Volltext aufklappen: BGV Verbraucherinformation und Bedingungen Musikinstrumente (F9306)
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Verbraucherinformation zu Ihrer
Musikinstrumente-
versicherung
BGV-Versicherung AG
– Privat –
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INHALTSVERZEICHNIS SEITE
INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN GEMÄß § 4 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG 3
WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN 4
INFORMATIONEN ZU IHRER MUSIKINSTRUMENTEVERSICHERUNG GEMÄß § 1 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG 5-6
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG VON MUSIKINSTRUMENTEN 2018 (AVB MUSIKINSTRUMENTE 2018)
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1 Versicherte Gefahren, Räumlicher Geltungsbereich und versicherte Kosten
2 Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
3 Anzeigepflicht
4 Gefahrerhöhung
5 Beitrag
6 Wegfall des versicherten Interesses
7 Veräußerung der versicherten Sache
8 Beginn und Ende der Versicherung
9 Versicherungswert, Unterversicherung und Aufwendungen
10 Überversicherung
11 Mehrfachversicherung
12 Versicherung für fremde Rechnung
13 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
14 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
15 Verletzung der Obliegenheiten
16 Ermittlung der Ersatzleistung des Versicherers
17 Fälligkeit der Geldleistung
18 Verjährung
19 Kündigung nach dem Versicherungsfall
20 Gerichtsstand
21 Anzeigen und Willenserklärungen
22 Schlussbestimmung
MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG 11 - 12
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MUSIKINSTRUMENTEVERSICHERUNG
INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN
Unternehmen: Produkt:
BGV-Versicherung AG AVB Musikinstrumente 2018
Deutschland
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in
Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Musikinstrumenteversicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Folgen von Sachschäden an Ihrem Instrument/an Ihren Instrumenten und Zubehör.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versicherte Sachen ✗ Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie durch
✓ Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Leimlösungen.
Musikinstrumente sowie das aufgeführte Zubehör (Bögen, ✗ Schäden durch zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit,
Taschen, Etuis, Ständer usw.). Luftdruck- und Temperatureinflüsse sowie durch Licht oder
Strahlen.
Versicherbare Gefahren
✗ Reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden.
✓ Transport und Transportmittel.
✗ Schäden durch Bearbeitung, Reparatur, Restaurierung und
✓ Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung,
Reinigung durch einen Fachbetrieb.
Unterschlagung und Raub.
✓ Vertauschen und Liegenlassen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
✓ Brand, Blitzschlag und Explosion.
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
✓ Wasser, Flüssigkeiten, elementare Ereignisse und
Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem
unvorhergesehene Wetterereignisse.
Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum
Versicherte Schäden Beispiel:
✓ Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder ! Schäden durch Kriegsereignisse,
Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines ! Schäden durch innere Unruhen,
Versicherungsfalls.
! Schäden durch Kernenergie,
Versicherte Kosten ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls
notwendigen und tatsächlich angefallenen:
✓ Reparaturkosten,
✓ Kosten der Ersatzbeschaffung,
✓ Kosten eines Leihinstrumentes.
Versicherungssumme und Versicherungswert
✓ Es gilt der Neuwert (bei hochwertigen Streichinstrumenten
und Bögen ab 5.000 EUR gilt eine Sonderregelung!) bzw. der
Zeitwert versichert.
✓ Liegt der aus Alter, Abnutzung und Gebrauch
ergebende Zeitwert unter 40 % des Neuwertes/
Wiederbeschaffungspreises, wird der Zeitwert ersetzt.
Wo bin ich versichert?
✓ Die Musikinstrumenteversicherung gilt weltweit vereinbart.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
– Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
– Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
– Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
– Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der
Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag
überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt
haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch
um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mind. einem Jahr!
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen
z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende
der vereinbarten Dauer.
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WICHTIGE ANZEIGEPFLICHTEN: Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
BELEHRUNG ÜBER DIE RECHTSFOLGEN 2. KÜNDIGUNG
BEI VERLETZUNG DER VORVERTRAGLICHEN Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche An-
ANZEIGEPFLICHT zeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können
wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
(MITTEILUNG NACH § 19 ABSATZ 5 VVG) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
gen, geschlossen hätten.
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
3. VERTRAGSÄNDERUNG
damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig,
dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden
Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, in Textform nachzuholen. die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Ver-
tragsbestandteil.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrich-
tige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder
Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus,
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden
wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
WELCHE VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHTEN BESTEHEN?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten 4. AUSÜBUNG UNSERER RECHTE
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheits-
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt zur Kündigung oder zur Vertrags-
gemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
änderung nur innerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist
Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht,
auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere
WELCHE FOLGEN KÖNNEN EINTRETEN, WENN EINE Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT VERLETZT WIRD?
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
änderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
1. RÜCKTRITT UND WEGFALL DES VERSICHERUNGSSCHUTZES die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt
zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rück- haben.
trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten.
5. STELLVERTRETUNG DURCH EINE ANDERE PERSON
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person ver-
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig treten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung, der
angegebene Umstand Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis
und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzei- weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
gepflicht arglistig verletzt haben. Last fällt.
MITTEILUNG NACH § 28 ABS. 4 VVG ÜBER LEISTUNGSFREIHEIT
DIE FOLGEN BEI VERLETZUNGEN VON Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder
Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.
OBLIEGENHEITEN NACH DEM Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen
VERSICHERUNGSFALL Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen,
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe. dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die
Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
AUSKUNFTS- UND AUFKLÄRUNGSOBLIEGENHEITEN, VORLAGE Leistungspflicht ursächlich war.
