Volltext aufklappen: Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung (Schwere-Krankheiten-Option), AVB_BC_SKZ_2025_01
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Bedingungen
für die Dread-Disease-Zusatzversicherung
Schwere-Krankheiten-Option
Stand: 01.2025 (AVB_BC_SKZ_2025_01)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Schwere-Krankheiten-Option entschieden haben. Diese
Allgemeinen Bedingungen stellen die rechtliche Grundlage für unseren Vertrag dar.
Wenn wir in den folgenden Kapiteln die persönliche Anrede „Sie“nutzen, sprechen wir damit unse-
ren Vertragspartner an. Wir nennen ihn auch Versicherungsnehmer. Sie tragen alle Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag und können Vertragsänderungen beantragen. Die Versicherte Person
ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer vertraglichen Leistungen und stellt gleichzeitig das ver-
sicherte Risiko dar.
Ein Beispiel: Tritt ein Leistungsfall bei der Versicherten Person ein, dann zahlen wir die vereinbarte
Kapitalleistung aus. Tritt ein Leistungsfall bei dem Versicherungsnehmer ein, wird keine Vertrags-
leistung fällig.
Bestimmte Begriffe und Fachwörter haben wir unterstrichen. Diese markierten Wörter finden Sie in
Kapitel H dieser Bedingungen. Dort erklären wir Ihnen diese. Die Unterstreichung bedeutet nicht,
dass nur diese Stellen für das Vertragsverhältnis relevant sind.
Eine gendergerechte Anrede ist uns wichtig. In vielen Fällen führt dies leider dazu, dass Texte
schwer lesbar oder zu lang werden. Daher verwendet Swiss Life – stellvertretend für alle Ge-
schlechter – die männliche Schreibweise bzw. eine neutrale Variante, wenn dies sprachlich mög-
lich ist.
Swiss Life Lebensversicherung SE Sitz: Garching b. München Bayerische Landesbank München
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Inhalt
A Wie funktioniert Ihre Schwere- 6 Wie können Sie Ihre Beiträge senken
Krankheiten-Option? 3 oder die Beitragszahlung einstellen? 12
6.1 Welche Auswirkungen auf die
B Unsere Leistungen und garantierten Leistungen gibt es? 12
Einschränkungen 3 6.2 Wie können Sie den bisherigen Beitrag
1 Was ist eine schwere Krankheit im Sinne oder die bisherige garantierte Leistung
dieser Bedingungen? 3 wiederherstellen? 12
1.1 Wann entsteht der Leistungsanspruch? 3 6.3 Vereinbarung eines Abzugs bei
1.2 Welche Einschränkungen gibt es für einen Beitragsfreistellung 12
Leistungsanspruch? 3 6.4 Besonderheiten bei vorübergehenden
1.3 Nachweis der Beeinträchtigung 4 Zahlungsschwierigkeiten 13
1.4 Schadenminderungspflicht und Hilfsmittel 4
1.5 Krebs 4 D Überschüsse, Überschussbetei-
1.6 Herzinfarkt 5 ligung und Bewertungsreserven 13
1.7 Schlaganfall 5 7 Was ist eine Überschussbeteiligung? 13
1.8 Multiple Sklerose 5 7.1 Beteiligung an dem Überschuss 13
1.9 Querschnittslähmung 6 7.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven 14
1.10 Koma 6 8 Wie teilen wir Überschussanteile vor
1.11 Blindheit 6 Eintritt eines Leistungsfalls zu? 14
1.12 Taubheit 6 8.1 Beitragsverrechnung 14
1.13 Verlust der Sprache 7 8.2 Bonus 15
1.14 Schädel-Hirn-Trauma 7 8.3 Welche Option haben Sie beim Über-
2 Welche Leistungen erbringen wir? 8 schussverwendungs-System Bonus? 15
2.1 Zahlung einer Kapitalleistung 8 9 Warum können wir die Höhe der Über-
2.2 Rechnungsgrundlagen 8 schussbeteiligung nicht garantieren? 15
2.3 Welche Leistungen können Sie zusätzlich
in Anspruch nehmen? 8 E Auszahlung von Leistungen 15
2.4 Sonstige Regelungen 8 10 Ab wann zahlen wir Leistungen aus? 15
3 Wann geben wir eine Erklärung zu 11 An wen zahlen wir Leistungen aus? 15
unserer Leistungspflicht ab? 8
4 In welchen Fällen ist der F Unser Vertragsverhältnis 16
Versicherungsschutz ausgeschlossen? 8 12 Welche Bedeutung hat der
5 Mitwirkungspflichten und Versicherungsschein? 16
Obliegenheiten 9 13 Wie erfolgen Anpassungen dieser
5.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie Bedingungen? 16
beachten, wenn Sie Leistungen wegen 13.1 Wann wird eine neue Bestimmung
einer schweren Krankheit verlangen? 9 wirksam? 16
5.2 Hinweis zu Arztanordnungen 9 14 Wie ist das Verhältnis zur
5.3 Was bedeutet die vorvertragliche Hauptversicherung? 16
Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre
Verletzung? 10 G Kündigung der Zusatzversicherung 17
5.4 Welche Folgen hat eine Verletzung der 15 Wann und wie können Sie Ihre
Mitwirkungspflicht? 11 Zusatzversicherung kündigen? 17
5.5 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das 16 Welche Folgen hat es, wenn Sie
Vertragsverhältnis beziehen? 12 kündigen? 17
5.6 Was gilt bei Tod der Versicherten Person? 12
H Erläuterung wichtiger Begriffe 18
C Überbrückung von
Zahlungsschwierigkeiten 12
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A Wie funktioniert Ihre Schwere- • Schädel-Hirn-Trauma.
Krankheiten-Option?
1.1 Wann entsteht der Leistungsanspruch?
Unsere Schwere-Krankheiten-Option ist eine Zu-
satzversicherung, die Sie im Falle einer schweren Der Anspruch auf die Kapitalleistung entsteht
Krankheit im Sinne dieser Bedingungen mit einer grundsätzlich 28 Tage nach Diagnose einer be-
Kapitalleistung gegen die finanziellen Folgen ab- dingungsgemäßen schweren Krankheit durch
sichert. einen entsprechenden Facharzt, sofern die Versi-
cherte Person diesen Zeitpunkt erlebt und es kei-
Sie können sich bei Vertragsschluss für eine Kapi- ne Einschränkungen für einen Leistungsanspruch
talleistung in Höhe der 12-, 24- oder 36-fachen im Sinne von 1.2 gibt.
garantierten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
der Berufsunfähigkeitsversicherung (Hauptversi- 1.2 Welche Einschränkungen gibt es für
cherung) entscheiden. einen Leistungsanspruch?
Beispiel: Sie haben sich bei Vertragsschluss für Auch nach Anerkennung einer Leistungspflicht
eine garantierte monatliche Berufsunfähigkeits- wegen einer schweren Krankheit besteht Ihre
rente in Höhe von 1.000 Euro und eine garantierte Versicherung fort. Wenn bei der Versicherten
Kapitalleistung der Schwere-Krankheiten-Option Person nacheinander mehrere versicherte schwe-
in Höhe der 12-fachen garantierten monatlichen re Krankheiten eintreten, besteht unsere Leis-
Berufsunfähigkeitsrente entschieden. Im Falle tungspflicht grundsätzlich auch für diese weiteren
einer schweren Krankheit im Sinne dieser Bedin- schweren Krankheiten. Dabei sind folgende Ein-
gungen erhalten Sie dann mindestens eine ein- schränkungen zu beachten:
malige Kapitalleistung in Höhe von 12.000 Euro,
sofern der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ver- • Nach Eintritt einer schweren Krankheit gilt
einbarungsgemäß geführt wurde. eine Wartezeit von drei Monaten, das
heißt, der Eintritt einer weiteren schweren
Krankheit während dieses Zeitraums be-
B Unsere Leistungen und Einschrän- gründet keinen neuen Versicherungsfall.
