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Versicherungsmakler / Veranstaltungshaftpflicht / Bedingungsarchiv Veranstaltungshaftpflicht

Bernhard Assekuranz kurzfristige Veranstaltungen: die Bedingungen im Volltext

Kurzfristiger Einzelvertrag für gemeinnützige Veranstalter mit 5 Mio. Euro, Veranstaltungen jeder Art bis 10.000 Besucher, Mietsachschäden an Gebäuden und Umweltschaden, Gastronomie, Zelte und Tiere nur als Zusatz.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 56 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal je Schadenereignis)ja, bis 5 Mio. €„5.000.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden“Ziff. 4, Seite 2
Vermögensschäden (echte Vermögensschäden, nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens)ja, bis 300.000 €„300.000 € für Vermögensschäden“Ziff. 4, Seite 2
Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres oder einer Veranstaltung (Maximierung)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssummen sind je Versicherngsjahr doppelt maximiert.“Ziff. 4, Seite 2
Einzelpolice für eine einmalige oder kurzfristige Veranstaltungja„Veranstalter- Haftpflichtversicherung kurzfristiger Einzelvertrag“Titel, Seite 1
Jahresvertrag für wiederkehrende Veranstaltungen eines Veranstaltersnicht geregelt
Private Feiern versicherbar (Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Gartenfest)ja„Privatfeste, Geburtstagsfeiern“Ziff. 3.1, Seite 1
Höchstzahl der Besucher oder Teilnehmer, bis zu der der Tarif giltja„Großveranstaltungen für 10.000 Besucher und Gäste, Tourneen“Ziff. 3.1, Seite 2
Höchstdauer der Veranstaltung (Tage) für die Einzelpolicenicht geregelt
Auf- und Abbau sowie Vor- und Nacharbeiten mitversichertja„Veranstalter-Haftpflicht für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und das Proben von Veranstaltungen jeder Art“Ziff. 3.1, Seite 1
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit)ja„Europa* bezogen aber auf den Ort und die Dauer der angemeldeten und versicherten Veranstaltung bzw. Maßnahme.“Ziff. 7, Seite 3

Versicherbare Veranstaltungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Straßen-, Dorf-, Stadt-, Zelt- und Vereinsfesteja„Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus“Ziff. 3.1, Seite 1
Konzerte, auch Open Air und Rock- oder Popkonzerteja„Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys“Ziff. 3.1, Seite 2
Märkte, Flohmärkte, Weihnachtsmärkte, Ausstellungen und Messenja„Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare“Ziff. 3.1, Seite 1
Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Tagungen und Kongresseja„Betriebsausflüge“Ziff. 3.1, Seite 1
Sportveranstaltungen (Läufe, Turniere, Radrennen ohne Motor)ja„Sportwettkämpfe“Ziff. 3.1, Seite 1
Tanzveranstaltungen, Bälle, Discos und Partys mit Eintrittja„Tanz- und Theaterveranstaltungen“Ziff. 3.1, Seite 1
Umzüge, Festumzüge, Faschings- und Karnevalsumzügeja„Umweltaktionen, Umzüge, Festzüge, Paraden“Ziff. 3.1, Seite 1
Kinderfeste, Ferienspiele und Veranstaltungen für Kinderja„Kinderfeste und Kinderzirkus“Ziff. 3.1, Seite 1

Einrichtungen und Angebote

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zelte, Bühnen, Tribünen und Podeste (Aufbau und Betrieb)ja„Auf- und Abbau von Zelten, Bühnen, Podien, Tribünen, Ständen, Maibäumen in eigener Verantwortung“Ziff. 3.2, Seite 2
Hüpfburgen und aufblasbare Spielgerätenein„Einsatz und Aufstellen von mobilen Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin etc.)“Ziff. 6.2, Seite 3
Abbrennen von Feuerwerk und Einsatz von Pyrotechnikja„Risikoerhöhungen wie Feuerwerk, Feuerschlucken, Schrottschweißen“Ziff. 3.2, Seite 2
Abgabe von Speisen und Getränken, auch Ausschank von Alkoholja„Gastronomiebetrieb (Ab- und Ausgabe von Getränken und / oder Speisen in eigener Regie und Verantwortung“Ziff. 3.2, Seite 2
Gebrauch nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen (bis 6 oder 20 km/h)ja„Schäden durch den Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen bis 20 km/h“Ziff. 3.2, Seite 2
Einsatz von Tieren (Pferde, Kutschen, Ponyreiten, Streichelzoo)ja„Tierhalter-Haftpflicht für Hunde, Pferde, Esel etc. (Umzüge, Kutschfahrten, Jugendfarmen, Reiterferien etc.)“Ziff. 3.2, Seite 2
Werbeanlagen, Transparente, Absperrungen und Verkehrssicherung auf Wegen und Parkplätzennicht geregelt

