Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGO Kunstversicherung Privat
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Eigentum
Kunstversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
ERGO Kunstversicherung
Privat
(Stand: April 2016)
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Inhalt
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
ERGO Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)
1 Was ist versichert?.................................................................................................................................................................................... 2
2 Was ist nicht versichert?.......................................................................................................................................................................... 2
3 Versicherte Gefahren ............................................................................................................................................................................... 2
4 Welche Schäden sind nicht versichert?................................................................................................................................................ 2
5 Was ist sonst noch versichert, was nicht?............................................................................................................................................ 2
6 Wo sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände versichert und wo nicht?.............................................................................. 3
7 Vorsorge...................................................................................................................................................................................................... 3
8 Welche Werte sind versichert?............................................................................................................................................................... 4
9 Welche Entschädigung erhalte ich bei einem Schaden? Gibt es ein Sachverständigenverfahren?.......................................... 4
10 Welche Kosten sind in welcher Höhe versichert?............................................................................................................................... 4
11 Wie und wann erhalte ich die Entschädigung?................................................................................................................................... 5
12 Wann erhalte ich keine Entschädigung?.............................................................................................................................................. 5
13 Was passiert mit der Entschädigung bei wieder aufgefundenen Kunst- oder Sammlungsgegenständen?.......................... 5
14 Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert?........................................................................................................................... 6
15 Welche Anzeigepflichten habe ich bei Vertragsabschluss?.............................................................................................................. 6
16 Welche Folgen hat eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?.................................................................................... 6
17 Was ist eine Gefahrerhöhung und was ist nach Antragstellung zu beachten?............................................................................ 6
18 Welche Obliegenheiten habe ich vor Eintritt des Schadensfalls?.................................................................................................... 7
19 Welche Obliegenheiten habe ich im Schadensfall?............................................................................................................................ 8
20 Welche Obliegenheiten habe ich nach dem Eintritt des Schadensfalls?....................................................................................... 8
21 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?................................................................................................................... 8
22 Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten?...................................................................................................................... 8
23 Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn beenden?.................................................................................................... 9
24 Was gilt bei einer Mehrfachversicherung?........................................................................................................................................... 9
25 Wie sind die Rechte und Pflichten geregelt, wenn ich den Vertrag für einen
anderen geschlossen habe (Versicherung für fremde Rechnung)?................................................................................................. 9
26 Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung?..................................................................................................................... 10
27 Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?..................................................................................................................... 10
Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
ERGO Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)
1 Transportmittel.......................................................................................................................................................................................... 11
2 Verpackung und Ladungssicherung...................................................................................................................................................... 11
3 Transportbegleitung................................................................................................................................................................................. 12
4 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?................................................................................................................... 12
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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
ERGO Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)
1 Was ist versichert? 4 Welche Schäden sind nicht versichert?
1.1 Versichert sind Kunst- und Sammlungsgegenstände, Wir versichern – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ur
die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden. sachen – keine Schäden entstanden durch:
Kunstwerke sind:
4.1 Verstaatlichung, Beschlagnahme, Entziehung oder
• Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken; sonstige Eingriffe von hoher Hand; gerichtliche Ver
• Fotografien, Video-Kunst, Media-Art; fügung oder ihre Vollstreckung;
• Skulpturen, Plastiken, Objektkunst, Installationen;
4.2 Kriegsereignisse jeder Art (mit oder ohne Kriegserklä-
• antiquarische Bücher, Manuskripte;
rung), Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Auf-
• Antiquitäten, wertvolles Porzellan, kunstgewerbliche
stand, Unruhen, Streik, Aussperrung sowie alle mit den
Gegenstände;
vorgenannten Ereignissen verbundenen militärischen
• Teppiche, Gobelins;
und behördlichen Maßnahmen;
• Sammlungsgegenstände (Collectibles);
• künstlerisch gestaltete Gebäudebestandteile 4.3 Kernenergie (der Ersatz von Schäden durch Kernenergie
(Kunst am Bau). richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach
dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind
1.2 Zusätzlich versichert ist Sammlungszubehör, sofern
zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür
die Position im Versicherungsschein aufgeführt ist.
u. a. Haftpflichtversicherungen ab) sowie sonstige
Sammlungszubehör ist:
ionisierende Strahlung;
• Rahmen, Schutzverglasungen, Sockel, Vitrinen und
4.4 die Verwendung von chemischen, biologischen, bio
Spezialbeleuchtungen der Kunst- und Sammlungs
chemischen Substanzen oder elektromagnetischen
gegenstände, Transportkisten, Verpackungsmaterialien
Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und
und Aufhängevorrichtungen;
zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
• Ihre Fachbuchsammlung.
4.5 Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung,
1.3 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
es sei denn, der Schaden beträgt höchstens 25.000 Euro
mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange
und wurde durch einen Restaurator mit Diplom- oder
dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren
Masterausbildung verursacht;
Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
Embargos der Europäischen Union oder der Bundes 4.6 die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch (innerer Verderb) der versicherten Kunstgegenstände;
für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Verschleiß, Abnutzung und Beschädigung infolge des
bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von bestimmungsgemäßen Gebrauchs des versicherten
Amerika erlassen werden, soweit dem nicht europäische Objekts; Vergrößerung von Altschäden (etwa bei bereits
oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. bestehenden Haarrissen an Glas- oder Porzellan
objekten); allmähliche Einwirkung von Frost, Hitze,
2 Was ist nicht versichert?
Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Luftfeuchtig-
Nicht versichert sind: keit, Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen;
• Hausrat und Schmuck; 4.7 nicht sach- und fachgerechte bzw. fehlende Verpackung
• Militaria jünger als 100 Jahre; während des Transportvorgangs;
• Banknoten oder Wertpapiere, Briefmarken,
4.8 Schädlinge und Ungeziefer aller Art, ausgenommen
Rechnungen;
Nagetiere;
• Bargeld, Münzen oder Medaillen, Edelmetalle;
• Pflanzen und lebende Tiere. 4.9 Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung;
3 Versicherte Gefahren 4.10 Schäden mittelbarer Art.
Die Kunst- und Sammlungsgegenstände sind gegen 5 Was ist sonst noch versichert, was nicht?
