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Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Kurz gesagt

Die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn Sie im Antrag Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, bei Suizid in den ersten drei Jahren, nach Mahnung bei unbezahltem Beitrag und bei Tod nach Laufzeitende. Falsche Angaben kann der Versicherer fünf Jahre lang prüfen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre. Wer ehrlich angibt und pünktlich zahlt, hat kaum Lücken.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Was es kostet

Was ehrliche Angaben kosten: Beitragsbeispiele für Nichtraucher und Raucher aus veröffentlichten Rechnungen.

BeispielRichtwert
30 Jahre, Nichtraucher, 250.000 Euroetwa 8 bis 12 Euro im Monat
45 Jahre, Nichtraucher, 250.000 Euroetwa 25 bis 40 Euro im Monat
30 Jahre, Raucher, 250.000 Euroetwa das Doppelte bis Dreifache, rund 16 bis 36 Euro im Monat
Zuschlag bei Vorerkrankung statt AblehnungRichtwert aus der Angebotspraxis: oft 25 bis 100 Prozent auf den Beitrag

Stand Oktober 2026.

Die Beiträge für Nichtraucher stammen aus einem veröffentlichten Beispiel,

der Raucherbeitrag ist daraus mit dem genannten Faktor gerechnet.

Der Zuschlag bei Vorerkrankungen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Laufzeit ab.

Rechenbeispiel

Verschwiegener Bluthochdruck, zwei verschiedene Todesursachen

Ein 40-Jähriger schließt 2023 eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro ab. Seinen behandelten Bluthochdruck gibt er nicht an, weil er ihn für harmlos hält. Gerechnet wird ein Todesfall drei Jahre später. Ob der Versicherer ihn bei Kenntnis mit Zuschlag oder gar nicht versichert hätte, entscheidet mit.

Verschuldengrob fahrlässig, nicht arglistig
Tod durch Herzinfarkt, Versicherer hätte abgelehntRücktritt, Umstand ursächlich: 0 Euro
Tod durch Herzinfarkt, Versicherer hätte mit Zuschlag angenommenVertrag wird rückwirkend angepasst: 250.000 Euro, der höhere Beitrag wird nachgefordert
Tod durch VerkehrsunfallUmstand nicht ursächlich, Auszahlung 250.000 Euro
Gleicher Fall mit Absicht verschwiegen, um Beitrag zu sparenArglist, keine Leistung, egal welche Todesursache
Gleicher Fall, Tod erst nach sechs Jahren, ohne VorsatzFünfjahresfrist abgelaufen, Auszahlung 250.000 Euro

Bei ehrlicher Angabe hätte die Familie in jedem Fall 250.000 Euro bekommen, schlimmstenfalls gegen einen Zuschlag im Beitrag. Das Weglassen kann die ganze Summe kosten, wenn die Krankheit zum Tod beiträgt oder Täuschung im Spiel ist.

Die Gründe im Überblick

Eine Risikolebensversicherung hat wenige Ausschlüsse. Die meisten Ablehnungen haben mit dem Antrag zu tun, nicht mit der Todesursache. Unfall, Krankheit, Herzinfarkt oder Krebs sind versichert, egal wann sie eintreten, solange der Vertrag läuft und die Angaben stimmten.

Die folgende Tabelle zeigt, wann der Versicherer nicht oder nur gekürzt zahlen muss und welche Fristen gelten.

GrundFolgeFrist
Gesundheitsfrage leicht fahrlässig falsch beantwortetKündigung oder angepasster Vertrag, kein Rücktrittfünf Jahre
Gesundheitsfrage grob fahrlässig falsch beantwortetRücktritt oder Anpassung; Leistung bleibt, wenn der Umstand für den Tod nicht ursächlich warfünf Jahre
Bewusst falsche AngabenRücktritt, keine Leistung bei ursächlichem Umstandzehn Jahre
Arglist, also Täuschungkeine Leistung, auch ohne Zusammenhang mit der Todesursachezehn Jahre
Selbsttötungkeine Todesfallleistung, nur ein eventueller Rückkaufswertdrei Jahre ab Vertragsschluss, im Vertrag verlängerbar
Folgebeitrag trotz Mahnung nicht bezahltkein Schutz nach Ablauf der Zahlungsfristmindestens zwei Wochen Frist
Tötung durch den Bezugsberechtigtendas Bezugsrecht gilt als nicht erteiltkeine
Tod nach Ende der Laufzeitkeine Leistungvertraglich festgelegtes Ende
Ausschlüsse der Bedingungenetwa aktive Teilnahme an Kriegen oder Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffenje nach Bedingungen

