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Bernhard Assekuranz kurzfristige Veranstaltungen: die Bedingungen im Volltext
Kurzfristiger Einzelvertrag für gemeinnützige Veranstalter mit 5 Mio. Euro, Veranstaltungen jeder Art bis 10.000 Besucher, Mietsachschäden an Gebäuden und Umweltschaden, Gastronomie, Zelte und Tiere nur als Zusatz.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 56 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal je Schadenereignis) | ja, bis 5 Mio. € | „5.000.000 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden“ | Ziff. 4, Seite 2 |
| Vermögensschäden (echte Vermögensschäden, nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens) | ja, bis 300.000 € | „300.000 € für Vermögensschäden“ | Ziff. 4, Seite 2 |
| Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres oder einer Veranstaltung (Maximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherungssummen sind je Versicherngsjahr doppelt maximiert.“ | Ziff. 4, Seite 2 |
| Einzelpolice für eine einmalige oder kurzfristige Veranstaltung | ja | „Veranstalter- Haftpflichtversicherung kurzfristiger Einzelvertrag“ | Titel, Seite 1 |
| Jahresvertrag für wiederkehrende Veranstaltungen eines Veranstalters | nicht geregelt | ||
| Private Feiern versicherbar (Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Gartenfest) | ja | „Privatfeste, Geburtstagsfeiern“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Höchstzahl der Besucher oder Teilnehmer, bis zu der der Tarif gilt | ja | „Großveranstaltungen für 10.000 Besucher und Gäste, Tourneen“ | Ziff. 3.1, Seite 2 |
| Höchstdauer der Veranstaltung (Tage) für die Einzelpolice | nicht geregelt | ||
| Auf- und Abbau sowie Vor- und Nacharbeiten mitversichert | ja | „Veranstalter-Haftpflicht für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und das Proben von Veranstaltungen jeder Art“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | ja | „Europa* bezogen aber auf den Ort und die Dauer der angemeldeten und versicherten Veranstaltung bzw. Maßnahme.“ | Ziff. 7, Seite 3 |
Versicherbare Veranstaltungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Straßen-, Dorf-, Stadt-, Zelt- und Vereinsfeste | ja | „Stadt- und Bürgerfeste, Wein- und Bierfeste, Kinderfeste und Kinderzirkus“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Konzerte, auch Open Air und Rock- oder Popkonzerte | ja | „Konzerte aller Art, Discos, Schaumpartys“ | Ziff. 3.1, Seite 2 |
| Märkte, Flohmärkte, Weihnachtsmärkte, Ausstellungen und Messen | ja | „Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Floh- und Weihnachtsmärkte, Bazare“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Tagungen und Kongresse | ja | „Betriebsausflüge“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Sportveranstaltungen (Läufe, Turniere, Radrennen ohne Motor) | ja | „Sportwettkämpfe“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Tanzveranstaltungen, Bälle, Discos und Partys mit Eintritt | ja | „Tanz- und Theaterveranstaltungen“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Umzüge, Festumzüge, Faschings- und Karnevalsumzüge | ja | „Umweltaktionen, Umzüge, Festzüge, Paraden“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Kinderfeste, Ferienspiele und Veranstaltungen für Kinder | ja | „Kinderfeste und Kinderzirkus“ | Ziff. 3.1, Seite 1 |
Einrichtungen und Angebote
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zelte, Bühnen, Tribünen und Podeste (Aufbau und Betrieb) | ja | „Auf- und Abbau von Zelten, Bühnen, Podien, Tribünen, Ständen, Maibäumen in eigener Verantwortung“ | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Hüpfburgen und aufblasbare Spielgeräte | nein | „Einsatz und Aufstellen von mobilen Eventsportgeräten (Hüpfburg, Trampolin etc.)“ | Ziff. 6.2, Seite 3 |
| Abbrennen von Feuerwerk und Einsatz von Pyrotechnik | ja | „Risikoerhöhungen wie Feuerwerk, Feuerschlucken, Schrottschweißen“ | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Abgabe von Speisen und Getränken, auch Ausschank von Alkohol | ja | „Gastronomiebetrieb (Ab- und Ausgabe von Getränken und / oder Speisen in eigener Regie und Verantwortung“ | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Gebrauch nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen (bis 6 oder 20 km/h) | ja | „Schäden durch den Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsmaschinen bis 20 km/h“ | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Einsatz von Tieren (Pferde, Kutschen, Ponyreiten, Streichelzoo) | ja | „Tierhalter-Haftpflicht für Hunde, Pferde, Esel etc. (Umzüge, Kutschfahrten, Jugendfarmen, Reiterferien etc.)“ | Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Werbeanlagen, Transparente, Absperrungen und Verkehrssicherung auf Wegen und Parkplätzen | nicht geregelt |
Versicherte Personen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Persönliche Haftpflicht der Helfer, Ordner und ehrenamtlich Mitwirkenden | ja | „Alle haupt- und freiberuflich, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und Mitarbeiter/innen“ | Ziff. 2, Seite 1 |