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller
5.1 Wenn Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags
Gefahren versichert (Allgefahrenversicherung). Es sei
Kunst- und Sammlungsgegenstände erworben haben,
denn, eine Gefahr ist ausdrücklich ausgeschlossen.
die Sie mangels wirksamen Eigentumserwerbs an
Gleiches gilt – je nach Vereinbarung – für das Samm-
den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben müssen
lungszubehör.
(Defective Title), erstatten wir folgende Schäden und
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Kosten. Die Höchstentschädigung je Schadensfall 6.2 Sind im Versicherungsschein mehrere Versicherungs
beträgt insgesamt 250.000 Euro: orte aufgeführt, besteht zwischen den einzelnen
Versicherungsorten Freizügigkeit bis zur vereinbarten
• Der rechtmäßige Eigentümer des Kunst- und Samm-
Versicherungssumme des jeweiligen Versicherungsortes.
lungsgegenstandes hat einen rechtskräftigen Titel
gegen Sie erwirkt, infolge dessen die Herausgabe des 6.3 Ihre Kunstgegenstände sind auch außerhalb der Ver
Kunst- und Sammlungsgegenstandes verlangt wird. sicherungsorte weltweit bis zu 6 Monaten versichert.
Erstattet wird der mit uns zuvor vereinbarte Einzel- Die Höchstversicherungssumme dieser Außenversicherung
wert bzw. der Wiederbeschaffungswert des Kunst- beträgt 150.000 Euro und gilt für den Aufenthalt in
und Sammlungsgegenstandes, jedoch nicht mehr als Galerien, Auktionshäusern, Fotoateliers, Restauratoren-
der von Ihnen bezahlte Kaufpreis. oder Rahmenwerkstätten und Kunstspeditionen (jedoch
• Rechtsberatungskosten, die Ihnen im Zusammen- nicht in Zollfreilägern).
hang mit dem Rückgabeanspruch entstehen. Vor-
6.4 Wenn ein Schadensfall eingetreten ist oder unmittelbar
aussetzung für die Entschädigung ist, dass Sie die
droht, können Sie Ihre Kunstgegenstände außerhalb
beim Erwerb üblichen Sorgfaltspflichten beachtet
des Versicherungsortes in Sicherheit bringen. Sie sind
haben, der Kunst- und Sammlungsgegenstände
dann auch dort versichert.
nicht in einem einschlägigen Register für gestohlene
und verlorene Kunstwerke (z. B. www.lostart.de oder 6.5 Ohne Voranmeldung versichern wir weltweite Trans-
artloss.com) eingetragen ist und Ihnen der Schaden porte in Ihrem Gewahrsam oder durch ein auf Kunst-
während der Vertragslaufzeit entstanden ist. transporte spezialisiertes Transportunternehmen zu
Land oder in der Luft. Die Höchstversicherungssumme
5.2 Wir versichern auch die Kunstgegenstände, die sich
je Transport beträgt 150.000 Euro. Die Transportbestim-
auf Ihrem – im Versicherungsschein genannten – um-
mungen zu den AVB Kunst Privat 2016 (siehe Anhang)
friedeten Versicherungsgrundstück im Freien befinden.
sind hierbei einzuhalten.
Voraussetzung für die Versicherung des Diebstahlrisikos
ist, dass die Kunstgegenstände fest im Boden verankert 6.6 Darüber hinaus können wir Ihnen selbstverständlich
und gegen Wegnahme gesichert sind. Voraussetzung auch andere Transporte und Aufenthalte, wie z. B.
für die Versicherung des Beschädigungsrisikos ist, dass Leihgaben an Museen, nach Anmeldung versichern. Die
die Kunstgegenstände so verankert sind, dass ein ein- Transportbestimmungen zu den AVB Kunst Privat 2016
faches Umstoßen nicht möglich ist. Ab einem Einzel- sind einzuhalten. Über eventuell zusätzlich erforderliche
gewicht von 300 Kilogramm ist diese Zusatzsicherung Sicherheitsvorkehrungen und Konditionen verständigen
nicht nötig. wir uns vorab mit Ihnen.
Wir versichern nicht: 7 Vorsorge
• normale und witterungsbedingte V erschlechterungen 7.1 Im Schadensfall erstatten wir zusätzlich zur im Ver
der Kunstgegenstände wie beispielsweise Ausbleichen, sicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme:
Rost und Oxidation oder Schimmel;
• für Neuerwerbungen, die dem Versicherer innerhalb
• Schäden durch Stürme mit einer Windgeschwindig-
von 4 Wochen nach Anschaffung mitgeteilt werden.
keit unter 8 Beaufort;
Bei einer späteren Meldung besteht die Zusatzde-
• Schäden durch Tiere und Umwelteinflüsse;
ckung erst ab Eingang der Meldung bei uns. Mit
• Schäden durch Brandstiftung bei Holzskulpturen.
Beginn des folgenden Versicherungsjahres berechnen
Bei Beschädigung seitens Dritter und Vandalismus wir dann die Mehrprämie.
ersetzen wir ausschließlich die Restaurierungskosten • für Werterhöhungen, die nach der letzten Bewertung
bis zu einem Betrag in Höhe von 10 % der Ver entstanden sind.
sicherungssumme, max. 10.000 Euro je Schadensfall
Insgesamt sind als Vorsorge für Neuerwerbungen und
und Objekt. Es sei denn, es liegt ein Totalschaden vor,
Werterhöhungen 25 % der Gesamtversicherungssumme
den ein Sachverständiger bestätigt hat.
beitragsfrei bis zum Ende des laufenden Versicherungs-
Generell ersetzen wir keine Wertminderungsansprüche jahres versichert.
für Kunstgegenstände, die sich im Freien befinden.
7.2 Wertsteigerungen, die aufgrund des Todes eines
6 Wo sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände Künstlers entstanden sind, versichern wir für einen
versichert und wo nicht? Zeitraum von einem Jahr ab dem Todestag mit einer
Vorsorgesumme von 100 % des mit uns vereinbarten
6.1 Versichert sind Ihre Kunst- und Sammlungsgegen
Einzelwertes, höchstens jedoch mit 250.000 Euro je
stände an den im Versicherungsschein benannten
Versicherungsjahr.
Versicherungsorten innerhalb der Europäischen Union,
sofern nichts anderes vereinbart ist.