• Wenn die versicherte schwere Krankheit,
kungen
die bereits zur Leistungspflicht geführt
hat, ein weiteres Mal eintritt, kann kein
1 Was ist eine schwere Krankheit im Sinne
weiterer Versicherungsfall für diese
dieser Bedingungen?
Krankheit geltend gemacht werden. Das
bedeutet, dass für jede versicherte
Die nachstehend aufgeführten Krankheiten gelten schwere Krankheit maximal ein einmali-
als schwere Krankheiten, wenn Sie die im jeweili- ger Leistungsanspruch entsteht.
gen Unterpunkt (siehe 1.5 ff.) beschriebenen Vo- • Alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen
raussetzungen erfüllen: einer eingetretenen schweren Krankheit
begründen keinen weiteren Versiche-
• Krebs rungsfall.
• Herzinfarkt • Nach einem Herzinfarkt oder einem
• Schlaganfall Schlaganfall wird nach Eintritt einer der
• Multiple Sklerose beiden schweren Krankheiten die jeweili-
• Querschnittslähmung ge andere schwere Krankheit nicht mehr
• Koma vom Versicherungsschutz der Schwere-
• Blindheit Krankheiten-Option umfasst. Nach einem
• Taubheit Schlaganfall ist außerdem der Eintritt ei-
• Verlust der Sprache
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nes Verlustes der Sprache nicht mehr 1.5 Krebs
vom Versicherungsschutz der Schwere-
Krankheiten-Option umfasst. Bei Eintritt Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
eines Herzinfarkts besteht Ihre Versiche- wenn ein solider Tumor durch eine feingewebliche
rung daher ohne Versicherungsschutz für Untersuchung (Histologie) eindeutig als bösartig
die schwere Krankheit Schlaganfall fort. (maligne) klassifiziert wurde und durch unkontrol-
Bei Eintritt eines Schlaganfalls besteht Ih- liertes Wachstum und Ausbreitung maligner Zel-
re Versicherung daher ohne Versiche- len sowie durch Zerstörung von gesundem Ge-
rungsschutz für die schweren Krankheiten webe charakterisiert ist. Die Diagnose muss durch
Herzinfarkt und Verlust der Sprache fort. einen qualifizierten Onkologen oder Pathologen
erfolgen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn
1.3 Nachweis der Beeinträchtigung
• ein Tumor ab einer Tumorgröße T2 nach
Der Eintritt einer schweren Krankheit im Sinne der klinischen TNM-Klassifikation (oder
dieser Bedingungen muss zu nachweisbaren phy- entsprechender alternativer Stadien-
sischen Veränderungen führen und damit einer Einteilung) oder
objektiven Befunderhebung zugänglich sein. Die • ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fern-
Diagnose muss durch einen Facharzt der ent- metastasen oder
sprechenden Fachrichtung mit den nach aktuel- • ein Gehirntumor ab WHO II oder
lem medizinischem Wissensstand üblichen Be- • Leukämie, Morbus Hodgkin oder maligne
funderhebungen und Testverfahren gestellt wer- (bösartige) Lymphome
den.
nachgewiesen werden und zwischen Versiche-
1.4 Schadenminderungspflicht und Hilfsmit- rungsbeginn – bzw. Erhöhungszeitpunkt des Ver-
tel sicherungsschutzes bezogen auf den Erhö-
hungsteil – und Erstdiagnosestellung ein Zeitraum
Lässt die Versicherte Person operative Behand- von mindestens sechs Monaten vergangen ist.
lungen, die der untersuchende oder behandelnde
Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die Ausdrücklich von Versicherungsschutz ausge-
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu min- schlossen sind
dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerken-
nung der Leistungen dieser Versicherung nicht • Carzinoma in situ, das heißt alle präma-
entgegen. Die Versicherte Person ist allerdings lignen Erkrankungen oder nicht-invasiven
aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Schaden- Krebserkrankungen (z. B. CIN-1 bis CIN-3
minderungspflicht verpflichtet, zumutbaren ärztli- bei Gebärmutterhals-veränderungen,
chen Anweisungen zur Besserung ihrer gesund- Krebserkrankungen im Stadium 0),
heitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. Als zu- • früher Prostatakrebs nach TNM Klassifi-
mutbar gelten alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt kation T1a N0 M0 und T1b N0 M0,
des Leistungsantrags als medizinischer Standard • Maligne Melanome der Haut nach TNM
der Therapie gelten. Hierbei handelt es sich bei- Klassifikation T1a N0 M0 und T1b N0 M0
spielsweise um Maßnahmen wie die Verwendung und T2a N0 M0,
von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfs- • Hyperkeratosen, Basaliome und Spinali-
mitteln (z. B. Verwendung von Seh- und Hörhil- ome,
fen). • alle anderen Tumorerkrankungen im Sta-
dium I, wenn für die Behandlung weder
eine Strahlen- noch eine Chemotherapie
erforderlich ist; die Notwendigkeit einer
Strahlen- oder Chemotherapie ist durch
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einen Facharzt für Onkologie zu bestäti- schem Wissensstand nicht behebbar ist und vo-
gen. raussichtlich auf Dauer fortbestehen wird:
Die oben beschriebenen Stadien-Einteilungen und • Lähmungen
Klassifikationen erfolgen gemäß der TNM- • Hör-, Seh-, Sprech- oder Schluckstörun-
Klassifikation nach UICC/AJCC oder der Klassifi- gen
kation für Lymphknotenerkrankungen nach Ann • Geh- oder Koordinationsstörungen
Arbor. • Sensibilitätsstörungen
• Tremor
1.6 Herzinfarkt • Bewusstseinsstörungen
• Krampfanfälle
Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen ist • Epilepsie.
das Absterben von Herzmuskelgewebe in Folge
unzureichender Blutzufuhr in die betroffenen Be- Als neurologische Ausfallerscheinungen gelten
reiche des Herzmuskels wegen Verengung oder auch gravierende Beeinträchtigungen der intellek-
Verschlusses eines oder mehrerer Herzkranzge- tuellen Fähigkeiten (z. B. Störungen der Merkfä-
fäße. Es muss sich um einen während der Lauf- higkeit oder Konzentrationsfähigkeit, Persönlich-
zeit des Vertrags akut aufgetretenen Infarkt han- keitsveränderungen).
deln, der sich mit den zum Zeitpunkt des Leis- Der Schlaganfall muss mit einer zum Zeitpunkt
tungsantrags geltenden kardiologischen bzw. des Leistungsantrags geltenden bildgebenden
medizinischen Nachweisverfahren eindeutig bele- Diagnosetechnik (z. B. Computertomographie,
gen lässt. Dabei muss die Diagnose durch die Kernspintomographie) eindeutig belegt werden.
