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Veräußerung

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag

Veräußerung ist der Verkauf des versicherten Bootes, also der Übergang des Eigentums auf den Käufer. Anders als viele erwarten, endet eine Kaskoversicherung damit nicht von selbst: Nach § 95 VVG tritt der Erwerber in den laufenden Vertrag ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten. Beide Seiten dürfen sich danach lösen, der Versicherer mit einer Frist von einem Monat, der Käufer sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode. Wer im Frühjahr sein Boot verkauft und die Meldung vergisst, riskiert, dass nach einem späteren Schaden niemand leistet. Der Verkauf gehört deshalb unverzüglich in Textform gemeldet, mit dem Datum der Übergabe.

Bei uns: In der Kasko regeln Basis Ziffer A-13, Basis PLUS Ziffer A-17 und Premium Ziffer A-18 den Verkauf gleichlautend: Der Erwerber tritt nach § 95 VVG in den Vertrag ein, Verkäufer und Käufer haften gemeinsam für den Beitrag der laufenden Periode, und der Verkauf ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen. In der Wassersport-Haftpflicht endet der Vertrag dagegen mit dem Verkauf, Ziffer B-4.1.

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Freunde singen zur blauen Stunde zur Gitarre auf einem Ponton-Boot unter einer Lichterkette

Blaue Stunde

Lichter an, Leinen fest, Sorgen los.

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