Versicherungsmakler / Oldtimerversicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko zum vereinbarten Wert) / Bedingungsarchiv Oldtimerversicherung
OCC Oldtimerversicherung: die Bedingungen im Volltext
Sonderbedingungen zu den AKB der Provinzial für Veteranen, Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premium Cars mit Versicherungs- oder Wiederherstellungswert, Selbstbewertung bis 100.000 Euro, Vorsorge bis 130 Prozent, ohne SF-System und mit VollkaskoPlus als Allgefahrenbaustein.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Voraussetzungen und versicherbare Fahrzeuge
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindestalter des Fahrzeugs (Jahre seit Erstzulassung oder Baujahr) | ja | „Oldtimer: Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind“ | Einleitung, Seite 1 |
| Historisches Kennzeichen Voraussetzung (H-Kennzeichen, in Österreich Eintrag historisches Fahrzeug, in Spanien matrícula histórica) | nicht geregelt | ||
| Versicherbar auch mit normalem Kennzeichen oder Saisonkennzeichen | ja | „Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen während des Zeitraums außerhalb der Saison.“ | D, Seite 5 |
| Rotes Oldtimerkennzeichen (07) oder Wechselkennzeichen versicherbar | nicht geregelt | ||
| Youngtimer versicherbar (jünger als die Oldtimergrenze) | ja | „Youngtimer: Fahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahren alt sind“ | Einleitung, Seite 1 |
| Oldtimer-Krafträder versicherbar | ja | „ist bei Krädern, neben den Schutzhelmen, auch die Sicherheitsbekleidung zum Neupreis unter den dort genannten Voraussetzungen versichert.“ | A.1.1, Seite 2 |
| Sonderfahrzeuge versicherbar (Traktoren, Nutzfahrzeuge, Wohnwagen, Replikas) | ja | „Bei Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Traktoren / landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Anhängern / Aufliegern oder sonstigen ehemals gewerblichen Fahrzeugen besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die bei einer Nutzung entsprechend der ursprünglichen Bestimmung dieser Fahrzeugarten eingetreten sind“ | A.7, Seite 4 |
| Mehrere Fahrzeuge oder eine Sammlung in einem Vertrag | ja | „Sofern für mehrere Fahrzeuge ein Sammlungsvertrag abgeschlossen wird, gilt der Autoschutzbrief für jedes Fahrzeug der Sammlung.“ | B, Seite 5 |
| Alltagsfahrzeug als Voraussetzung (Zweitfahrzeug für den täglichen Gebrauch) | nicht geregelt | ||
| Mindestalter von Versicherungsnehmer oder Fahrern | nicht geregelt | ||
| Mindestwert des Fahrzeugs | nicht geregelt | ||
| Mindestzustand verlangt (Zustandsnote, Originalzustand, verkehrssicher) | nicht geregelt |
Nutzung und Abstellort
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Begrenzte Jahresfahrleistung | nicht geregelt | ||
| Folgen einer überschrittenen Fahrleistung (Nachzahlung statt Leistungskürzung) | nicht geregelt | ||
| Nutzung beschränkt (keine Fahrten zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung, Liebhabernutzung) | nicht geregelt | ||
| Abschließbare Garage oder geschlossener Raum Pflicht | nicht geregelt | ||
| Fahrten im Winter oder ganzjährige Nutzung erlaubt | nicht geregelt | ||
| Oldtimerrallyes, Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten mitversichert | ja | „sind Fahrten auf Rennstrecken, die im Rahmen einer Gleichmäßigkeitsfahrt mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h und ohne das Erfordernis einer Fahrerlizenz als untergeordnete Etappe einer Gesamtveranstaltung stattfinden, mitversichert.“ | A.6, Seite 4 |
| Fahrerkreis frei oder ohne Aufschlag erweiterbar | nicht geregelt |
Wert, Gutachten und Entschädigung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fest vereinbarter Wert (Agreed Value) statt Wiederbeschaffungswert | ja | „Wir zahlen maximal bis zum Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens (gemäß A.2.5.1.6 der AKB), höchstens jedoch den im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswert.“ | A.3.1, Seite 3 |
