Zum Inhalt springen

Startseite / Glossar / Umweltschaden

Umweltschaden

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Haftpflicht

Auslaufender Kraftstoff, Öl im Hafenbecken, behördlich angeordnete Sanierung eines Gewässers. Diese Schäden treffen Dritte und die Allgemeinheit, nicht Ihr Boot, sie gehören in die Haftpflicht und können jede Kaskosumme übersteigen.

Bei uns: Gewässerschäden einschließlich Grundwasser trägt die Haftpflicht in allen drei Tarifen im Rahmen der Deckungssumme (A-9). Für die Sanierung nach dem Umweltschadensgesetz gelten eigene Summen je Fall und Jahr: Basis 3 Mio. €, Basis PLUS 25 Mio. €, Premium 50 Mio. € (A-10.5).

Passende Themen

Weitere Begriffe

Vorheriger Begriff: Totalschaden Nächster Begriff: Unterschlagung Alle 66 Begriffe im Glossar

Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.

Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.

Ein Gutachter zeigt am Steg einer Eignerin einen Kratzer am Rumpf ihres Motorboots, Abendlicht

Schaden am Boot

Erst ansehen, dann melden.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.