VON BELEGEN Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß
und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls
oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte HINWEIS:
Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sach-
verhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten
uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
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INFORMATIONEN ZU IHRER MUSIK- Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin –
Tel.: 0800 3696000 – Fax 0800 3699000 –
INSTRUMENTEVERSICHERUNG GEMÄß E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
§ 1 VVG-INFORMATIONSPFLICHTEN- Die Möglichkeit für Sie den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
VERORDNUNG 15. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der unter Nummer 2 genannten
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren.
16. Sonderfälle der Versicherbarkeit bei der BGV-Versicherung AG
Der Versicherer stellt Ihnen folgende Informationen zur Verfügung: Bei folgenden Sonderfällen hat der Antragsteller auf dem Antrag bei den Daten
zum Antragsteller unter der Rubrik „Dienststelle/Arbeitgeber“ entsprechende
1. BGV-Versicherung AG, Angaben zu machen:
Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe
Sitz: Karlsruhe 1. Erhält der Antragsteller als ehemaliger Beschäftigter im öffentlichen Dienst
Amtsgericht Mannheim, HRB 707212 eine Pension, Rentenbezüge oder Ruhegehalt, so hat er diesen Umstand
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christoph Schnaudigel sowie seine ehemalige Dienststelle/Arbeitgeber einzutragen.
Vorstand: Matthias Kreibich (Vors.), Jürgen Schmitz (stellv. Vors.), 2. Ist der Antragsteller versorgungsberechtigter Hinterbliebener eines
Dr. Philipp Lechner ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, so hat er diesen
2. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers: Umstand sowie die ehemalige Dienststelle/Arbeitgeber des Verstorbenen
einzutragen.
BGV-Versicherung AG,
3. Für den Fall, dass der Antragsteller mit einem Familienangehörigen, der im
Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe
öffentlichen Dienst beschäftigt ist, in häuslicher Gemeinschaft lebt und von
3. Die BGV-Versicherung AG betreibt die Sparten Schaden- und Unfallversicherung. diesem unterhalten wird, da er selbst nicht erwerbsfähig ist, hat er diesen
Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft: Umstand sowie die Dienststelle/Arbeitgeber des im öffentlichen Dienst
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Beschäftigten einzutragen.
Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr. 108, 53117 Bonn, 4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer von seinem Aus-
E-Mail: poststelle@bafin.de, Tel.: 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550. scheiden aus dem öffentlichen Dienst sowie von der Verlegung seines Dienst-
4. a) Für die Musikinstrumenteversicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen und Wohnsitzes nach außerhalb des Geschäftsgebietes zu unterrichten.
für die Versicherung von Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018)
sowie die Sonderbedingungen und Klauseln. Diese Informationen finden Sie
WIDERRUFSBELEHRUNG
ab der Seite 7.
Abschnitt 1: Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers
entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von WIDERRUFSRECHT
Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018).
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe
Die Jahresbeiträge in der Musikinstrumenteversicherung richten sich zunächst
von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt,
nach den versicherten Gegenständen (Art des/der Instruments/e), nach der
nachdem Ihnen
Höhe der Versicherungssumme und nach dem vereinbarten Geltungsbereich.
• der Versicherungsschein,
Der Mindestbeitrag je Vertrag beläuft sich auf 40 EUR inkl. der gesetzlichen
Versicherungsteuer. • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis
geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-
5. Zusätzliche Kosten, Abgaben und Gebühren werden vom Versicherungsunter- schließlich der Tarifbestimmungen,
nehmen nicht erhoben.
• diese Belehrung,
Anrufe können jedoch im Einzelfall kostenpflichtig sein. Die Höhe der Gebühren • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
richtet sich nach dem Vertrag mit Ihrem Telekommunikationsanbieter.
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform
6. Die Regelung zur Zahlung des Beitrags entnehmen Sie bitte den Allgemeinen zugegangen sind.
Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikin-
strumente 2018). Es besteht die Möglichkeit bei der Musikinstrumenteversiche- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
rung gegen Zahlung eines Ratenzuschlages den Jahresbeitrag statt jährlich, Der Widerruf ist zu richten an: BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131
halb- oder vierteljährlich zu zahlen. Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe oder an den im Versicherungsschein
genannten Vermittler.
7. Bitte entnehmen Sie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu
hinsichtlich des Preises, unseren Angeboten und Anträgen
richten: service@bgv.de.
8. Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versicherungsscheins zustan- Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.bgv.de ausüben. Wenn
de. Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften
dem Versicherungsschein. Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit
9. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Versi- Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit
cherungsschein. ihres Eingangs.
10. Eine Kündigung/Aufhebung des Vertrages kann z. B. erfolgen durch: WIDERRUFSFOLGEN
- Ordentliche Vertragskündigung zum Ablauf, Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz. Beginnt der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und haben Sie bei einem über
- Kündigung im Schadenfall, Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag hierzu ausdrücklich zugestimmt,
- Kündigung bei Beitragssatzanpassung, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Ver-
sicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung
- Kündigung bei Gefahrerhöhung, entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die
- Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem
Laufzeit von mehr als drei Jahren. Fall einbehalten; dabei handelt es sich um 1/360 der Jahresprämie für jeden Tag des
Versicherungsschutzes. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie
Die Kündigungsbedingungen, einschließlich evtl. Vertragsstrafen, entnehmen vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem
Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Musikinstru- Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbehalten.
menten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018). Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
11. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzu-
12. Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht entnehmen Sie
gewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den
bitte der Ziffer 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
Musikinstrumenten 2018 (AVB Musikinstrumente 2018).
13. Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. BESONDERE HINWEISE
14. Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
e. V.. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit eröffnet, den Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Das Verfahren Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf
ist für Sie kostenfrei. Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.
