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Deckungssumme
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Haftpflicht
Die Höchstsumme für Schäden, die Sie anderen zufügen. Achten Sie nicht nur auf die Gesamtsumme, sondern auf die Höchstleistung je geschädigte Person: Manche Verträge nennen zehn Millionen Gesamtsumme und begrenzen Personenschäden je Person auf drei.
Bei uns: Wählbar 10, 25 oder 50 Mio. €. In Basis PLUS und Premium ist die Leistung je entschädigungspflichtige Person auf 15 Mio. € begrenzt, im Premium für Personenschäden insgesamt auf 25 Mio. € (A-13.1.1). Für die Sanierung nach dem Umweltschadensgesetz gelten eigene Summen: Basis 3 Mio. €, Basis PLUS 25 Mio. €, Premium 50 Mio. € (A-10.5).
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.