folgenden Kriterien gesichert sein: Typische
Brustschmerzen, Erhöhung der herzmuskel- Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
spezifischen Laborwerte (Enzyme), neu aufgetre- schlossen sind vorübergehende Hirndurch-
tene und für einen Herzinfarkt typische EKG- blutungsstörungen (TIA, PRIND) sowie migräne-
Veränderungen. bedingte neurologische Ausfallserscheinungen.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- 1.8 Multiple Sklerose
schlossen sind stumme Herzinfarkte sowie andere
akute Koronarsyndrome (z. B. Angina pectoris). Multiple Sklerose im Sinne dieser Bedingungen
liegt vor bei einer entzündlichen Erkrankung des
1.7 Schlaganfall zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden
in der weißen Substanz des Gehirns und Rü-
Ein Schlaganfall (Hirninfarkt, zerebraler Insult, ckenmarks, die zu motorischen und/oder sensori-
apoplektischer Insult, Apoplex, Gehirnschlag) im schen Ausfällen führen. Es muss ärztlich diagnos-
Sinne dieser Bedingungen ist eine plötzlich auftre- tiziert und dokumentiert sein, dass die neurologi-
tende Schädigung des Gehirns, verursacht durch schen Symptome über einen Zeitraum von unun-
eine akute Minderdurchblutung des Gehirns oder terbrochen mindestens sechs Monaten vorliegen.
eine Hirnblutung mit der Folge des irreversiblen Dabei müssen mit einer zum Zeitpunkt des Leis-
Absterbens von Gehirnzellen und den daraus tungsantrags geltenden Diagnosetechnik (z. B.
resultierenden neurologischen Störungen. Die mittels Computertomographie oder Magnetreso-
Funktionsstörungen müssen dabei in einem Be- nanztomographie) typische Entmarkungsherde im
reich auftreten, der durch die vom Schlaganfall Gehirn oder Rückenmark (Zerstörung des Ner-
betroffene Hirnregion gesteuert wird und zur Fol- vengewebes) nachgewiesen werden.
ge haben, dass eine der folgenden neurologi-
schen Ausfallerscheinungen mindestens drei Mo-
nate vorgelegen hat, nach aktuellem medizini-
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Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind radiologisch oder klinisch isolierte schlossen sind ein medizinisch herbeigeführtes
Syndrome sowie eine isolierte optische Neuritis. Koma sowie ein Koma in Folge von absichtlicher
Selbstverletzung oder Alkohol- oder Drogenmiss-
1.9 Querschnittslähmung brauch.
Eine Querschnittslähmung im Sinne dieser Bedin- 1.11 Blindheit
gungen liegt vor bei einem kompletten und irre-
versiblen Verlust der Muskelfunktion von zwei Ein Verlust der Sehfähigkeit der Versicherten
oder mehr Gliedmaßen als Folge einer Erkran- Person liegt bei dauerhafter Blindheit oder hoch-
kung oder einer traumatischen Verletzung des gradigem Verlust der Sehkraft beider Augen vor,
Rückenmarks oder des Gehirns. Gliedmaßen in die nicht durch nichtinvasive, therapeutische
diesem Sinne sind definiert als vollständiger Arm Maßnahmen (z. B. medikamentöse Einstellung)
(Oberarm, Unterarm und Hand) oder vollständiges oder Sehhilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen) korri-
Bein (Oberschenkel, Unterschenkel und Fuß). Die giert werden kann. Ein hochgradiger Verlust der
Lähmung muss dabei für mindestens drei Monate Sehkraft liegt vor, wenn das Restsehvermögen
vorgelegen haben und durch einen Facharzt für nach optimaler Korrektur durch medizinische
Neurologie bestätigt und durch entsprechende Maßnahmen und unter Verwendung von Sehhil-
klinische Befunde begründet werden. fen die Sehschärfe des besseren Auges 3/60
(bzw. 0,05) oder weniger auf der Snellen-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- Sehprobetafel beträgt oder das Gesichtsfeld des
schlossen sind Lähmungen aufgrund von absicht- besseren Auges auf höchstens 15 Grad Abstand
lichen Selbstverletzungen oder psychischen Er- vom Zentrum eingeschränkt ist, so dass ein Ge-
krankungen, aufgrund eins Guillan-Barré- samtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad
Syndroms und aufgrund periodischer bzw. heredi- besteht. Der Verlust der Sehfähigkeit muss durch
tärer Paralysen. einen Facharzt für Augenheilkunde nachgewiesen
werden.
1.10 Koma
Ausdrücklich von Versicherungsschutz ausge-
Ein Koma im Sinne dieser Bedingungen liegt vor schlossen sind alle Fälle von psychogenem Seh-
bei einem Zustand der Bewusstlosigkeit ohne verlust oder aufgrund neurotischer Fehlentwick-
Reaktion auf äußere Reize oder körpereigene lungen.
Bedürfnisse, wenn
1.12 Taubheit
• mit Hilfe der Glasgow Coma Scale (GCS)
mindestens 96 Stunden lang ein Wert von Ein Verlust der Hörfähigkeit liegt vor, wenn bei der
maximal acht Punkten ermittelt wurde, Versicherten Person – auch unter Nutzung von
• die Anwendung lebenserhaltender Maß- geeigneten Hilfsgeräten (z. B. Hörgeräte) – auf
nahmen erforderlich ist und beiden Ohren anhand eines anerkannten sprach-
• es zu neurologischen Ausfallerscheinun- audiometrischen Testverfahrens (z. B. Freiburger
gen kommt, die länger als 30 Tage nach Wörtertest) ein dauerhafter Hörverlust von min-
Beginn des Komas anhalten. destens 75 Prozent nachgewiesen wird oder ein
Hörverlust von mindestens 60 Dezibel bei einer
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss Tonfrequenz von 2-kHz vorliegt. Der Verlust der
durch einen Facharzt für Neurologie bestätigt Hörfähigkeit muss durch einen Facharzt für Hals-
werden. Nasen-Ohrenheilkunde nachgewiesen werden.
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Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
schlossen sind alle Fälle von psychogenem Hör- Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
verlust oder ein Hörverlust aufgrund neurotischer – auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder
Fehlentwicklung. eines Rollstuhls – die Unterstützung einer ande-
ren Person für die Fortbewegung benötigt.
1.13 Verlust der Sprache
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen 1 Punkt
Ein Verlust der Sprachfähigkeit liegt vor, wenn die Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
Versicherte Person ihre sprachliche Ausdrucks- nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett ver-
fähigkeit nach abgeschlossenem Spracherwerb lassen oder in das Bett gelangen kann.
aufgrund körperlicher Ursachen (z. B. nach einer
Kopfverletzung) völlig verloren hat oder diese An- und Auskleiden 1 Punkt
auch bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
eines Kehlkopfmikrofons) so weit eingeschränkt – auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung
ist, dass die Versicherte Person von einem unab- – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an-
hängigen Dritten nicht mehr verstanden wird, weil oder auskleiden kann.
sie keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden
und aussprechen kann. Einnehmen von Mahlzeiten
Der Verlust der Sprache muss über einen Zeit- und Getränken 1 Punkt
raum von sechs Monaten bestehen und durch ein Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
neurologisches Gutachten nachgewiesen werden, – auch bei Benutzung krankengerechter Essbe-
bei aphasischen Störungen unter Verwendung stecke und Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer
entsprechender Tests, wie z. B. dem Aachener anderen Person essen oder trinken kann.
Aphasie-Test. nachgewiesen werden.
Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt
Ausdrücklich von Versicherungsschutz ausge- Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
schlossen sind alle Fälle von psychogenem von einer anderen Person gewaschen, gekämmt
Sprachverlust oder ein Sprachverlust aufgrund oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht
neurotischer Fehlentwicklungen. mehr fähig ist, die dafür notwendigen Körper-
bewegungen auszuführen.
