand; gerichtliche Ver­ • Fotografien, Video-Kunst, Media-Art; fügung oder ihre Vollstreckung; • Skulpturen, Plastiken, Objektkunst, Installationen; 4.2 Kriegsereignisse jeder Art (mit oder ohne Kriegserklä- • antiquarische Bücher, Manuskripte; rung), Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Auf- • Antiquitäten, wertvolles Porzellan, kunstgewerbliche stand, Unruhen, Streik, Aussperrung sowie alle mit den Gegenstände; vorgenannten Ereignissen verbundenen militärischen • Teppiche, Gobelins; und behördlichen Maßnahmen; • Sammlungsgegenstände (Collectibles); • künstlerisch gestaltete Gebäudebestandteile 4.3 Kernenergie (der Ersatz von Schäden durch Kernenergie (Kunst am Bau). richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind 1.2 Zusätzlich versichert ist Sammlungszubehör, sofern zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür die Position im Versicherungsschein aufgeführt ist. u. a. Haftpflichtversicherungen ab) sowie sonstige ­Sammlungszubehör ist: ­ionisierende Strahlung; • Rahmen, Schutzverglasungen, Sockel, Vitrinen und 4.4 die Verwendung von chemischen, biologischen, bio­ Spezialbeleuchtungen der Kunst- und Sammlungs­ chemischen Substanzen oder elektromagnetischen gegenstände, Transportkisten, ­Verpackungsmaterialien Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und und Aufhängevorrichtungen; zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; • Ihre Fachbuchsammlung. 4.5 Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung, 1.3 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- es sei denn, der Schaden beträgt höchstens 25.000 Euro mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange und wurde durch einen Restaurator mit Diplom- oder dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Masterausbildung verursacht; Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundes­ 4.6 die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch (innerer Verderb) der versicherten Kunstgegenstände; für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Verschleiß, Abnutzung und Beschädigung infolge des bzw. ­Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von bestimmungsgemäßen Gebrauchs des versicherten ­Amerika erlassen werden, soweit dem nicht europäische Objekts; Vergrößerung von Altschäden (etwa bei bereits oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. bestehenden Haarrissen an Glas- oder Porzellan­ objekten); allmähliche Einwirkung von Frost, Hitze, 2 Was ist nicht versichert? ­Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Luftfeuchtig- Nicht versichert sind: keit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen; • Hausrat und Schmuck; 4.7 nicht sach- und fachgerechte bzw. fehlende Verpackung • Militaria jünger als 100 Jahre; während des Transportvorgangs; • Banknoten oder Wertpapiere, Briefmarken, 4.8 Schädlinge und Ungeziefer aller Art, ausgenommen ­Rechnungen; Nagetiere; • Bargeld, Münzen oder Medaillen, Edelmetalle; • Pflanzen und lebende Tiere. 4.9 Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung; 3 Versicherte Gefahren 4.10 Schäden mittelbarer Art. Die Kunst- und Sammlungsgegenstände sind gegen 5 Was ist sonst noch versichert, was nicht? Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller 5.1 Wenn Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung). Es sei Kunst- und Sammlungsgegenstände erworben ­haben, denn, eine Gefahr ist ausdrücklich ausgeschlossen. die Sie mangels wirksamen Eigentumserwerbs an Gleiches gilt – je nach Vereinbarung – für das Samm- den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben müssen lungszubehör. (­Defective Title), erstatten wir folgende Schäden und 2 [Seite 4] Kosten. Die Höchstentschädigung je Schadensfall 6.2 Sind im Versicherungsschein mehrere Versicherungs­ ­beträgt insgesamt 250.000 Euro: orte aufgeführt, besteht zwischen den einzelnen Ver­sicherungsorten Freizügigkeit bis zur vereinbarten • Der rechtmäßige Eigentümer des Kunst- und Samm- ­Versicherungssumme des jeweiligen Versicherungsortes. lungsgegenstandes hat einen rechtskräftigen Titel gegen Sie erwirkt, infolge dessen die Herausgabe des 6.3 Ihre Kunstgegenstände sind auch außerhalb der Ver­ Kunst- und Sammlungsgegenstandes verlangt wird. sicherungsorte weltweit bis zu 6 Monaten versichert. Erstattet wird der mit uns zuvor vereinbarte Einzel- Die Höchstversicherungssumme dieser Außenversicherung wert bzw. der Wiederbeschaffungswert des Kunst- beträgt 150.000 Euro und gilt für den Aufenthalt in und Sammlungsgegenstandes, jedoch nicht mehr als Galerien, Auktionshäusern, Fotoateliers, Restauratoren- der von Ihnen bezahlte Kaufpreis. oder Rahmenwerkstätten und Kunstspeditionen (jedoch • Rechtsberatungskosten, die Ihnen im Zusammen- nicht in Zollfreilägern). hang mit dem Rückgabeanspruch entstehen. Vor- 6.4 Wenn ein Schadensfall eingetreten ist oder unmittelbar aussetzung für die Entschädigung ist, dass Sie die droht, können Sie Ihre Kunstgegenstände außerhalb beim Erwerb üblichen Sorgfaltspflichten beachtet des Versicherungsortes in Sicherheit bringen. Sie sind haben, der Kunst- und Sammlungsgegenstände dann auch dort versichert. nicht in einem einschlägigen Register für gestohlene und verlorene Kunstwerke (z. B. www.lostart.de oder 6.5 Ohne Voranmeldung versichern wir weltweite Trans- artloss.com) eingetragen ist und Ihnen der Schaden porte in Ihrem Gewahrsam oder durch ein auf Kunst- während der Vertragslaufzeit entstanden ist. transporte spezialisiertes Transportunternehmen zu Land oder in der Luft. Die Höchstversicherungssumme 5.2 Wir versichern auch die Kunstgegenstände, die sich je Transport beträgt 150.000 Euro. Die Transportbestim- auf Ihrem – im Versicherungsschein genannten – um- mungen zu den AVB Kunst Privat 2016 (siehe Anhang) friedeten Versicherungsgrundstück im Freien befinden. sind hierbei einzuhalten. Voraussetzung für die Versicherung des Diebstahlrisikos ist, dass die Kunstgegenstände fest im Boden verankert 6.6 