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Internationale Versicherungsbestätigung

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag

Der mehrsprachige Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz, oft IVK genannt. In Ländern mit Versicherungspflicht, etwa Kroatien, Italien, Spanien, Voraussetzung fürs Zuweisen eines Liegeplatzes und für Kontrollen.

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