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Versicherungsmakler / Oldtimerversicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko zum vereinbarten Wert) / Bedingungsarchiv Oldtimerversicherung

ALTE LEIPZIGER KFZclassic: die Bedingungen im Volltext

Oldtimertarif KFZclassic für Pkw und Krafträder ab 25 Jahren mit Marktwert als Taxe laut Gutachten, 10 Prozent Wertsteigerungsvorsorge, höchstens 9.000 km im Jahr, Garage und Alltagsfahrzeug bei der Alte Leipziger, ohne SF-System und ohne Schutzbrief.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Voraussetzungen und versicherbare Fahrzeuge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestalter des Fahrzeugs (Jahre seit Erstzulassung oder Baujahr)ja„Das Fahrzeug ist ein Pkw gemäß Ziffer 5 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren oder ein Kraftrad gemäß Ziffer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren.“Ziffer 1, Seite 1
Historisches Kennzeichen Voraussetzung (H-Kennzeichen, in Österreich Eintrag historisches Fahrzeug, in Spanien matrícula histórica)nicht geregelt
Versicherbar auch mit normalem Kennzeichen oder Saisonkennzeichenja„Bei Saisonkennzeichen muss der Saisonzeitraum zwischen den Monaten März und November liegen.“Ziffer 1, Seite 1
Rotes Oldtimerkennzeichen (07) oder Wechselkennzeichen versicherbarja„Wir sind in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung von unserer Verpflichtung zur Leistung frei für Schäden an solchen Fahrzeugen, deren vertragliche Annahme wir nicht bestätigten.“Ziffer 8, Seite 1
Youngtimer versicherbar (jünger als die Oldtimergrenze)nicht geregelt
Oldtimer-Krafträder versicherbarja„oder ein Kraftrad gemäß Ziffer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren“Ziffer 1, Seite 1
Sonderfahrzeuge versicherbar (Traktoren, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen, Replikas)nicht geregelt
Mehrere Fahrzeuge oder eine Sammlung in einem Vertragja„Sie haben uns jeden Zu- und Abgang von Fahrzeugen unverzüglich unter Angabe von Fahrgestellnummer, Fahrzeugstärke und Fahrzeugwert (laut Gutachten) mitzuteilen.“Ziffer 8, Seite 1
Alltagsfahrzeug als Voraussetzung (Zweitfahrzeug für den täglichen Gebrauch)ja„Ihnen steht, für den täglichen Gebrauch ein Pkw bzw. ein anderweitiges Alltagsfahrzeug zur Verfügung, welches bei der Alte Leipziger im regulären Kfz-Tarif versichert ist.“Ziffer 1, Seite 1
Mindestalter von Versicherungsnehmer oder Fahrernja„Sie als Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 23. Lebensjahr vollendet.“Ziffer 1, Seite 1
Mindestwert des Fahrzeugsnicht geregelt
Mindestzustand verlangt (Zustandsnote, Originalzustand, verkehrssicher)ja„Das Fahrzeug befindet sich weitestgehend im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert.“Ziffer 1, Seite 1

Nutzung und Abstellort

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Begrenzte Jahresfahrleistungja„Die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 9.000 Kilometer.“Ziffer 1, Seite 1
Folgen einer überschrittenen Fahrleistung (Nachzahlung statt Leistungskürzung)nein„Entfällt eine der Abschlussvoraussetzungen während der Vertragslaufzeit, sind wir berechtigt, ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres den Vertrag auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden regulären Kfz-Tarif umzustellen.“Ziffer 1, Seite 1
Nutzung beschränkt (keine Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung, Liebhabernutzung)ja„Das Fahrzeug befindet sich in Ihrem Eigentum und wird ausschließlich privat sowie nicht täglich genutzt.“Ziffer 1, Seite 1
Abschließbare Garage oder geschlossener Raum Pflichtja„Außerhalb der Nutzung wird das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt.“Ziffer 1, Seite 1
Fahrten im Winter oder ganzjährige Nutzung erlaubtnicht geregelt
Oldtimerrallyes, Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten mitversichertnicht geregelt
Fahrerkreis frei oder ohne Aufschlag erweiterbarnicht geregelt