Darüber hinaus können wir Ihnen selbstverständlich und gegen Wegnahme gesichert sind. Voraussetzung auch andere Transporte und Aufenthalte, wie z. B. für die Versicherung des Beschädigungsrisikos ist, dass Leihgaben an Museen, nach Anmeldung versichern. Die die Kunstgegenstände so verankert sind, dass ein ein- Transportbestimmungen zu den AVB Kunst Privat 2016 faches Umstoßen nicht möglich ist. Ab einem Einzel- sind einzuhalten. Über eventuell zusätzlich erforderliche gewicht von 300 Kilogramm ist diese Zusatzsicherung Sicherheitsvorkehrungen und Konditionen verständigen nicht nötig. wir uns vorab mit Ihnen. Wir versichern nicht: 7 Vorsorge • normale und witterungsbedingte V­ erschlechterungen 7.1 Im Schadensfall erstatten wir zusätzlich zur im Ver­ der Kunstgegenstände wie beispielsweise Ausbleichen, sicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme: Rost und Oxidation oder Schimmel; • für Neuerwerbungen, die dem Versicherer innerhalb • Schäden durch Stürme mit einer Windgeschwindig- von 4 Wochen nach Anschaffung mitgeteilt werden. keit unter 8 Beaufort; Bei einer späteren Meldung besteht die Zusatzde- • Schäden durch Tiere und Umwelteinflüsse; ckung erst ab Eingang der Meldung bei uns. Mit • Schäden durch Brandstiftung bei Holzskulpturen. Beginn des folgenden Versicherungsjahres berechnen Bei Beschädigung seitens Dritter und Vandalismus wir dann die Mehrprämie. ersetzen wir ausschließlich die ­Restaurierungskosten • für Werterhöhungen, die nach der letzten Bewertung bis zu einem Betrag in Höhe von 10 % der Ver­ entstanden sind. sicherungssumme, max. 10.000 Euro je Schadensfall Insgesamt sind als Vorsorge für Neuerwerbungen und und Objekt. Es sei denn, es liegt ein Totalschaden vor, Werterhöhungen 25 % der Gesamtversicherungssumme den ein Sachverständiger bestätigt hat. beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungs- Generell ersetzen wir keine Wertminderungsansprüche jahres versichert. für Kunstgegenstände, die sich im Freien befinden. 7.2 Wertsteigerungen, die aufgrund des Todes eines 6 Wo sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände Künstlers entstanden sind, versichern wir für einen versichert und wo nicht? Zeitraum von einem Jahr ab dem Todestag mit einer Vorsorgesumme von 100 % des mit uns vereinbarten 6.1 Versichert sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegen­ Einzelwertes, höchstens jedoch mit 250.000 Euro je stände an den im Versicherungsschein benannten Versicherungsjahr. Versicherungsorten innerhalb der Europäischen Union, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3 [Seite 5] 8 Welche Werte sind versichert? 9 Welche Entschädigung erhalte ich bei einem Schaden? Gibt es ein Sachverständigenverfahren? 8.1 Der Versicherungswert für Kunst- und Sammlungs- gegenstände (Ziffer 1.1) ist je nach Vereinbarung im 9.1 Wir ersetzen für zerstörte oder ­abhandengekommene Versicherungsschein der deklarierte oder der verein­ Kunst- und Sammlungsgegenstände den Ver­ barte Wert: sicherungswert, der im Versicherungsschein doku­ mentiert ist (Ziffer 8.1). • Der deklarierte Wert ist der von Ihnen ­angegebene Betrag, im Schadensfall jedoch nur, insoweit er 9.2 Bei beschädigten Kunst- und Sammlungsgegenständen dem wirklichen Wert entspricht. Dieser Wert ist im ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer Schadensfall von Ihnen nachzuweisen. Wenn nichts etwaigen Wertminderung, die die Restaurierung nicht anderes vereinbart ist, ist die ­Höchstentschädigung ausgleichen kann. Höchstens zahlen wir jedoch den je Kunst- und Sammlungsgegenstand 100.000 Euro. aufgeführten Versicherungswert. Unterversichert sind Ihre Kunst- und Sammlungs- 9.3 Sie können nach einem Schadensfall verlangen, dass gegenstände, wenn beim Schadensfall die Ver­ ein Sachverständiger die Höhe des Schadens feststellt sicherungssumme niedriger ist als der Versicherungs­ (Sachverständigenverfahren). Wir haben auch ­diese wert. Wir können dann Ihren Schaden nicht Möglichkeit. Derjenige, der den Sachverständigen vollständig bezahlen. So berechnen wir die Entschädi- einschalten möchte, muss ihn beauftragen und auch gung: Schaden mal Versicherungssumme (plus 25 % bezahlen. Wenn wir beide einen Sachverständigen Vorsorgebetrag) geteilt durch Versicherungswert. wünschen, beauftragen und bezahlen Sie Ihren Sach- • Der vereinbarte Wert ist der zwischen Ihnen und uns verständigen und wir unseren. Können die Sachver- festgesetzte Betrag. Dieser gilt als „feste Taxe“ (gem. ständigen sich nicht einigen, entscheidet ein dritter Versicherungsvertragsgesetz § 76). Auf den Einwand Sachverständiger. Diesen haben die beiden anderen der Unterversicherung wird verzichtet. Werden Kunst- Sachverständigen vor Beginn des Verfahrens als oder Sammlungsgegenstände teilweise beschädigt Obmann benannt. Die eine Hälfte der Kosten für den und tritt hierdurch eine Wertminderung ein, können Obmann zahlen wir, die andere Hälfte Sie. Das Ergebnis Sie auf Wunsch auch den vereinbarten Einzelwert in der Sachverständigen oder des Obmannes ist für Sie voller Höhe erhalten („cash option“). Sie haben diese und für uns verbindlich. Auf dieser Grundlage berech- Wahlmöglichkeit ab einer Wertminderung von 40 %. nen wir die Entschädigung. Das Eigentum geht dann auf uns über. Falls einzelne Teile von Paaren, Pendants, Serien oder mehrteiligen 10 Welche Kosten sind in welcher Höhe versichert? zusammengehörigen Objekten und Werkgruppen Im Schadensfall ersetzen wir Ihnen neben dem Sach- zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkom- schaden zusätzlich verschiedene notwendige Kosten, men, erstatten wir nach Ihrer Wahl: den vereinbarten die Ihnen durch den versicherten Schaden tatsächlich Versicherungswert für die gesamte Objektgruppe, entstanden sind. und Sie überlassen uns die gesamte Objektgruppe, oder die Kosten für die Restaurierung oder Neube- 10.1 Unbegrenzt mitversichert sind Kosten, um einen schaffung der beschädigten, zerstörten oder