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Abschnitt 2: Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur
Informationen Zahlungsweise der Prämien;
10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden
beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsicht-
die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
lich des Preises;
UNTERABSCHNITT 1 11. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht,
die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge
INFORMATIONSPFLICHTEN BEI ALLEN VERSICHERUNGSZWEIGEN mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, und dass in
der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen;
Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister,
12. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den
bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer
2. die Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in dem der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn
es eine solche Vertreterin oder einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, wenn Sie mit Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
dieser geschäftlich zu tun haben, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
gegenüber Ihnen tätig wird; einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
3. a) die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
-gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die gestalteten Form;
Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich
der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informa- 14. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
tionen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
b) jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen einer 15. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen
Vertreterin oder einem Vertreter des Versicherers oder einer anderen
Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die
gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und Ihnen maßgeblich ist, bei
Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der
juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen
Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer 16. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der
hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsver-
4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; trages zugrunde legt;
5. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädi- 17. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf
gungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben; den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben
18. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Un-
über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
terabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die
7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung
Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, 19. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen
des Preises ermöglichen; Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für
Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
8. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt
zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder 20. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit
Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
gestellt werden;
b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln
entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden;
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR
DIE VERSICHERUNG VON MUSIK-
INSTRUMENTEN 2018
– AVB MUSIKINSTRUMENTE 2018
1 VERSICHERTE GEFAHREN, RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen
UND VERSICHERTE KOSTEN Einfluss zu nehmen.
2.1.3 der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
1.1 Der Versicherer haftet innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes des Versiche-
2.1.4 aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Subs-
rungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines versicherten Gegenstan-
tanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher
des.
Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
1.2 Die Versicherung erstreckt sich insbesondere auf Schäden, entstanden durch:
2.1.5 der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.
Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung,
Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, 2.2 Ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, welche
Brand, Blitz, Explosion, Flüssigkeiten, Wasser, elementare Ereignisse und 2.2.1 vorsätzlich von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten mit seinem bzw.
unvorhergesehene Wetterereignisse. mit deren Wissen von einer anderen Person herbeigeführt sind; führt der
In Abänderung von Abs. 1 erstreckt sich der Versicherungsschutz für Schäden Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der
an Noten nur auf die Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdieb- Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
stahl, Leitungswasser*, Transportmittelunfall und höhere Gewalt. des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen;
2.2.2 unmittelbar oder mittelbar auf Mängel (natürliche und/oder mangelhafte
* Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser aus der Wasser-,
Beschaffenheit) zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss
Heizungs- oder Klimaversorgung bzw. –entsorgung eines Gebäudes bestim-
vorhanden waren;
mungswidrig austritt und versicherte Gegenstände hierdurch beschädigt
werden. 2.2.3 durch zu hohen oder zu niedrigen Feuchtigkeitsgehalt der Luft (Kälte, Hitze und
Luftfeuchtigkeit), Luftdruck- und Temperatureinflüsse sowie durch Einwirkung
1.3 Die Versicherung erstreckt sich ununterbrochen auf diejenige Zeit, während von Licht und Strahlen herbeigeführt werden;
der der versicherte Gegenstand sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in
zeitweiser Ruhe befindet. 2.2.4 durch Leimlösungen;
2.2.5 durch Abnutzung und Verschleiß im Rahmen des bestimmungsgemäßen
1.4 Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der versicherte Gegenstand
Gebrauches entstanden sind sowie reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden;
dritten Personen zur Benutzung oder in Gewahrsam übergeben wird: in
solchen Fällen dürfen diese dritten Personen jedoch nicht von den ihnen laut 2.2.6 durch die Bearbeitung, Reparatur, Restaurierung und Reinigung durch einen
Bürgerlichem Gesetzbuch obliegenden Pflichten befreit werden. Fachbetrieb entstanden sind.
1.5 Bei einer Übergabe an Dritte, für die Dauer von mehr als einem Monat, ist Ziffer 2.3 Bei Mitversicherung von elektrischen oder elektronischen Instrumenten, Über-
13.2 zu beachten. tragungs-, Verstärker-, Zusatz- oder sonstigen Geräten - alles einschließlich
Zubehör, wie Lautsprecher, Mikrofone, Kabel usw. - gilt folgendes vereinbart:
1.6 Die Musikinstrumenteversicherung gilt weltweit (auch während eines
vorübergehenden Auslandaufenthaltes wie z.B. während eines Urlaubes, Innere Schäden und Defekte (z.B. durch Überspannung, Induktion, Nichtfunk-
Schüleraustausches, Auslandsemesters usw.) vereinbart. tionieren und Kurzschluss), Röhren- und Fadenbruch gelten vom Versiche-
rungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Schäden durch Brand,
1.7 Befinden sich die versicherten Sachen in einem Fahrzeug, das im Freien, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel, höhere Gewalt,
in Parkhäusern oder in unbewachten und unverschlossenen Garagen oder Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung oder Unfall
sonstigen Abstellplätzen abgestellt ist, besteht der uneingeschränkte Versi- (unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes
cherungsschutz gegen Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen nur, Ereignis) entstanden sind.
sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Schaden nicht in der Zeit
Brand- oder Explosionsschäden, die Folgeschäden von inneren Schäden,
von 01:00 Uhr und 06:00 Uhr eingetreten ist oder das Fahrzeuge während dieser
Defekten, Röhren- oder Fadenbruch sind, gelten jedoch versichert.
Zeit ständig beaufsichtigt war. Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben
sind, ist die Entschädigung auf 5.000 EUR begrenzt. 2.4 Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die
überwiegende Wahrscheinlichkeit.
