Startseite / Fahrtgebiete Österreich / Weltweites Fahrtgebiet
Bootsversicherung Weltweites Fahrtgebiet aus Österreich
Weltweit, ab Österreich
Weltweit heißt weltweit, nicht Europa mit Zusatz.
Wer aus Österreich weltweit fährt, hat kein Meer vor der Tür und deshalb fast immer einen Liegeplatz im Ausland. Genau das macht die Fahrtgebietsfrage hier größer als anderswo: Der Vertrag muss nicht nur die Reise decken, sondern auch das dauerhafte Liegen fern von zu Hause.
Auf einen Blick
Kein Zonenschnitt, keine Sperrzeit, keine Hurrikanklausel
Ohne Zuschlag und ohne Zeitlimit
Digitales NAMMERT-Logbuch ab 300 Seemeilen Standortänderung
Elf Prozent Versicherungssteuer bei österreichischem Liegeplatz
Wissenswertes
Bootsversicherung für Weltweites Fahrtgebiet, was österreichische Eigner wissen sollten
Viele Verträge nennen weltweit und meinen Europa mit Ausnahmen. Der Schnitt läuft dann über Breitengrade, über Sperrzeiten in der Sturmsaison oder über eine Liste von Auflagen, die im Ernstfall zu erfüllen sind. Bei uns gibt es diesen Schnitt nicht, dafür eine Auflage: Ab 300 Seemeilen Standortänderung ist das digitale Logbuch zu führen.
Für österreichische Eigner kommt die Steuerfrage dazu. Maßgeblich ist, wo das Risiko liegt. Bleibt der Liegeplatz in Österreich und das Boot geht auf Reise, gilt der österreichische Satz von elf Prozent. Wird der ausländische Hafen zum dauerhaften Zuhause des Bootes, ändert sich die Zuständigkeit, und das gehört vorher besprochen.
Der zweite Punkt, an dem weltweite Verträge auseinandergehen, ist die Crew. Einhandsegeln ist bei uns mitversichert, ohne Zuschlag und ohne Meldung jeder Etappe. In unserer Langfahrt-Erhebung (sieben Anbieter, Stand 01.08.2026) schloss einer das Einhandsegeln im Grundwerk aus.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gibt es eine Sperrzeit in der Sturmsaison?
Für Eigner in Österreich gilt: Für Weltweites Fahrtgebiet gilt: Bei uns nicht. Keine Hurrikan- oder Zyklonklausel, kein gesperrter Monat, kein erhöhter Selbstbehalt in der Saison. Die übliche Sorgfaltspflicht gilt weiter, im August wie im Januar.
Was ist das digitale Logbuch?
Für Eigner in Österreich gilt: Für Weltweites Fahrtgebiet gilt: Eine Auflage der Langfahrtdeckung: Ab 300 Seemeilen Standortänderung wird es geführt. Tritt der Schaden außerhalb des gemeldeten Standortes ein, darf die Entschädigung gekürzt werden. Wer es führt, erfüllt die Pflicht und hat zugleich die Unterlage für den Schadenfall.
Bleibt der österreichische Steuersatz auf Reise?
Für Eigner in Österreich gilt: Ja, auch für Weltweites Fahrtgebiet: solange der Liegeplatz in Österreich bleibt. Verlegen Sie ihn dauerhaft ins Ausland, richtet sich die Steuer nach dem neuen Liegeplatzland.
Ist eine Bootsversicherung im weltweiten Fahrtgebiet Pflicht?
Für Eigner in Österreich gilt: Für Weltweites Fahrtgebiet gilt: Das regelt jeder Anrainerstaat selbst, in Europa etwa Italien, Spanien, Kroatien, Griechenland und Dänemark mit gesetzlicher Pflicht. Auf Langfahrt entscheidet in der Praxis die Marina: Fast jede verlangt den Haftpflichtnachweis, oft mit Mindestsumme. Die IVK in zehn Sprachen deckt das ab, unsere Haftpflicht bis 50 Millionen Euro ebenfalls.
Passender Schutz
Weitere Fahrtgebiete
Eine Linie, zwei Rechtslagen
Das Fahrtgebiet ist keine Empfehlung
Die Polizze gilt nur im vereinbarten Gebiet „Weltweites Fahrtgebiet“, außerhalb besteht kein Schutz. Klären Sie vor dem Ablegen, ob es zur Nutzung passt und was eine kurzfristige Erweiterung kostet.
Reviergrenze prüfen
In 5 Minuten versichert.
Im Online-Rechner das Fahrtgebiet „Weltweites Fahrtgebiet“ wählen, Polizze am selben Tag erhalten, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.