1.14 Schädel-Hirn-Trauma (schwere Kopfver-
letzung) Verrichten der Notdurft 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person
Eine durch ein Schädel-Hirn-Trauma hervorgeru- die Unterstützung einer anderen Person benötigt,
fene Schädigung des Gehirns im Sinne der Be- weil sie
dingungen liegt vor, wenn die Schädigung bei der
Versicherten Person dazu führt, dass • sich nach dem Stuhlgang nicht allein säu-
bern kann,
• dauerhaft drei oder mehr Aktivitäten des • ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer
täglichen Lebens (ADL) nicht mehr Bettschüssel verrichten kann oder weil
selbstständig verrichtet werden können, • der Darm bzw. die Blase nur mit fremder
oder Hilfe entleert werden können.
• eine dauerhafte Bettlägerigkeit vorliegt
und ein Aufstehen ohne fremde Hilfe nicht Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw.
mehr möglich ist. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln
oder speziellen Einlagen, eines Katheters oder
Unter Aktivitäten des täglichen Lebens sind zu eines Kolostomiebeutels ausgeglichen werden
verstehen: kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not-
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durft kein Verlust der Aktivität „Verrichten der Not- 2.4 Sonstige Regelungen
durft“vor.
Unser Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die genannten Einschränkungen müssen mindes- Außer den im Versicherungsschein ausgewiese-
tens drei Monate lang ärztlich dokumentiert be- nen garantierten Leistungen können Sie weitere
stehen. Die Diagnose des Schädel-Hirn-Traumas Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhal-
muss durch einen Facharzt für Neurologie bestä- ten (siehe Kapitel D).
tigt und durch entsprechende bildgebende Befun-
de (z. B. Computertomographie des Gehirns) Weitere Einzelheiten über Art, Umfang und Fällig-
begründet werden. keit der Versicherungsleistung finden Sie im Ver-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge- sicherungsschein. Im Falle etwaiger Widersprü-
schlossen ist ein Schädel-Hirn-Trauma in Folge che haben die im Versicherungsschein getroffe-
eines Alkohol- oder Drogenmissbrauchs oder nen Vereinbarungen vor diesen Bedingungen
einer absichtlichen Selbstverletzung. Vorrang.
2 Welche Leistungen erbringen wir? 3 Wann geben wir eine Erklärung zu unse-
rer Leistungspflicht ab?
2.1 Zahlung einer Kapitalleistung
Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leis-
Erleidet die Versicherte Person während der Ver- tung aus der Schwere-Krankheiten-Option werden
sicherungsdauer eine schwere Krankheit im Sinne wir Sie jeweils innerhalb von vier Wochen nach
dieser Bedingungen, erbringen wir die vereinbarte Eingang von Unterlagen gemäß 5.1 über erforder-
Kapitalleistung. liche weitere Prüfungsschritte informieren oder
Ihnen regelmäßig eine Zwischeninformation zu-
2.2 Rechnungsgrundlagen kommen lassen. Zusätzlich erinnern wir in regel-
mäßigen Abständen – spätestens alle sechs Wo-
Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation chen – an fehlende Unterlagen bzw. Informatio-
basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL nen und setzen Sie darüber in Kenntnis.
2015 CI, der Sterbetafel der Deutschen Aktuar-
vereinigung DAV 2008 T und einem Rechnungs- Liegen uns alle Unterlagen und die von uns ein-
zins in Höhe von 1,0 Prozent. geholten Informationen (siehe 5.1) vor, erklären
wir innerhalb von vier Wochen, ob und ab wann
2.3 Welche Leistungen können Sie zusätz- wir Leistungen aus der Schwere-Krankheiten-
lich in Anspruch nehmen? Zusatzversicherung anerkennen.
Unterstützung während der Anwartschafts- und 4 In welchen Fällen ist der Versicherungs-
Leistungsphase schutz ausgeschlossen?
Wir beraten und unterstützen Sie während der Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht
Vertragslaufzeit. Gerne stehen wir Ihnen auch unabhängig davon, auf welcher Ursache der Ver-
telefonisch zur Verfügung, wenn Sie Fragen z. B. sicherungsfall beruht. Soweit nicht etwas anderes
zum Versicherungsumfang, zur Beantragung von vereinbart ist, besteht kein Versicherungsschutz,
Leistungen oder zur Leistungsprüfung haben. wenn der Versicherungsfall verursacht ist
Ebenso erhalten Sie Auskünfte zu erforderlichen
Unterlagen, Nachweisen oder zur Beschreibung • unmittelbar oder mittelbar durch Kriegser-
der beruflichen Tätigkeit und entsprechende For- eignisse oder innere Unruhen, sofern die
mulare. Versicherte Person auf Seiten der Unru-
hestifter teilgenommen hat. Diese Ein-
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schränkung gilt nicht, wenn die Versicher- 5 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
te Person in unmittelbarem oder mittelba-
rem Zusammenhang mit kriegerischen Vor und bei Abschluss sowie während der Ver-
Ereignissen eine schwere Krankheit erlei- tragslaufzeit haben Sie Mitwirkungspflichten und
det oder stirbt, denen sie während eines Obliegenheiten zu beachten. Deren Verletzung
Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik hat schwerwiegende Folgen.
Deutschland ausgesetzt und an denen sie
nicht aktiv beteiligt war. 5.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen
• durch vorsätzliche Ausführung oder den Sie beachten, wenn Sie Leistungen we-
strafbaren Versuch eines Verbrechens gen einer schweren Krankheit verlan-
oder Vergehens durch die Versicherte gen?
Person. Dieser Ausschluss gilt nicht bei
fahrlässigen und grob fahrlässigen Ver- Zur Feststellung unserer vertraglichen Verpflich-
stößen (z. B. im Straßenverkehr). tung sowie unserer Leistungspflicht muss von
• durch absichtliche Herbeiführung von Ihnen der Nachweis des Bestehens einer schwe-
Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürf- ren Krankheit der Versicherten Person im Sinne
tigkeit, durch absichtliche Selbstverlet- dieser Bedingungen erbracht werden. Hierfür sind
zung oder durch versuchte Selbsttötung, uns unverzüglich einzureichen:
• durch eine widerrechtliche Handlung, mit
welcher der Versicherungsnehmer, Be- • eine Darstellung der Ursache für den Ein-
zugsberechtigte oder der Drittberechtigte tritt einer schweren Krankheit,
im Sinne des Strafrechts vorsätzlich so- • ausführliche Berichte der Ärzte, die die
wie rechtswidrig den Versicherungsfall Versicherte Person gegenwärtig behan-
herbeigeführt hat, deln bzw. behandelt oder untersucht ha-
• durch den vorsätzlichen Einsatz von ato- ben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf
maren, biologischen oder chemischen und voraussichtliche Dauer des Leidens
Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz sowie die Auswirkungen des Leidens,
oder die vorsätzliche Freisetzung von ra- • Unterlagen über den Beruf der Versicher-
dioaktiven, biologischen oder chemischen ten Person.