| Wertgutachten als Voraussetzung | ja | „Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von sechs Monaten nach vereinbartem Vertragsbeginn den Wert Ihres Fahrzeugs durch eine Fahrzeugbewertung nachzuweisen.“ | A.4.1, Seite 3 |
| Höchstalter des Gutachtens und Pflicht zur Erneuerung | ja | „Die Fahrzeugbewertung darf nicht älter als zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsbeginn, sein.“ | A.4.1, Seite 3 |
| Wertangabe ohne Gutachten (Selbsteinschätzung, Fotos) bis zu einer Grenze | ja, bis 100.000 € | „Bei einem vereinbarten Versicherungswert bis 100.000 Euro eine Selbstbewertung mittels OCC-Bewertungsbogen inklusive Fotodokumentation.“ | A.4.1 a), Seite 3 |
| Kosten des Gutachtens übernommen | nein | „Das Gutachten müssen Sie auf eigene Kosten erstellen lassen.“ | A.4.1 b), Seite 3 |
| Vorsorge für Wertsteigerung (Zuschlag auf den Gutachtenwert) | ja | „bis zu 130 Prozent des im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswertes“ | A.5.2, Seite 4 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja | „Auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung wird verzichtet.“ | A.3.1, Seite 3 |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Gutachtenwert, Marktwert, vereinbarter Wert) | ja, bis zur Versicherungssumme | „erstatten wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs anstatt des Wiederbeschaffungswertes den im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungswert als Höchstentschädigung.“ | A.5.1, Seite 4 |
| Reparaturkosten auch über dem Fahrzeugwert oder in Fachwerkstatt erstattet | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Wiederherstellungswert ist der Wert, bis zu dem das beschädigte Fahrzeug über den vereinbarten Versicherungswert hinaus wieder in den Ursprungszustand unmittelbar vor Schadeneintritt versetzt werden darf.“ | A.3.3, Seite 3 |
| Original- oder Nachfertigungsteile und Restaurierungsaufwand ersetzt | nicht geregelt | ||
| Kein Abzug neu für alt | nicht geregelt | ||
| Restwert verbleibt beim Versicherungsnehmer oder Rückkaufrecht des Wracks | nicht geregelt |
Haftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme der Haftpflicht (pauschal) | nicht geregelt | ||
| Begrenzung je geschädigter Person bei Personenschäden | nicht geregelt | ||
| Anhänger und Gespann mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „Von versicherten Fahrzeugen mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger sind mitversichert.“ | B, Seite 5 |
| Kein Schadenfreiheitssystem oder keine Rückstufung nach Schaden | ja | „E.1 Schadenfreiheitsrabatt-System gemäß Abschnitt I der AKB“ | E.1, Seite 5 |
Kasko
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Teilkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ergänzend zu Abschnitt A.2.2.1 der AKB besteht Versicherungsschutz auch bei Schäden durch die nachfolgend aufgeführten Ereignisse“ | A.2, Seite 2 |
| Vollkasko versicherbar | ja, bis zur Versicherungssumme | „Das Fahrzeug ist über die in der Teilkasko (A.2.2.1 der AKB) und Vollkasko (A.2.2.2 der AKB) sowie in A.2 der Sonderbedingungen“ | Klausel VollkaskoPlus, Seite 5 |
| Allgefahrendeckung (alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist) | ja, bis zur Versicherungssumme | „hinaus gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder jeden Verlust versichert.“ | Klausel VollkaskoPlus, Seite 5 |
| Brand, Explosion, Diebstahl und Raub | nicht geregelt | ||
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch | nicht geregelt | ||
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | nicht geregelt | ||
| Marder- und Tierbiss mit Folgeschäden | ja, bis 20.000 € | „sind auch Tierbissschäden, die durch Marder, Nagetiere oder Insekten an Verkleidungen, Gurten und Sitzen / Sitzbänken im Fahrzeuginnenraum verursacht werden, mitversichert.“ | A.2.5, Seite 2 |
