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Versicherungsmakler / Musikinstrumentenversicherung / Bedingungsarchiv Instrumentenversicherung

AIG Musikinstrumentenversicherung: die Bedingungen im Volltext

Musikinstrumentenversicherung gegen Beschädigung und Abhandenkommen zum Verkehrswert, Geltungsbereich laut Versicherungsschein, Laufzeit ein oder drei Jahre.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Wert der versicherten Instrumente samt Zubehör)laut Versicherungsschein„Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„Beschädigungen oder Abhandenkommen ihrer versicherten Gegenstände.“Was ist versichert?, Seite 1
Versicherte Instrumente (akustisch, elektrisch, elektronisch, Tasteninstrumente, Schlagwerk)nicht geregelt
Zubehör mitversichert (Koffer, Etuis, Bögen, Ständer, Noten)nicht geregelt
Ton- und Bühnentechnik mitversicherbar (Verstärker, Effektgeräte, Mikrofone, PA, Licht)nicht geregelt
Ersatzwert: Neuwert, Zeitwert oder vereinbarter Wert (Taxe)nein„Das ist der Verkehrswert des versicherten Gegenstandes am Tag des Schadens bis zur Höhe der Versicherungssumme.“Was wird ersetzt?, Seite 1
Vereinbarter Versicherungswert (Taxe) mit Verzicht auf Wertnachweis im Schadenfallnicht geregelt
Wertsteigerung oder Vorsorge für Wertanstieg des Instrumentsnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neu erworbene Instrumente bis zur Meldungnicht geregelt
Berufliche Nutzung mitversichert (Berufsmusiker, Lehrkräfte, Studierende)nicht geregelt
Geliehene, gemietete und anvertraute fremde Instrumentenicht geregelt
Geltungsbereich (Wohnung, Deutschland, Europa, weltweit)ja„Die Versicherung gilt für die im Versicherungsschein angegebenen Länder.“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß, Umstoßenja, bis zur Versicherungssumme„Beschädigungen oder Abhandenkommen ihrer versicherten Gegenstände.“Was ist versichert?, Seite 1
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeitnicht geregelt
Beschädigung durch Dritte (Publikum, Mitmusiker, Böswilligkeit)nicht geregelt
Einbruchdiebstahlnicht geregelt
Raub und räuberische Erpressungnicht geregelt
Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa aus Proberaum oder Garderobe)nicht geregelt
Abhandenkommen, Verlieren, Liegenlassenja, bis zur Versicherungssumme„Beschädigungen oder Abhandenkommen ihrer versicherten Gegenstände.“Was ist versichert?, Seite 1
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagelnicht geregelt
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawine, Erdrutsch)nicht geregelt
Schäden durch Flüssigkeiten (umgestoßenes Getränk, Regen bei Auftritten im Freien)nicht geregelt
Überspannung, Kurzschluss und Blitz bei elektrischen Instrumenten und Techniknicht geregelt

Transport, Auftritt und Reise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transportschäden beim Tragen und Befördern durch den Versichertennicht geregelt
Unfall des Transportmittels (Kfz, Bahn, Flugzeug, Schiff)nicht geregelt
Schutz bei Auftritten, Proben, Unterricht und Aufnahmennicht geregelt
Diebstahl aus dem abgestellten, verschlossenen Fahrzeugnicht geregelt
Nachtzeitklausel für Instrumente im Fahrzeug (kein Schutz in bestimmten Stunden)nicht geregelt
Aufgegebenes Gepäck und Frachtraum bei Flugreisennicht geregelt
Versand durch Post, Kurier, Spedition oder Frachtführernicht geregelt
Aufbewahrung in Hotel, Backstage, Garderobe oder fremden Räumennicht geregelt
Höchstdauer von Reisen oder Auslandsaufenthaltennicht geregelt