Wert, Gutachten und Entschädigung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fest vereinbarter Wert (Agreed Value) statt Wiederbeschaffungswertja„Höchstentschädigung im Totalschadenfall ist der Marktwert, der als Taxe im Sinne von § 76 VVG bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist.“Ziffer 3, Seite 1
Wertgutachten als Voraussetzungja„Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen, das als Taxe im Sinne von § 76 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt.“Ziffer 3, Seite 1
Höchstalter des Gutachtens und Pflicht zur Erneuerungja„Das Gutachten darf bei Vertragsabschluss nicht älter als drei Monate sein.“Ziffer 3, Seite 1
Wertangabe ohne Gutachten (Selbsteinschätzung, Fotos) bis zu einer Grenzenicht geregelt
Kosten des Gutachtens übernommennein„ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen“Ziffer 3, Seite 1
Vorsorge für Wertsteigerung (Zuschlag auf den Gutachtenwert)ja„Wertsteigerungen bis zu 10 % seit Erstellungsdatum des letzten Gutachtens sind prämienfrei mitversichert.“Ziffer 3, Seite 1
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt
Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Gutachtenwert, Marktwert, vereinbarter Wert)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Oldtimers ersetzt der Versicherer in der Kaskoversicherung den von einem Sachverständigen neu festgesetzten Marktwert des Oldtimers am Schadentag.“Ziffer 4, Seite 1
Reparaturkosten auch über dem Fahrzeugwert oder in Fachwerkstatt erstattetja, bis zur Versicherungssumme„ersetzen wir in der Kaskoversicherung die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung einschließlich der hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten bis zur Höhe der Leistungsgrenze gemäß Punkt 4“Ziffer 5, Seite 1
Original- oder Nachfertigungsteile und Restaurierungsaufwand ersetztnicht geregelt
Kein Abzug neu für altnein„Abweichend von A 2.5.2.3 a) AKB wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht.“Ziffer 5, Seite 1
Restwert verbleibt beim Versicherungsnehmer oder Rückkaufrecht des Wracksja, bis zur Versicherungssumme„Rest- und Altteile verbleiben unter Anrechnung ihres Wertes auf die Ersatzleistung dem Versicherungsnehmer.“Ziffer 4, Seite 1

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme der Haftpflicht (pauschal)nicht geregelt
Begrenzung je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Anhänger und Gespann mitversichertnicht geregelt
Kein Schadenfreiheitssystem oder keine Rückstufung nach Schadenja„Der Vertrag unterliegt nicht dem Schadenfreiheitsrabatt-System gemäß Teil I AKB.“Ziffer 9, Seite 2

Kasko

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilkasko versicherbarja, bis zur Versicherungssumme„Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen“Ziffer 3, Seite 1
Vollkasko versicherbarja, bis zur Versicherungssumme„Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen“Ziffer 3, Seite 1
Allgefahrendeckung (alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist)nicht geregelt
Brand, Explosion, Diebstahl und Raubnicht geregelt
Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutschnicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Artnicht geregelt
Marder- und Tierbiss mit Folgeschädennicht geregelt
Kurzschluss und Kabelbrand an der Verkabelung mit Folgeschädennicht geregelt
Glasbruch einschließlich Scheinwerfer und Spiegelglasnicht geregelt
Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)nicht geregelt
Motor-, Getriebe- und Betriebsschädennicht geregelt
Transport auf Anhänger oder Lkw und Verladungja, bis zur Versicherungssumme„einschließlich der hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten“Ziffer 5, Seite 1
Aufenthalt in Werkstatt, Ausstellung, Messe oder Museumnicht geregelt
Abgebaute Teile, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeugnicht geregelt
Ruhende Kasko oder Garagenversicherung bei Stilllegung oder Abmeldungnicht geregelt
Fahrzeug während der Restaurierung versichertnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeitnicht geregelt

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannenhilfe und Abschleppen auch für Oldtimer (Schutzbrief)nein„Nicht vereinbart werden können bei Oldtimern“Ziffer 11, Seite 2
Rücktransport zur Fachwerkstatt oder nach Hausenein„der Schutzbrief (A 3 AKB)“Ziffer 11, Seite 2
Fahrer- oder Insassenschutznein„die Insassenunfallversicherung (A 4 AKB)“Ziffer 11, Seite 2
Geltungsbereich (Europa, geografisches Europa, weltweit)nicht geregelt

Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Vollkaskonicht geregelt
Ausschluss von Rennen und Rennveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeitnicht geregelt
Ausschluss von Verschleiß, Rost, Materialermüdung und Alterungja„Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Aussehen oder Leistungsfähigkeit“Ziffer 6, Seite 1
Ausschluss bei fehlender Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnisnicht geregelt
Pflicht, Wertänderungen (Restaurierung, Umbau) anzuzeigennicht geregelt
Pflicht zur Erhaltung des Pflegezustands und sicheren Verwahrungnicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nur jährliche Zahlweiseja„Die Prämien für Oldtimer sind Jahresprämien. Somit ist nur die jährliche Zahlungsperiode möglich.“Ziffer 10, Seite 2
Laufzeit und Kündigungsfristenja„gilt der gesamte Vertrag für das Fahrzeug als gekündigt“Ziffer 1, Seite 1
Kündigungsrecht des Versicherers nach Schadennicht geregelt
Österreich: Fahrtenbeschränkung für historische Fahrzeuge (120 Tage) und Fahrtenbuchnicht geregelt
Spanien: Matriculación como vehículo histórico (Reglamento de Vehículos Históricos, catalogación)nicht geregelt
Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risikennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) ALTE LEIPZIGER KFZclassic

Volltext aufklappen: Sonderbedingungen für die Versicherung von Oldtimern (K 46.8)
[Seite 1] Vertragsbestandteil K 46.9 Sonderbedingungen für die Versicherung von Oldtimern Stand 01.10.2026 1. Voraussetzungen für die Anwendung der Sonderbedingun- Höchstentschädigung im Totalschadenfall ist der Marktwert, der gen für Oldtimer als Taxe im Sinne von § 76 VVG bei Vertragsabschluss vereinbart Ein Kraftfahrzeug kann im Sinne dieser Sonderbedingungen als worden ist. Wertsteigerungen bis zu 10 % seit Erstellungsdatum Oldtimer abgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen des letzten Gutachtens sind prämienfrei mitversichert. Der durch erfüllt sind: das Gutachten nachgewiesene Marktwert des Oldtimers ist auch Grundlage für die Prämienberechnung der Kaskoversicherung. • Das Fahrzeug ist ein Pkw gemäß Ziffer 5 Anhang 6 AKB mit ei- nem Mindestalter von 25 Jahren oder ein Kraftrad gemäß Zif- 4. Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust fer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Oldtimers ersetzt • Das Fahrzeug wird nicht mehr gebaut und sein Marktwert der Versicherer in der Kaskoversicherung den von einem Sachver- liegt über dem ursprünglichen Auslieferungspreis. ständigen neu festgesetzten Marktwert des Oldtimers am Scha- dentag. Die Leistungsgrenze bildet in jedem Fall der dem Vertrag • Das Fahrzeug befindet sich weitestgehend im Originalzu- zugrunde liegende Marktwert laut aktuellem Gutachten, zuzüglich stand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Aus- einer eventuellen Wertsteigerung bis zu 10 % gemäß Punkt 3 die- tauschteilen restauriert. Eine zusätzliche zeitgemäße Ausrüs- ser Sonderbedingungen. Rest- und Altteile verbleiben unter An- tung des Fahrzeugs darf die Originalität nicht beeinträchti- rechnung ihres Wertes auf die Ersatzleistung dem Versicherungs- gen. Veränderungen aus Gründen des Umweltschutzes, der nehmer. Verkehrssicherheit und des Objektschutzes sind zulässig. A 2.5.1 und A 2.5.2 der AKB findet keine Anwendung. • Das Fahrzeug ist in Deutschland und auf Sie zugelassen. Der Marktwert ist der Wert des Oldtimers am Spezialmarkt für Lieb- • Das Fahrzeug befindet sich in Ihrem Eigentum und wird aus- haberfahrzeuge. Bei einem An- oder Verkauf eines solchen Oldti- schließlich privat sowie nicht täglich genutzt. mers würde zum Zeitpunkt des Schadenereignisses der als Markt- wert ermittelte Preis bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich • Sie als Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer ha- um einen Durchschnittswert am Privatmarkt, der weder Mehrwert- ben das 23. Lebensjahr vollendet. steuer noch Händlergewinnspanne enthält. • Die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs beträgt nicht mehr 5. Leistung bei Beschädigung als 9.000 Kilometer. In allen sonstigen Fällen der Beschädigung des Oldtimers ersetzen • Außerhalb der Nutzung wird das Fahrzeug in einer abge- wir in der Kaskoversicherung die erforderlichen Kosten der Wieder- schlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abge- herstellung einschließlich der hierfür notwendigen einfachen stellt. Fracht- und sonstigen Transportkosten bis zur Höhe der Leistungs- grenze gemäß Punkt 4 dieser Sonderbedingungen. • Ihnen steht, für den täglichen Gebrauch ein Pkw bzw. ein an- derweitiges Alltagsfahrzeug zur Verfügung, welches bei der Entsprechendes gilt bei Totalschaden, Zerstörung, Verlust oder Be- Alte Leipziger im regulären Kfz-Tarif versichert ist. Dieses All- schädigung von Teilen des Fahrzeugs. Abweichend von A 2.5.2.3 a) tagsfahrzeug ist auf Sie oder Ihren Ehepartner, Ihren einge- AKB wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein tragenen Lebenspartner oder Ihren Lebenspartner in häusli- dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht. cher Gemeinschaft zugelassen. 