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Versicherungsmakler / Oldtimerversicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko zum vereinbarten Wert) / Bedingungsarchiv Oldtimerversicherung

BGV Tarif: die Bedingungen im Volltext

Oldtimer-Tarif zu den AKB-P 2024 für Fahrzeuge ab 20 Jahren mit Zustandsnote 1 bis 3, höchstens 5.000 km im Jahr, Alltagsfahrzeug bei der BGV, Marktwert laut Kurzgutachten und Teilkasko mit Vandalismus und Transportschäden.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Voraussetzungen und versicherbare Fahrzeuge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindestalter des Fahrzeugs (Jahre seit Erstzulassung oder Baujahr)ja„Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren“Ziffer 1.1, Seite 1
Historisches Kennzeichen Voraussetzung (H-Kennzeichen, in Österreich Eintrag historisches Fahrzeug, in Spanien matrícula histórica)keine„Nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Traktoren und Unimog mit schwarzem Kennzeichen ab 20 Jahren“Ziffer 1.1, Seite 1
Versicherbar auch mit normalem Kennzeichen oder Saisonkennzeichenja„Für Pkw und Krafträder mit schwarzem Kennzeichen, für die eine Kaskoversicherung von Ihnen gewünscht wird“Ziffer 3.1, Seite 1
Rotes Oldtimerkennzeichen (07) oder Wechselkennzeichen versicherbarja„Für Fahrzeuge, welche mit einem roten Oldtimerkennzeichen geführt werden, ist die Originalität und der Zustand zu belegen.“Ziffer 3.2, Seite 1
Youngtimer versicherbar (jünger als die Oldtimergrenze)nicht geregelt
Oldtimer-Krafträder versicherbarja„Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von 20 Jahren“Ziffer 1.1, Seite 1
Sonderfahrzeuge versicherbar (Traktoren, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen, Replikas)ja„Lkw bis 2 Tonnen Nutzlast ab 20 Jahren“Ziffer 1.1, Seite 1
Mehrere Fahrzeuge oder eine Sammlung in einem Vertragnicht geregelt
Alltagsfahrzeug als Voraussetzung (Zweitfahrzeug für den täglichen Gebrauch)ja„Für den täglichen Gebrauch steht Ihnen ein Alltagsfahrzeug (Pkw) zur Verfügung, welches auf Sie oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen und bei uns versichert ist.“Ziffer 2, Seite 1
Mindestalter von Versicherungsnehmer oder Fahrernja„Alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt.“Ziffer 2, Seite 1
Mindestwert des Fahrzeugsnicht geregelt
Mindestzustand verlangt (Zustandsnote, Originalzustand, verkehrssicher)ja„Die Zustandsnote 1 bis 3 nach Oldtimer Richtlinie gemäß den einschlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur.“Ziffer 2, Seite 1

Nutzung und Abstellort

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Begrenzte Jahresfahrleistungja„Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 5 000 Kilometer.“Ziffer 2, Seite 1
Folgen einer überschrittenen Fahrleistung (Nachzahlung statt Leistungskürzung)nicht geregelt
Nutzung beschränkt (keine Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung, Liebhabernutzung)ja„Das versicherte Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt und ist auf Sie zugelassen.“Ziffer 2, Seite 1
Abschließbare Garage oder geschlossener Raum Pflichtja„Das versicherte Fahrzeug wird überwiegend in einer Garage untergestellt.“Ziffer 2, Seite 1
Fahrten im Winter oder ganzjährige Nutzung erlaubtnicht geregelt
Oldtimerrallyes, Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten mitversichertnicht geregelt
Fahrerkreis frei oder ohne Aufschlag erweiterbarnicht geregelt