verlore- unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden oder zu nen Teile, zuzüglich einer etwaigen Wertminderung mindern, sofern Sie die Maßnahmen den Umständen an der Sachgesamtheit. Wir erstatten maximal den nach für geboten halten durften. vereinbarten Versicherungswert für die gesamte 10.2 Folgende Kosten sind insgesamt bis zur im Ver­ Objektgruppe. sicherungsschein vereinbarten Gesamtversicherungs- 8.2 Der Versicherungswert für Sammlungszubehör summe versichert (höchstens jedoch 1.000.000 Euro): (­Ziffer 1.2) ist der Neuwert. Der Neuwert ist der Wieder- • Kosten für das Feuerlöschen einschließlich der Auf- beschaffungswert für Sachen gleicher Art und Güte in wendungen für freiwillige Löschhelfer sowie Kosten neuwertigem Zustand. für das Aufräumen und Entsorgen von Ihren Kunst- 8.3 Stellt sich heraus, dass ein versicherter Kunst- und und Sammlungsgegenständen (auch wenn diese Sammlungsgegenstand eine Fälschung ist, gilt rück­ radioaktiv verseucht sind); wirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode • Kosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub zu der tatsächliche Wert als Versicherungswert. Für den Ihrem Wohnort. Dies gilt, wenn der Schaden voraus- gleichen Zeitraum wird auch dieser Wert der Prämien- sichtlich mehr als 5.000 Euro beträgt. berechnung zugrunde gelegt. Zu viel gezahlte Prämie Wir erstatten Ihnen auch darüber hinaus die folgenden der laufenden Versicherungsperiode wird ­zurückerstattet. Kosten, vorausgesetzt, dass Sie dies vorher mit uns abgestimmt haben: 4 [Seite 6] • Kosten für das Auf- und Wegräumen sowie den Ab- verlangen. Wir zahlen Ihnen dann den Betrag, den wir transport Ihrer zerstörten oder beschädigten Kunst- nach der Sachlage mindestens zahlen müssen. und Sammlungsgegenstände; 11.3 Wir können die Zahlung aufschieben, wenn Zweifel • Kosten für das Bewegen und Schützen, um Ihre daran bestehen, dass Sie berechtigt sind, die Ent- Kunst- und Sammlungsgegenstände wiederherzu- schädigung zu empfangen. Gleiches gilt, wenn gegen stellen; Sie wegen des Schadensfalls ein behördliches oder • Bewachungskosten bis zu 48 Stunden und Kosten für ­straf­gerichtliches Verfahren läuft. provisorische Schutzmaßnahmen und Sicherungen; • Kosten für Transporte und Lagerungen der ver­ 11.4 Der Lauf der Fristen ist gehemmt, solange durch Ihr sicherten Kunst- und Sammlungsgegenstände, solange Verschulden die Entschädigung nicht ermittelbar oder die Lagerung am Versicherungsort unmöglich oder zahlbar ist. unzumutbar ist; 11.5 Sofern wir mit Ihnen eine Selbstbeteiligung vereinbart • Kosten für Reisen, Transporte oder Rechtsberatung, haben, bezahlen wir ausschließlich den Anteil, der die um abhandengekommene Kunst- und Sammlungs- vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt. gegenstände wiederzuerlangen oder vergleichbare Objekte wiederzubeschaffen; 11.6 Besteht für das gleiche Risiko Versicherungsschutz • Kosten für Gutachter und Sachverständige; über eine andere Versicherung (Mehrfachversicherung), • Aufwendungen für Finderlöhne oder sachdienliche zeigen Sie uns dies unverzüglich an. Ihr Entschädi- Hinweise, die zur Aufklärung von Brandstiftung, gungsanspruch besteht dann nur für den Teil, der den Diebstahl und Einbruchdiebstahl oder Vandalismus Entschädigungsanspruch der anderen Versicherung führen; übersteigt (Subsidiärdeckung). Dies gilt nicht für den • Kosten für bis zu 10 Sitzungen beim Psychologen/­ Fall, dass von Ihnen entliehene Objekte zu Schaden Psychotherapeuten, wenn ein Psychologe bescheinigt, kommen, für die der Leihgeber eine Versicherung abge- dass Sie infolge eines Schadensfalls psychische schlossen hat. Schädigungen erlitten haben und psychologische 11.7 Wir wickeln alle Zahlungen direkt über Sie ab, es Maßnahmen hierfür geeignet sind; sei denn, ein abweichender Begünstigter ist im Ver­ • Kosten für eine Betreuung Ihrer Kinder (auch Stief-, sicherungsschein genannt. Adoptiv- und Pflegekinder), wenn Sie sich nicht um Ihre Kinder kümmern können; dies ist der Fall, wenn 12 Wann erhalte ich keine Entschädigung? der Versicherungsort durch den Schaden unbewohn- 12.1 Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen getäuscht haben, bar ist; die wir benötigen, um den Grund und die Höhe des • Kosten für die Unterbringung Ihrer Haustiere in einer Schadens zu ermitteln, sind wir weder verpflichtet, den Tierpension oder einem Tierheim, wenn Sie sich nicht Schaden, noch Ihre Kosten zu erstatten. Dies gilt auch, um Ihre Haustiere kümmern können; dies ist der wenn Sie versucht haben, uns zu täuschen. Die Arglist Fall, wenn der Versicherungsort durch den Schaden gilt als bewiesen, wenn die Täuschung durch ein rechts- unbewohnbar ist. kräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversu- Subsidiär, d. h. in Ergänzung zu einer eventuell ches festgestellt wurde. bestehenden Hausrat- bzw. Wohngebäudeversiche- 12.2 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie den rung, versichern wir folgende Kosten: ­Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. • Kosten für das Auswechseln von Schlössern, wenn 12.3 Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind beim Schadensfall Schlüssel für Ihre Haus- und wir berechtigt, unsere Leistung in einem der ­Schwere ­Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme, Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu die sich an dem Versicherungsort befinden, abhan- kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht denkommen; über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht, • Kosten für die Reparatur von Gebäudebe­ die Entschädigung zu kürzen. Beträgt die Schadenhöhe schädigungen an dem Versicherungsort durch mehr als 10.000 Euro, wenden wir das Recht zur Kür- Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach Ein- zung der Entschädigung auf die Gesamtschadenhöhe bruch; Gleiches gilt beim Versuch einer dieser Taten. an, also nicht nur auf den über 10.000 Euro hinausge- 11 Wie und wann erhalte ich die Entschädigung? henden Betrag. 