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Reparaturkosten durch Fachwerkstatt oder Instrumentenbauernicht geregelt
Wertminderung nach fachgerechter Reparaturnicht geregelt
Entschädigung bei Totalschaden oder Verlustja, bis zur Versicherungssumme„Im Schadenfall ersetzen wir den Versicherungswert.“Was wird ersetzt?, Seite 1
Mietinstrument oder Ersatzinstrument während der Reparaturnicht geregelt
Transport zur und von der Werkstattnicht geregelt
Kosten für Sachverständige und Gutachtennicht geregelt
Such-, Bergungs- und Rückholkostennicht geregelt
Paar- und Satzklausel (Wertverlust des zusammengehörenden Rests, etwa Instrument und Bogen)nicht geregelt
Ertragsausfall oder Mehrkosten für Berufsmusiker (abgesagter Auftritt, Ersatzbeschaffung)nicht geregelt
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Verlustnicht geregelt
Selbstbeteiligung oder Kürzung bei Diebstahl aus dem Fahrzeugnicht geregelt
Wählbare Selbstbeteiligung gegen Beitragsnachlassnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und Alterungja„Schäden aufgrund von Abnutzung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Klimaeinflüsse (Risse)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Holzwurm, Rost und Korrosionnicht geregelt
Ausschluss von inneren mechanischen oder elektrischen Defekten (Betriebsschaden)nicht geregelt
Ausschluss von Schrammen, Kratzern und Lackschäden ohne Funktionsbeeinträchtigungnicht geregelt
Ausschluss von Verschleißteilen (Saiten, Felle, Rohrblätter, Haare des Bogens)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden während Reparatur, Restaurierung oder Bearbeitungnicht geregelt
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung)nicht geregelt
Ausschluss von Beschlagnahme und behördlichem Zugriff (etwa Zoll)nicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Terror und Kernenergienicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transport nur im geeigneten Koffer oder Etuinicht geregelt
Beaufsichtigungspflicht unterwegs (Diebstahl nur bei Aufsicht oder Verschluss)nicht geregelt
Pflichten für Instrumente im Fahrzeug (verschlossen, nicht sichtbar, Kofferraum)nicht geregelt
Wertnachweis oder Gutachten bei Vertragsschluss erforderlichnicht geregelt
Anzeige bei der Polizei unverzüglich nach Diebstahl oder Verlustja„Im Falle eines Diebstahls, eines Abhandenkommens, einer räuberischen Erpressung oder eines Brandschadens müssen Sie Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Beförderungsunternehmen erstatten.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Frist zur Schadenmeldungja„Unter anderem müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Zustimmung des Versicherers vor Reparatur oder Auftragnicht geregelt
Kurzzeitdeckung für einzelne Reisen, Tourneen oder Leihzeitennein„Die Versicherung können Sie für eine Dauer von einem Jahr oder drei Jahren abschließen“Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2
Pauschalvertrag für Orchester, Vereine, Musikschulen oder Ensemblesnicht geregelt
Mindestlaufzeit des Vertragsja„Die Versicherung können Sie für eine Dauer von einem Jahr oder drei Jahren abschließen und gilt für die zunächst vereinbarte Dauer.“Wann beginnt und wann endet die Deckung?, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) AIG Musikinstrumentenversicherung

Volltext aufklappen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Musikinstrumente
[Seite 1] Musikinstrumenten-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: AIG Europe S.A., Musikinstrumenten-Versicherung Direktion für Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Musikinstrumentenversicherung an. Mit dieser sorgen wir dafür, dass Ihnen ein Schaden an den versicherten Sachen, beispielsweise Ihrer Instrumente, finanziell ersetzt wird. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Beschädigungen oder Abhandenkommen x Liebhaberwerte können wir ihrer versicherten Gegenstände. grundsätzlich nicht berücksichtigen. Was wird ersetzt?  Im Schadenfall ersetzen wir den Versicherungswert. Das ist der Verkehrswert des versicherten Gegenstandes am Tag des Schadens bis zur Höhe der Versicherungssumme. Wie hoch ist die Versicherungssumme?  Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Schäden aufgrund von Abnutzung, ! Schäden die böswillig oder mutwillig von Ihnen oder Ihren Familienangehörigen verursacht wurden [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Die Versicherung gilt für die im Versicherungsschein angegebenen Länder. Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind. - Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Unter anderem müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie im Schadenfall unseren Anordnungen Folge zu leisten haben. Im Falle eines Diebstahls, eines Abhandenkommens, einer räuberischen Erpressung oder eines Brandschadens müssen Sie Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Beförderungsunternehmen erstatten. Sollten Sie Nachrichten über den Verbleib Ihres Instrumentes haben, müssen Sie diese Angaben der zuständigen Polizeidienststelle sofort mitteilen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für eine Dauer von einem Jahr oder drei Jahren abschließen und gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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