1.8 Der Versicherer haftet bei hochwertigen Streichinstrumenten und Bögen (ab
einer Versicherungssumme in Höhe von 5.000 EUR) für eine an den versicherten
Instrumenten nachweisbar eingetretene Wertminderung, sofern diese eine di- 3 ANZEIGEPFLICHT
rekte Folge eines nicht gänzlich behebbaren, nach den AVB Musikinstrumente
2018 versicherten Versicherungsfall ist. Die Bestimmungen der Ziffer 9 der AVB 3.1 Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem
Musikinstrumente 2018 finden unverändert Anwendung. Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der
Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers
1.9 Noten gelten bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von 1.000 EUR auf erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Ver-
erstes Risiko mitversichert. sicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner
1.10 Liegt ein bedingungsgemäß versicherter Versicherungsfall vor, übernimmt der Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform
Versicherer die Kosten eines Leihinstrumentes bis max. 2.000 EUR (auf erstes Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Risiko). Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss
1.11 Bei durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus (nach einem Einbruch) des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem
abhanden gekommene oder zerstörte Echtheitszertifikate/Wertgutachten über- vereinbarten Inhalt abzuschließen.
nimmt der Versicherer die Kosten der Wiederherstellung/Ersatzbeschaffung. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen
Die Entschädigung ist auf 2.000 EUR (auf erstes Risiko) begrenzt. und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versiche-
rungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt
oder dies arglistig verschwiegen.
2 AUSGESCHLOSSENE GEFAHREN UND SCHÄDEN 3.2 Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen
2.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren berechtigen den Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
3.2.1 Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
2.1.1 des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die
nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder
sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von
vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hat.
Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als
Folge einer dieser Gefahren ergeben; 3.2.2 Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung
der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
2.1.2 von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
3.2.3 Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Terroristische Gewalthandlung definiert sich wie folgt:
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den
Terroristische Gewalthandlungen sind jegliche Handlungen von Personen oder Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nach-
Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideo- weist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
logischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der
7
[Seite 8]
Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hin-
schutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. zuweisen.
Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu, der bis zum Wirksamwerden 4.5 Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach
der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Ziffer 4.3 oder 4.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab
3.3 Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die Verletzung Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder
einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden
kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat hat.
kündigen. 4.6 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versi-
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer cherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine
nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Pflichten nach Ziffer 4.2 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungs-
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen nehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine
hätte. Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des
Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrläs-
3.4 Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag sigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun-
gen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des 4.7 Bei einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 4.2 Abs. 2 und 3 ist der Versicherer bei
Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer vorsätzlicher Verletzung der Pflichten des Versicherungsnehmers nicht zur
die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach
der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen
sein müssen. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrläs-
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 Prozent sig, so gelten Ziffer 4.6 Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des
oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem in Satz 1
Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines genannten Zeitpunkt bekannt war.
Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers fristlos kündigen.
4.8 Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt ferner bestehen,
3.5 Der Versicherer muss die ihm nach Ziffer 3.2 bis 3.4 zustehenden Rechte in-
nerhalb eines Monats in Textform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem 4.8.1 soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht
Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leis-
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände tungspflicht war oder
anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere 4.8.2 wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung
Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für diese die des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war.
Monatsfrist nicht verstrichen ist.
Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Ziffern 3.2 bis 3.4 nur zu, wenn
5 BEITRAG
er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. 5.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei
Der Versicherer kann sich auf die in den Ziffern 3.2 bis 3.4 genannten Rechte Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrich- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
tigkeit der Anzeige kannte. rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs-
3.6 Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzu- schutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer durch
fechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Teil des Beitrages zu, der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurde. Das
abgelaufenen Vertragszeit entspricht. gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung
nicht zu vertreten hat.
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
4 GEFAHRERHÖHUNG rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der
4.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der
Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten
werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des hat.
Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers 5.2 Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
wahrscheinlicher wären.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer
Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu
sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert nach dem der Versicherer vor vertreten hat.
Vertragsschluss gefragt hat.
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen
Eine Gefahrerhöhung nach Ziffer 4.1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur Schadens zu verlangen.
unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versi-
4.2 Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne
cherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen,
vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen
die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam,
oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
wenn sie die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zu- und die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind.
stimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der
hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versi-
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig cherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen
von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer wurde.
unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der
4.3 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Ziffer 4.2, kann Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung
seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Beruht die darauf hingewiesen hat.
Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer den Vertrag
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherer Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach
kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung
eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 4.3
bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat 5.3 Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag
kündigen. nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrages.
4.4 Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhö- 5.4 Die Haftung des Versicherers beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, und zwar
hung einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhten Beitrag auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später aufgefordert, der Beitrag aber
verlangen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen. ohne Verzug gezahlt wird. Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung
bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt dafür
Erhöht sich in diesem Fall der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der
die Haftung.
Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr aus, so kann der Versiche-
rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung 5.5 Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der verein-
des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat barten Dauer steht dem Versicherer dafür nur derjenige Teil des Beitrages zu,
8
[Seite 9]
der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Wird der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebende Zeitwert unter 40 %
das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt wegen einer Anzeigepflichtverlet- des Wiederbeschaffungspreises (Neuwert), gilt nur der Zeitwert versichert.
zung oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung
9.3 Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache, abzüglich eines dem
beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Wirksamwerden der
Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch usw.) entspre-
Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der Versicherer wegen Fälligkeit
chenden Betrages (Zeitwert).
des Beitrages zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Kündigt der Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Versicherungsfalls, so hat 9.4 Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall
der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte, hat
Vertragszeit entspricht. Kündigt der Versicherer, so hat er den Beitrag für das der Versicherer zu ersetzen. Der Ersatz der Aufwendungen und die Entschädi-
laufende Versicherungsjahr nach dem Verhältnis der noch nicht abgelaufenen gung dürfen zusammen die Versicherungssumme nicht übersteigen, soweit die
zu der gesamten Zeit des Versicherungsjahres zurückzuzahlen. Aufwendungen nicht auf ausdrückliche Veranlassung des Versicherers erfolgt
sind. Bei einer Unterversicherung sind die Aufwendungen nur in demselben
Verhältnis zu ersetzen wie der Schaden.
