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Urlaubsdeckung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag
Die Urlaubsdeckung dehnt das vereinbarte Fahrtgebiet für eine begrenzte Zeit aus, ohne den Vertrag für das ganze Jahr umzustellen. Gedacht ist sie für den einen Törn, der aus dem gewohnten Revier hinausführt: Wer Nordsee und Ostsee versichert hat und einmal um Land's End herum zur französischen Atlantikküste will, verlässt sein Gebiet, möchte aber nicht zwölf Monate für das größere zahlen. Ob ein Vertrag eine solche Erweiterung kennt, wie lange sie gilt und ob sie vorher abzusprechen ist, steht im Bedingungswerk. Rückwirkend erweitern lässt sich ein Fahrtgebiet nirgends, und ein Schaden jenseits der Grenze wird zum teuersten Teil der Reise.
Bei uns: Alle drei Kaskotarife verlangen dasselbe zuerst: Ein Überschreiten der im Versicherungsschein festgelegten Fahrtgrenzen ist nur in Absprache mit uns, von Fall zu Fall und vor Risikobeginn zulässig. Der Premiumtarif nennt in seinem Geltungsbereich zusätzlich eine kurzfristige Erweiterung von maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr. Kurz gesagt: vor dem Törn melden, nicht danach.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.