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Wer zahlt Schäden durch Silvesterfeuerwerk?

Kurz gesagt

Schäden durch Silvesterfeuerwerk zahlt zuerst der Verursacher, meist über seine private Haftpflicht, die ab etwa 20 Euro im Jahr kostet. Ist er nicht zu finden, zahlen Ihre eigenen Versicherungen: Hausrat und Wohngebäude bei Brand, die Teilkasko beim ausgebrannten Auto. Lackschäden am Auto laufen nur über die Vollkasko, und bei Vorsatz zahlt keine Haftpflicht.

Wer zahlt Schäden durch Silvesterfeuerwerk?

Was es kostet

Was Schäden durch Silvesterfeuerwerk kosten und was der Schutz dagegen kostet.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher Brandschaden in Hausrat und Wohngebäude, Jahresende 2020etwa 3.800 Euro je Brand
Zusätzliche Brände zum Jahresende 2020 zusammenrund 8.000 Brände, etwa 31 Millionen Euro
Pkw-Brand, Durchschnitt 2023über 7.100 Euro je Schaden
Private Haftpflicht für Singlesab etwa 20 bis 30 Euro im Jahr
Sehr gute Familientarife Haftpflichtab etwa 48 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Schadenzahlen stammen aus Veröffentlichungen des Versichererverbands,

die Beiträge aus veröffentlichten Tarifvergleichen.

Ihr Beitrag hängt von Deckungssumme und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rakete auf dem Nachbarbalkon

Ein Nachbar startet eine Rakete aus der Hand, sie fliegt auf den Balkon der Mieterin im zweiten Stock. Gartenmöbel und Sonnenschirm brennen, Balkontür und Fassade sind verrußt. Die Beträge sind angenommen.

Gartenmöbel und Schirm, Neuwert1.200 Euro
Dieselben Sachen, Zeitwert nach fünf Jahren600 Euro
Reinigung und Anstrich von Fassade und Balkontür1.800 Euro
Verursacher bekannt: seine Haftpflicht zahlt600 Euro an die Mieterin, 1.800 Euro an den Vermieter
Mieterin meldet zusätzlich ihrer HausratNeuwert 1.200 Euro, die Hausrat holt sich das Geld beim Verursacher zurück
Verursacher unbekanntHausrat der Mieterin 1.200 Euro, Wohngebäude des Vermieters 1.800 Euro

Mit eigener Hausrat bekommt die Mieterin in beiden Fällen den Neuwert. Ohne Hausrat und ohne bekannten Täter bleibt sie auf 1.200 Euro sitzen. Der Nachbar zahlt dank Haftpflicht nichts aus eigener Tasche.

Der Verursacher haftet

Wer Feuerwerk zündet, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Fliegt eine Rakete auf den Balkon des Nachbarn, weil sie schräg oder zu nah am Haus gestartet wurde, ist das fahrlässig. Der Verursacher muss den Schaden ersetzen, und dafür springt seine private Haftpflichtversicherung ein. Sie zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, aber nie bei Vorsatz.

Die Haftpflicht ersetzt Sachen zum Zeitwert, also abzüglich Alter und Abnutzung. Ein fünf Jahre alter Gartentisch bringt deshalb weniger als ein neuer kostet. Bei Verletzungen zahlt sie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Wer selbst zu nah stand, muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Wenn niemand den Täter kennt

In der Silvesternacht lässt sich oft nicht klären, wessen Rakete es war. Dann zahlen Ihre eigenen Versicherungen, und zwar nach deren Regeln. Ihre Hausratversicherung ersetzt durch Feuer oder Löschwasser beschädigte Einrichtung zum Neuwert. Brennt die Fassade, der Dachstuhl oder die Balkonverkleidung, ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig.

Am Auto entscheidet die Art des Schadens. Brennt das Auto, zahlt die Teilkasko, und Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt. Brandflecken im Lack oder ein zerstörter Spiegel gelten als Vandalismus und laufen nur über die Vollkasko, mit Rückstufung.

SchadenWer zahlt, wenn der Verursacher bekannt istWer zahlt, wenn er unbekannt ist
Brand auf dem Balkon, Möbel zerstörtHaftpflicht des Verursachers, ZeitwertIhre Hausrat, Neuwert
Fassade oder Dach verrußt oder angebranntHaftpflicht des VerursachersWohngebäude des Eigentümers
Fensterscheibe durch Böller zerstörtHaftpflicht des VerursachersGlasversicherung, wenn vorhanden
Auto ausgebranntHaftpflicht des VerursachersTeilkasko, ohne Rückstufung
Brandflecken im AutolackHaftpflicht des VerursachersVollkasko, mit Rückstufung
Verletzung beim ZuschauenHaftpflicht des Verursachers, auch SchmerzensgeldKrankenkasse, private Unfallversicherung
Eigene Verletzung beim Zündenniemand außer Ihren eigenen VersicherungenKrankenkasse, private Unfallversicherung

Brandloch ist nicht gleich Brand

Hausrat und Wohngebäude zahlen bei Brand, also bei einem Feuer, das sich selbst ausbreiten kann. Ein glühendes Stück Rakete, das nur ein Loch in die Markise oder den Teppich sengt, ist in vielen Bedingungen ein Sengschaden und nicht versichert. Gute Tarife schließen Sengschäden ausdrücklich ein. Sehen Sie in Ihren Bedingungen nach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Bei einem bekannten Verursacher spielt das keine Rolle. Seine Haftpflicht zahlt jeden Schaden, für den er haftet, auch ein kleines Brandloch.