Stoffen verursacht, besteht kein Versiche-
rungsschutz, sofern der Einsatz oder das Die hierdurch entstehenden Kosten hat derjenige
Freisetzen der Stoffe darauf gerichtet ist, zu tragen, der die Leistungen beansprucht.
das Leben oder die Gesundheit einer
Vielzahl von Personen zu gefährden und Die Regelungen des Abschnitts „Mitwirkungs-
zu einer nicht vorhersehbaren Verände- pflichten und Obliegenheiten“der Allgemei-
rung des Leistungsbedarfs gegenüber nen Bedingungen der Hauptversicherung gel-
den technischen Berechnungsgrundlagen ten sinngemäß auch bei Eintritt einer schwe-
führt, so dass die Erfüllbarkeit der zuge- ren Krankheit.
sagten Versicherungsleistungen nicht
mehr gewährleistet ist und dies von einem 5.2 Hinweis zu Arztanordnungen
unabhängigen Treuhänder gutachterlich
bestätigt wird. Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist
• durch Strahlen, die das Leben oder die nicht Voraussetzung für die Anerkennung der
Gesundheit zahlreicher Menschen in so Leistungen aus der Zusatzversicherung. Davon
ungewöhnlichem Maße gefährden oder
ausgenommen sind der ärztlich empfohlene Ein-
schädigen, dass zu deren Abwehr oder
satz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B.
Bekämpfung der Einsatz einer Katastro-
Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)
phenschutzbehörde oder vergleichbaren
sowie ärztlich empfohlene Heilbehandlungen, die
Einrichtung nötig ist.
Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
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gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen richtig angegeben worden sind, können wir vom
verbunden sind, wenn diese Hilfsmittel bzw. Heil- Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn die
behandlungen eine sichere Aussicht auf Besse- vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich
rung des Gesundheitszustands bieten. noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob
fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen An-
Lässt die Versicherte Person darüber hinausge- zeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn
hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera- wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin-
Minderung der Leistungspflicht nicht durchführen, gungen, geschlossen hätten.
steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus
dieser Versicherung nicht entgegen. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs-
schutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des
5.3 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei- Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leis-
gepflicht und welche Folgen hat ihre tungspflicht jedoch bestehen, wenn der nicht oder
Verletzung? nicht richtig angegebene Umstand weder für den
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
5.3.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht falls noch für die Feststellung oder den Umfang
unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht
Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Abgabe Ihrer arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung ver-
Vertragserklärung in Textform gestellten Fragen pflichtet.
wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha-
ben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt ins- Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho-
besondere für die Fragen nach gegenwärtigen ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah-
oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Störungen und Beschwerden, ärztlichen Behand-
lungen sowie zur beruflichen Tätigkeit (z. B. Tä- 5.3.3 Kündigung
tigkeitsmerkmale wie Arbeitsanteil im Büro, Aus-
landsaufenthalte), aber auch Fragen zur wirt- Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die
schaftlichen Situation (z. B. Einkommen der letz- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
ten Jahre), zur Schul-/Berufsausbildung, zur Stel- weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
lung im Beruf (z. B. selbstständig, Auszubilden- beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung
der), zum Erwerbsstatus (z. B. Schüler, Arbeits- einer Frist von einem Monat kündigen.
suchender), zu beruflichen Risiken (z. B. Umgang
mit Chemikalien) und zu privaten Risiken (Hobbys Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn wir den
mit erhöhtem Risiko wie z. B. Tauchen, Kampf- Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
sportarten). Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.
Soll das Leben einer anderen Person versichert
werden, ist auch diese – neben Ihnen – für die Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich
wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung mit der Kündigung in eine beitragsfreie Versiche-
der Fragen verantwortlich. rung um (siehe Abschnitt 6).
5.3.2 Rücktritt 5.3.4 Rückwirkende Vertragsanpassung
Wenn Umstände, die für die Übernahme des Ver- Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
oder der Versicherten Person nicht oder nicht zeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun-
Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01) Seite 10 von 20
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gen, geschlossen hätten, werden die anderen 5.3.6 Anfechtung
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige- Wir können den Versicherungsvertrag auch an-
pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die fechten, falls durch unrichtige oder unvollständige
anderen Bedingungen ab der laufenden Versiche- Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annah-
rungsperiode Vertragsbestandteil. meentscheidung Einfluss genommen worden ist.
Handelt es sich um Angaben der Versicherten
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfech-
Beitrag um mehr als zehn Prozent oder schließen tung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
wir den Versicherungsschutz für den nicht ange- der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
zeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag hatten. 5.3.2 gilt entsprechend.
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung fristlos in Textform kündigen. In der 5.3.7 Leistungserweiterung und Wiederher-
Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungs- stellung der Versicherung
recht hinweisen.
Die Regelungen in 5.3.1 bis 5.3.6 gelten bei einer
5.3.5 Ausübung unserer Rechte unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung
oder bei einer Wiederherstellung der Versiche-
Wir können die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- rung entsprechend. Die Fristen gemäß 5.3.5 be-
gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb ginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist der Versicherung bezüglich des geänderten oder
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis 5.3.8 Erklärungsempfänger
erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen
wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte er-
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir folgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen
nachträglich weitere Umstände innerhalb eines gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine
Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. andere Person als Bevollmächtigten benannt ha-
ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberech-
Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Ver- tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entge-
tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter
den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich- nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht
tigkeit der Anzeige kannten. ermittelt werden, können wir den Inhaber des
Versicherungsscheins zur Entgegennahme der
Die genannten Rechte können wir nur innerhalb Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.
Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist 5.4 Welche Folgen hat eine Verletzung der
eingetreten, können wir die Rechte auch nach Mitwirkungspflicht?
Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß 5.1 von
beträgt die Frist zehn Jahre. Ihnen, der Versicherten Person oder dem
Ansprucherhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird,
Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
geregelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwir-
die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also kungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung
nicht von Ihnen zu vertreten war. in einem der Schwere des Verschuldens entspre-
chendem Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht,
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(AVB_BC_SKZ_2025_01) Seite 11 von 20
[Seite 12]
wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Mitwir- 6.1 Welche Auswirkungen auf die garantier-
kungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. ten Leistungen gibt es?
Die Ansprüche aus der Versicherung bleiben je-
doch insoweit bestehen, als die Verletzung ohne Eine Senkung der Beiträge oder eine Beitragsfrei-
Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang stellung für die Hauptversicherung führt zu einer
sowie die Dauer unserer Leistungspflicht ist. Kürzung der Leistungen der Schwere-Krank-
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, heiten-Option grundsätzlich im gleichen Verhält-
sind wir ab Beginn des dann laufenden Monats nis, außer die beitragsfreien Mindestsummen
zur vertragsgemäßen Leistung verpflichtet. werden nicht erreicht.
Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit 6.2 Wie können Sie den bisherigen Beitrag
tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- oder die bisherige garantierte Leistung
lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie- wiederherstellen?
sen haben.
Die Möglichkeiten zur Wiederherstellung des ur-
5.5 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf sprünglichen Beitrags oder der ursprünglichen
das Vertragsverhältnis beziehen? Leistung richten sich nach den Bedingungen der
Hauptversicherung.
Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis
betreffen, müssen stets in Textform erfolgen. Ver- 6.3 Vereinbarung eines Abzugs bei Bei-
sicherungsvermittler sind zu ihrer Entgegennahme tragsfreistellung
grundsätzlich nicht bevollmächtigt.
Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass
5.6 Was gilt bei Tod der Versicherten Per- im Falle einer (teilweisen oder vollständigen)
son? Beitragsfreistellung bzw. im Falle einer (teil-
weisen oder vollständigen) Kündigung ein
Der Tod der Versicherten Person ist uns in jedem Abzug erfolgt.
Fall unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versi-
cherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeur- Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist.
kunde im Original einzureichen, die Alter, Ge- Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir
burtsort und Todeszeitpunkt nennt. Zu Unrecht halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm
empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- die Veränderung der Risikolage des verbleiben-
zahlen. den Versichertenbestands ausgeglichen wird.
Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv ge-
stelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie
C Überbrückung von Zahlungsschwie- uns nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Bei-
rigkeiten tragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug
wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
6 Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen,
die Beitragszahlung einstellen? dass der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist,
entfällt er.
Die Möglichkeiten zur Überbrückung von Zah-
lungsschwierigkeiten richten sich nach den Be-
dingungen der Hauptversicherung. Die Zusatzver-
sicherung können Sie nur zusammen mit der
Hauptversicherung beitragsfrei stellen.
Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01) Seite 12 von 20
[Seite 13]
6.4 Besonderheiten bei vorübergehenden Überschüsse hängt von vielen Einflüssen ab.
Zahlungsschwierigkeiten Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur
begrenzt beeinflussbar. Somit kann die Höhe der
Stundung der Beiträge, befristete Beitragsfreistel- künftigen Beteiligung an dem Überschuss nicht
lung oder Beitragssenkung garantiert werden.
Die Möglichkeiten zur Überbrückung von vorüber- Es können Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse
gehenden Zahlungsschwierigkeiten richten sich erwirtschaftet werden:
nach den Bedingungen der Hauptversicherung.
• Wenn wir mit dem Sicherungsvermögen
aller unserer Versicherungsnehmer Erträ-
D Überschüsse, Überschussbeteiligung ge erzielen, entsteht ein sogenannter
und Bewertungsreserven Zinsüberschuss.
• Wenn die Risiken in geringerem Umfang
7 Was ist eine Überschussbeteiligung? eingetreten sind, als wir anfangs ange-
nommen haben, entsteht ein sogenannter
Die Beteiligung an dem Überschuss und an den Risikoüberschuss.
Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe- • Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten
teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss niedriger sind als in der Kalkulation ange-
und an den Bewertungsreserven. Die Leistung setzt, dann entsteht ein sogenannter Kos-
aus der Überschussbeteiligung kann auch null tenüberschuss.
Euro betragen.
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
Bei Ihrer Versicherung werden die Risiken von schuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss)
mehreren Versicherungsunternehmen im Rahmen ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtli-
eines Konsortiums gemeinsam getragen. Daher chen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-
gehen in die Ermittlung der Beteiligung an dem resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des
Überschuss und der Beteiligung an den Bewer- Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung
tungsreserven auch die Beteiligung an dem Über- aller überschussberechtigten Verträge zur Verfü-
schuss und an den Bewertungsreserven der be- gung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht-
teiligten Konsortialgesellschaften entsprechend lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Ver-
den jeweiligen Konsortialanteilen ein. Die Höhe ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in
der Beteiligung an dem Überschuss wird von die- der Lebensversicherung (Mindestzuführungsver-
sen Gesellschaften jährlich im Rahmen ihrer ordnung).
Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Bewer-
tungsreserven für den Anteil der Konsortialgesell- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des
schaften werden von diesen Gesellschaften min- Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für
destens einmal jährlich ermittelt. Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als
Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-
Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrie-
Ermittlung und Beteiligung an dem Überschuss ben haben. Sinn der Rückstellung für Beitrags-
und an den Bewertungsreserven der Swiss Life rückerstattung ist es, Schwankungen des Über-
als Konsortialführerin. schusses über die Jahre auszugleichen. Die
Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir
7.1 Beteiligung an dem Überschuss grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung
der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
Ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir
Überschüsse. Die Höhe der erwirtschafteten
Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
(AVB_BC_SKZ_2025_01) Seite 13 von 20
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hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde Wir veröffentlichen die festgelegten Überschuss-
abweichen. anteilsätze jährlich in unserem Geschäftsbericht.
Sie können den Geschäftsbericht gern bei uns
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Betei- anfordern oder im Internet auf unserer Website
ligung Ihres Vertrags an dem Überschuss er- www.swisslife.de/geschaeftsbericht einsehen.
geben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
lung für Beitragsrückerstattung nicht. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir
Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Über-
Für die Beteiligung an dem Überschuss fassen wir schussbeteiligung Ihres Vertrags.
gleichartige Versicherungen zusammen. Zum
Beispiel ordnen wir Rentenversicherungen einer Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili-
Bestandsgruppe zu und Berufsunfähigkeits- gung an dem Überschuss die Abschnitte 8 und 9.
versicherungen einer anderen Bestandsgruppe.
Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede 7.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven
bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Bei der Verteilung des Überschusses auf die ein- Die Schwere-Krankheiten-Option ist eine Risiko-
zelnen Verträge wenden wir ein verursachungs- versicherung. Somit ist eine Schwere-Krank-
orientiertes Verfahren an. Hierzu bilden wir inner- heiten-Option mit laufender Beitragszahlung hin-
halb der Bestandsgruppen Gewinngruppen. Wir sichtlich der Beteiligung an den Bewertungsreser-
verteilen den Überschuss in dem Maße, wie die ven (gemäß § 153 VVG) vor Eintritt des Leis-
Bestandsgruppen und Gewinngruppen zu seiner tungsfalls nicht überschussberechtigt.
Entstehung beigetragen haben. Hat eine Be-
standsgruppe oder eine Gewinngruppe nicht zur 8 Wie teilen wir Überschussanteile vor Ein-
Entstehung des Überschusses beigetragen, be- tritt eines Leistungsfalls zu?
steht insoweit kein Anspruch auf Überschussbe-
teiligung. Die Überschussbeteiligung besteht aus Risiko-
und Kostenüberschussanteilen. Die Überschuss-
Diese Zusatzversicherung gehört zur Bestands- anteile werden von Versicherungsbeginn an er-
gruppe 125. bracht.
Für jede Bestands- und Gewinngruppe legt der Sie können sich bei Antragstellung für Über-
Vorstand jedes Jahr auf Vorschlag des Verant- schussverwendungs-System Beitragsverrechnung
wortlichen Aktuars die Höhe der Überschussan- (8.1) oder für das Überschussverwendungs-
teilsätze fest (Überschussdeklaration). Abhängig System Bonus (8.2) entscheiden. Ein späterer
von objektiven Risikomerkmalen können unter- Wechsel ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
schiedliche Überschussanteilsätze zur Anwen-
dung kommen. Dabei achtet er darauf, dass die 8.1 Beitragsverrechnung
Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
Die jährlichen Überschussanteile werden während
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Über- der Beitragszahlungsdauer in Prozent der Beiträ-
schussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Be- ge ausgewiesen und mit den fälligen Beiträgen
standsgruppe bzw. an dem auf Ihre Gewinngrup- verrechnet.
pe entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel
hierfür werden bei der Direktgutschrift zulasten Bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche-
des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, rung wird keine Leistung fällig. Eine beitragsfreie
ansonsten der Rückstellung für Beitragsrücker- Versicherung erhält keine Beteiligung an dem
stattung entnommen. Überschuss.
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Die Höhe der Beitragsverrechnung wird jährlich im also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null
Rahmen der Überschussdeklaration neu fest- Euro betragen.
gelegt und somit kann auch die Höhe des zu zah-
lenden Beitrags jährlich schwanken.
E Auszahlung von Leistungen
8.2 Bonus
10 Ab wann zahlen wir Leistungen aus?
Die jährlichen Überschussanteile werden während
der Versicherungsdauer für einjährige Bonusver- Der Anspruch auf Kapitalleistung entsteht grund-
sicherungen verwendet, sodass nach Eintritt einer sätzlich 28 Tage nach Diagnose einer bedin-
schweren Krankheit im Sinne dieser Bedingungen gungsgemäßen schweren Krankheit durch einen
eine zusätzliche Leistung fällig wird. Die Bonus- entsprechenden Facharzt, sofern die Versicherte
höhe bemisst sich in Prozent der garantierten Person diesen Zeitpunkt erlebt und es keine Ein-
Kapitalleistung. schränkungen für einen Leistungsanspruch im
Sinne von 1.2 gibt.