11.1 Sie erhalten unsere Entschädigung in Form von Geld 13 Was passiert mit der Entschädigung bei wieder aufge- innerhalb von 2 Wochen, nachdem unsere Leistungs- fundenen Kunst- oder Sammlungsgegenständen? pflicht und die Höhe des Schadens feststehen. 13.1 Wenn Sie erfahren, wo die abhandengekommenen oder 11.2 Einen Monat nachdem Sie uns den Schaden mitgeteilt entwendeten Kunst- und Sammlungsgegenstände sind, haben, können Sie von uns eine Abschlagszahlung 5 [Seite 7] müssen Sie uns unverzüglich in Textform (z. B. per Brief, Leistungspflicht fort, wenn Sie nachweisen, dass der Fax oder E-Mail) hierüber informieren. unvollständig oder falsch angezeigte Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls 13.2 Erhalten Sie die abhandengekommenen Kunst- und noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung Sammlungsgegenstände zurück, haben Sie ein Wahl- ursächlich war. Wir müssen nicht leisten, wenn Sie die recht. Sie können die ausgezahlte Entschädigung Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. behalten und überlassen uns innerhalb von 2 Wochen die wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsge- 16.2 Verletzen Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch genstände. Oder Sie zahlen die erhaltene Entschädi- grob fahrlässig, können wir den Vertrag unter Einhal- gung innerhalb von 2 Wochen zurück und behalten die tung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsgegen- nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch stände. Alle Kosten, die Ihnen zur Wiedererlangung bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn entstanden sind, erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Versicherungssumme. 16.3 Wir können den Vertrag ändern, wenn wir diesen bei 14 Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert? Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätten. Verlangen wir die 14.1 Ziehen Sie um, geht der bisherige Versicherungsschutz Vertragsänderung, werden die anderen Bedingungen auf den neuen Versicherungsort über, sofern dieser erst ab der nächsten Hauptfälligkeit Vertragsbestand- ständig bewohnt ist und sich innerhalb der Europäi- teil. schen Union befindet. Während des Wechsels besteht Versicherungsschutz für beide Versicherungsorte, maxi- Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag mal jedoch für 3 Monate ab Umzugsbeginn. jedoch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung 14.2 Ziehen Sie in die Schweiz um, geht der bisherige Ver­ über die Vertragsänderung fristlos in Textform (z. B. per sicherungsschutz auf den neuen Versicherungsort über, Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Gleiches gilt, wenn sofern dieser ständig bewohnt ist. Sie erhalten dann wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten von uns einen neuen Schweizer Versicherungsvertrag. Umstand ausschließen. 14.3 Behalten Sie zusätzlich den bisherigen Versicherungs- 16.4 Die Rechte nach den Ziffern 16.1 bis 16.3 stehen uns ort, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine nur dann zu, wenn wir sie innerhalb eines Monats Übergangszeit von 3 Monaten besteht aber Versiche- schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem rungsschutz an beiden Orten. Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige- 14.4 Den Versicherungsortswechsel müssen Sie uns spätes- pflicht Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer tens bei Umzugsbeginn mitteilen. Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die sich unsere Erklärung stützt. Wir dürfen nachträglich weitere 15 Welche Anzeigepflichten habe ich bei Vertragsab- Umstände zur Begründung angeben, falls für diese die schluss? Frist von einem Monat nicht verstrichen ist. Außerdem Stellen wir in Textform Fragen zu Ihnen bekannten müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform ­gefahrerheblichen Umständen, müssen Sie uns diese auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewie- bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform sen haben. (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen. Die Anzeige 16.5 Unsere Rechte nach den Ziffern 16.1 bis 16.3 sind je- muss richtig und vollständig sein. weils dann ausgeschlossen, wenn wir den nicht ange- 16 Welche Folgen hat eine Verletzung der vorvertrag­ zeigten gefahrerheblichen Umstand oder die falsche lichen Anzeigepflicht? Anzeige kannten. 16.1 Sind Ihre Angaben zu den gefahrerheblichen Umstän- 17 Was ist eine Gefahrerhöhung und was ist nach den falsch oder unvollständig, können wir vom Vertrag ­Antragstellung zu beachten? zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, 17.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die tatsächlich weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt zu vorhandenen Umstände so verändert werden, dass sich haben. Verletzen Sie die Anzeigepflicht grob fahr­lässig, die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Schadensfall besteht auch dann kein Rücktrittsrecht, wenn Sie eintritt oder sich der Schaden vergrößert. Dies ist z. B. nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der der Fall, wenn Ihre ständig bewohnte Wohnung länger nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen als 6 Monate unbewohnt ist. Eine Gefahrerhöhung liegt Bedingungen, geschlossen hätten. jedoch nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich Treten wir vom Vertrag zurück, besteht kein Ver­ erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert sicherungsschutz. Treten wir erst nach Eintritt des gelten soll. Schadensfalls vom Vertrag zurück, besteht unsere 6 [Seite 8] 17.2 Nach Antragstellung dürfen Sie ohne unsere Einwilli- nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf gung keine Gefahrerhöhung vornehmen. Auch Dritten unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. Beträgt dürfen Sie keine Gefahrerhöhung gestatten. die ­Schadenhöhe mehr als 10.000 