Was beim Zünden erlaubt ist

Feuerwerk der Kategorie F2, also Raketen, Batterien und Böller aus dem Handel, dürfen Erwachsene nur am 31. Dezember und am 1. Januar abbrennen. Verboten ist es in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Viele Städte erlassen zusätzlich eigene Verbotszonen.

Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Für Ihre eigene Hausrat oder Kasko kann ein Verstoß als grobe Fahrlässigkeit gelten und die Leistung kürzen, wenn der Tarif das nicht einschließt. Wer unerlaubtes Feuerwerk ohne Prüfzeichen verwendet oder absichtlich auf Menschen oder Autos zielt, muss mit Streit und im Fall von Vorsatz mit gar keiner Leistung rechnen.

Wann Sie keine zusätzliche Versicherung brauchen

Für Silvester gibt es keine eigene Police. Wer eine private Haftpflicht mit mindestens 10 Millionen Euro Deckung hat, eine Hausrat und eine Teilkasko für das Auto, ist für die üblichen Fälle versorgt. Prüfen Sie nur, ob Ihre Hausrat grobe Fahrlässigkeit und Sengschäden einschließt.

Wer gar nicht zündet und keine Haftpflicht hat, braucht trotzdem eine. Der Schaden durch Silvesterfeuerwerk ist nur ein Beispiel, die Haftpflicht deckt jeden Alltagsschaden an anderen ab.

Schritt für Schritt

  1. Personen in Sicherheit bringen und bei Brand die Feuerwehr rufen.
  2. Schäden noch in der Nacht fotografieren, Reste der Rakete aufheben.
  3. Zeugen und, wenn möglich, den Verursacher mit Namen und Anschrift notieren.
  4. Bei bekanntem Verursacher dessen Haftpflichtversicherung erfragen und den Schaden dort melden.
  5. Bei Brand parallel Ihre Hausrat oder den Vermieter informieren, bei Autoschäden die Kfz-Versicherung.
  6. Bei Sachbeschädigung durch Unbekannte Anzeige bei der Polizei erstatten.

Checkliste

  • Private Haftpflicht mit mindestens 10 Millionen Euro Deckung
  • Grobe Fahrlässigkeit in der Hausrat eingeschlossen
  • Sengschäden in der Hausrat mitversichert
  • Teilkasko für das Auto, Vollkasko bei neuem Wagen
  • Glasversicherung, wenn große Fenster oder Wintergarten vorhanden
  • Nur geprüftes Feuerwerk mit Registriernummer und CE-Zeichen

Häufige Fehler

  • Den Schaden nicht sofort dokumentieren und später keine Beweise haben
  • Lackschäden über die Vollkasko melden, obwohl der Verursacher bekannt ist
  • Glauben, die Hausrat zahle jedes Brandloch
  • Raketen aus der Hand oder vom Balkon starten und damit grobe Fahrlässigkeit riskieren
  • Unerlaubte Böller zünden und den Versicherungsschutz gefährden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Haftpflicht, wenn meine Rakete ein fremdes Auto beschädigt?

Ja, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben. Sie zahlt den Schaden am Auto zum Zeitwert und wehrt überhöhte Forderungen ab. Bei Absicht zahlt sie nicht.

Wer zahlt, wenn eine Rakete mein Fenster zerschlägt und niemand es gewesen sein will?

Ohne bekannten Verursacher Ihre Glasversicherung, wenn Sie eine haben. Brennt es danach in der Wohnung, zahlt die Hausrat für die Einrichtung.

Was zahlt die Teilkasko an Silvester?

Den Brand des Autos und Schäden durch Explosion. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich. Lackschäden und Vandalismus zahlt nur die Vollkasko.

Bin ich versichert, wenn ich mich selbst verletze?

Die Krankenkasse zahlt die Behandlung. Eine private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden, etwa am Finger oder Auge. Eine Haftpflicht zahlt nie für eigene Verletzungen.

Dürfen Raketen schon vor Silvester gezündet werden?

Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Erwachsene nur am 31. Dezember und 1. Januar zünden. Viele Städte verbieten es zusätzlich in Innenstädten oder an bestimmten Plätzen.

Zahlt die Haftpflicht auch bei illegalen Böllern?

Bei Fahrlässigkeit, auch grober, grundsätzlich ja. Wer verbotene Sprengkörper bewusst auf Menschen, Autos oder Häuser richtet, handelt vorsätzlich. Dann zahlt keine Haftpflicht, und es drohen strafrechtliche Folgen.

Quellen

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