| Kurzschluss und Kabelbrand an der Verkabelung mit Folgeschäden | ja, bis 20.000 € | „sind die Folgeschäden unter den dort genannten Voraussetzungen nicht auf 5.000 Euro begrenzt, sondern bis zu einem Betrag von 20.000 Euro mitversichert.“ | A.2.4, Seite 2 |
| Glasbruch einschließlich Scheinwerfer und Spiegelglas | nicht geregelt | ||
| Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.“ | A.2.1, Seite 2 |
| Motor-, Getriebe- und Betriebsschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Motor- und Getriebeschäden durch Fehlbedienung“ | Klausel VollkaskoPlus, Seite 6 |
| Transport auf Anhänger oder Lkw und Verladung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind Schäden bei der Beförderung des Fahrzeugs mit einem geeigneten Transportmittel, die durch einen Unfall des Transportmittels entstanden sind.“ | A.2.2, Seite 2 |
| Aufenthalt in Werkstatt, Ausstellung, Messe oder Museum | nicht geregelt | ||
| Abgebaute Teile, Ersatzteile, Zubehör und Werkzeug | ja, bis zur Versicherungssumme | „nur versichert, sofern die Teile bei der Wertermittlung Ihres Fahrzeugs gemäß A.4 dieser Sonderbedingungen berücksichtigt wurden.“ | A.1.2, Seite 2 |
| Ruhende Kasko oder Garagenversicherung bei Stilllegung oder Abmeldung | ja, bis zur Versicherungssumme | „besteht Versicherungsschutz auch während eines Transports des versicherten Fahrzeugs auf fremder Achse (einschließlich dem Auf- und Abladen) sowie bei vorübergehendem Abstellen außerhalb eines Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes.“ | D, Seite 5 |
| Fahrzeug während der Restaurierung versichert | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | nicht geregelt |
Weitere Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pannenhilfe und Abschleppen auch für Oldtimer (Schutzbrief) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Autoschutzbrief (Abschnitt A.3 der AKB) gilt für das im Versicherungsschein aufgeführte Fahrzeug.“ | B, Seite 5 |
| Rücktransport zur Fachwerkstatt oder nach Hause | nicht geregelt | ||
| Fahrer- oder Insassenschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Fahrerschutzversicherung (Abschnitt A.5 der AKB) gilt für das im Versicherungsschein aufgeführte Fahrzeug.“ | C, Seite 5 |
| Geltungsbereich (Europa, geografisches Europa, weltweit) | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Rennen und Rennveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeit | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verschleiß, Rost, Materialermüdung und Alterung | ja | „Mittelbare und unmittelbare Schäden auf Grund des gewöhnlichen Alterungsprozesses (insbesondere Korrosion, Oxydation, Rost) oder Verschleiß“ | Klausel VollkaskoPlus, Seite 6 |
| Ausschluss bei fehlender Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis | nicht geregelt | ||
| Pflicht, Wertänderungen (Restaurierung, Umbau) anzuzeigen | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Erhaltung des Pflegezustands und sicheren Verwahrung | nicht geregelt |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Nur jährliche Zahlweise | nicht geregelt | ||
| Laufzeit und Kündigungsfristen | ja | „sind wir berechtigt, die Kaskoversicherung außerordentlich zu kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.“ | A.4.3, Seite 4 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Schaden | nicht geregelt | ||
| Österreich: Fahrtenbeschränkung für historische Fahrzeuge (120 Tage) und Fahrtenbuch | nicht geregelt | ||
| Spanien: Matriculación como vehículo histórico (Reglamento de Vehículos Históricos, catalogación) | nicht geregelt | ||
| Spanien: Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- OCC Assekuradeur GmbH
- Vertrieb
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- OCC Sonderbedingungen für die Kfz-Versicherung von Liebhaberfahrzeugen und Premium Cars Fassung: Stand 09.2026 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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