Versicherte Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Persönliche Haftpflicht der Helfer, Ordner und ehrenamtlich Mitwirkendenja„Alle haupt- und freiberuflich, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und Mitarbeiter/innen“Ziff. 2, Seite 1
Personenschäden von Helfern und Mitarbeitern untereinander (Arbeitsunfälle, Regress der Sozialversicherung)nein„Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn/Veranstalter“Ziff. 6.1, Seite 3
Haftung aus der Beauftragung von Fremdfirmen (Sicherheitsdienst, Bühnenbau, Catering)nicht geregelt
Haftpflicht von Künstlern, Musikern und Mitwirkenden auf der Bühnenicht geregelt
Haftpflicht der Teilnehmer, Sportler und Ausstellerja„Alle Veranstaltungsteilnehmer, sogar auch für Ansprüche untereinander (mit Ausnahme von Verwandten 1. Grades)“Ziff. 2, Seite 1
Mitveranstalter, Grundstückseigentümer und Gemeinde als Mitversichertenein„Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander“Ziff. 6.1, Seite 3

Sachschäden, Mietsachen und Umwelt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Räumen, Hallen und Gebäudenja, bis 2 Mio. €„Mietsachschäden, sind Schäden an den gemieteten, gepachteten Gebäuden, Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien)“Ziff. 1, Seite 1
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen (Zelte, Technik, Mobiliar)ja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 50 €„10.000 € für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen“Ziff. 4, Seite 2
Schäden an Gelände, Rasen, Wegen und Flur des Veranstaltungsortsnicht geregelt
Verlust fremder Schlüssel und Zugangskarten (Halle, Gemeinschaftshaus)nicht geregelt
Abhandenkommen oder Beschädigung von Garderobe und abgegebenen Sachen der Besuchernein„Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen“Ziff. 6.1, Seite 3
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen (Bearbeitung, Benutzung, Aufbau)ja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 50 €„10.000 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden“Ziff. 4, Seite 2
Umwelthaftpflicht und Gewässerschäden (Aggregate, Generatoren, Kraftstoff)ja, bis 5 Mio. €„5.000.000 € pauschal für die Umweltbasis-Haftpflicht“Ziff. 4, Seite 2
Öffentlich-rechtliche Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (Biodiversität, Boden)ja, bis 5 Mio. €„5.000.000 € pauschal für die Umweltschaden- Versicherung“Ziff. 4, Seite 2
Abwasserschäden und Schäden durch Leitungswasser in fremden Gebäudennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Motorsport, Rennen und Fahrveranstaltungenja„Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten- Rennen“Ziff. 6.2, Seite 2
Ausschluss von Luftfahrzeugen, Ballonen, Drohnen und Flugvorführungenja„Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten“Ziff. 6.2, Seite 3
Ausschluss von Fahrgeschäften, Kletterwänden, Bungee und Risikoattraktionenja„Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours“Ziff. 6.2, Seite 3
Ausgeschlossene Veranstaltungsarten (Festivals, Rockkonzerte, Großveranstaltungen über eine Besucherzahl)nicht geregelt
Ausschluss bei Verstoß gegen behördliche Auflagen, Genehmigungen oder Sicherheitsvorschriftennicht geregelt
Ausfall, Absage oder Verschiebung der Veranstaltung nicht versichert (eigene Ausfallversicherung nötig)nicht geregelt