Tritt der Versicherungsfall nicht ein, werden aus
dem Bonus keine Leistungen fällig. Bei Umwand- Meldefrist
lung in eine beitragsfreie Versicherung wird der
Bonus in demselben Verhältnis herabgesetzt wie Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist
die garantierte Versicherungsleistung. keine Meldefrist vereinbart. Werden jedoch An-
sprüche so spät angemeldet, dass der Eintritt
Die Höhe des Bonus wird jährlich im Rahmen der einer schweren Krankheit für die Vergangenheit
Überschussdeklaration neu festgelegt. nicht mehr nachweisbar ist (z. B. weil Unterlagen
nicht mehr beigebracht werden können), kann der
8.3 Welche Option haben Sie beim Über- Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Vorlie-
schussverwendungs-System Bonus? gen der übrigen Voraussetzungen frühestens mit
dem Monat entstehen, für den entsprechende
Sinkt der in Prozent der versicherten Leistung Nachweise vorgelegt werden.
bemessene Bonus durch Anpassung des Über-
schussanteilsatzes, können Sie sich ohne erneute 11 An wen zahlen wir Leistungen aus?
Gesundheitsprüfung in der Höhe so nachversi-
chern, dass Ihr bisheriger Versicherungsschutz Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag er-
erhalten bleibt, sofern der Leistungsfall noch nicht bringen wir an Sie als unseren Versicherungs-
eingetreten ist und Sie uns dies innerhalb von nehmer, falls Sie uns keine andere Person be-
sechs Monaten, nachdem wir Sie über die Anpas- nannt haben, die die Ansprüche aus dem Versi-
sung des Überschussanteilsatzes informiert ha- cherungsvertrag bei deren Fälligkeit erwerben soll
ben, in Textform mitteilen. und wir dem zugestimmt haben (Bezugsberechtig-
ter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können Sie das
9 Warum können wir die Höhe der Über- Bezugsrecht jederzeit in Textform widerrufen.
schussbeteiligung nicht garantieren?
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs-
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von rechts sind uns vom bisherigen Berechtigten in
vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorherseh- Textform anzuzeigen.
bar und von uns nur begrenzt beeinflussbar.
Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwick- Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der
lung des versicherten Risikos und der Kosten. Die Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die
Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwer-
ben soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten ha-
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[Seite 16]
ben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zu- Wir haben Ihre und unsere Interessen zu berück-
stimmung des von Ihnen Benannten geändert sichtigen.
werden.
Salvatorische Klausel
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs-
rechts sind uns gegenüber nur und erst dann Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser
wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig- Versicherungsbedingungen unwirksam sind, blei-
ten in Textform angezeigt worden sind. ben die übrigen dennoch wirksam.
13.1 Wann wird eine neue Bestimmung wirk-
F Unser Vertragsverhältnis sam?
12 Welche Bedeutung hat der Versiche- Eine neue Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie
rungsschein? unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
Versicherungsnehmer angemessen berücksich-
Den Inhaber des Versicherungsscheins können tigt.
wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus
dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Wir kön- Außerdem muss auch mit der neuen Bestimmung
nen aber verlangen, dass uns der Inhaber des das Ziel Ihres Vertrags gewahrt bleiben. Die neue
Versicherungsscheins seine Berechtigung nach- Bestimmung wird Bestandteil dieses Vertrags,
weist. sobald die beiden folgenden Bedingungen erfüllt
sind:
Ist ein Bezugsrecht eingeräumt, brauchen wir den
Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerken- • Wir haben Ihnen die neue Bestimmung
nen, wenn uns die schriftliche Anzeige des bishe- mitgeteilt. Dabei müssen wir Ihnen auch
rigen Berechtigten vorliegt. die Gründe nennen, die für die Änderung
maßgeblich waren.
13 Wie erfolgen Anpassungen dieser Bedin- • Sie müssen die Mitteilung zwei Wochen
gungen? vorher erhalten haben.
Wie kann eine Bestimmung der Versicherungsbe- 14 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversiche-
dingungen unwirksam werden? rung?
Eine Bestimmung kann durch eine höchstrichterli- Diese Zusatzversicherung bildet mit der Haupt-
che Entscheidung oder durch einen bestandskräf- versicherung, zu der sie abgeschlossen worden
tigen Verwaltungsakt unwirksam werden. In die- ist, eine Einheit. Sie kann ohne die Hauptversi-
sem Fall können wir die unwirksame Bestimmung cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens
durch eine neue Bestimmung ersetzen. Wir dürfen wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptver-
dies allerdings nur unter folgenden Bedingungen: sicherung endet, erlischt auch die Zusatzversiche-
rung.
• wenn es notwendig ist, die alte durch die
neue Bestimmung zu ersetzen, um den Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus
Vertrag fortzuführen, oder dieser Zusatzversicherung werden durch Kündi-
• wenn es für Sie oder uns eine unzumut- gung oder Beitragsfreistellung nicht berührt; dies
bare Härte darstellen würde, wenn der gilt auch dann, wenn eine schwere Krankheit im
Vertrag ohne neue Bestimmung bestehen Sinne dieser Bedingungen bereits vor Kündigung
bleibt. oder Beitragsfreistellung eintrat, aber erst danach
anerkannt oder festgestellt wird.
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(AVB_BC_SKZ_2025_01) Seite 16 von 20
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Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes
bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen
für die Hauptversicherung sinngemäß Anwen-
dung.
G Kündigung der Zusatzversicherung
15 Wann und wie können Sie Ihre Zusatzver-
sicherung kündigen?
Sie können Ihre Zusatzversicherung jederzeit zum
Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder
teilweise in Textform kündigen. Falls Sie eine
vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Bei-
tragszahlung vereinbart haben, können Sie auch
früher als zum Ende einer Versicherungsperiode
kündigen, und zwar mit Frist von einem Monat
zum Ende des darauf folgenden Monats. In die-
sem Fall endet die laufende Versicherungsperiode
mit Ablauf dieser Frist.
Eine Zusatzversicherung, für die keine Beiträge
mehr zu zahlen sind (beitragsfreie Zusatz-
versicherung), können Sie nur zusammen mit der
Hauptversicherung kündigen.
16 Welche Folgen hat es, wenn Sie kündi-
gen?
Bei Kündigung wird kein Rückkaufswert fällig und
die Zusatzversicherung erlischt.
Eine Kündigung ist mit Nachteilen für Sie ver-
bunden. Bei der Schwere-Krankheiten-
Zusatzversicherung werden die Beiträge im We-
sentlichen durch das getragene Risiko verbraucht.
Des Weiteren müssen wir die Kosten für das Ein-
ziehen der Beiträge und die Verwaltung der Versi-
cherung aus den Beiträgen bestreiten. Für die
Beratung bei Abschluss einer Versicherung, ins-
besondere durch den Vermittler und das Einrich-
ten eines Vertrags, entstehen ebenfalls Kosten.
Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
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[Seite 18]
H Erläuterung wichtiger Begriffe fen, bei denen in der Regel eine operative Entfer-
nung des betroffenen Bereichs angeraten ist.
