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Kentern

Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko

Kentern heißt, dass ein Boot so weit krängt, dass es umschlägt und kieloben oder auf der Seite im Wasser liegt. Bei Jollen gehört das fast zum Segeln dazu, bei Yachten und Motorbooten ist es selten und meist schwer. Teuer wird oft nicht das Umschlagen selbst, sondern was folgt: Wasser im Motor und in der Elektrik, verlorene Ausrüstung, Bergung und Abschleppen. Beispiel: Eine Jolle kentert in einer Gewitterböe, der Außenborder läuft voll Wasser.

Bei uns: In Basis PLUS und Premium ist das Kentern ausdrücklich als Unfall des Fahrzeugs genannt, Ziffer A.3.1.1, ebenso das Sinken als Folge. Die Basis deckt keinen Unfall des Fahrzeugs. Bergungskosten nach einem Kentern sind Teil der Leistung, wenn der Schaden selbst versichert ist.

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