Euro, wenden wir das Recht zur ­Kürzung der Entschädigung auf die 17.3 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere ­Gesamtschadenhöhe an, also nicht nur auf den über Einwilligung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder 10.000 Euro hinausgehenden Betrag. einem Dritten gestattet haben, müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. Tritt nach Antragstellung eine Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn: Gefahrerhöhung unabhängig von Ihrem Willen ein, • Sie uns nachweisen, dass die Gefahrerhöhung weder müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen, sobald für den Eintritt des Schadensfalls noch für den Um- Sie davon Kenntnis erlangt haben. Verletzen Sie die An- fang unserer Leistung ursächlich gewesen ist, oder zeigepflicht, können wir den Vertrag mit einer Frist von • zum Zeitpunkt des Schadensfalls unsere Kündigungs- einem Monat kündigen. frist abgelaufen ist und wir nicht gekündigt haben 17.4 Wir können den Vertrag fristlos kündigen, wenn die oder Gefahrerhöhung ohne unsere Einwilligung vorgenom- • wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahr- men wurde (Ziffer 17.2). Weisen Sie uns nach, dass Sie erhöhung einen nach unseren Geschäftsgrundsätzen unsere Einwilligung nur einfach fahrlässig nicht einge- entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen. holt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung 18 Welche Obliegenheiten habe ich vor Eintritt des einer Frist von einem Monat kündigen. Wir können nicht ­Schadensfalls? kündigen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Einwilli- gung unverschuldet nicht eingeholt haben. 18.1 Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen oder verein- barten Sicherheitsvorschriften beachten. 17.5 Statt einer Kündigung können wir auch ab dem Zeit- punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäfts- 18.2 Solange sich an dem Versicherungsort niemand ­aufhält, grundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag ver- sind Türen und alle sonstigen Öffnungen des Ver­ langen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr sicherungsortes ordnungsgemäß verschlossen zu ausschließen. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10 %, halten. Sind zusätzliche Sicherungen vereinbart, wie können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach eine Einbruchmeldeanlage, ist für die Zeit, in der sich Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z. B. per niemand in den versicherten Räumlichkeiten aufhält, Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Gleiches gilt, wenn die Anlage einzuschalten. Dies findet keine A­ nwendung, wir die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen. soweit die Einhaltung dieser Obliegenheiten dem Wir sind verpflichtet, Sie in dieser Mitteilung auf dieses Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei Kündigungsrecht hinzuweisen. objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann. 17.6 Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung erlöschen, wenn wir sie nicht innerhalb eines Monats, 18.3 Alle vorhandenen und alle zusätzlich vereinbarten nachdem wir von der Gefahrerhöhung Kenntnis er- Schließvorrichtungen und Sicherungen – insbesondere langt haben, ausüben. Gleiches gilt, wenn der Zustand Einbruchmeldeanlagen – sind voll gebrauchsfähig zu wieder­hergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung halten und zu betätigen, soweit nicht etwas anderes bestanden hat. vereinbart ist; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen; bei Ausfall oder Störung der 17.7 Tritt nach der Gefahrerhöhung ein Schadensfall ein, Einbruchmeldeanlage ist diese unverzüglich instand zu haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie: setzen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. • vorsätzlich nach Antragstellung ohne unsere Einwilli- 18.4 In klimabedingten Kälteperioden ist der Versicherungs- gung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder deren ort ausreichend zu beheizen, oder alle wasser­führenden Vornahme durch einen Dritten gestattet haben; Anlagen und Einrichtungen sind zu entleeren und • die Anzeige der Gefahrerhöhung nach Ziffer 17.3 entleert zu halten. vorsätzlich unterlassen haben und der Schadens- fall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt 18.5 Wenn Sie für versicherte Kunst- und Sammlungsgegen- eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen stände eine weitere Versicherung abschließen, müssen sein ­müssen. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch Sie uns den anderen Versicherer und die Versicherungs- bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu diesem summen unverzüglich in Textform mitteilen. Zeitpunkt bekannt war. 18.6 Bei Transporten sind die dem Versicherungsvertrag zu- Verletzen Sie die Pflicht grob fahrlässig, so sind wir grundeliegenden Transportbestimmungen zu den AVB berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwe- Kunst Privat 2016 (siehe Anhang) einzuhalten. re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis 18.7 Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich zu kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe oder grob fahrlässig, können wir den Vertrag fristlos 7 [Seite 9] kündigen. Dies können wir aber nur innerhalb eines gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen- Monats tun, nachdem wir von der Verletzung erfahren heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Bis zu einer haben. Schadenshöhe von 10.000 Euro verzichten wir jedoch auf unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. 19 Welche Obliegenheiten habe ich im Schadensfall? 21.