Versicherungsmakler / Vereinshaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv Vereinshaftpflicht
Uelzener Haftpflichtversicherung für Vereine, kurzfristige Risiken und Sonderrisiken: die Bedingungen im Volltext
Besondere Bedingungen für Vereine mit Vorstand, Mitgliedern und Angestellten, Grundstücken bis 10 ha, Bauvorhaben bis 100.000 Euro und Feuerwerk durch Pyrotechniker, ohne Tierhaltung und Fahrzeuge.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,97 von 5 Sternen aus 5.047 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.
Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.
Wir bereiten Ihren Antrag bei Uelzener vor.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an Uelzener
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir bereiten ihn bei Uelzener vor und melden uns mit den Unterlagen.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 59 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Schadenereignis (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) | laut Versicherungsschein | ||
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung, z. B. zweifache Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt | ||
| Reine Vermögensschäden des Vereins gegenüber Dritten (Baustein in der Vereinshaftpflicht) | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung Standard je Schadenereignis | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit; Vereinsreisen und Auslandsveranstaltungen) | ja | „Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.9 AHB auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.“ | Teil 1 Ziff. 4, Seite 2 |
| Versichertes Risiko: Tätigkeit im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinszwecks, Bindung an die Angaben im Antrag | ja | „aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen“ | Teil 1 Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Ausgeschlossene oder besonders geregelte Vereinsarten (z. B. Reit-, Schützen-, Motorsport-, Flug-, Wassersport-, Jagdvereine) | ja | „bei Reit- und Fahrvereinen auch aus der Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen, Rennen, Turnieren, Wettreiten, Schlepp- und Schnitzeljagden“ | Teil 1 Ziff. 1.3, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (neue Abteilungen, neue Anlagen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Ziffer 4 AHB“ | Teil 1 Ziff. 2.6, Seite 1 |
| Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorvertrag, Innovationsklausel (Leistungsupdate) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche, Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | nicht geregelt |
Versicherte Personen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Persönliche Haftpflicht der Vorstandsmitglieder und satzungsmäßigen Organe aus ihrer Tätigkeit für den Verein | ja | „der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft“ | Teil 1 Ziff. 2.1, Seite 1 |
| Persönliche Haftpflicht der ehrenamtlichen Helfer und Beauftragten bei Vereinstätigkeiten | ja | „der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft“ | Teil 1 Ziff. 2.1, Seite 1 |
| Persönliche Haftpflicht der Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen und Training | ja | „sämtlicher übriger Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen“ | Teil 1 Ziff. 2.2, Seite 1 |
| Persönliche Haftpflicht der angestellten Mitarbeiter, Übungsleiter und Trainer | ja | „sämtlicher übriger Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen“ | Teil 1 Ziff. 2.3, Seite 1 |
| Nichtmitglieder, Gäste und Schnupperteilnehmer als Mitversicherte bei Vereinsveranstaltungen | nicht geregelt | ||
| Ansprüche der Mitversicherten untereinander und gegen den Verein (Personenschäden unter Mitgliedern) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert sind Ansprüche von Vereinsmitgliedern, auch Vorstandsmitgliedern gegen den Verein.“ | Teil 1 Ziff. 2.8, Seite 1 |
| Aufsichtspflicht über Minderjährige und Jugendgruppen (Jugendarbeit, Freizeiten) | nicht geregelt | ||
| Schäden an Sachen der Ehrenamtlichen und Helfer (z. B. beschädigtes Privatfahrzeug bei Vereinsfahrten) | nicht geregelt |
Veranstaltungen und Anlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vereinsveranstaltungen (Feste, Turniere, Konzerte, Ausflüge) mitversichert | ja | „Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe“ | Teil 1 Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Grenze für Veranstaltungen nach Besucherzahl oder Art (Großveranstaltungen meldepflichtig oder ausgeschlossen) | ja | „aus Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen (z. B. Gau- und Bundesfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen, Schützenfeste, Umzüge)“ | Teil 1 Ziff. 3.2, Seite 2 |
| Abbrennen von Feuerwerk und Verwendung von Pyrotechnik bei Veranstaltungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „aus dem Abbrennen von Feuerwerken aller Art, wenn das Abbrennen polizeilich genehmigt ist und durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker erfolgt“ | Teil 1 Ziff. 2.5, Seite 1 |
| Ausschank, Bewirtung und Verkauf von Speisen und Getränken (einschließlich Lebensmittelschäden) | nein | „aus Betrieben aller Art (z. B. Gaststättenbetrieb im Vereinskasino in eigener Regie, Badeanstalten)“ | Teil 1 Ziff. 3.5, Seite 2 |
| Auf- und Abbau sowie Betrieb von Zelten, Bühnen und Tribünen | nicht geregelt | ||
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vereinsheim, Sportanlagen und Grundstücke (Verkehrssicherung) | ja | „im Umfang der Allgemeinen Bedingungen als Eigentümer, Mieter, Vermieter, Pächter, Leasingnehmer, Nutznießer von Grundstücken bis zu einer Größe von 10 ha“ | Teil 1 Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen Räumen, Hallen und Sportstätten | nicht geregelt | ||
| Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Geräte, Instrumente, Zelte) | ja, bis 5.000 € | „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Beschädigung und Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen“ | Teil 1 Ziff. 2.111 (2), Seite 1 |
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (Vereinsräume, Hallen, Gemeinde) | nicht geregelt | ||
| Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben am Vereinsheim bis zur genannten Bausumme | ja, bis 100.000 € | „als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 100.000,00 € je Bauvorhaben“ | Teil 1 Ziff. 2.6, Seite 1 |
Erweiterungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Tierhaltung des Vereins (Vereinspferde, Hunde im Hundesportverein, Vereinstiere) | nein | „Nicht versichert ist, sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Vereinbarung getroffen ist, die Haftpflicht als Tierhalter“ | Teil 1 Ziff. 3.3, Seite 2 |
| Gebrauch vereinseigener oder gemieteter Wasserfahrzeuge (Ruder-, Paddel-, Segel- und Motorboote) | nein | „aus Halten oder Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen“ | Teil 1 Ziff. 3.4, Seite 2 |
| Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bei Vereinstätigkeiten | nicht geregelt | ||
| Nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (Rasentraktor, Platzpflege) bis zur genannten Geschwindigkeit | ja | „nicht zulassungspflichtige Anhänger, Zugmaschinen und Raupenschlepper mit nicht mehr als 20 km Stundenhöchstgeschwindigkeit“ | Teil 1 Ziff. 2.9, Seite 1 |
| Umweltschadensversicherung und Gewässerschäden (z. B. Heizöltank im Vereinsheim, Fischereigewässer) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Besitz und Verwendung von Tankanlagen zur Lagerung von Treibstoffen und Heizöl über 10.000 l Fassungsvermögen.“ | Teil 1 Ziff. 2.7, Seite 1 |
| Betrieb von Photovoltaikanlagen am Vereinsheim einschließlich Einspeisung | nicht geregelt | ||
| Haftung aus Datenschutzverletzungen und elektronischem Datenaustausch (Mitgliederdaten, Website) | ja, bis 100.000 € | „Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger“ | Teil 1 Ziff. 2.10, Seite 1 |
| Forderungsausfall (Schutz des Vereins bei zahlungsunfähigem Schädiger) | nicht geregelt | ||
| Kosten der Strafverteidigung für Vorstand und Helfer | nicht geregelt | ||
| Abhandenkommen von Vereinsgeldern und Kassenfehlbeträge (Vertrauensschaden, soweit im Werk) | nicht geregelt | ||
| Vermögensschadenhaftpflicht der Organe gegenüber dem Verein (Innenhaftung des Vorstands) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Schäden durch Gebrauch zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Benzinklausel) | ja | „aus Halten oder Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleichgültig, durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken erfolgt“ | Teil 1 Ziff. 3.4, Seite 2 |
| Ausschluss von Motorsport, Rennen und Wettfahrten | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung beim Umgang mit Waffen, Munition und Sprengstoff (Schießsport) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ansprüchen aus Verletzungen bei der Sportausübung untereinander (Sportunfall ohne grobe Regelverletzung) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden aus Missbrauch, Misshandlung oder sexueller Belästigung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Berufs- und Profisport sowie gewerblichen Tätigkeiten des Vereins | ja | „aus der Ausübung des Berufes von Vereinsmitgliedern, auch wenn diese im Auftrag oder im Interesse des Vereins erfolgte“ | Teil 1 Ziff. 3.6, Seite 2 |
| Ausschluss bei bewusstem Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder behördlichen Auflagen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Strafschadenersatz, Bußgeldern und Vertragsstrafen | ja | „Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in USA / US-Territorien und Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages.“ | Teil 1 Ziff. 4, Seite 2 |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erhöhte Selbstbeteiligung für einzelne Bausteine (Mietsach-, Schlüssel-, Helferschäden) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbemessung und Beitragsregulierung (Mitgliederzahl, Veranstaltungen), Meldepflicht | nicht geregelt | ||
| Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung (neue Sparten, neue Anlagen, Satzungsänderung) | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | nicht geregelt | ||
| Nachhaftung nach Auflösung des Vereins oder Vertragsende | nicht geregelt | ||
| Vertragsdauer und Kündigung (Laufzeit, Kündigung nach Schadenfall) | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| RC de explotación (Haftung aus dem Betrieb der Asociación oder des Club im Sinn des spanischen Bedingungswerks) | nicht geregelt | ||
| RC patronal (Arbeitgeberhaftung gegenüber eigenen Beschäftigten bei Arbeitsunfällen) | nicht geregelt | ||
| Sublímite por víctima (Höchstbetrag je geschädigter Person) | nicht geregelt | ||
| Versicherung der Freiwilligen nach Ley 45/2015 de Voluntariado (Haftpflicht der voluntarios gegenüber Dritten) | nicht geregelt | ||
| Defensa jurídica y fianzas (Verteidigung und Kautionen im Zivil- und Strafverfahren) | nicht geregelt | ||
| Delimitación temporal (Schadenereignis während der Laufzeit, Meldung bis wie lange nach Vertragsende) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
- Vertrieb
- nicht bekannt
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Vereine, kurzfristige Risiken und Sonderrisiken (BBR 52) Fassung: BBR 52 Ausgabe März 2014 (DOC-639_0325) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.