Wert, Gutachten und Entschädigung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fest vereinbarter Wert (Agreed Value) statt Wiederbeschaffungswertnicht geregelt
Wertgutachten als Voraussetzungja„ist uns eine Kurzbewertung, die nicht älter als 8 Wochen ist, eines von uns anerkannten Gutachters (Classic Data, Oldtitax, TÜV, Dekra etc.) vorzulegen.“Ziffer 3.1, Seite 1
Höchstalter des Gutachtens und Pflicht zur Erneuerungja„eine Kurzbewertung, die nicht älter als 8 Wochen ist“Ziffer 3.1, Seite 1
Wertangabe ohne Gutachten (Selbsteinschätzung, Fotos) bis zu einer Grenzenicht geregelt
Kosten des Gutachtens übernommennein„Die Kosten der zur Risikobewertung erforderlichen Unterlagen (Kurzbewertung, Fotos etc.), sind von Ihnen zu tragen.“Ziffer 3.2, Seite 1
Vorsorge für Wertsteigerung (Zuschlag auf den Gutachtenwert)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungnicht geregelt
Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Gutachtenwert, Marktwert, vereinbarter Wert)ja, bis zur Versicherungssumme„Abweichend von A.2.5.7 ist unsere Höchstentschädigung beschränkt auf den Marktwert laut Gutachten, welches zum Schadenzeitpunkt dem Vertrag zugrunde lag.“Ziffer 5, Seite 1
Reparaturkosten auch über dem Fahrzeugwert oder in Fachwerkstatt erstattetnicht geregelt
Original- oder Nachfertigungsteile und Restaurierungsaufwand ersetztnicht geregelt
Kein Abzug neu für altnicht geregelt
Restwert verbleibt beim Versicherungsnehmer oder Rückkaufrecht des Wracksnicht geregelt

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme der Haftpflicht (pauschal)nicht geregelt
Begrenzung je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Anhänger und Gespann mitversichertnicht geregelt
Kein Schadenfreiheitssystem oder keine Rückstufung nach Schadennicht geregelt

Kasko

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Teilkasko versicherbarja, bis zur Versicherungssumme„In der Teilkaskoversicherung sind abweichend von A.2.2.1 auch mut- oder böswillige Handlungen“Ziffer 4.1, Seite 1
Vollkasko versicherbarja, bis zur Versicherungssumme„1.2 Kaskoversicherung Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren“Ziffer 1.2, Seite 1
Allgefahrendeckung (alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist)nicht geregelt
Brand, Explosion, Diebstahl und Raubnicht geregelt
Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutschnicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Artnicht geregelt
Marder- und Tierbiss mit Folgeschädennicht geregelt
Kurzschluss und Kabelbrand an der Verkabelung mit Folgeschädennicht geregelt
Glasbruch einschließlich Scheinwerfer und Spiegelglasnicht geregelt
Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)ja, bis zur Versicherungssumme„In der Teilkaskoversicherung sind abweichend von A.2.2.1 auch mut- oder böswillige Handlungen gemäß A.2.2.2.4.1 mitversichert.“Ziffer 4.1, Seite 1
Motor-, Getriebe- und Betriebsschädennicht geregelt
Transport auf Anhänger oder Lkw und Verladungja, bis zur Versicherungssumme„In der Teilkaskoversicherung besteht abweichend von A.2.2.1 auch Versicherungsschutz bei einem Unfall während des Transports, soweit und solange das Fahrzeug auf fremder Achse mit einem geeigneten Transportmittel, z. B. auf einem Lkw transportiert wird.“Ziffer 4.2, Seite 1
Aufenthalt in Werkstatt, Ausstellung, Messe oder Museumnicht geregelt
Abgebaute Teile, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeugnicht geregelt
Ruhende Kasko oder Garagenversicherung bei Stilllegung oder Abmeldungnicht geregelt
Fahrzeug während der Restaurierung versichertnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeitnicht geregelt

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannenhilfe und Abschleppen auch für Oldtimer (Schutzbrief)nicht geregelt
Rücktransport zur Fachwerkstatt oder nach Hausenicht geregelt
Fahrer- oder Insassenschutznicht geregelt
Geltungsbereich (Europa, geografisches Europa, weltweit)nicht geregelt

Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung in der Teilkaskonicht geregelt
Selbstbeteiligung in der Vollkaskonicht geregelt
Ausschluss von Rennen und Rennveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeitnicht geregelt
Ausschluss von Verschleiß, Rost, Materialermüdung und Alterungnicht geregelt
Ausschluss bei fehlender Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnisnicht geregelt
Pflicht, Wertänderungen (Restaurierung, Umbau) anzuzeigennicht geregelt
Pflicht zur Erhaltung des Pflegezustands und sicheren Verwahrungnicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nur jährliche Zahlweisenicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristennicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach Schadennicht geregelt
Österreich: Fahrtenbeschränkung für historische Fahrzeuge (120 Tage) und Fahrtenbuchnicht geregelt
Spanien: Matriculación como vehículo histórico (Reglamento de Vehículos Históricos, catalogación)nicht geregelt
Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risikennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) BGV Tarif