| Personenschäden von Helfern und Mitarbeitern untereinander (Arbeitsunfälle, Regress der Sozialversicherung) | nein | „Schadenersatzansprüche von den mitversicherten Mitarbeitern gegen den Dienstherrn/Veranstalter“ | Ziff. 6.1, Seite 3 |
| Haftung aus der Beauftragung von Fremdfirmen (Sicherheitsdienst, Bühnenbau, Catering) | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht von Künstlern, Musikern und Mitwirkenden auf der Bühne | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht der Teilnehmer, Sportler und Aussteller | ja | „Alle Veranstaltungsteilnehmer, sogar auch für Ansprüche untereinander (mit Ausnahme von Verwandten 1. Grades)“ | Ziff. 2, Seite 1 |
| Mitveranstalter, Grundstückseigentümer und Gemeinde als Mitversicherte | nein | „Schadenersatzansprüche von mitversicherten Veranstaltern untereinander“ | Ziff. 6.1, Seite 3 |
Sachschäden, Mietsachen und Umwelt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mietsachschäden an gemieteten Räumen, Hallen und Gebäuden | ja, bis 2 Mio. € | „Mietsachschäden, sind Schäden an den gemieteten, gepachteten Gebäuden, Sälen, Räumlichkeiten (Immobilien)“ | Ziff. 1, Seite 1 |
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen (Zelte, Technik, Mobiliar) | ja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 50 € | „10.000 € für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen“ | Ziff. 4, Seite 2 |
| Schäden an Gelände, Rasen, Wegen und Flur des Veranstaltungsorts | nicht geregelt | ||
| Verlust fremder Schlüssel und Zugangskarten (Halle, Gemeinschaftshaus) | nicht geregelt | ||
| Abhandenkommen oder Beschädigung von Garderobe und abgegebenen Sachen der Besucher | nein | „Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen“ | Ziff. 6.1, Seite 3 |
| Tätigkeitsschäden an fremden Sachen (Bearbeitung, Benutzung, Aufbau) | ja, bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 50 € | „10.000 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden“ | Ziff. 4, Seite 2 |
| Umwelthaftpflicht und Gewässerschäden (Aggregate, Generatoren, Kraftstoff) | ja, bis 5 Mio. € | „5.000.000 € pauschal für die Umweltbasis-Haftpflicht“ | Ziff. 4, Seite 2 |
| Öffentlich-rechtliche Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (Biodiversität, Boden) | ja, bis 5 Mio. € | „5.000.000 € pauschal für die Umweltschaden- Versicherung“ | Ziff. 4, Seite 2 |
| Abwasserschäden und Schäden durch Leitungswasser in fremden Gebäuden | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Motorsport, Rennen und Fahrveranstaltungen | ja | „Schäden infolge Teilnahme an oder Vorbereitung zu Rennen jeder Art, auch Rad-, Ski- oder Seifenkisten- Rennen“ | Ziff. 6.2, Seite 2 |
| Ausschluss von Luftfahrzeugen, Ballonen, Drohnen und Flugvorführungen | ja | „Risiken wie Ballon fahren, Segelfliegen, Sportwettkämpfe von Extremsportarten“ | Ziff. 6.2, Seite 3 |
| Ausschluss von Fahrgeschäften, Kletterwänden, Bungee und Risikoattraktionen | ja | „Halfpipes, Kletterwänden oder -parcours“ | Ziff. 6.2, Seite 3 |
| Ausgeschlossene Veranstaltungsarten (Festivals, Rockkonzerte, Großveranstaltungen über eine Besucherzahl) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Verstoß gegen behördliche Auflagen, Genehmigungen oder Sicherheitsvorschriften | nicht geregelt | ||
| Ausfall, Absage oder Verschiebung der Veranstaltung nicht versichert (eigene Ausfallversicherung nötig) | nicht geregelt |
Vertrag, Selbstbehalt und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Höhere Selbstbeteiligung bei Mietsachschäden oder gemieteten Sachen | 50 € | „10% mind. 50 € max. 500 €“ | Ziff. 5, Seite 2 |
| Abschlussfrist vor Veranstaltungsbeginn (Antrag muss vorher eingehen) | nicht geregelt | ||
| Vertrag endet ohne Kündigung nach der Veranstaltung | nicht geregelt | ||
| Beitragserstattung, wenn die Veranstaltung ausfällt | nicht geregelt | ||
| Vorgaben an den Veranstalter (Ordnerdienst, Sanitätsdienst, Sicherheitskonzept, Genehmigungen) | nicht geregelt | ||
| Frist zur Schadenanzeige | nicht geregelt | ||
| Freistellung des Grundstückseigentümers oder der Gemeinde (vertraglich übernommene Haftung) | nein | „vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über gesetzliche hinausgehen“ | Ziff. 6.1, Seite 3 |
| Strafrechtsschutz oder Kosten der Strafverteidigung für den Veranstalter | nicht geregelt | ||
| Ansprüche wegen Diskriminierung (AGG), etwa bei Einlasskontrollen | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Bernhard Assekuranz (Assekuradeur, Risikoträger am Text prüfen)
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- Veranstalterhaftpflicht kurzfristige Veranstaltungen, Information (Vertragsgrundlagen AHB 2012 und BBR Veranstaltungen) Fassung: Maklerinformation Stand 06/2018 (Grundlage AHB 2012, BBR Veranstaltungen) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Bernhard Assekuranz kurzfristige Veranstaltungen