Vertrag, Selbstbehalt und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung bei Mietsachschäden oder gemieteten Sachen50 €„10% mind. 50 € max. 500 €“Ziff. 5, Seite 2
Abschlussfrist vor Veranstaltungsbeginn (Antrag muss vorher eingehen)nicht geregelt
Vertrag endet ohne Kündigung nach der Veranstaltungnicht geregelt
Beitragserstattung, wenn die Veranstaltung ausfälltnicht geregelt
Vorgaben an den Veranstalter (Ordnerdienst, Sanitätsdienst, Sicherheitskonzept, Genehmigungen)nicht geregelt
Frist zur Schadenanzeigenicht geregelt
Freistellung des Grundstückseigentümers oder der Gemeinde (vertraglich übernommene Haftung)nein„vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen“Ziff. 6.1, Seite 3
Strafrechtsschutz oder Kosten der Strafverteidigung für den Veranstalternicht geregelt
Ansprüche wegen Diskriminierung (AGG), etwa bei Einlasskontrollennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Bernhard Assekuranz (Assekuradeur, Risikoträger am Text prüfen)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Bernhard Assekuranz kurzfristige Veranstaltungen

Volltext aufklappen: Veranstalterhaftpflicht kurzfristige Veranstaltungen, Information (Vertragsgrundlagen AHB 2012 und BBR Veranstaltungen)
[Seite 1] Veranstalter- Haftpflichtversicherung kurzfristiger Einzelvertrag für Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Kultur, Bildung, Freizeit und Natur 1) Versicherungsumfang (auszugsweise) und/oder Beaufsichtigung der Veranstaltungen an- bzw. abgestellt sind, • Schäden an Dritten durch fahrlässiges für Schäden an Dritten in Ausübung ihres Verschulden von den mitversicherten Dienstes während der versicherten Personen, Mitarbeitern, Mitgliedern und Veranstaltung, nicht aber gegen den Helfern des Veranstalters, Veranstalter selbst, • Schadenersatzansprüche bei einer • Alle Aufsichtführenden der Verletzung der Aufsichtspflicht an und mitversicherten Einrichtungen, die in der durch die zu betreuenden Minderjährigen, Trägerschaft der jeweiligen versicherten • Mietsachschäden, sind Schäden an den Organisationen (Veranstalter) stehen, gemieteten, gepachteten Gebäuden, • Alle Veranstaltungsteilnehmer, sogar auch Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien), dazu für Ansprüche untereinander (mit aber und auch an gemieteten oder Ausnahme von Verwandten 1. Grades), geliehenen (d.h. auch unentgeltliche aber nur dann, wenn dafür keine Privat- überlassenen) beweglichen Sachen (das Haftpflichtversicherung in Anspruch gilt aber nicht für Kfz) in Abweichung von genommen werden kann (Subsidiär- den AHB, Deckung) • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungs-, 3) Versicherte Risiken sowie Streu- und Räumpflicht), 3.1 Grunddeckungen: • als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Umbau/Renovierung) bis zu Veranstalter-Haftpflicht für die Planung, einer Bausumme von 1.000.000,00 €, Vorbereitung, Durchführung und das Proben • Be- und Entladeschäden aus und an von Veranstaltungen jeder Art wie z.B. fremden Kraftfahrzeugen, • Privatfeste, Geburtstagsfeiern, • Tätigkeitsschäden, • Hochzeiten, Jubiläen, Schulfeiern, • Prüfung der Haftpflichtfrage, d.h. die Betriebsausflüge, Befriedigung der berechtigten Ansprüche, • Informations-Veranstaltungen, Tagungen, aber auch die Abwehr der unberechtigten Lehrgänge, Vorträge, Seminare, Kurse, Ansprüche etc., • Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare, 2) Versicherter Personenkreis • Umweltaktionen, Umzüge, Festzüge, (persönliche gesetzliche Haftpflicht) Paraden; • Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und • Alle gesetzlichen und satzungsgemäßen Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus, Vertreter/innen des jeweiligen • Sportwettkämpfe,, versicherten Veranstalters, • Bundes- und Landestreffen, Zeltlager, • Alle haupt- und freiberuflich, ehren- und Work- Camps, nebenamtlich tätigen Personen und • Tanz- und Theaterveranstaltungen, Mitarbeiter/innen, die zur Leitung [Seite 2] Kabarett und Varieté, Kulturtage und - festivals, • Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys, • Open-Air-Festivals und Freiluft- Aufführungen, Open-Air-Kino, • Großveranstaltungen für 10.000 Besucher und Gäste, Tourneen, • Umweltbasis-Haftpflicht für die Lagerung 4) Versicherungssummen von geringfügigen Mengen gewässerschädlicher Stoffe und Die Versicherungssummen sind je Flüssigkeiten Versicherngsjahr doppelt maximiert. 