Aachener-Aphasie-Test (AAT)
Der Aachener-Aphasie-Test (AAT) ist ein Verfah- Deckungskapital
ren zur Diagnose von Aphasien (erworbene Stö- Ist der Wert der Verpflichtungen, die uns durch
rungen der Sprache nach abgeschlossenem den Versicherungsvertrag entstehen. Es wird
Spracherwerb) infolge von Hirnschädigungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-
unterschiedlicher Art. In einem standardisierten thematik berechnet.
Verfahren werden die Leistungen des Nachspre-
chens, Schreibens, des Lesens, des Benennens Erklärungen
und des Sprachverstehens überprüft. Ein weiterer Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform
Bestandteil des AAT ist der Token-Test, der zu- erfolgen müssen und einen rechtlichen Charakter
sätzliche Informationen zur Abgrenzung gegen- haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung
über nicht-aphasischen Störungen und zur Bewer- des Begünstigten, Beantragung einer Beitrags-
tung des Schweregrads der Aphasie gibt. Bei den freistellung oder Kündigung.
einzelnen Untertests werden Punkte vergeben; je
weniger Punkte erreicht werden, desto schwerer Freiburger Wörtertest
ist die Aphasie. Der Freiburger Wörtertest ist eine audiometrische
Methode, bei der das Hörvermögen einer Person
Bestandskräftiger Verwaltungsakt untersucht werden kann. Dabei werden der Per-
Eine Maßnahme einer Behörde, gegen die kein son einfache Wörter in definierter Lautstärke vor-
Rechtsmittel eingelegt werden kann oder ein gespielt, die dann von dieser korrekt nachgespro-
Rechtsmittel erfolglos geblieben ist. Eine solche chen werden müssen.
Behörde sind Kartellbehörden oder die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Glasgow Coma Scale (GCS)
Die Glasgow Coma Scale wird insbesondere in
Bewertungsreserven der Intensivmedizin nach einer Schädel-Hirn-
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt- Verletzung verwendet. Mit ihrer Hilfe lassen sich
wert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit Bewusstseinsstörungen quantifizieren. Bei acht
dem die Kapitalanlagen im Geschäftsbericht aus- oder weniger Punkten muss von einer schweren
gewiesen sind. Funktionsstörung des Gehirns ausgegangen wer-
den, die in der Regel eine künstliche Beatmung
Bezugsberechtigter erforderlich macht.
Ist die Person, die die Leistung erhält. Sie be-
stimmen den Begünstigten im Versicherungsver- Höchstrichterliche Entscheidung
trag. Ist eine bindende Entscheidung eines obersten
Gerichts. Ein solches Gericht kann zum Beispiel
CIN-1 bis CIN-3 der Bundesgerichtshof sein.
Die Befunde der Gewebeuntersuchung, die sich
im Rahmen einer Scheidenspiegelung (Kolposko- Rechnungsgrundlagen
pie) mit gleichzeitiger Biopsie (Gewebeentnahme) Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation
aus dem zu untersuchenden Bereich ergeben basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL
haben, werden mit der Abkürzung CIN (zervikale 2015 CI, der Sterbetafel der Deutschen Aktuar-
intraepitheliale Neoplasie) bezeichnet. CIN-1 steht vereinigung DAV 2008 T und einem Rechnungs-
dabei für kontrollbedürftige Befunde, bei denen zins in Höhe von 1,0 Prozent.
eine spontane Heilung möglich ist. Bei CIN-3
handelt es sich um fortgeschrittene Krebsvorstu-
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Sicherungsvermögen Überschüsse
Alle unsere Vermögensgegenstände, mit denen Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf-
wir die Ansprüche unserer Versicherungsnehmer ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le-
decken. bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei
Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber-
Textform schüsse.
Wenn Sie uns oder wir Ihnen Mitteilungen ma-
chen, kann dies in unterschiedlicher Form ge- Überschussverwendungs-System
schehen. Wenn für eine Mitteilung die Textform Bezeichnet die Art und Weise, wie die zugeteilten
gefordert ist, bedeutet dies Folgendes: Die Mittei- Überschussanteile verwendet werden.
lung kann dann per Brief, E-Mail, in elektronischer
Form über unsere Website oder Telefax erfolgen. Unzumutbare Härte
Ist, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Par-
TNM-Klassifikation tei unbillig oder untragbar ist. Dies kann zum Bei-
Die TNM-Klassifikation ist die medizinische Eintei- spiel in folgendem Fall gegeben sein: Eine un-
lung bösartiger Krebserkrankungen in Stadien: wirksame Bestimmung entfällt und der Vertrag ist
dadurch nicht mehr ausgewogen, weil eine Partei
• „T“bezeichnet die Ausdehnung des Pri- einseitig begünstigt wird. Wann eine unzumutbare
märtumors, wobei der nebenstehende Härte vorliegt, richtet sich nach den Umständen
Zahlenzusatz in der Regel die Größe des des Einzelfalls.
Tumors beschreibt (z. B. Tumor „T1“ist
kleiner als Tumor „T2“). Versicherte Person
• „N“beschreibt das Vorhandensein von Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko ver-
regionären Lymphknotenmetastasen. Je sichert ist. Diese Person ist im Versicherungs-
größer die nebenstehende Zahl ist, desto schein benannt. Zwei Beispiele: Bei einer Versi-
ausgedehnter ist der Lymphknotenbefall cherung für den Fall des Erleidens einer schweren
(z. B. bedeutet „N0“, dass keine Anzei- Krankheit versichern wir für diese Person das
chen für einen Lymphknotenbefall vorlie- Risiko, dass diese Person eine schwere Krankheit
gen). erleidet.
• „M“beschreibt das Vorhandensein von
Fernmetastasen (M0 bedeutet „keine An- Versicherungsnehmer
zeichen für Fernmetastasen“, M1 bedeu- Ist die (juristische) Person, die unser Vertrags-
tet „Fernmetastasen vorhanden“). partner ist. Sie schließt den Vertrag mit uns ab
und erhält den Versicherungsschein. Grundsätz-
Überschussanteilsätze lich betreffen den Versicherungsnehmer alle
Dies sind die konkreten Prozentsätze, mit denen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag
wir unsere Versicherungsnehmer an den Über- ergeben. Der Versicherungsnehmer kann von der
schüssen beteiligen. Sie können sich von Jahr zu Versicherten Person und dem Begünstigten aus
Jahr oder auch in der Bezugsgröße unterschei- der Versicherung abweichen. In der betrieblichen
den. Beispiele: 1,0 Prozent des Beitrags oder Altersversorgung ist der Arbeitgeber der Versiche-
1,5 Prozent des Deckungskapitals. rungsnehmer.
Überschussbeteiligung Versicherungsperiode
An unseren Überschüssen und den Bewertungs- Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei-
reserven beteiligen wir Sie nach den gesetzlichen trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten
Vorschriften. entsprechend der Beitragszahlungsweise einen
Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
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Versicherungsschein
Ist eine Urkunde über unseren Versicherungsver-
trag. Zu Beginn des Vertrags senden wir Ihnen
den Versicherungsschein zu. Er enthält wichtige
Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel: über
die Beiträge, den Beginn der Versicherung oder
die Versicherte Person. Den Versicherungsschein
müssen Sie gut aufheben, da dieser erforderlich
ist, um Leistungen aus der Versicherung zu erhal-
ten.
Versicherungsvertrag
Ist die rechtliche Grundlage für die Versicherung,
die Sie mit uns abschließen.
Bedingungen für die Dread-Disease-Zusatzversicherung „Schwere-Krankheiten-Option“
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