Volltext aufklappen: Zusatzinformation Oldtimer-Tarif (F564), ergänzt AKB-P 2024 Klassik-Tarif
[Seite 1] Besondere Bedingungen für den Oldtimer-Tarif Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB-P 2024) im Klassik-Tarif, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 4. Welchen Versicherungsschutz bieten wir im Rahmen des Oldtimer-Tarifes? 1. Welche Fahrzeuge kann man im Oldtimer-Tarif Sofern Sie den Oldtimer-Tarif abgeschlossen haben, gelten abweichend versichern? von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB-P 2024) im Klassik-Tarif folgende Bestimmungen als vereinbart: 1.1 Kfz-Haftpflichtversicherung - Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren 4.1 Mut- oder böswillige Handlungen - Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von 20 In der Teilkaskoversicherung sind abweichend von A.2.2.1 auch mut- oder Jahren böswillige Handlungen gemäß A.2.2.2.4.1 mitversichert. - Lkw bis 2 Tonnen Nutzlast ab 20 Jahren 4.2 Transportschäden - Nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Traktoren und Unimog mit schwarzem Kennzeichen ab 20 Jahren In der Teilkaskoversicherung besteht abweichend von A.2.2.1 auch Ver- - Campingfahrzeuge mit historischer Zulassung sicherungsschutz bei einem Unfall während des Transports, soweit und solange das Fahrzeug auf fremder Achse mit einem geeigneten Trans- portmittel, z. B. auf einem Lkw transportiert wird. Mitversichert sind 1.2 Kaskoversicherung auch Schäden, durch Einrichtungen, die zur Sicherung des Fahrzeugs - Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren während des Transports dienen. - Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von Beginn eines Transports auf fremder Achse ist der Zeitpunkt, an dem 20 Jahren das Fahrzeug zum Zweck seines unverzüglichen Transports auf das Transportmittel bewegt wird. Der Transport endet mit dem Zeitpunkt, an dem das Transportmittel verlassen wird. 2. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Nicht versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs in einem Container bei einer nicht ordnungsgemäßen Sicherung am Fahr- - Die Zustandsnote 1 bis 3 nach Oldtimer Richtlinie gemäß den ein- zeug entstehen. schlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur. - Das versicherte Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt und ist auf Sie zugelassen. 5. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? Abweichend von A.2.5.7 ist unsere Höchstentschädigung beschränkt auf - Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 5 000 Kilometer. den Marktwert laut Gutachten, welches zum Schadenzeitpunkt dem - Das versicherte Fahrzeug wird überwiegend in einer Garage unter- Vertrag zugrunde lag. gestellt. - Alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges sind mindes- tens 23 Jahre alt. - Für den täglichen Gebrauch steht Ihnen ein Alltagsfahrzeug (Pkw) zur Verfügung, welches auf Sie oder Ihren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen und bei uns versichert ist. - Es liegt keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung vor. Stellen wir nach Antragstellung fest, dass eine der genannten Voraus- setzungen nicht erfüllt ist oder wird das erforderliche Gutachten zur Fahrzeugbewertung nicht innerhalb der Frist von 8 Wochen vorgelegt, sind wir berechtigt die Versicherung nach dem Oldtimer-Tarif abzulehnen und Ihnen alternativ den allgemein gültigen Klassik-Tarif für Kfz-Versicherungen anzubieten. In diesem Fall haben Sie nach § 5 Versicherungsvertragsgesetz ein Widerspruchsrecht. 3. Wann ist ein Wertgutachten von Ihnen einzureichen? 3.1 Fahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen Für Pkw und Krafträder mit schwarzem Kennzeichen, für die eine Kasko- versicherung von Ihnen gewünscht wird, ist uns eine Kurzbewertung, die nicht älter als 8 Wochen ist, eines von uns anerkannten Gutachters (Classic Data, Oldtitax, TÜV, Dekra etc.) vorzulegen. Das Gutachten muss den aktuellen Marktwert und eine Zustandsnote nach der Oldti- mer Richtlinie beinhalten. Weiter ist das Gutachten mit Lichtbildern des Fahrzeugs zu versehen. 3.2 Rotes Oldtimerkennzeichen (07er-Nummer) Für Fahrzeuge, welche mit einem roten Oldtimerkennzeichen geführt werden, ist die Originalität und der Zustand zu belegen. Wir benötigen je Fahrzeug ein Lichtbild. Wird für einen Pkw oder ein Kraftrad der 07er-Nummer eine Kaskoversicherung gewünscht, muss zu dem ent- sprechenden Fahrzeug eine Kurzbewertung die nicht älter als 8 Wochen ist, vorgelegt werden. Die Kosten der zur Risikobewertung erforderlichen Unterlagen (Kurz- bewertung, Fotos etc.), sind von Ihnen zu tragen. F564 07.24 Zusatzinfo Oldtimer
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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