Versicherungsmakler / Oldtimerversicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko zum vereinbarten Wert) / Bedingungsarchiv Oldtimerversicherung
ALTE LEIPZIGER KFZclassic: die Bedingungen im Volltext
Oldtimertarif KFZclassic für Pkw und Krafträder ab 25 Jahren mit Marktwert als Taxe laut Gutachten, 10 Prozent Wertsteigerungsvorsorge, höchstens 9.000 km im Jahr, Garage und Alltagsfahrzeug bei der Alte Leipziger, ohne SF-System und ohne Schutzbrief.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Voraussetzungen und versicherbare Fahrzeuge
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestalter des Fahrzeugs (Jahre seit Erstzulassung oder Baujahr) | ja | „Das Fahrzeug ist ein Pkw gemäß Ziffer 5 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren oder ein Kraftrad gemäß Ziffer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Historisches Kennzeichen Voraussetzung (H-Kennzeichen, in Österreich Eintrag historisches Fahrzeug, in Spanien matrícula histórica) | nicht geregelt | ||
| Versicherbar auch mit normalem Kennzeichen oder Saisonkennzeichen | ja | „Bei Saisonkennzeichen muss der Saisonzeitraum zwischen den Monaten März und November liegen.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Rotes Oldtimerkennzeichen (07) oder Wechselkennzeichen versicherbar | ja | „Wir sind in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung von unserer Verpflichtung zur Leistung frei für Schäden an solchen Fahrzeugen, deren vertragliche Annahme wir nicht bestätigten.“ | Ziffer 8, Seite 1 |
| Youngtimer versicherbar (jünger als die Oldtimergrenze) | nicht geregelt | ||
| Oldtimer-Krafträder versicherbar | ja | „oder ein Kraftrad gemäß Ziffer 4 Anhang 6 AKB mit einem Mindestalter von 25 Jahren“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Sonderfahrzeuge versicherbar (Traktoren, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen, Replikas) | nicht geregelt | ||
| Mehrere Fahrzeuge oder eine Sammlung in einem Vertrag | ja | „Sie haben uns jeden Zu- und Abgang von Fahrzeugen unverzüglich unter Angabe von Fahrgestellnummer, Fahrzeugstärke und Fahrzeugwert (laut Gutachten) mitzuteilen.“ | Ziffer 8, Seite 1 |
| Alltagsfahrzeug als Voraussetzung (Zweitfahrzeug für den täglichen Gebrauch) | ja | „Ihnen steht, für den täglichen Gebrauch ein Pkw bzw. ein anderweitiges Alltagsfahrzeug zur Verfügung, welches bei der Alte Leipziger im regulären Kfz-Tarif versichert ist.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Mindestalter von Versicherungsnehmer oder Fahrern | ja | „Sie als Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 23. Lebensjahr vollendet.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Mindestwert des Fahrzeugs | nicht geregelt | ||
| Mindestzustand verlangt (Zustandsnote, Originalzustand, verkehrssicher) | ja | „Das Fahrzeug befindet sich weitestgehend im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
Nutzung und Abstellort
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Begrenzte Jahresfahrleistung | ja | „Die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 9.000 Kilometer.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Folgen einer überschrittenen Fahrleistung (Nachzahlung statt Leistungskürzung) | nein | „Entfällt eine der Abschlussvoraussetzungen während der Vertragslaufzeit, sind wir berechtigt, ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres den Vertrag auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden regulären Kfz-Tarif umzustellen.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Nutzung beschränkt (keine Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung, Liebhabernutzung) | ja | „Das Fahrzeug befindet sich in Ihrem Eigentum und wird ausschließlich privat sowie nicht täglich genutzt.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Abschließbare Garage oder geschlossener Raum Pflicht | ja | „Außerhalb der Nutzung wird das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt.“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Fahrten im Winter oder ganzjährige Nutzung erlaubt | nicht geregelt | ||
| Oldtimerrallyes, Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten mitversichert | nicht geregelt | ||
| Fahrerkreis frei oder ohne Aufschlag erweiterbar | nicht geregelt |
Wert, Gutachten und Entschädigung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fest vereinbarter Wert (Agreed Value) statt Wiederbeschaffungswert | ja | „Höchstentschädigung im Totalschadenfall ist der Marktwert, der als Taxe im Sinne von § 76 VVG bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist.“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Wertgutachten als Voraussetzung | ja | „Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen, das als Taxe im Sinne von § 76 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt.“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Höchstalter des Gutachtens und Pflicht zur Erneuerung | ja | „Das Gutachten darf bei Vertragsabschluss nicht älter als drei Monate sein.“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Wertangabe ohne Gutachten (Selbsteinschätzung, Fotos) bis zu einer Grenze | nicht geregelt | ||
