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Drei Policen, und keine zahlt
Beim Ruderboot sagen alle dasselbe: „Das läuft über die Hausrat" oder „Das deckt meine Privathaftpflicht". Beides stimmt, nur nicht dort, wo das Boot meistens steht. Wir zeigen Ihnen in zwei Klicks, wer wirklich zahlt.
Braucht ein Ruderboot eine eigene Versicherung?
Kurz gesagt
Für die Haftpflicht meist nicht, sie steckt in der Regel schon in Ihrer privaten Haftpflicht. Für das Boot selbst braucht es eine Kasko, sie beginnt bei 59 Euro im Jahr und deckt Diebstahl, Sturm, Kollision, Winterlager und die Skulls. Prüfen Sie vorher, welche der drei Policen im Schadenfall wirklich zahlt.
Stand August 2026, Beiträge aus dem Tarif der NAMMERT Assekuradeur GmbH, Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer.
Muss das überhaupt sein?
Ist eine Bootsversicherung Pflicht?
In Deutschland nicht: für Sportboote gibt es keine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht. Ohne Haftpflicht haften Sie allerdings mit Ihrem privaten Vermögen, und die meisten Häfen und Winterlager verlangen einen Nachweis.
Im Ausland sieht es anders aus. Pflicht ist die Haftpflicht in Italien, Spanien, Griechenland und Dänemark, in Kroatien ab 15 kW Motorleistung, und auf dem Schweizer Teil des Bodensees. Unsere Tarife erfüllen die jeweiligen Mindestdeckungssummen.
Meist reicht die private Haftpflicht
Für das Boot selbst braucht es eine Kasko
Ab 59 Euro im Jahr: Diebstahl, Sturm, Kollision, Winterlager und die Skulls eingeschlossen.
Für Ruderboote
Was beim Ruderboot anders ist
Ohne Motor stellt sich zuerst eine andere Frage: Brauchen Sie überhaupt eine eigene Police?
Wo liegt Ihr Boot, und wer zahlt dann?
Die Drei-Policen-Probe
Wählen Sie den Ort und den Schaden. Die drei Karten unten zeigen, welche Police greift, Hausrat, private Haftpflicht oder Bootskasko. In den meisten Fällen leuchtet nur eine.
Wo ist das Boot?
Was ist passiert?
Ort: Am Vereinssteg · Schaden: Boot ganz gestohlen
Der Kern
Der häufigste Ruderbootschaden überhaupt, und der, bei dem Hausrat und Privathaftpflicht beide aussteigen. Ohne Kasko zahlen Sie das Boot selbst.
Aussagen zur Bootskasko nach unserem Bedingungswerk, Stand 01.02.2026. Angaben zu Hausrat und privater Haftpflicht sind allgemeine Orientierung, welche Gefahren und Grenzen dort gelten, steht in Ihrer eigenen Police. Fragen: 03375 / 29 12 77.
Wo unsere Ruderer trainieren
Ohne Motor, nicht ohne Risiko
Der Wert steckt in den Riemen
Bei Skiff und Einer liegt oft mehr Wert in Riemen, Skulls und Rollsitz als im Rumpf. Beides gehört in die Versicherungssumme, sonst fehlt im Schadenfall genau das, was den Sport ausmacht.
Beitrag berechnen
Drin. Und nicht drin.
Was die Police trägt und was sie nicht trägt, in zwei Spalten nebeneinander.
Versichert
Nicht versichert
Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie den Notruf unter 03375 / 29 28 95
Die drei Fragen, die Sie wirklich haben
Was es kostet, was drin ist und wie schnell Sie versichert sind.
Bevor Sie unterschreiben
Nicht „was kostet es" für Ihr Ruderboot, das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.
„Zahlt der im Schadenfall auch?"
Mit unserer Regulierungsvollmacht begleiten wir Ihren Schaden, auch für Ihr Ruderboot: eine Meldung bei uns, dann kümmern wir uns um Sachverständige und eine der über 2.000 Partnerwerften, bis gezahlt ist. Die Werft rechnet direkt ab; Sie zahlen nur den Selbstbehalt.
Die Schadenuhr, Stunde für Stunde →„Wer ist dann am Telefon?"
Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, drei eigene Büros in Königs Wusterhausen, Salzburg und Palma. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie für Ihr Ruderboot einen Ansprechpartner mit Namen, und nach Feierabend eine Nummer, die jemand abnimmt.
Notruf 03375 / 29 28 95 →„Und wenn ich falsch entscheide?"
Finden Sie denselben Schutz für Ihr Ruderboot woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn das andere Angebot besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.
Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →Häufig gefragt
Die Fragen, die am Telefon am häufigsten kommen, kurz beantwortet.
Fragen und Antworten
Wann ist mein Ruderboot versichert?
