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Beitragsanpassung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Beitrag
Eine Beitragsanpassung ist die Änderung des Beitrags für einen laufenden Vertrag, obwohl sich am Schutz nichts ändert. Grundlage ist nicht Ihr eigener Schadenverlauf, sondern die Schadenentwicklung einer ganzen Risikogruppe: Zahlen die Versicherer für vergleichbare Boote mehr aus als kalkuliert, steigt der Beitrag für alle in dieser Gruppe. Ein Beispiel vom Wasser: Nach zwei Sturmjahren mit zerstörten Liegeplätzen zahlen die Versicherer deutlich mehr, und die Rechnung für die nächste Saison fällt höher aus, obwohl Ihr Boot nie einen Kratzer hatte. Steigt der Beitrag, ohne dass die Leistung mitwächst, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Bei uns: In Kasko und Haftpflicht steht sie in allen drei Tarifen unter Ziffer B-6. In der Kasko dürfen wir jährlich nachkalkulieren, alle 3 Jahre müssen wir es, und angepasst wird erst ab einer Veränderung von 5 Prozent. In der Haftpflicht ermittelt ein unabhängiger Treuhänder den Prozentsatz, unter 5 Prozent bleibt der Beitrag stehen. Ziffer 7.8 im Rechtsschutz regelt dasselbe, im Unfallschutz fehlt sie.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.