| Kosten des Gutachtens übernommen | nein | „ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Vorsorge für Wertsteigerung (Zuschlag auf den Gutachtenwert) | ja | „Wertsteigerungen bis zu 10 % seit Erstellungsdatum des letzten Gutachtens sind prämienfrei mitversichert.“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt | ||
| Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Gutachtenwert, Marktwert, vereinbarter Wert) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Oldtimers ersetzt der Versicherer in der Kaskoversicherung den von einem Sachverständigen neu festgesetzten Marktwert des Oldtimers am Schadentag.“ | Ziffer 4, Seite 1 |
| Reparaturkosten auch über dem Fahrzeugwert oder in Fachwerkstatt erstattet | ja, bis zur Versicherungssumme | „ersetzen wir in der Kaskoversicherung die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung einschließlich der hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten bis zur Höhe der Leistungsgrenze gemäß Punkt 4“ | Ziffer 5, Seite 1 |
| Original- oder Nachfertigungsteile und Restaurierungsaufwand ersetzt | nicht geregelt | ||
| Kein Abzug neu für alt | nein | „Abweichend von A 2.5.2.3 a) AKB wird von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht.“ | Ziffer 5, Seite 1 |
| Restwert verbleibt beim Versicherungsnehmer oder Rückkaufrecht des Wracks | ja, bis zur Versicherungssumme | „Rest- und Altteile verbleiben unter Anrechnung ihres Wertes auf die Ersatzleistung dem Versicherungsnehmer.“ | Ziffer 4, Seite 1 |
Haftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme der Haftpflicht (pauschal) | nicht geregelt | ||
| Begrenzung je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt | ||
| Anhänger und Gespann mitversichert | nicht geregelt | ||
| Kein Schadenfreiheitssystem oder keine Rückstufung nach Schaden | ja | „Der Vertrag unterliegt nicht dem Schadenfreiheitsrabatt-System gemäß Teil I AKB.“ | Ziffer 9, Seite 2 |
Kasko
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Teilkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Vollkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei Antragstellung einer Kaskoversicherung ist auf Ihre Kosten ein Wertgutachten (Oldtimerpass) vorzulegen“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist) | nicht geregelt | ||
| Brand, Explosion, Diebstahl und Raub | nicht geregelt | ||
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch | nicht geregelt | ||
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | nicht geregelt | ||
| Marder- und Tierbiss mit Folgeschäden | nicht geregelt | ||
| Kurzschluss und Kabelbrand an der Verkabelung mit Folgeschäden | nicht geregelt | ||
| Glasbruch einschließlich Scheinwerfer und Spiegelglas | nicht geregelt | ||
| Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | nicht geregelt | ||
| Motor-, Getriebe- und Betriebsschäden | nicht geregelt | ||
| Transport auf Anhänger oder Lkw und Verladung | ja, bis zur Versicherungssumme | „einschließlich der hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten“ | Ziffer 5, Seite 1 |
| Aufenthalt in Werkstatt, Ausstellung, Messe oder Museum | nicht geregelt | ||
| Abgebaute Teile, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeug | nicht geregelt | ||
| Ruhende Kasko oder Garagenversicherung bei Stilllegung oder Abmeldung | nicht geregelt | ||
| Fahrzeug während der Restaurierung versichert | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | nicht geregelt |
Weitere Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pannenhilfe und Abschleppen auch für Oldtimer (Schutzbrief) | nein | „Nicht vereinbart werden können bei Oldtimern“ | Ziffer 11, Seite 2 |
| Rücktransport zur Fachwerkstatt oder nach Hause | nein | „der Schutzbrief (A 3 AKB)“ | Ziffer 11, Seite 2 |
| Fahrer- oder Insassenschutz | nein | „die Insassenunfallversicherung (A 4 AKB)“ | Ziffer 11, Seite 2 |
| Geltungsbereich (Europa, geografisches Europa, weltweit) | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Rennen und Rennveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeit | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verschleiß, Rost, Materialermüdung und Alterung | ja | „Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Aussehen oder Leistungsfähigkeit“ | Ziffer 6, Seite 1 |
| Ausschluss bei fehlender Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis | nicht geregelt | ||
| Pflicht, Wertänderungen (Restaurierung, Umbau) anzuzeigen | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Erhaltung des Pflegezustands und sicheren Verwahrung | nicht geregelt |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Nur jährliche Zahlweise | ja | „Die Prämien für Oldtimer sind Jahresprämien. Somit ist nur die jährliche Zahlungsperiode möglich.“ | Ziffer 10, Seite 2 |
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | „gilt der gesamte Vertrag für das Fahrzeug als gekündigt“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Schaden | nicht geregelt | ||
| Österreich: Fahrtenbeschränkung für historische Fahrzeuge (120 Tage) und Fahrtenbuch | nicht geregelt | ||
| Spanien: Matriculación como vehículo histórico (Reglamento de Vehículos Históricos, catalogación) | nicht geregelt | ||
| Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Sonderbedingungen für die Versicherung von Oldtimern (K 46.8) Fassung: K 46.9, Stand 01.10.2026 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.