Durchgehend, und an zwei Orten: auf dem Wasser innerhalb des Fahrtgebietes, das in Ihrem Versicherungsschein steht, und an Land, einschließlich An-Land-Ziehen, Zu-Wasser-Lassen sowie Reparatur, Inspektion und Überholung an einem geeigneten Liegeplatz. Das Winterlager ist damit eingeschlossen. Beim Verlassen des vereinbarten Fahrtgebietes unterscheiden sich die Tarife: Im Premium sind bis zu sechs Wochen im Versicherungsjahr darüber hinaus mitversichert, im Basis-Tarif brauchen Sie dafür eine Vereinbarung vorab. Wer das weltweite Fahrtgebiet wählt, führt ab 300 Seemeilen Standortveränderung das digitale Logbuch. Und bei einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager.
Braucht ein Ruderboot eine eigene Versicherung?
Für die Haftpflicht meist nicht, sie steckt in der Regel schon in Ihrer privaten Haftpflicht. Für das Boot selbst braucht es eine Kasko, sie beginnt bei 59 Euro im Jahr und deckt Diebstahl, Sturm, Kollision, Winterlager und die Skulls. Prüfen Sie vorher, welche der drei Policen im Schadenfall wirklich zahlt.
Reicht für ein Ruderboot die Haftpflicht?
Für viele Ruderboote ja, weil der Wert überschaubar ist und der eigene Schaden verkraftbar. Sobald Rennruderboote, Skulls oder Vereinsbestände im Spiel sind, sieht die Rechnung anders aus, und dann lohnt die Kasko.
Ist das Boot am Ufer oder im Bootshaus versichert?
Ja, Landaufenthalt und Lagerung gehören dazu. Beim Bootshaus lohnt der Blick in den Vertrag des Vereins: Der Verein versichert das Gebäude, nicht zwingend die Boote darin. Wer das verwechselt, steht nach einem Brand ohne Deckung da.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Ruderboot?
In der Kasko beim Ruderboot wählen Sie zwischen 500 und 1.000 Euro; der höhere Betrag senkt den Beitrag. Zusatzabzüge je Schadenart gibt es nicht, nach längerer Kundendauer halbiert sich der Selbstbehalt. Nur beim Diebstahl außerhalb verschlossener Räume verdoppelt er sich im Basis und Basis PLUS, das Premium kennt diese Regel nicht.
Sind eigene Fahrfehler beim Ruderboot versichert?
Ja, wenn das Ruderboot vollkaskoversichert ist. Dann sind der eigene Fehler am Ruder, die Grundberührung und die Kollision gedeckt, und bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer im Basis PLUS bis 25 Prozent der Versicherungssumme nicht, im Premium bis 50 Prozent nicht. Ausgeschlossen bleibt allein Vorsatz. Die Teilkasko deckt nur, was von außen kommt.
Sind Sturm, Diebstahl und Vandalismus beim Ruderboot versichert?
Ja: Sturm, Brand und der Diebstahl des ganzen Bootes schon in der Teilkasko, das Sinken, der Diebstahl einzelner Skulls und mutwillige Beschädigung in der Vollkasko ab Basis-Plus. Beides gilt auch am Ufer, im Bootshaus und auf dem Hänger. Diebstahl aus einem offenen Bootshaus setzt voraus, dass das Boot so gesichert war, wie es dort üblich ist.
Neuwert oder Zeitwert: was zahlt die Kasko für ein Ruderboot im Totalschaden?
Das hängt am Tarif. Vollkasko heißt feste Taxe: Der beim Abschluss vereinbarte Wert wird gezahlt, ohne Abzug neu für alt, das Ruderboot wird nach dem Schaden nicht neu geschätzt. Teilkasko heißt Zeitwert, also das, was das Ruderboot unmittelbar vor dem Schaden wert war.
Gilt der Schutz für ein Ruderboot auch im Ausland?
Ja. Maßgeblich ist das Fahrtgebiet im Versicherungsschein, für ein Ruderboot in der Regel Europa einschließlich Mittelmeer, weltweit auf Wunsch. Der Transport in den Urlaub ist eingeschlossen, im Premium außerdem sechs Wochen im Jahr über das Fahrtgebiet hinaus. Nehmen Sie den Haftpflichtnachweis mit, Italien, Spanien und Kroatien kontrollieren ihn.
Ist eine Versicherung für ein Ruderboot gesetzlich vorgeschrieben?
Ohne Motor nirgends: Die gesetzlichen Pflichten in Italien, Spanien oder Kroatien gelten für motorisierte Fahrzeuge. Für ein Ruderboot mit Hilfsmotor greifen sie dort dagegen. Unabhängig vom Gesetz verlangen viele Vereine, Häfen und Regattaveranstalter den Haftpflichtnachweis.