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Insassenunfallversicherung

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag

Die Insassenunfallversicherung zahlt, wenn Menschen an Bord bei einem Unfall verletzt werden oder sterben, und zwar unabhängig davon, wer schuld ist. Sie ergänzt die Haftpflicht, die nur zahlt, wenn ein anderer haftet. Typisch ist, dass die Versicherungssumme auf die Personen aufgeteilt wird, die beim Unfall an Bord sind, und dass der Vertrag festlegt, wer überhaupt versichert ist. Beispiel: Beim Anlegen rutscht ein Gast auf nassem Deck aus und bricht sich das Handgelenk.

Bei uns: In unserer Wassersport-Unfallversicherung ist in Basis nur der Eigner versichert, in Basis PLUS zusätzlich die Familienmitglieder ersten Grades, im Premium alle berechtigten Insassen, also Skipper, Crew und Gäste, Ziffer A-1.1. In allen Tarifen wird die Versicherungssumme durch die Zahl der Personen an Bord geteilt.

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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.

Ein Gutachter zeigt am Steg einer Eignerin einen Kratzer am Rumpf ihres Motorboots, Abendlicht

Schaden am Boot

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Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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