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Umweltschaden
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Haftpflicht
Auslaufender Kraftstoff, Öl im Hafenbecken, behördlich angeordnete Sanierung eines Gewässers. Diese Schäden treffen Dritte und die Allgemeinheit, nicht Ihr Boot, sie gehören in die Haftpflicht und können jede Kaskosumme übersteigen.
Bei uns: Gewässerschäden einschließlich Grundwasser trägt die Haftpflicht in allen drei Tarifen im Rahmen der Deckungssumme (A-9). Für die Sanierung nach dem Umweltschadensgesetz gelten eigene Summen je Fall und Jahr: Basis 3 Mio. €, Basis PLUS 25 Mio. €, Premium 50 Mio. € (A-10.5).
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.