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Unterversicherung

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag

Liegt vor, wenn die Versicherungssumme unter dem wirklichen Wert liegt. Der Versicherer darf die Entschädigung dann im Verhältnis kürzen, auch bei einem Teilschaden. Wer 60.000 € versichert, wo 100.000 € stehen müssten, bekommt bei 10.000 € Schaden nur 6.000 €.

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