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Schadensfalls 19.1 Sie müssen uns über jeden Schadensfall unverzüglich bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, informieren. Zusätzlich müssen Sie Schäden durch kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise strafbare Handlungen und Brand auch unverzüglich der entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie mit Polizei melden und dort unverzüglich ein vollständiges einer gesonderten Mitteilung in Textform (z. B. per Brief, Verzeichnis abhandengekommener Kunst- und Samm- Fax oder E-Mail) auf diese Folge hingewiesen haben. lungsgegenstände einreichen. 21.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie 19.2 Sie müssen den Schaden, wenn möglich, abwenden nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder oder mindern. Hierzu können Sie unsere Weisungen für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls einholen. Diese sind zu befolgen, soweit dies für Sie noch für die Feststellung oder den Umfang unserer zumutbar ist. ­Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist. 19.3 Sie müssen uns, wenn möglich, jede Untersuchung über 22 Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten? Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten. Sie müssen uns 22.1 Den ersten Beitrag (Erstbeitrag) müssen Sie unverzüg- hierzu jede Auskunft erteilen und die angeforderten lich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Ver­ Belege zur Verfügung stellen. Ferner sind Sie, soweit sicherungsscheins zahlen, nicht jedoch vor dem im Ver- zumutbar, verpflichtet, uns Auskünfte zu Schadensver- sicherungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung. ursachern zu erteilen. Wir können verlangen, dass Sie Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung: uns die Auskünfte in Textform (z. B. per Brief, Fax oder Zahlen Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der E-Mail) erteilen. Versicherungsschutz erst dann. Wir können vom Ver- 19.4 Sie müssen die Schadensstelle möglichst so lange trag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt unverändert lassen, bis diese durch uns freigegeben ist. Beides gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, müs- zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis sen Sie zumindest die beschädigten Teile bis zu einer zur Zahlung des Beitrags eintreten, haben Sie keinen Besichtigung durch uns aufbewahren. Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch einen ­auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf 20 Welche Obliegenheiten habe ich nach dem Eintritt des die beschriebenen Rechtsfolgen aufmerksam gemacht Schadensfalls? haben. 20.1 Verletzen Sie die Obliegenheiten grob fahrlässig, so sind 22.2 Alle weiteren Beiträge (Folgebeitrag) sind, je nach wir berechtigt, unsere Leistung in einem der ­Schwere Zahlungsweise, zu Beginn des vereinbarten Beitrags- Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu zeitraums fällig. ­kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht, Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung: die Entschädigung zu kürzen. Beträgt die Schadenshöhe Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne Mah- mehr als 10.000 Euro, wenden wir das Recht zur K­ ürzung nung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete der Entschädigung auf die ­Gesamtschadenhöhe an, also ­Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir sind ­berechtigt, nicht nur auf den über 10.000 Euro hinausgehenden Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. per Brief, Fax Betrag. oder E-Mail) eine Zahlungsfrist von mindestens 2 ­Wochen zu bestimmen. Diese Zahlungsaufforderung 20.2 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheiten Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen weder für den Eintritt oder die Feststellung des Scha- beziffern. Zusätzlich müssen wir Ihnen die folgenden densfalls noch für die Feststellung oder den Umfang ­Rechtsfolgen, die mit dem Fristablauf verbunden sind, unserer Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei angeben. Sind Sie nach der Frist von 2 Wochen noch in Arglist. Zahlungsverzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur 21 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten? Zahlung kein Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag fristlos kündigen. Beide Rechtsfolgen 21.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die gelten nur, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. darauf hingewiesen haben. Haben wir den ­Vertrag 21.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir die Leistung ent- ­gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb eines sprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies ­Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag 8 [Seite 10] fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt. Bei der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, einer Mehrfachversicherung müssen die Versicherer als besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Gesamtschuldner für den Betrag aufkommen, den jeder nach seinem Vertrag zahlen müsste. Sie können aber 22.3 Im Lastschriftverfahren gilt: Die Zahlung ist ­rechtzeitig, im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen ent­ wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen standenen Schadens verlangen. Dies gilt auch, wenn die können und Sie einer berechtigten Einziehung nicht Versicherungen bei demselben Versicherer bestehen. ­widersprechen. Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, gilt: Die Zahlung ist 24.2 Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen Ver­ noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in sicherungsverträgen eine Entschädigung für denselben Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus diesem Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen ist dann 22.4 Sind viertel- oder halbjährliche Beiträge vereinbart und insgesamt nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag nur kommen Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, über den vorliegenden Vertrag gedeckt wäre. wird der noch ausstehende Beitrag sofort fällig. Wir können dann für die Zukunft auch eine jährliche Bei- 24.3 Ist es ohne Ihr Wissen zu einer Mehrfachversicherung tragszahlung verlangen. gekommen, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. Sie können auch 23 Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn verlangen, dass die Versicherungssumme unter verhält- beenden? nismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag 23.