5.000.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden 3.2 Zusatzdeckungen je nach Bedarf 300.000 € für Vermögensschäden • Gastronomiebetrieb (Ab- und Ausgabe von 2.000.000 € für Schäden an gemieteten Getränken und / oder Speisen in eigener unbeweglichen Sachen Regie und Verantwortung, (Gebäude) im Rahmen des • Auf- und Abbau von Zelten, Bühnen, Regressverzichtsabkommens Podien, Tribünen, Ständen, Maibäumen in 1.000.000 € für Be- und Entladeschäden eigener Verantwortung; auch nur bei (Be- und Entladen von Kfz) Mithilfe beim Auf- und Abbau, 1.500 € für Schäden an Sachen der • Rennen (sportliche Wettkämpfe, bei denen Mitarbeiter/ Mithelfer es auf die Erzielung einer (Belegschaftshabe) Höchstgeschwindigkeit ankommt) z.B. 10.000 € für Schäden an gemieteten, Skirennen, Seifenkisten- Rennen usw. geliehenen beweglichen sowie Schießen (Pistole, Gewehr, Bogen) Sachen oder Extremsport, 10.000 € für Bearbeitungs- und • Tierhalter-Haftpflicht für Hunde, Pferde, Tätigkeitsschäden Esel etc. (Umzüge, Kutschfahrten, 5.000.000 € pauschal für die Jugendfarmen, Reiterferien etc.), Umweltbasis-Haftpflicht • Gefahrerhöhende Umstände bzw. 5.000.000 € pauschal für die Umwelt- Risikoerhöhungen wie Feuerwerk, schaden- Versicherung Feuerschlucken, Schrottschweißen, Abschalten der Straßenbeleuchtung, 5) Selbstbeteiligungen je Schadenfall • Schäden durch den Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht 10% mind. 50 € max. 500 € versicherungspflichtigen • Für Schäden an Kfz durch Be- und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Entladen • Für Schäden an gemieteten, beweglichen Sachen • Für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden • Für Schäden an Sachen der Mitarbeiter/ Helfern (Belegschaftshabe) [Seite 3] Box- oder Ringkämpfen, an erlebnispädagogischen Maßnahmen, Bogenschießen, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen, • Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten, besonders risikoreiche Aktivitäten, • Besitz oder Betrieb von festen 6) Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise) Einrichtungen wie Kultur-, Kommunikations- oder Jugendzentren, 6.1 Grundsätzliche Ausschlüsse Theatern, Zeltplätzen, Skateboard-Bahnen, Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours, • vertraglich übernommene Haftungen, • Einsatz und Aufstellen von mobilen soweit diese über gesetzliche Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin hinausgehen (z.B. die Haftung als etc.), Reiseveranstalter nach dem • Boots-Haftpflicht und Tierhalter- Reisevertragsrecht Haftpflicht für das Veranstalterrisiko, § 651 a BGB), • Boots-Kasko für Segel- und/ oder • Schadenersatzansprüche von den Motorboote (geht über separate mitversicherten Mitarbeitern gegen den Jahresversicherungen), Dienstherrn/Veranstalter, den Arbeitgeber • Abbrennen von Feuerwerk, bengalischer oder gegen den versicherten Verein, Beleuchtung, Johannis- oder Osterfeuer u. Verband bzw. Organisation, ä. • Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander, 7) Geltungsbereich • Schäden durch Vorsatz oder durch Europa* - bezogen aber auf den Ort und die mutwillige Beschädigung, Dauer der angemeldeten und versicherten • Schäden durch Diebstahl oder Veranstaltung bzw. Maßnahme. Abhandenkommen von Sachen, Weltweit – nur auf Anfrage. • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, *Innerhalb und zwischen den Staaten Kraft- oder Wasserfahrzeugen Europas (geographische Grenzen), jedoch (ausgenommen Ruderboote und Kanus); nicht der Staaten der GUS, sowie den Achtung: Hierunter fällt nicht nur das asiatischen Teil der Türkei. Fahren bzw. Führen und Halten sondern auch z.B. das Ein- und Aussteigen. 