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Beiboot
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Das Beiboot ist das kleine Boot, das ein größeres mitführt: das Dinghi am Heck, das Schlauchboot an Deck, der Tender in den Davits. Die Bedingungswerke fassen den Begriff eng. Es dient dem Übersetzen von Besatzung und Gästen oder der Rettung anderer aus Seenot, und es darf sich nur eine begrenzte Strecke vom Mutterschiff entfernen. Wer damit allein zum Angeln fährt, während die Yacht in der Bucht vor Anker liegt, verlässt diese Definition schnell. In der Kaskoversicherung ist das Beiboot außerdem selten einfach ein Stück Bootszubehör, sondern eine eigene Position mit eigener Versicherungssumme.
Bei uns: Im Kasko sind Beiboot, Bootstrailer, Außenbordmotor und Wassersportausrüstung in allen drei Tarifen nur dann mitversichert, wenn sie beantragt und mit eigener Versicherungssumme im Versicherungsschein stehen. In Basis PLUS und Premium entfällt für Beiboote die Selbstbeteiligung. In der Haftpflicht führen Basis PLUS und Premium eine eigene Beiboot-Klausel, das Bedingungswerk der Basis nicht.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.