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrem herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung Versicherungsschein. nicht gedeckt ist. Wir heben den Vertrag auf oder setzen ihn herab ab dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre 23.2 Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein ­weiteres Erklärung zugeht. Haben Sie von der Mehrfachver­ Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von sicherung Kenntnis erlangt, können Sie nur innerhalb 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragslauf- eines Monats die Vertragsaufhebung bzw. die Herab- zeit oder zum Ablauf jedes Folgeversicherungsjahres setzung der Versicherungssumme und Anpassung des kündigen. Ihre Kündigung ist fristgerecht, wenn sie Beitrags verlangen. uns 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zugegangen ist. 24.4 Im Fall der Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag, den Sie in der Absicht schließen, sich einen rechtswidrigen 23.3 Ist der Schadensfall eingetreten, können Sie oder Vermögensvorteil zu verschaffen, nichtig. Der Beitrag wir den Vertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des steht uns bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem wir von den ­Schadens liegt unterhalb der vereinbarten Selbstbe­ Umständen, die zur Nichtigkeit führen, erfahren. teiligung. Die Kündigung muss Ihnen bzw. uns in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) spätestens 25 Wie sind die Rechte und Pflichten geregelt, wenn ich einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der den Vertrag für einen anderen geschlossen habe (Ver- Entschädigung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird sicherung für fremde Rechnung)? die Kündigung sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie 25.1 Eine Versicherung für fremde Rechnung liegt vor, wenn können aber bestimmen, dass die Kündigung zu einem Sie den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch das Interesse eines anderen (Versicherter) schließen. zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigen Auch in diesem Fall können nur Sie die Rechte aus dem wir, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Vertrag ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt selbst Ihnen wirksam. dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein 23.4 Ihr Versicherungsvertrag endet automatisch mit Ihrem besitzt. Ableben, spätestens jedoch 2 Monate danach, es sei 25.2 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den denn, ein Erbe nutzt den Wohnort in derselben Weise Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zu- wie Sie zuvor und setzt uns davon in Kenntnis. stimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die 24 Was gilt bei einer Mehrfachversicherung? Entschädigungszahlung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. 24.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn eine ver- sicherte Sache gegen dieselbe Gefahr in mehreren 25.3 Das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten wer- Versicherungsverträgen versichert ist. Zudem ­müssen den Ihrem Verhalten und Ihrer Kenntnis gleichgestellt. die Versicherungssummen zusammen den Ver­ 25.4 Weiß der Versicherte nichts vom Abschluss des Ver- sicherungswert übersteigen. Eine Mehrfachversicherung trags, kommt es auf dessen Kenntnis nicht an. Gleiches liegt auch vor, wenn aus anderen Gründen die Summe gilt, wenn der Versicherte Sie nicht rechtzeitig benach- der Entschädigungen, die aufgrund jeder einzelnen Ver- richtigen konnte oder ihm dies nicht zumutbar war. sicherung ohne Bestehen der anderen Ver­sicherungen 9 [Seite 11] 26 Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung? 27 Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig? Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren, wobei sich die Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Wenn Sie etwas Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürgerli- gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie Ihre chen Gesetzbuchs richtet. Wurde ein Anspruch bei uns Klage an folgende Gerichtsstände richten: unseren angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis Firmensitz oder den Sitz der für Ihren Versicherungs- zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Ent- vertrag zuständigen Niederlassung, das Gericht Ihres scheidung in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. zugeht. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären, ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. 10 [Seite 12] Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die ­ERGO ­Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016) Transportbestimmungen ben mit Spezialfolien oder anderen geeigneten Während Transporten vereinbaren wir in Ergänzung zu ­Klebestreifen vertikal und horizontal verklebt sein. den AVB Kunst Privat 2016 folgende Obliegenheiten: Bei allen ­anderen Gemälden ist die Maloberfläche mit ­säurefreiem, farbneutralem Seidenpapier zu 1 Transportmittel ­schützen. Der gesamte Kunst- und Sammlungs­ 1.1 Bei Transporten in Ihrem Gewahrsam oder einer von gegenstand ist in Luftpolsterfolie oder in stabile Ihnen beauftragten Person (Repräsentanten) dürfen die Kartonagen zu verpacken. Kunst- und Sammlungsgegenstände nur in geschlosse- • Ist das Gemälde und/oder der Rahmen besonders nen Kraftfahrzeugen, nicht jedoch in Anhängern oder empfindlich, muss ein Transportrahmen oder eine Kraftfahrzeugen mit Plane transportiert werden. stabile Kartonage verwendet werden. • Handzeichnungen, Druckgrafiken oder andere 1.2 Bei Lufttransporten