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Totalschaden
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Entschädigung
Ein Totalschaden liegt vor, wenn ein Boot nicht mehr zu retten ist oder eine Reparatur mehr kosten würde, als es wert ist. Die Bedingungswerke trennen zwei Fälle: die Zerstörung, bei der das Wrack noch da ist, und den Totalverlust ohne Aussicht auf Wiedererlangen, etwa nach dem Sinken in tiefem Wasser. Daran hängt die einzige Zahl, die im Schadenfall zählt: Kommt die im Vertrag festgehaltene Summe zur Auszahlung oder der Zeitwert am Schadentag, also der Preis, den ein gleich altes Boot heute kostet? Bei einem zwölf Jahre alten Schiff liegen dazwischen leicht mehrere zehntausend Euro. Was der Verkauf der Reste einbringt, wird abgezogen.
Bei uns: Basis zahlt den Zeitwert, bei Totalverlust und Zerstörung mit Altersabzug: bis 3 Jahre ohne, ab 10 Jahren 50 Prozent. In Basis PLUS und Premium ist die Versicherungssumme feste Taxe. Premium zahlt sie ohne Altersgrenze aus, Basis PLUS verlangt den Nachweis der Wiederbeschaffung, ab 5 Jahren auch, dass der Zeitwert die halbe Summe erreicht. Die Selbstbeteiligung entfällt dort, beim Jetski nicht.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.