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Teilschaden

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Entschädigung

Ein Teilschaden ist ein Schaden, der sich reparieren lässt, im Gegensatz zum Totalschaden, bei dem das Boot verloren oder zerstört ist. Die meisten Kaskoschäden sind Teilschäden: ein eingedrücktes Rumpfstück, ein beschädigter Antrieb, ein gerissenes Segel. Entscheidend ist, wie der Vertrag sie bezahlt: ohne Abzug, oder mit einem Abzug, der mit dem Alter des Bootes wächst. Beispiel: Nach einer Kollision im Hafen muss das Gelcoat am Bug ausgebessert und neu lackiert werden.

Bei uns: Basis PLUS und Premium ersetzen Teilschäden ohne altersbedingte Abzüge, Ziffern A-9.4 und A-9.2, sofern nichts anderes im Vertrag steht. In der Basis gilt der Zeitwert mit gestaffeltem Abzug: bis 3 Jahre keiner, nach 3 Jahren 20 Prozent, nach 5 Jahren 35 Prozent, ab 10 Jahren 50 Prozent, Ziffer A-8.1.

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Ein Gutachter zeigt am Steg einer Eignerin einen Kratzer am Rumpf ihres Motorboots, Abendlicht

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