sind die Kunst- und Sammlungs- ­Arbeiten auf Papier, die nicht gerahmt sind, sind in gegenstände im Frachtbrief genau zu bezeichnen säurefreiem, neutralem Papier zu verpacken, der und mit mindestens 1.000 US$ je kg Bruttogewicht zu Kunst- und Sammlungsgegenstand ist zwischen ­deklarieren. Es sei denn, dass knicksichere Kartons zu legen. Klebestreifen dürfen • die Kunst- und Sammlungsgegenstände von ­Ihnen nicht verwendet werden. Ecken und Kanten sind oder einer von Ihnen beauftragten Person als mit Eckschonern oder Polstern vor Beschädigung zu ­Kabinengepäck mitgeführt werden; schützen. • der Versicherungswert niedriger als 1.000 US$ je kg • Kunst- und Sammlungsgegenstände aus bruch­ Bruttogewicht liegt oder empfindlichen Materialien sind in druck- und • die Kunst- und Sammlungsgegenstände auf dem stoßsicheren Transportbehältnissen aus Holz oder Flughafengelände bis zum Einladen in das Flugzeug Schwerwellpappe zu verpacken. Hohlräume in und nach dem Ausladen aus dem Flugzeug durch- Transport­behältnissen sind mit geeignetem Polster- gehend von einer von Ihnen beauftragten Person material, nicht jedoch mit Hartschaumchips oder begleitet werden. Wir bieten keinen Versicherungs- Papierknäueln, auszufüllen. schutz für Transporte mit Eisenbahn, Schiff, Post • Skulpturen sollen so weit wie möglich zerlegt und die oder privaten Paketdiensten. Versicherungsschutz Einzelteile gesondert verpackt werden. besteht jedoch, wenn wir vor Beginn des Transports • Kunst- und Sammlungsgegenstände mit hoch­ ausdrücklich unser Einverständnis gegeben haben. empfindlichen Oberflächen oder Patina (­insbesondere Gegebenenfalls haben wir hierzu besondere Auf­ Acryl, polierte Bronzen o. Ä.) müssen durch konserva- lagen schriftlich formuliert. Falls Sie den Transport torisch angemessene Spezialverpackungen geschützt von Speditionen oder Frachtführern durchführen werden, die der Empfindlichkeit der Kunst- und lassen, muss es sich hierbei um auf Kunsttransporte Sammlungsgegenstände Rechnung tragen. spezialisierte Transportunternehmen handeln, die die • Verpackte Kunst- und Sammlungsgegenstände sind nötige fachliche Kompetenz besitzen. Beauftragen im Transportmittel durch Bindegurte, Kissen und/ Sie andere Personen mit dem Transport, muss es sich oder Polsterungen ausreichend gegen Bewegung hierbei um Personen im Vollbesitz ihrer geistigen und (Verschieben, Rutschen und Rollen) zu sichern. körperlichen Kräfte handeln. ­Gemälde – auch solche mit Schutzgläsern – sind senkrecht zu transportieren. Pastelle, Kreide- oder 2 Verpackung und Ladungssicherung Kohle­zeichnungen sind ausschließlich waagerecht 2.1 Die Kunst- und Sammlungsgegenstände müssen bei mit der Oberfläche nach oben zu transportieren. jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit 2.2 Die Transportbehälter sind mit folgenden Hinweisen beanspruchungsgerecht oder konservatorisch ange- deutlich zu kennzeichnen: messen verpackt werden. • Inhalt, jedoch ohne Angabe des Wertes; Für Kunst- und Sammlungsgegenstände ist dies in der • Vorder- und Rückseite; Regel der Fall, wenn folgende Sicherheitsanforderungen • oben/unten; erfüllt sind: • nicht stürzen; • Frisch gefirnisste oder atelierfrische Gemälde dürfen • vor Nässe schützen; erst nach Ablauf einer ausreichenden Trocknungszeit • Schwerpunktangabe bei kippgefährdeten Kunst- und nach Fertigstellung transportiert werden. Sammlungsgegenständen; • Bei allen unter Glas gerahmten Kunst- und • Fragile, Handle with care; Sammlungsgegenständen müssen die Glasschei- 11 [Seite 13] • Gewichtsangabe bei Kunst- und Sammlungsgegen- 4 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen­ ständen über 100 kg. heiten? 2.3 Bei temperatur- und druckempfindlichen Kunst- und 4.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die Sammlungsgegenständen (z. B. Gemälden, Terrakotten, genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Holzskulpturen) muss zusätzlich im Frachtbrief und auf 4.2 Verletzen Sie die Obliegenheit grob fahrlässig, so sind der Verpackung ausdrücklich auf deren Empfindlichkeit wir berechtigt, unsere Leistung in einem der ­Schwere hingewiesen werden. Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu 2.4 Kann der Versicherungsnehmer die Verpackung nicht ­kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe in der empfohlenen Weise vornehmen, muss die Ver­ nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf packung vor Transportantritt mit uns abgestimmt werden. unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. Beträgt die Schadenshöhe mehr als 10.000 Euro, wenden 3 Transportbegleitung wir das Recht zur ­Kürzung der Entschädigung auf die Die Kunst- und Sammlungsgegenstände müssen Gesamt­schadenshöhe an, also nicht nur auf den über ständig von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten 10.000 Euro hinausgehenden Betrag. ­Person beaufsichtigt werden. Die mit der Ausfüh- 4.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Schadensfalls rung und Begleitung der Transporte betraute Person bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, muss im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise Kräfte sein. Übersteigt der Versicherungswert der zu entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie mit transportierenden Gegenstände 750.000 Euro, muss einer gesonderten Mitteilung in Textform (z. B. per Brief, ­zusätzlich eine weitere Begleitperson eingesetzt Fax oder E-Mail) auf diese Folge hingewiesen haben. ­werden. Begleit­transporte mit einem Versicherungswert über 1.500.000 Euro müssen mit uns vorab abgestimmt 4.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie werden. nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer ­Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist. 12 [Seite 14] © ERGO Versicherung AG | 40477 Düsseldorf | TR | 500 69 933 | 4.2016 | BVPK1D
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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