6 WEGFALL DES VERSICHERTEN INTERESSES
Fällt das versicherte Interesse für einen Teil der versicherten Gegenstände 10 ÜBERVERSICHERUNG
weg, so hat der Versicherungsnehmer dies sofort dem Versicherer in Textform
anzuzeigen. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag zu, die er hätte 10.1 Übersteigt die Versicherungssumme den Wert der versicherten Sachen er-
erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniser- heblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer
langung beantragt worden wäre. Dasselbe gilt, wenn das versicherte Interesse verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssum-
weggefallen ist, weil der Versicherungsfall eingetreten ist. me mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
10.2 Von diesem Zeitpunkt an ist für die Höhe des Versicherungsbeitrages der
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der
7 VERÄUßERUNG DER VERSICHERTEN SACHE Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
7.1 Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt 10.3 Hat der Versicherungsnehmer eine Überversicherung in der Absicht geschlos-
zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an dessen Stelle der Erwerber in die sen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist
während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht
ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begrün-
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der die auf die zur denden Umständen Kenntnis erlangt. Etwaige Schadensersatzansprüche des
Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Versicherers bleiben unberührt.
Gesamtschuldner.
7.2 Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen,
11 MEHRFACHVERSICHERUNG
wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis 11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform zu kündigen. Dieses Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist und entweder
Kündigungsrecht kann nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Ver- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen
äußerung ausgeübt werden. oder aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den
oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Gesamtschaden übersteigt.
Dieses Kündigungsrecht kann nur innerhalb eines Monats seit Eigentumsüber- 11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der
gang oder – soweit zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis über das Bestehen Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später ge-
einer Versicherung bestand – seit Kenntniserlangung über die Versicherung schlossenen Vertrages verlangen.
ausgeübt werden. Er kann auch verlangen, dass die Versicherungssumme auf den Beitrag her-
Im Falle der Kündigung haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Bei- abgesetzt wird, die durch die früher geschlossene Versicherung nicht gedeckt
trages. ist; in diesem Fall ist der Beitrag entsprechend zu mindern.
7.3 Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unver- Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn der Versicherungs-
züglich in Textform anzuzeigen. nehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der
Ist die Anzeige unterblieben, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflich- Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung oder Herabsetzung
tet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird,
eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nach- dem Versicherer zugeht.
weist, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber 11.3 Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht
nicht geschlossen hätte. Der Versicherer wird nicht leistungsfrei, wenn diese abgeschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
Rechtsfolge außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht. verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Der
Abweichend davon ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm Versicherer hat, Anspruch auf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, in dem er von
die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die
Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt
hat. 12 VERSICHERUNG FÜR FREMDE RECHNUNG
Ist die Versicherung zugunsten Dritter abgeschlossen, so finden die für den
8 BEGINN UND ENDE DER VERSICHERUNG Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen der Ziffern 9.4, 14 und 17 auf
den Versicherten entsprechende Anwendung.
8.1 Die Versicherung besteht für die vereinbarte Dauer.
8.2 Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sie sich um ein Jahr und
weiter von Jahr zu Jahr, wenn die Versicherung nicht drei Monate vor Ablauf 13 OBLIEGENHEITEN VOR EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLS
durch eine Partei gekündigt wird. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer
von mehr als drei Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder 13.1 Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder verein-
jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten barten Sicherheitsvorschriften zu beachten, insbesondere dafür Sorge zu
gekündigt werden. tragen, dass die versicherten Instrumente der Empfindlichkeit entsprechend
sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden. Soweit die Instrumente sich nicht
im Gebrauch befinden, sind sie möglichst in ihren dafür bestimmten Behältern
zu verwahren.
9 VERSICHERUNGSWERT, UNTERVERSICHERUNG UND AUF-
WENDUNGEN 13.2 Der Versicherer ist unverzüglich darüber zu informieren, wenn der versicherte
Gegenstand mehr als einem Monat an Dritte übergeben wird. Unterlässt der
9.1 Als Versicherungswert gilt vereinbart: Versicherungsnehmer diese Meldung, so kann darin eine Gefahrerhöhung nach
Ziffer 4.1 vorliegen, die zu einem Kündigungsrecht sowie Leistungsfreiheit für
9.1.1 Liegen für hochwertige Streichinstrumente und Bögen (ab 5.000 EUR Versiche-
den Versicherungsnehmer führt.
rungssumme) ein Gutachten/Wertnachweis vor, gilt der Wert für die Dauer von
fünf Jahren als feste Taxe vereinbart. 13.3 Sind die versicherten Gegenstände auf einer Veranstaltung benutzt worden und
werden diese danach im Veranstaltungsgebäude zurückgelassen, so besteht
9.1.2 Wird nach Ablauf dieser fünf Jahre kein neues Gutachten bzw. Wertnachweis
Versicherungsschutz nur, wenn es sich um ein massives Gebäude handelt und
vorgelegt, gilt der Zeitwert vereinbart.