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8 Welche Werte sind versichert? 9 Welche Entschädigung erhalte ich bei einem Schaden?
Gibt es ein Sachverständigenverfahren?
8.1 Der Versicherungswert für Kunst- und Sammlungs-
gegenstände (Ziffer 1.1) ist je nach Vereinbarung im 9.1 Wir ersetzen für zerstörte oder abhandengekommene
Versicherungsschein der deklarierte oder der verein Kunst- und Sammlungsgegenstände den Ver
barte Wert: sicherungswert, der im Versicherungsschein doku
mentiert ist (Ziffer 8.1).
• Der deklarierte Wert ist der von Ihnen angegebene
Betrag, im Schadensfall jedoch nur, insoweit er 9.2 Bei beschädigten Kunst- und Sammlungsgegenständen
dem wirklichen Wert entspricht. Dieser Wert ist im ersetzen wir die Restaurierungskosten zuzüglich einer
Schadensfall von Ihnen nachzuweisen. Wenn nichts etwaigen Wertminderung, die die Restaurierung nicht
anderes vereinbart ist, ist die Höchstentschädigung ausgleichen kann. Höchstens zahlen wir jedoch den
je Kunst- und Sammlungsgegenstand 100.000 Euro. aufgeführten Versicherungswert.
Unterversichert sind Ihre Kunst- und Sammlungs-
9.3 Sie können nach einem Schadensfall verlangen, dass
gegenstände, wenn beim Schadensfall die Ver
ein Sachverständiger die Höhe des Schadens feststellt
sicherungssumme niedriger ist als der Versicherungs
(Sachverständigenverfahren). Wir haben auch diese
wert. Wir können dann Ihren Schaden nicht
Möglichkeit. Derjenige, der den Sachverständigen
vollständig bezahlen. So berechnen wir die Entschädi-
einschalten möchte, muss ihn beauftragen und auch
gung: Schaden mal Versicherungssumme (plus 25 %
bezahlen. Wenn wir beide einen Sachverständigen
Vorsorgebetrag) geteilt durch Versicherungswert.
wünschen, beauftragen und bezahlen Sie Ihren Sach-
• Der vereinbarte Wert ist der zwischen Ihnen und uns
verständigen und wir unseren. Können die Sachver-
festgesetzte Betrag. Dieser gilt als „feste Taxe“ (gem.
ständigen sich nicht einigen, entscheidet ein dritter
Versicherungsvertragsgesetz § 76). Auf den Einwand
Sachverständiger. Diesen haben die beiden anderen
der Unterversicherung wird verzichtet. Werden Kunst-
Sachverständigen vor Beginn des Verfahrens als
oder Sammlungsgegenstände teilweise beschädigt
Obmann benannt. Die eine Hälfte der Kosten für den
und tritt hierdurch eine Wertminderung ein, können
Obmann zahlen wir, die andere Hälfte Sie. Das Ergebnis
Sie auf Wunsch auch den vereinbarten Einzelwert in
der Sachverständigen oder des Obmannes ist für Sie
voller Höhe erhalten („cash option“). Sie haben diese
und für uns verbindlich. Auf dieser Grundlage berech-
Wahlmöglichkeit ab einer Wertminderung von 40 %.
nen wir die Entschädigung.
Das Eigentum geht dann auf uns über. Falls einzelne
Teile von Paaren, Pendants, Serien oder mehrteiligen 10 Welche Kosten sind in welcher Höhe versichert?
zusammengehörigen Objekten und Werkgruppen
Im Schadensfall ersetzen wir Ihnen neben dem Sach-
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkom-
schaden zusätzlich verschiedene notwendige Kosten,
men, erstatten wir nach Ihrer Wahl: den vereinbarten
die Ihnen durch den versicherten Schaden tatsächlich
Versicherungswert für die gesamte Objektgruppe,
entstanden sind.
und Sie überlassen uns die gesamte Objektgruppe,
oder die Kosten für die Restaurierung oder Neube- 10.1 Unbegrenzt mitversichert sind Kosten, um einen
schaffung der beschädigten, zerstörten oder verlore- unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden oder zu
nen Teile, zuzüglich einer etwaigen Wertminderung mindern, sofern Sie die Maßnahmen den Umständen
an der Sachgesamtheit. Wir erstatten maximal den nach für geboten halten durften.
vereinbarten Versicherungswert für die gesamte
10.2 Folgende Kosten sind insgesamt bis zur im Ver
Objektgruppe.
sicherungsschein vereinbarten Gesamtversicherungs-
8.2 Der Versicherungswert für Sammlungszubehör summe versichert (höchstens jedoch 1.000.000 Euro):
(Ziffer 1.2) ist der Neuwert. Der Neuwert ist der Wieder-
• Kosten für das Feuerlöschen einschließlich der Auf-
beschaffungswert für Sachen gleicher Art und Güte in
wendungen für freiwillige Löschhelfer sowie Kosten
neuwertigem Zustand.
für das Aufräumen und Entsorgen von Ihren Kunst-
8.3 Stellt sich heraus, dass ein versicherter Kunst- und und Sammlungsgegenständen (auch wenn diese
Sammlungsgegenstand eine Fälschung ist, gilt rück radioaktiv verseucht sind);
wirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode • Kosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub zu
der tatsächliche Wert als Versicherungswert. Für den Ihrem Wohnort. Dies gilt, wenn der Schaden voraus-
gleichen Zeitraum wird auch dieser Wert der Prämien- sichtlich mehr als 5.000 Euro beträgt.
berechnung zugrunde gelegt. Zu viel gezahlte Prämie
Wir erstatten Ihnen auch darüber hinaus die folgenden
der laufenden Versicherungsperiode wird zurückerstattet.
