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Wassersport-Rechtsschutz
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Vertrag
Die Rechtsschutzversicherung rund ums Boot zahlt nicht den Streitgegenstand, sondern das Verfahren darum: Anwalt, Gericht, Sachverständige, Zeugen, Dolmetscher. Versichert ist dabei nicht jeder Konflikt, sondern nur die im Vertrag genannten Leistungsarten, also etwa Schadenersatz, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungssachen oder Vertragsrecht. Beispiel: Beim Ablegen rammt ein anderes Boot Ihr Heck, dessen Versicherer bestreitet den Hergang und kürzt die Werftrechnung um die Hälfte. Wer dann klagt, legt Gerichts- und Anwaltskosten vor und bleibt bei einer Niederlage darauf sitzen.
Bei uns: Alle drei Tarife tragen Schadenersatz-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz samt telefonischer Rechtsberatung, beim Schadenersatz ohne Begrenzung der Versicherungssumme. Ab Basis PLUS gilt er auch im Vertrags- und Sachenrecht, also beim Streit mit Werft oder Verkäufer. Premium deckt zusätzlich Liegeplatz, Winterlager und Stellplatz, dort nach drei Monaten Wartezeit.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.