die Instrumente in einem separaten, verschlossenen Raum oder sonst wie unter
9.2 Für die sonstigen Instrumente, Zubehör usw. gilt der Neuwert vereinbart. Liegt Verschluss aufbewahrt werden.
9
[Seite 10]
13.4 Bei Beförderung und Versand innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes ist den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverlet-
dafür Sorge zu tragen, dass der versicherte Gegenstand in verschlossenen, zung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der
zum Transport solcher Instrumente bestimmten Behältnissen verpackt zur Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf
Beförderung oder Absendung kommt. Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
13.5 Bei Versand durch die Post können Gegenstände bis zu dem im Versicherungs- 15.2 Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt, verliert der
vertrag vereinbarten Wert als gewöhnliches Paket aufgeliefert werden, wäh- Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verlet-
rend solche von höherem Wert mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten zung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem
Höchstbetrag in Euro oder Gegenwert in Fremdwährung zu deklarieren sind. der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden
13.6 Bei Versand mit der Eisenbahn hat die Auslieferung als Expressgut zu erfolgen. Verhältnis zu kürzen. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versiche-
rungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls
13.7 Bei Versand mittels Flugzeug sind die postalischen Vorschriften bzw. die Beför- bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung,
derungsbedingungen der betreffenden Luftverkehrsgesellschaft zu befolgen. dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung
13.8 Bei Beförderung durch Kraftwagen ist das versicherte Instrument derart zu in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
verstauen, zu befestigen und zu bedecken, dass es nicht ohne Schwierigkeiten Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit nicht grob
abhanden kommen, entwendet oder beschädigt bzw. zerstört werden sowie fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
nicht durch Herumschleudern, Herunterfallen, Witterungseinwirkungen (Nässe
und/oder Hitze usw.) oder fallende andere Gegenstände Schaden erleiden 15.3 Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Versicherungsneh-
kann. mer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt
oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder
13.9 Die Beförderung durch einen Boten, ein öffentliches Beförderungsunternehmen den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das
oder durch besonders vertrauenswürdige Personen hat nach Möglichkeit ohne gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt
jegliche Unterbrechung und auf dem kürzesten Wege zu geschehen. hat.
Die Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der Versicherer ein ihm nach
14 OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGS- Ziffer 15.1 zustehendes Kündigungsrecht ausübt.
FALLS 15.4 Wurden bestimmte abhanden gekommene Sachen der zuständigen Polizei-
dienststelle nicht angezeigt, so kann die Entschädigung nur für diese Sachen
14.1 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schadenfall unverzüglich dem verweigert werden.
Versicherer anzuzeigen und dessen Anordnungen Folge zu leisten.
14.2 Die Versicherung selbst begründet keinen Beweis für das Vorhandensein
und den Wert der versicherten Sache zur Zeit des Versicherungsfalls; die 16 ERMITTLUNG DER ERSATZLEISTUNG DES VERSICHERERS
Versicherungssumme bildet lediglich die Grenze der Ersatzpflicht des Versi-
cherers. Der Versicherungsnehmer hat daher den Beweis zu führen, dass die 16.1 Die Berechnung der Entschädigung erfolgt gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen.
Umstände eingetreten sind, welche die Ersatzpflicht bedingen, und dass die 16.2 Ersetzt werden bei Beschädigungen die Kosten der Reparatur zum Zeitpunkt
Gegenstände, für welche er Entschädigung beansprucht, den versicherten des Versicherungsfalles. Übersteigen die Kosten einer Reparatur den Ver-
Wert vor dem Schadenfall hatten, soweit nicht bei Antragstellung hierüber sicherungswert, ist die Entschädigungsleistung auf die Höhe des aktuellen
Nachweise vorgelegt und diese von dem Versicherer ausdrücklich anerkannt Versicherungswertes begrenzt.
wurden.
16.3 Bei Totalverlust ersetzt der Versicherer den Versicherungswert ohne Abzug und
14.3 Bei Diebstahl, Abhandenkommen, Raub, räuberischer Erpressung und im Falle einer reparaturfähigen Beschädigung, soweit der Versicherer keine
Brandschaden hat der Versicherungsnehmer Anzeige bei der zuständigen erstranginge Spezialreparatur bestimmt, die Reparaturkosten und etwaige
Polizeidienststelle und bei Bahn-, Schiffs- oder Flugreisen dem zuständigen Versandkosten nach Vorlage der Originalrechnung oder beglaubigter Abschrift,
Beförderungsunternehmen zu erstatten. vorausgesetzt, dass vorher ein Kostenvoranschlag eingereicht und die Höhe
14.4 Der Versicherungsnehmer hat für die Rettung des versicherten Gegenstan- der Reparaturkosten von dem Versicherer anerkannt wurden.
des aus einer drohenden oder entstandenen Gefahr bzw. bei Diebstahl oder 16.4 Eine evtl. entstandene und durch die Reparatur nicht auszugleichende Wert-
Abhandenkommen für Wiedererlangung des versicherten Gegenstandes zu minderung wird, außer bei den gemäß Ziffer 1.8 genannten hochwertigen
sorgen (siehe auch Ziffer 9.4). Wenn ein Dritter für den Schaden verantwortlich Streichinstrumenten und Bögen, nicht entschädigt.
gemacht werden kann, so hat der Versicherungsnehmer den Rückgriff gegen
diesen sicherzustellen unter Beachtung der für die Beförderungsunternehmen 16.5 Bei Meisterbögen (ab 5.000 EUR), zu denen eine Restwertbescheinigung
geltenden Vorschriften. vorliegt, erfolgt die Auszahlung abzüglich des ermittelten Restwertes. Die
Reparaturkosten werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssum-
14.5 Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer nach Zahlung me übernommen. Nach der Reparatur können diese Bögen zum ermittelten
der Entschädigung etwaige Regressansprüche gegen Dritte schriftlich abzu- Restwert weiterversichert werden.
treten und die Belege und Beweismittel ohne Verzug, gegebenenfalls gegen
Erstattung der Kosten zur Verfügung zu stellen. Liegt der ermittelte Restwert unter 20 % der Versicherungssumme, erfolgt
keine Übernahme der Reparaturkosten. Darüber hinaus kann auch keine
14.6 Der Versicherer verzichtet auf die Einrede, dass der Versicherungsnehmer die Weiterversicherung erfolgen.
Einschränkung der Haftung der Beförderungsunternehmen oder dergleichen
ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt und dadurch seine Ansprüche 16.6 Für die Kosten von Verbesserungen, Veränderungen oder Gesamtauffrischun-
gegen den Versicherer ganz oder teilweise verwirkt habe. gen des versicherten Gegenstandes sowie für Vermögensnachteile durch
Benutzungsausfall kommt der Versicherer nicht auf.