Kosten, vorausgesetzt, dass Sie dies vorher mit uns
abgestimmt haben:
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• Kosten für das Auf- und Wegräumen sowie den Ab- verlangen. Wir zahlen Ihnen dann den Betrag, den wir
transport Ihrer zerstörten oder beschädigten Kunst- nach der Sachlage mindestens zahlen müssen.
und Sammlungsgegenstände;
11.3 Wir können die Zahlung aufschieben, wenn Zweifel
• Kosten für das Bewegen und Schützen, um Ihre
daran bestehen, dass Sie berechtigt sind, die Ent-
Kunst- und Sammlungsgegenstände wiederherzu-
schädigung zu empfangen. Gleiches gilt, wenn gegen
stellen;
Sie wegen des Schadensfalls ein behördliches oder
• Bewachungskosten bis zu 48 Stunden und Kosten für
strafgerichtliches Verfahren läuft.
provisorische Schutzmaßnahmen und Sicherungen;
• Kosten für Transporte und Lagerungen der ver 11.4 Der Lauf der Fristen ist gehemmt, solange durch Ihr
sicherten Kunst- und Sammlungsgegenstände, solange Verschulden die Entschädigung nicht ermittelbar oder
die Lagerung am Versicherungsort unmöglich oder zahlbar ist.
unzumutbar ist;
11.5 Sofern wir mit Ihnen eine Selbstbeteiligung vereinbart
• Kosten für Reisen, Transporte oder Rechtsberatung,
haben, bezahlen wir ausschließlich den Anteil, der die
um abhandengekommene Kunst- und Sammlungs-
vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
gegenstände wiederzuerlangen oder vergleichbare
Objekte wiederzubeschaffen; 11.6 Besteht für das gleiche Risiko Versicherungsschutz
• Kosten für Gutachter und Sachverständige; über eine andere Versicherung (Mehrfachversicherung),
• Aufwendungen für Finderlöhne oder sachdienliche zeigen Sie uns dies unverzüglich an. Ihr Entschädi-
Hinweise, die zur Aufklärung von Brandstiftung, gungsanspruch besteht dann nur für den Teil, der den
Diebstahl und Einbruchdiebstahl oder Vandalismus Entschädigungsanspruch der anderen Versicherung
führen; übersteigt (Subsidiärdeckung). Dies gilt nicht für den
• Kosten für bis zu 10 Sitzungen beim Psychologen/ Fall, dass von Ihnen entliehene Objekte zu Schaden
Psychotherapeuten, wenn ein Psychologe bescheinigt, kommen, für die der Leihgeber eine Versicherung abge-
dass Sie infolge eines Schadensfalls psychische schlossen hat.
Schädigungen erlitten haben und psychologische
11.7 Wir wickeln alle Zahlungen direkt über Sie ab, es
Maßnahmen hierfür geeignet sind;
sei denn, ein abweichender Begünstigter ist im Ver
• Kosten für eine Betreuung Ihrer Kinder (auch Stief-,
sicherungsschein genannt.
Adoptiv- und Pflegekinder), wenn Sie sich nicht um
Ihre Kinder kümmern können; dies ist der Fall, wenn 12 Wann erhalte ich keine Entschädigung?
der Versicherungsort durch den Schaden unbewohn-
12.1 Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen getäuscht haben,
bar ist;
die wir benötigen, um den Grund und die Höhe des
• Kosten für die Unterbringung Ihrer Haustiere in einer
Schadens zu ermitteln, sind wir weder verpflichtet, den
Tierpension oder einem Tierheim, wenn Sie sich nicht
Schaden, noch Ihre Kosten zu erstatten. Dies gilt auch,
um Ihre Haustiere kümmern können; dies ist der
wenn Sie versucht haben, uns zu täuschen. Die Arglist
Fall, wenn der Versicherungsort durch den Schaden
gilt als bewiesen, wenn die Täuschung durch ein rechts-
unbewohnbar ist.
kräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversu-
Subsidiär, d. h. in Ergänzung zu einer eventuell ches festgestellt wurde.
bestehenden Hausrat- bzw. Wohngebäudeversiche-
12.2 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie den
rung, versichern wir folgende Kosten:
Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
• Kosten für das Auswechseln von Schlössern, wenn
12.3 Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind
beim Schadensfall Schlüssel für Ihre Haus- und
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Wohnungstüren, Fenster, Tresore oder Alarmsysteme,
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
die sich an dem Versicherungsort befinden, abhan-
kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht
denkommen;
über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht,
• Kosten für die Reparatur von Gebäudebe
die Entschädigung zu kürzen. Beträgt die Schadenhöhe
schädigungen an dem Versicherungsort durch
mehr als 10.000 Euro, wenden wir das Recht zur Kür-
Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach Ein-
zung der Entschädigung auf die Gesamtschadenhöhe
bruch; Gleiches gilt beim Versuch einer dieser Taten.
an, also nicht nur auf den über 10.000 Euro hinausge-
11 Wie und wann erhalte ich die Entschädigung? henden Betrag.
11.1 Sie erhalten unsere Entschädigung in Form von Geld 13 Was passiert mit der Entschädigung bei wieder aufge-
innerhalb von 2 Wochen, nachdem unsere Leistungs- fundenen Kunst- oder Sammlungsgegenständen?
pflicht und die Höhe des Schadens feststehen.
13.1 Wenn Sie erfahren, wo die abhandengekommenen oder
11.2 Einen Monat nachdem Sie uns den Schaden mitgeteilt entwendeten Kunst- und Sammlungsgegenstände sind,
haben, können Sie von uns eine Abschlagszahlung
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müssen Sie uns unverzüglich in Textform (z. B. per Brief, Leistungspflicht fort, wenn Sie nachweisen, dass der
Fax oder E-Mail) hierüber informieren. unvollständig oder falsch angezeigte Umstand weder
für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls
13.2 Erhalten Sie die abhandengekommenen Kunst- und
noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung
Sammlungsgegenstände zurück, haben Sie ein Wahl-
ursächlich war. Wir müssen nicht leisten, wenn Sie die
recht. Sie können die ausgezahlte Entschädigung
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
behalten und überlassen uns innerhalb von 2 Wochen
die wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsge- 16.2 Verletzen Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch
genstände. Oder Sie zahlen die erhaltene Entschädi- grob fahrlässig, können wir den Vertrag unter Einhal-
gung innerhalb von 2 Wochen zurück und behalten die tung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt
wiederaufgefundenen Kunst- und Sammlungsgegen- nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch
stände. Alle Kosten, die Ihnen zur Wiedererlangung bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
entstanden sind, erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungssumme.
