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Unterschlagung

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Ausschlüsse

Unterschlagung heißt, dass jemand das Boot rechtmäßig in den Händen hatte und es dann für sich behält. Der Unterschied zum Diebstahl liegt am Anfang, nicht am Ende. Wer nachts das Schloss aufbricht, stiehlt. Wer das Boot übers Wochenende geliehen bekommt, es für eine Saison chartert oder zur Reparatur übernimmt und danach nicht zurückgibt, unterschlägt es. Für den Eigner sieht beides gleich aus, der Liegeplatz ist leer. Rechtlich sind es zwei verschiedene Vorgänge, und Kaskowerke behandeln sie getrennt.

Bei uns: In allen drei Kaskotarifen ist Unterschlagung oder Betrug ausgeschlossen: Basis in Ziffer A-5.2 j, Basis PLUS und Premium jeweils in Ziffer A-6.2 j. Versichert bleibt der Diebstahl des Bootes, ab Basis PLUS zusätzlich Einbruchdiebstahl und der Diebstahl fest mit dem Fahrzeug verbundener Teile.

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