14.7 Wenn der Versicherungsnehmer sich bei den Verhandlungen über Ermittlung
der Entschädigung einer arglistigen Täuschung schuldig macht, so ist der 16.7 Bei Schadenfällen, die sich außerhalb Europas ereignen, soll möglichst die
Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von jeder Leistungspflicht Wiederherstellung des versicherten Gegenstandes in dem Lande erfolgen,
aus diesem Versicherungsfall frei. in dem sich der Schaden ereignet hat, vorbehaltlich der Beachtung devisen-
14.8 Zahlt der Versicherer eine Entschädigung wegen Totalschaden des versi- rechtlicher Vorschriften. Besteht der Versicherungsnehmer darauf, dass der
cherten Instrumentes, so verfällt dieses dem Versicherer unbeschadet des Gegenstand an den Hersteller oder an eine Reparaturstelle in einem der Länder
Übergangs möglicher Ersatzansprüche gegen Dritte auf den Versicherer. Europas überführt wird, so trägt der Versicherer die dadurch entstehenden
Wird ein gestohlener oder abhanden gekommener Gegenstand, für den der Transportkosten nur, wenn er vorher seine Genehmigung erteilt hat. Die
Versicherer Schadenersatz geleistet und das Eigentumsrecht erworben hat, weitere Bearbeitung des Versicherungsfalls tritt nach dem Zeitpunkt ein zu
wieder zur Stelle und freien Verfügung des Versicherers gebracht, so kann er dem der betreffende Gegenstand an den Hersteller abgeliefert worden ist. In
vom Versicherungsnehmer binnen einer vom Tage der Wiedererlangung ge- solchen Fällen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die mit der Reparatur
rechneten Frist von einem Monat durch Rückvergütung des bezahlten Betrages beauftragte Stelle zu veranlassen, dem Versicherer zunächst einen genauen
zurückerworben werden. In einem solchen Falle übernimmt der Versicherer Bericht über den festgesetzten Schaden und einen Kostenvoranschlag für
jedoch keinerlei Gewähr bezüglich des Zustandes, der Verwahrung und der dessen Behebung einzureichen.
Beförderung des Instrumentes und die Zurückerwerbung ist unwiderruflich.
14.9 Sofern der Versicherungsnehmer – auch nach erfolgter Schadenzahlung – 17 FÄLLIGKEIT DER GELDLEISTUNG
irgendwelche Nachrichten über den Verbleib der gestohlen oder abhanden
gekommenen Gegenstände erhält, ist er verpflichtet, dem Versicherer und 17.1. Die Entschädigung wird spätestens zwei Wochen nach endgültiger Feststellung
der zuständigen Polizeidienststelle hiervon sofort Kenntnis zu geben und des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung durch den Versicherer
alles zu tun, was zur Wiedererlangung und Sicherstellung des Gegenstandes fällig, jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlags-
notwendig ist. zahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindestens zu
zahlen ist.
15 VERLETZUNG DER OBLIEGENHEITEN 17.2 Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist nach Ablauf eines Monats
seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit vier Prozent zu ver-
15.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die zinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt
er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer werden können.
10
[Seite 11]
17.3 Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagzahlung und der Beginn der 20 GERICHTSSTAND
Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Feststellung der
Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach durch 20.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich
Verschulden des Versicherungsnehmers verzögert wurde. die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für
den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungs-
17.4 Der Versicherer ist berechtigt, die Zahlung aufzuschieben: nehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
17.4.1 wenn Zweifel über die Berechtigung des Versicherungsnehmers zum Zah- Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz
lungsempfang bestehen, bis zur Beibringung des erforderlichen Nachweises; oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
17.4.2 wenn eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung aus Anlass des 20.2 Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus
Schadens gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet ist, bis zum Abschluss dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das
dieser Untersuchung. für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge-
wöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
17.5 Die Rechte aus dieser Versicherung können ohne ausdrückliche Zustimmung
20.3 Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das
des Versicherers seitens des Versicherungsnehmers weder übertragen noch
zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versi-
verpfändet werden.
cherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine
Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen
Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
18 VERJÄHRUNG
20.4 Sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger- Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer
lichen Gesetzbuches. oder den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner
für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
19 KÜNDIGUNG NACH DEM VERSICHERUNGSFALL 21 ANZEIGEN UND WILLENSERKLÄRUNGEN
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versiche- Anzeigen und Erklärungen können, soweit nichts anderes bestimmt ist, in
rungsvertrag kündigen. Die Kündigungserklärung muss spätestens einen Textform abgegeben werden.
Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung in
Textform zugehen. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat
einzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass 22 SCHLUSSBESTIMMUNG
seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist,
spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11
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Merkblatt zur Datenverarbeitung
Stand: 01.10.2025
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbe- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
zogenen Daten durch die Gesellschaften der Unternehmensgruppe BGV I Badische
Versicherungen. Rückversicherer:
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen
Des Weiteren informieren wir Sie über die Ihnen nach dem aktuellen Datenschutzrecht (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertragsdaten und ggf. Schaden-
zustehenden Rechte. daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser ein zu versicherndes Risiko
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung oder einen Versicherungsfall selbst einschätzen kann. Darüber hinaus ist es möglich,
dass der Rückversicherer unsere Gesellschaften aufgrund seiner besonderen Sachkunde
BGV I Badische Versicherungen bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen
Durlacher Allee 56 unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die
76131 Karlsruhe Erfüllung des Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist, bzw. in dem Umfang,
wie es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter Vermittler:
BGV I Badische Versicherungen Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-
Durlacher Allee 56 den, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung der durch ihn
76131 Karlsruhe vermittelten Verträge benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@bgv.de
Auch übermitteln unsere Gesellschaften diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,
soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-
und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-
grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der daten- Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe übernehmen zentral bestimmte
schutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Unternehmensgruppe verbundenen Gesell-
sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. schaften. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe besteht, können Ihre Daten z. B. zur
Darüber hinaus haben sich die Gesellschaften der Unternehmensgruppe zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur
BGV / Badische Versicherungen freiwillig zur Einhaltung der “Verhaltensregeln für den Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbe-
Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ arbeitung zentral durch eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe verarbeitet werden.
verpflichtet. Ab dem 25.05.2018 verlieren diese Regeln in der bisherigen Form ihre Gül-
tigkeit. Sie werden zurzeit überarbeitet. Sobald die Genehmigung dieser Regeln durch Externe Dienstleister:
die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde vorliegt, ist deren Einhaltung für unsere Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten haben wir zum Teil externe
Gesellschaften verbindlich. Dienstleister vertraglich verpflichtet.
Bei einem Antrag auf Versicherungsschutz benötigen wir die von Ihnen dazu gemachten Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen
Angaben für den Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages und zur Einschät- nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils
zung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt mit Ihnen und uns der beantragte aktuellen Version unserer Internetseite unter www.bgv.de/datenschutz entnehmen oder
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern.
Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.
Weitere Empfänger:
In einem Schadenfall benötigen wir Angaben zum Schaden, um prüfen zu können, ob ein Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger
Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. übermitteln, wie z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B.
Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Versicherungsvertrages sowie die Be- Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
arbeitung von Schäden sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
nicht möglich! Dauer der Datenspeicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versi-
nicht mehr erforderlich sind.
cherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung
aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für einen Zeitraum aufbe-
wahrt werden, innerhalb dessen Ansprüche gegen unsere Gesellschaften geltend ge-
Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Bewertung der gesam- macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
ten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung,
Außerdem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich
Vertragsergänzung oder für eine umfassende Auskunftserteilung.
verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwä-
und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b) EU-DSGVO. schegesetz. Die Speicherfristen betragen bis zu zehn Jahren.
Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheits-
daten bei Abschluss eines Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungsvertrages) Betroffenenrechte
erforderlich sind, holen wir vor einer Verarbeitung dazu Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Sie können unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen Auskunft über die zu
Absatz 2 lit. a) in Verbindung mit Artikel 7 EU-DSGVO ein. Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten
Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten.
Artikel 9 Absatz 2 lit. j) EU-DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie
ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu
einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
wahren (Artikel 6 Absatz 1 lit. f) EU-DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
- zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Widerspruchsrecht
- zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
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VU.F37 10.25 Merkblatt zur Datenverarbeitung
umfragen der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen, Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben,
- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Daten-
die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
können. Beschwerderecht
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher schutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Aufbewahrungspflichten oder um unsere Beratungspflichten erfüllen zu können. Rechts- Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Verant-
grundlage für die Verarbeitung in diesem Fall sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen wortliche für die Datenverarbeitung seinen Sitz hat.
in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) EU-DSGVO.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
Für den Fall, dass wir beabsichtigen, Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
nicht genannten Zweck zu verarbeiten, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der
Bestimmungen zuvor darüber informieren. Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden zur Unterstützung der
12
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Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei Leistungsprüfungen Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem.
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch be- Artikel 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), auf das Sie
stimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. über unsere Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen oder direkt bei der
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information über den infoscore Consumers Data GmbH anfordern können.
Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 EU-
DSGVO“, auf das Sie über unserer Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen Datenübermittlung in ein Drittland
oder direkt bei er Besurance HIS GmbH anfordern können.
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirt-
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer schaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland
Um Ihre Angaben bei Abschluss eines Versicherungsvertrages (z.B. Angaben zu einem durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder
Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. um Ihre Angaben bei andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne
Eintritt eines Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von
Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer (Vorversicherer) erfolgen.
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, die von Ihnen bei Antragstellung abgefragt werden,
Bonitätsprüfung entscheiden wir teilweise vollautomatisiert über das Zustandekommen eines Vertrages
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zwecke der und über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Bonitätsprüfung und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Aufgrund Ihrer Angaben zu einem Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten
Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten Daten sowie ggf. von Dritten dazu erhaltenen Informationen entscheiden wir vollau-
zu erhalten, an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. tomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6 beruhen auf von unseren Gesellschaften vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
Absatz 1 lit. f) der EU-DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen der Informationen.
dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unserer Werden Anträge auf Abschluss eines Vertrages oder gemeldete Schäden durch eine
Gesellschaften oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte automatisierte Einzelfallentscheidung abgelehnt, werden diese Ablehnungen vor einer
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten endgültigen Mitteilung an Antragsteller von einem Mitarbeiter des zuständigen Fach-
erfordern, überwiegen. bereichs manuell überprüft.
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