16.3 Wir können den Vertrag ändern, wenn wir diesen bei
14 Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert? Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen
Bedingungen geschlossen hätten. Verlangen wir die
14.1 Ziehen Sie um, geht der bisherige Versicherungsschutz
Vertragsänderung, werden die anderen Bedingungen
auf den neuen Versicherungsort über, sofern dieser
erst ab der nächsten Hauptfälligkeit Vertragsbestand-
ständig bewohnt ist und sich innerhalb der Europäi-
teil.
schen Union befindet. Während des Wechsels besteht
Versicherungsschutz für beide Versicherungsorte, maxi- Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag
mal jedoch für 3 Monate ab Umzugsbeginn. jedoch um mehr als 10 %, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung
14.2 Ziehen Sie in die Schweiz um, geht der bisherige Ver
über die Vertragsänderung fristlos in Textform (z. B. per
sicherungsschutz auf den neuen Versicherungsort über,
Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Gleiches gilt, wenn
sofern dieser ständig bewohnt ist. Sie erhalten dann
wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten
von uns einen neuen Schweizer Versicherungsvertrag.
Umstand ausschließen.
14.3 Behalten Sie zusätzlich den bisherigen Versicherungs-
16.4 Die Rechte nach den Ziffern 16.1 bis 16.3 stehen uns
ort, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine
nur dann zu, wenn wir sie innerhalb eines Monats
Übergangszeit von 3 Monaten besteht aber Versiche-
schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem
rungsschutz an beiden Orten.
Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-
14.4 Den Versicherungsortswechsel müssen Sie uns spätes- pflicht Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
tens bei Umzugsbeginn mitteilen. Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die sich
unsere Erklärung stützt. Wir dürfen nachträglich weitere
15 Welche Anzeigepflichten habe ich bei Vertragsab-
Umstände zur Begründung angeben, falls für diese die
schluss?
Frist von einem Monat nicht verstrichen ist. Außerdem
Stellen wir in Textform Fragen zu Ihnen bekannten müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
gefahrerheblichen Umständen, müssen Sie uns diese auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewie-
bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform sen haben.
(z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzeigen. Die Anzeige
16.5 Unsere Rechte nach den Ziffern 16.1 bis 16.3 sind je-
muss richtig und vollständig sein.
weils dann ausgeschlossen, wenn wir den nicht ange-
16 Welche Folgen hat eine Verletzung der vorvertrag zeigten gefahrerheblichen Umstand oder die falsche
lichen Anzeigepflicht? Anzeige kannten.
16.1 Sind Ihre Angaben zu den gefahrerheblichen Umstän- 17 Was ist eine Gefahrerhöhung und was ist nach
den falsch oder unvollständig, können wir vom Vertrag Antragstellung zu beachten?
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
17.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die tatsächlich
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt zu
vorhandenen Umstände so verändert werden, dass sich
haben. Verletzen Sie die Anzeigepflicht grob fahrlässig,
die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Schadensfall
besteht auch dann kein Rücktrittsrecht, wenn Sie
eintritt oder sich der Schaden vergrößert. Dies ist z. B.
nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
der Fall, wenn Ihre ständig bewohnte Wohnung länger
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
als 6 Monate unbewohnt ist. Eine Gefahrerhöhung liegt
Bedingungen, geschlossen hätten.
jedoch nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich
Treten wir vom Vertrag zurück, besteht kein Ver erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert
sicherungsschutz. Treten wir erst nach Eintritt des gelten soll.
Schadensfalls vom Vertrag zurück, besteht unsere
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17.2 Nach Antragstellung dürfen Sie ohne unsere Einwilli- nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf
gung keine Gefahrerhöhung vornehmen. Auch Dritten unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. Beträgt
dürfen Sie keine Gefahrerhöhung gestatten. die Schadenhöhe mehr als 10.000 Euro, wenden wir
das Recht zur Kürzung der Entschädigung auf die
17.3 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere
Gesamtschadenhöhe an, also nicht nur auf den über
Einwilligung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
10.000 Euro hinausgehenden Betrag.
einem Dritten gestattet haben, müssen Sie uns diese
unverzüglich anzeigen. Tritt nach Antragstellung eine Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn:
Gefahrerhöhung unabhängig von Ihrem Willen ein,
• Sie uns nachweisen, dass die Gefahrerhöhung weder
müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen, sobald
für den Eintritt des Schadensfalls noch für den Um-
Sie davon Kenntnis erlangt haben. Verletzen Sie die An-
fang unserer Leistung ursächlich gewesen ist, oder
zeigepflicht, können wir den Vertrag mit einer Frist von
• zum Zeitpunkt des Schadensfalls unsere Kündigungs-
einem Monat kündigen.
frist abgelaufen ist und wir nicht gekündigt haben
17.4 Wir können den Vertrag fristlos kündigen, wenn die oder
Gefahrerhöhung ohne unsere Einwilligung vorgenom- • wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahr-
men wurde (Ziffer 17.2). Weisen Sie uns nach, dass Sie erhöhung einen nach unseren Geschäftsgrundsätzen
unsere Einwilligung nur einfach fahrlässig nicht einge- entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen.
holt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung
18 Welche Obliegenheiten habe ich vor Eintritt des
einer Frist von einem Monat kündigen. Wir können nicht
Schadensfalls?
kündigen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Einwilli-
gung unverschuldet nicht eingeholt haben. 18.1 Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen oder verein-
barten Sicherheitsvorschriften beachten.
17.5 Statt einer Kündigung können wir auch ab dem Zeit-
punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Geschäfts- 18.2 Solange sich an dem Versicherungsort niemand aufhält,
grundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag ver- sind Türen und alle sonstigen Öffnungen des Ver
langen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr sicherungsortes ordnungsgemäß verschlossen zu
ausschließen. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10 %, halten. Sind zusätzliche Sicherungen vereinbart, wie
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach eine Einbruchmeldeanlage, ist für die Zeit, in der sich
Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z. B. per niemand in den versicherten Räumlichkeiten aufhält,
Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Gleiches gilt, wenn die Anlage einzuschalten. Dies findet keine A nwendung,
wir die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen. soweit die Einhaltung dieser Obliegenheiten dem
Wir sind verpflichtet, Sie in dieser Mitteilung auf dieses Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei
Kündigungsrecht hinzuweisen. objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht
zugemutet werden kann.