6. Ausschlüsse • Bei Saisonkennzeichen muss der Saisonzeitraum zwischen den Monaten März und November liegen. Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minde- rung an Wert, äußerem Aussehen oder Leistungsfähigkeit, Über- Entfällt eine der Abschlussvoraussetzungen während der Vertrags- führungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten ei- laufzeit, sind wir berechtigt, ab Beginn des nächsten Versicherungs- nes Ersatzwagens und Treibstoff ersetzen wir nicht. jahres den Vertrag auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden regulä- ren Kfz-Tarif umzustellen. 7. Diebstahl Teilen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Mit- Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach teilung über die Umstellung des Vertrags mit, dass Sie mit einer Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wieder zur Fortsetzung des Vertrags auf Grundlage unseres Angebotes nicht Stelle gebracht, so sind Sie verpflichtet, sie zurückzunehmen. Nach einverstanden sind, gilt der gesamte Vertrag für das Fahrzeug als Ablauf dieser Frist werden sie unser Eigentum. Wird der entwen- gekündigt. dete Oldtimer in einer Entfernung von in der Luftlinie gerechnet mehr als 50 km von seinem Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefun- 2. Vertragsgrundlage den, so zahlen wir die Kosten einer Eisenbahnfahrkarte zweiter Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von Der Versicherungsvertrag kommt auf der Grundlage der Allgemei- 1.500 km (Eisenbahnkilometer) vom Standort zu dem Fundort nen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Tarif- nächstgelegenen Bahnhof. variante AL_KFZclassic in ihrer jeweils gültigen Fassung zustande. Diese Sonderbedingungen ergänzen die AKB, soweit nicht Abwei- 8. An- und Abmeldung chendes geregelt ist. Sie haben uns jeden Zu- und Abgang von Fahrzeugen unverzüglich 3. Wertgutachten unter Angabe von Fahrgestellnummer, Fahrzeugstärke und Fahr- zeugwert (laut Gutachten) mitzuteilen. Bei Verträgen zu Fahrzeu- Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein gen mit roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gilt Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen, das als Taxe im Sinne folgende Besonderheit: Wir sind in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- von § 76 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt. Das Gutachten und in der Kaskoversicherung von unserer Verpflichtung zur Leis- darf bei Vertragsabschluss nicht älter als drei Monate sein. tung frei für Schäden an solchen Fahrzeugen, deren vertragliche Annahme wir nicht bestätigten. Alte Leipziger Versicherung A G K 46.9 – 1 0.20 26 Seite 1 von 2 [Seite 2] 9. Schadenfreiheitsrabatt Folgende Bestimmungen zur Prämienberechnung finden für Oldti- mer keine Anwendung: Der Vertrag unterliegt nicht dem Schadenfreiheitsrabatt-System gemäß Teil I AKB. Die Prämien richten sich nicht nach der Einstu- • Tarifierungsmerkmale (Anhang 2 AKB) fung in SF-Klassen. • Typklassen (Anhang 3 AKB) 10. Prämienberechnung • Regionalklassen (Anhang 4 AKB) Die Prämien für Oldtimer richten sich nach • Berufsgruppen (Anhang 5 AKB) • der Fahrzeugart, 11. Deckungserweiterungen • dem Fahrzeugalter, Nicht vereinbart werden können bei Oldtimern • der Stärke in kW/PS, • die GAP-Deckung (A 2.5.1.6 AKB) • dem Fahrzeugmarktwert und • die Mobilitätspolice (A 2.5.9 AKB) • nach der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. • die Werkstattbindung (A 2.10 AKB) Die Prämien für Oldtimer sind Jahresprämien. Somit ist nur die jähr- liche Zahlungsperiode möglich. Bei Saisonkennzeichen richten sich • der Schutzbrief (A 3 AKB) die Jahresprämien für Oldtimer zusätzlich nach der Dauer des Sai- • die Insassenunfallversicherung (A 4 AKB) sonzeitraums. • der Fahrerschutz (A 5 AKB) • der Auslandschadenschutz (A 6 AKB) sowie • der Rabattschutz (I 3.6 AKB). Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel sach@alte-leipziger.de www.alte-leipziger.de
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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