8) Vertragsgrundlagen (Bedingungen) 6.2 Versicherbare Ausschlüsse AHB 2012, BBR Veranstaltungen, UHB-AHB und VERHK (separat gegen Zuschlag) Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und • Schäden an Geräten und Anlagen durch der Wortlaut des Versicherungsscheins und Kurzschluss oder Überspannung, der Versicherungsbedingungen. Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt (geht über separate Veranstaltungsversicherungen wie z.B. Elektronik, Fotoapparate/Videoanlagen, Musikinstrumente, Zelte, etc.). • Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten- Rennen, an [Seite 4] 9) Einmalprämie 10) Hinweise für Schadenfälle Die Berechnung der Einmalprämien ist Schäden durch unbekannte Täter sind nicht abhängig von der Art und Dauer der zu in der Versicherung abgesichert. Aus versichernden Veranstaltung bzw. dem diesem Grund empfehlen wir, um bereits Umfang der zu versichernden Maßnahmen vorhandene Schäden vor der Veranstaltung oder Aktivitäten, der Art und dem Umfang festzustellen, eine Besichtigung mit dem der notwendigen Zusatzdeckungen und der Vermieter inkl. Protokoll durchzuführen. Anzahl der Teilnehmer oder Besucher/ Gäste bzw. der Mitarbeiter. Die Prämie ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung fällig und nur über Lastschrifteinzug zu bezahlen. Ausnahmen nur auf Anfrage! Stand 06/2018 Schadenmeldungen richten Sie bitte an: https://bernhard-assekuranz.com/formulare/sa-sos/ BERNHARD ASSEKURANZMAKLER GMBH & CO. KG Hauptverwaltung: Persönlich haftende Gesellschafterin: Niederlassungen: BANKVERBINDUNG Mühlweg 2b Bernhard Verwaltungs-GmbH Gänsemarkt 44 Clausewitzstraße 1 Volksbank Raiffeisenbank Starnberg D-82054 Sauerlach (bei München) Vertreten durch den D-20354 Hamburg D-10629 Berlin IBAN DE04 7009 3200 0001 2797 00 Telefon +49 (0) 81 04/89 16-0 Geschäftsführer Telefon +49 (0) 40/1 80 40 74-0 Telefon +49 (0) 30/ 8 89 11 97-0 BIC GENODEF1STH Telefax +49 (0) 81 04/89 17-35 Thorsten M. Kuhr Telefax +49 (0) 40/1 80 40 74-77 Telefax +49 (0) 30/ 8 89 11 97-29 Steuer-Nr. 144/235/41173 www.bernhard-assekuranz.com info@bernhard-assekuranz.com Registergericht: Registergericht: AG München HRA 97449 AG München HRB 148780 MITGLIED IM WELTWEITEN MAKLERNETZ Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs.1 GewO mit der Registrierungsnummer: D-10U0-FGI33-05 und Erlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 GewO mit der Registrierungsnummer D-F-155-QUF6-83 Rechtliche Informationen finden Sie unter: https://bernhard-assekuranz.com/rechtliche-informationen/ [Seite 5] Anfragen bitte an: https://bernhard-assekuranz.com/kontakt/ BERNHARD ASSEKURANZMAKLER GMBH & CO. KG Hauptverwaltung: Persönlich haftende Gesellschafterin: Niederlassungen: BANKVERBINDUNG Mühlweg 2b Bernhard Verwaltungs-GmbH Gänsemarkt 44 Clausewitzstraße 1 Volksbank Raiffeisenbank Starnberg D-82054 Sauerlach (bei München) Vertreten durch den D-20354 Hamburg D-10629 Berlin IBAN DE04 7009 3200 0001 2797 00 Telefon +49 (0) 81 04/89 16-0 Geschäftsführer Telefon +49 (0) 40/1 80 40 74-0 Telefon +49 (0) 30/ 8 89 11 97-0 BIC GENODEF1STH Telefax +49 (0) 81 04/89 17-35 Thorsten M. Kuhr Telefax +49 (0) 40/1 80 40 74-77 Telefax +49 (0) 30/ 8 89 11 97-29 Steuer-Nr. 144/235/41173 www.bernhard-assekuranz.com info@bernhard-assekuranz.com Registergericht: Registergericht: AG München HRA 97449 AG München HRB 148780 MITGLIED IM WELTWEITEN MAKLERNETZ Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs.1 GewO mit der Registrierungsnummer: D-10U0-FGI33-05 und Erlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 GewO mit der Registrierungsnummer D-F-155-QUF6-83 Rechtliche Informationen finden Sie unter: https://bernhard-assekuranz.com/rechtliche-informationen/
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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