17.6 Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung
erlöschen, wenn wir sie nicht innerhalb eines Monats, 18.3 Alle vorhandenen und alle zusätzlich vereinbarten
nachdem wir von der Gefahrerhöhung Kenntnis er- Schließvorrichtungen und Sicherungen – insbesondere
langt haben, ausüben. Gleiches gilt, wenn der Zustand Einbruchmeldeanlagen – sind voll gebrauchsfähig zu
wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung halten und zu betätigen, soweit nicht etwas anderes
bestanden hat. vereinbart ist; Störungen, Mängel und Schäden sind
unverzüglich zu beseitigen; bei Ausfall oder Störung der
17.7 Tritt nach der Gefahrerhöhung ein Schadensfall ein,
Einbruchmeldeanlage ist diese unverzüglich instand zu
haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie:
setzen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
• vorsätzlich nach Antragstellung ohne unsere Einwilli-
18.4 In klimabedingten Kälteperioden ist der Versicherungs-
gung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder deren
ort ausreichend zu beheizen, oder alle wasserführenden
Vornahme durch einen Dritten gestattet haben;
Anlagen und Einrichtungen sind zu entleeren und
• die Anzeige der Gefahrerhöhung nach Ziffer 17.3
entleert zu halten.
vorsätzlich unterlassen haben und der Schadens-
fall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt 18.5 Wenn Sie für versicherte Kunst- und Sammlungsgegen-
eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen stände eine weitere Versicherung abschließen, müssen
sein müssen. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch Sie uns den anderen Versicherer und die Versicherungs-
bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu diesem summen unverzüglich in Textform mitteilen.
Zeitpunkt bekannt war.
18.6 Bei Transporten sind die dem Versicherungsvertrag zu-
Verletzen Sie die Pflicht grob fahrlässig, so sind wir grundeliegenden Transportbestimmungen zu den AVB
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwe- Kunst Privat 2016 (siehe Anhang) einzuhalten.
re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis
18.7 Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich
zu kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe
oder grob fahrlässig, können wir den Vertrag fristlos
7
[Seite 9]
kündigen. Dies können wir aber nur innerhalb eines gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen-
Monats tun, nachdem wir von der Verletzung erfahren heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben. Bis zu einer
haben. Schadenshöhe von 10.000 Euro verzichten wir jedoch
auf unser Recht, die Entschädigung zu kürzen.
19 Welche Obliegenheiten habe ich im Schadensfall?
21.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Schadensfalls
19.1 Sie müssen uns über jeden Schadensfall unverzüglich
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit,
informieren. Zusätzlich müssen Sie Schäden durch
kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise
strafbare Handlungen und Brand auch unverzüglich der
entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie mit
Polizei melden und dort unverzüglich ein vollständiges
einer gesonderten Mitteilung in Textform (z. B. per Brief,
Verzeichnis abhandengekommener Kunst- und Samm-
Fax oder E-Mail) auf diese Folge hingewiesen haben.
lungsgegenstände einreichen.
21.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie
19.2 Sie müssen den Schaden, wenn möglich, abwenden
nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder
oder mindern. Hierzu können Sie unsere Weisungen
für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls
einholen. Diese sind zu befolgen, soweit dies für Sie
noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
zumutbar ist.
Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
19.3 Sie müssen uns, wenn möglich, jede Untersuchung über
22 Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten?
Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang
der Entschädigungspflicht gestatten. Sie müssen uns 22.1 Den ersten Beitrag (Erstbeitrag) müssen Sie unverzüg-
hierzu jede Auskunft erteilen und die angeforderten lich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Ver
Belege zur Verfügung stellen. Ferner sind Sie, soweit sicherungsscheins zahlen, nicht jedoch vor dem im Ver-
zumutbar, verpflichtet, uns Auskünfte zu Schadensver- sicherungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung.
ursachern zu erteilen. Wir können verlangen, dass Sie
Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung:
uns die Auskünfte in Textform (z. B. per Brief, Fax oder
Zahlen Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der
E-Mail) erteilen.
Versicherungsschutz erst dann. Wir können vom Ver-
19.4 Sie müssen die Schadensstelle möglichst so lange trag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt
unverändert lassen, bis diese durch uns freigegeben ist. Beides gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht
worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, müs- zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis
sen Sie zumindest die beschädigten Teile bis zu einer zur Zahlung des Beitrags eintreten, haben Sie keinen
Besichtigung durch uns aufbewahren. Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch
einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
20 Welche Obliegenheiten habe ich nach dem Eintritt des
die beschriebenen Rechtsfolgen aufmerksam gemacht
Schadensfalls?
haben.
20.1 Verletzen Sie die Obliegenheiten grob fahrlässig, so sind
22.2 Alle weiteren Beiträge (Folgebeitrag) sind, je nach
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Zahlungsweise, zu Beginn des vereinbarten Beitrags-
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
zeitraums fällig.
kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe nicht
über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf unser Recht, Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung:
die Entschädigung zu kürzen. Beträgt die Schadenshöhe Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne Mah-
mehr als 10.000 Euro, wenden wir das Recht zur K ürzung nung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete
der Entschädigung auf die Gesamtschadenhöhe an, also Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir sind berechtigt,
nicht nur auf den über 10.000 Euro hinausgehenden Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. per Brief, Fax
Betrag. oder E-Mail) eine Zahlungsfrist von mindestens 2
Wochen zu bestimmen. Diese Zahlungsaufforderung
20.2 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie
ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen
nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheiten
Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Scha-
beziffern. Zusätzlich müssen wir Ihnen die folgenden
densfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
Rechtsfolgen, die mit dem Fristablauf verbunden sind,
unserer Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei
angeben. Sind Sie nach der Frist von 2 Wochen noch in
Arglist.
Zahlungsverzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur
21 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten? Zahlung kein Versicherungsschutz. Außerdem können
wir den Vertrag fristlos kündigen. Beide Rechtsfolgen
21.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die
gelten nur, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung
genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
darauf hingewiesen haben. Haben wir den Vertrag
21.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir die Leistung ent- gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb eines
sprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag
8
[Seite 10]
fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt. Bei
der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, einer Mehrfachversicherung müssen die Versicherer als
besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Gesamtschuldner für den Betrag aufkommen, den jeder
nach seinem Vertrag zahlen müsste. Sie können aber
22.3 Im Lastschriftverfahren gilt: Die Zahlung ist rechtzeitig,
im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen ent
wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen
standenen Schadens verlangen. Dies gilt auch, wenn die
können und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
Versicherungen bei demselben Versicherer bestehen.
widersprechen. Können wir den fälligen Beitrag ohne
Ihr Verschulden nicht einziehen, gilt: Die Zahlung ist 24.2 Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen Ver
noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in sicherungsverträgen eine Entschädigung für denselben
Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus diesem
Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen ist dann
22.4 Sind viertel- oder halbjährliche Beiträge vereinbart und
insgesamt nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag nur
kommen Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug,
über den vorliegenden Vertrag gedeckt wäre.
wird der noch ausstehende Beitrag sofort fällig. Wir
können dann für die Zukunft auch eine jährliche Bei- 24.3 Ist es ohne Ihr Wissen zu einer Mehrfachversicherung
tragszahlung verlangen. gekommen, können Sie die Aufhebung des später
geschlossenen Vertrages verlangen. Sie können auch
23 Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn
verlangen, dass die Versicherungssumme unter verhält-
beenden?
nismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag
23.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit finden Sie in Ihrem herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung
Versicherungsschein. nicht gedeckt ist. Wir heben den Vertrag auf oder
setzen ihn herab ab dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre
23.2 Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres
Erklärung zugeht. Haben Sie von der Mehrfachver
Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von
sicherung Kenntnis erlangt, können Sie nur innerhalb
3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragslauf-
eines Monats die Vertragsaufhebung bzw. die Herab-
zeit oder zum Ablauf jedes Folgeversicherungsjahres
setzung der Versicherungssumme und Anpassung des
kündigen. Ihre Kündigung ist fristgerecht, wenn sie
Beitrags verlangen.
uns 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform
(z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zugegangen ist. 24.4 Im Fall der Mehrfachversicherung ist jeder Vertrag, den
Sie in der Absicht schließen, sich einen rechtswidrigen
23.3 Ist der Schadensfall eingetreten, können Sie oder
Vermögensvorteil zu verschaffen, nichtig. Der Beitrag
wir den Vertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des
steht uns bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem wir von den
Schadens liegt unterhalb der vereinbarten Selbstbe
Umständen, die zur Nichtigkeit führen, erfahren.
teiligung. Die Kündigung muss Ihnen bzw. uns in
Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) spätestens 25 Wie sind die Rechte und Pflichten geregelt, wenn ich
einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der den Vertrag für einen anderen geschlossen habe (Ver-
Entschädigung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird sicherung für fremde Rechnung)?
die Kündigung sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie
25.1 Eine Versicherung für fremde Rechnung liegt vor, wenn
können aber bestimmen, dass die Kündigung zu einem
Sie den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für
späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch
das Interesse eines anderen (Versicherter) schließen.
zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigen
Auch in diesem Fall können nur Sie die Rechte aus dem
wir, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei
Vertrag ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt selbst
Ihnen wirksam.
dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein
23.4 Ihr Versicherungsvertrag endet automatisch mit Ihrem besitzt.
Ableben, spätestens jedoch 2 Monate danach, es sei
25.2 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den
denn, ein Erbe nutzt den Wohnort in derselben Weise
Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zu-
wie Sie zuvor und setzt uns davon in Kenntnis.
stimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die
24 Was gilt bei einer Mehrfachversicherung? Entschädigungszahlung nur mit Ihrer Zustimmung
verlangen.
24.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn eine ver-
sicherte Sache gegen dieselbe Gefahr in mehreren 25.3 Das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten wer-
Versicherungsverträgen versichert ist. Zudem müssen den Ihrem Verhalten und Ihrer Kenntnis gleichgestellt.
die Versicherungssummen zusammen den Ver
25.4 Weiß der Versicherte nichts vom Abschluss des Ver-
sicherungswert übersteigen. Eine Mehrfachversicherung
trags, kommt es auf dessen Kenntnis nicht an. Gleiches
liegt auch vor, wenn aus anderen Gründen die Summe
gilt, wenn der Versicherte Sie nicht rechtzeitig benach-
der Entschädigungen, die aufgrund jeder einzelnen Ver-
richtigen konnte oder ihm dies nicht zumutbar war.
sicherung ohne Bestehen der anderen Versicherungen
9
[Seite 11]
26 Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung? 27 Welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?
Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren, wobei sich die Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Wenn Sie etwas
Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürgerli- gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie Ihre
chen Gesetzbuchs richtet. Wurde ein Anspruch bei uns Klage an folgende Gerichtsstände richten: unseren
angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis Firmensitz oder den Sitz der für Ihren Versicherungs-
zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Ent- vertrag zuständigen Niederlassung, das Gericht Ihres
scheidung in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw.
zugeht. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Haben wir etwas
mit Ihnen gerichtlich zu klären, ist das Gericht an Ihrem
Wohnsitz bzw. Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort
zuständig.
10
[Seite 12]
Anhang zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
ERGO Kunstversicherung Privat (AVB Kunst Privat 2016)
Transportbestimmungen ben mit Spezialfolien oder anderen geeigneten
Während Transporten vereinbaren wir in Ergänzung zu Klebestreifen vertikal und horizontal verklebt sein.
den AVB Kunst Privat 2016 folgende Obliegenheiten: Bei allen anderen Gemälden ist die Maloberfläche
mit säurefreiem, farbneutralem Seidenpapier zu
1 Transportmittel
schützen. Der gesamte Kunst- und Sammlungs
1.1 Bei Transporten in Ihrem Gewahrsam oder einer von gegenstand ist in Luftpolsterfolie oder in stabile
Ihnen beauftragten Person (Repräsentanten) dürfen die Kartonagen zu verpacken.
Kunst- und Sammlungsgegenstände nur in geschlosse- • Ist das Gemälde und/oder der Rahmen besonders
nen Kraftfahrzeugen, nicht jedoch in Anhängern oder empfindlich, muss ein Transportrahmen oder eine
Kraftfahrzeugen mit Plane transportiert werden. stabile Kartonage verwendet werden.
