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Fahrtgebiet

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag

Das im Vertrag vereinbarte Gewässer, in dem der Schutz gilt. Fahren Sie darüber hinaus, kann die Deckung entfallen, und rückwirkend erweitern lässt sich ein Fahrtgebiet nicht. Manche Verträge enthalten Zusatzausschlüsse für Hurrikan- oder Zyklongebiete.

Bei uns: Von Binnen bis weltweit wählbar, ohne Hurrikan- oder Zyklonausschlussklausel (A-2). Aufenthalt an Land, An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen sowie Transporte mit geeigneten Transportmitteln sind eingeschlossen (A-2.1.2, A-2.1.3). Bei weltweitem Fahrtgebiet führen Sie ab 300 Seemeilen Standortwechsel das digitale Logbuch. Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager.

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