• Handzeichnungen, Druckgrafiken oder andere
1.2 Bei Lufttransporten sind die Kunst- und Sammlungs-
Arbeiten auf Papier, die nicht gerahmt sind, sind in
gegenstände im Frachtbrief genau zu bezeichnen
säurefreiem, neutralem Papier zu verpacken, der
und mit mindestens 1.000 US$ je kg Bruttogewicht zu
Kunst- und Sammlungsgegenstand ist zwischen
deklarieren. Es sei denn, dass
knicksichere Kartons zu legen. Klebestreifen dürfen
• die Kunst- und Sammlungsgegenstände von Ihnen nicht verwendet werden. Ecken und Kanten sind
oder einer von Ihnen beauftragten Person als mit Eckschonern oder Polstern vor Beschädigung zu
Kabinengepäck mitgeführt werden; schützen.
• der Versicherungswert niedriger als 1.000 US$ je kg • Kunst- und Sammlungsgegenstände aus bruch
Bruttogewicht liegt oder empfindlichen Materialien sind in druck- und
• die Kunst- und Sammlungsgegenstände auf dem stoßsicheren Transportbehältnissen aus Holz oder
Flughafengelände bis zum Einladen in das Flugzeug Schwerwellpappe zu verpacken. Hohlräume in
und nach dem Ausladen aus dem Flugzeug durch- Transportbehältnissen sind mit geeignetem Polster-
gehend von einer von Ihnen beauftragten Person material, nicht jedoch mit Hartschaumchips oder
begleitet werden. Wir bieten keinen Versicherungs- Papierknäueln, auszufüllen.
schutz für Transporte mit Eisenbahn, Schiff, Post • Skulpturen sollen so weit wie möglich zerlegt und die
oder privaten Paketdiensten. Versicherungsschutz Einzelteile gesondert verpackt werden.
besteht jedoch, wenn wir vor Beginn des Transports • Kunst- und Sammlungsgegenstände mit hoch
ausdrücklich unser Einverständnis gegeben haben. empfindlichen Oberflächen oder Patina (insbesondere
Gegebenenfalls haben wir hierzu besondere Auf Acryl, polierte Bronzen o. Ä.) müssen durch konserva-
lagen schriftlich formuliert. Falls Sie den Transport torisch angemessene Spezialverpackungen geschützt
von Speditionen oder Frachtführern durchführen werden, die der Empfindlichkeit der Kunst- und
lassen, muss es sich hierbei um auf Kunsttransporte Sammlungsgegenstände Rechnung tragen.
spezialisierte Transportunternehmen handeln, die die • Verpackte Kunst- und Sammlungsgegenstände sind
nötige fachliche Kompetenz besitzen. Beauftragen im Transportmittel durch Bindegurte, Kissen und/
Sie andere Personen mit dem Transport, muss es sich oder Polsterungen ausreichend gegen Bewegung
hierbei um Personen im Vollbesitz ihrer geistigen und (Verschieben, Rutschen und Rollen) zu sichern.
körperlichen Kräfte handeln. Gemälde – auch solche mit Schutzgläsern – sind
senkrecht zu transportieren. Pastelle, Kreide- oder
2 Verpackung und Ladungssicherung
Kohlezeichnungen sind ausschließlich waagerecht
2.1 Die Kunst- und Sammlungsgegenstände müssen bei mit der Oberfläche nach oben zu transportieren.
jedem Transport im Hinblick auf ihre Beschaffenheit
2.2 Die Transportbehälter sind mit folgenden Hinweisen
beanspruchungsgerecht oder konservatorisch ange-
deutlich zu kennzeichnen:
messen verpackt werden.
• Inhalt, jedoch ohne Angabe des Wertes;
Für Kunst- und Sammlungsgegenstände ist dies in der
• Vorder- und Rückseite;
Regel der Fall, wenn folgende Sicherheitsanforderungen
• oben/unten;
erfüllt sind:
• nicht stürzen;
• Frisch gefirnisste oder atelierfrische Gemälde dürfen • vor Nässe schützen;
erst nach Ablauf einer ausreichenden Trocknungszeit • Schwerpunktangabe bei kippgefährdeten Kunst- und
nach Fertigstellung transportiert werden. Sammlungsgegenständen;
• Bei allen unter Glas gerahmten Kunst- und • Fragile, Handle with care;
Sammlungsgegenständen müssen die Glasschei-
11
[Seite 13]
• Gewichtsangabe bei Kunst- und Sammlungsgegen- 4 Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen
ständen über 100 kg. heiten?
2.3 Bei temperatur- und druckempfindlichen Kunst- und 4.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die
Sammlungsgegenständen (z. B. Gemälden, Terrakotten, genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
Holzskulpturen) muss zusätzlich im Frachtbrief und auf
4.2 Verletzen Sie die Obliegenheit grob fahrlässig, so sind
der Verpackung ausdrücklich auf deren Empfindlichkeit
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
hingewiesen werden.
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
2.4 Kann der Versicherungsnehmer die Verpackung nicht kürzen. Liegt der Schaden in seiner Gesamthöhe
in der empfohlenen Weise vornehmen, muss die Ver nicht über 10.000 Euro, verzichten wir jedoch auf
packung vor Transportantritt mit uns abgestimmt werden. unser Recht, die Entschädigung zu kürzen. Beträgt
die Schadenshöhe mehr als 10.000 Euro, wenden
3 Transportbegleitung
wir das Recht zur Kürzung der Entschädigung auf die
Die Kunst- und Sammlungsgegenstände müssen Gesamtschadenshöhe an, also nicht nur auf den über
ständig von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten 10.000 Euro hinausgehenden Betrag.
Person beaufsichtigt werden. Die mit der Ausfüh-
4.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Schadensfalls
rung und Begleitung der Transporte betraute Person
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit,
muss im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen
kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise
Kräfte sein. Übersteigt der Versicherungswert der zu
entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie mit
transportierenden Gegenstände 750.000 Euro, muss
einer gesonderten Mitteilung in Textform (z. B. per Brief,
zusätzlich eine weitere Begleitperson eingesetzt
Fax oder E-Mail) auf diese Folge hingewiesen haben.
werden. Begleittransporte mit einem Versicherungswert
über 1.500.000 Euro müssen mit uns vorab abgestimmt 4.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie
werden. nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder
für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls
noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
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