Falsche Gesundheitsangaben

Vor Vertragsschluss fragt der Versicherer in Textform nach Krankheiten, Behandlungen, Medikamenten, Gewicht und Rauchen. Sie müssen alles angeben, wonach gefragt wird und was Sie wissen. Nach Dingen, die nicht gefragt sind, müssen Sie nichts sagen. Der Versicherer darf sich nur auf seine Rechte berufen, wenn er Sie vorher gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat.

Wie hart die Folge ist, hängt vom Verschulden ab. Bei leichter Fahrlässigkeit kann er nur kündigen oder den Vertrag anpassen, etwa mit einem Zuschlag. Bei grober Fahrlässigkeit darf er zurücktreten, wenn er den Vertrag bei Kenntnis gar nicht geschlossen hätte; hätte er ihn mit Zuschlag angenommen, wird nur angepasst. Bei Vorsatz und Arglist ist der Vertrag weg. Seine Rechte muss er innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er davon erfahren hat.

Der Zusammenhang zählt

Tritt der Versicherer nach dem Todesfall zurück, muss er trotzdem zahlen, wenn der verschwiegene Umstand mit dem Tod nichts zu tun hat. Wer einen behandelten Bluthochdruck nicht angegeben hat und bei einem Verkehrsunfall stirbt, dessen Familie bekommt die Summe.

Anders bei Arglist. Wer den Versicherer bewusst täuscht, verliert den Schutz unabhängig von der Todesursache. Deshalb lohnt es sich nie, eine Krankheit wegzulassen, um einen günstigeren Beitrag zu bekommen.

Raucher und Nichtraucher

Raucher zahlen etwa das Doppelte bis Dreifache. Wer sich als Nichtraucher versichert, obwohl er raucht, verletzt die Anzeigepflicht. Viele Versicherer prüfen nach einem Todesfall Krankenakten und Laborwerte. Auch E-Zigaretten und gelegentliches Rauchen zählen in vielen Bedingungen als Rauchen.

Wer nach Vertragsschluss anfängt zu rauchen, muss das in der Regel nicht melden, solange die Bedingungen nichts anderes verlangen. Lesen Sie Ihre Bedingungen dazu genau.

Beitrag nicht bezahlt

Bleibt ein laufender Beitrag offen, muss der Versicherer Sie schriftlich mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Stirbt die versicherte Person nach Ablauf dieser Frist und ist der Beitrag noch offen, zahlt er nicht. Er kann den Vertrag dann auch kündigen.

Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird die Kündigung unwirksam. Für einen Todesfall in der Zwischenzeit gibt es aber keinen Schutz. Wer knapp bei Kasse ist, sollte lieber eine Beitragspause oder eine Herabsetzung der Summe vereinbaren.

Wann Sie die Police gar nicht brauchen

Eine Risikolebensversicherung schützt Menschen, die von Ihrem Einkommen abhängen, oder einen Kredit. Wer keine Angehörigen versorgt, keine Schulden hat oder genug Vermögen besitzt, braucht sie nicht. Dann lohnt es sich auch nicht, über Ausschlüsse nachzudenken.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Antrag Arztbesuche und Diagnosen der letzten Jahre bei der Krankenkasse abfragen.
  2. Jede Gesundheitsfrage vollständig und wörtlich beantworten, im Zweifel lieber mehr angeben.
  3. Bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen.
  4. Raucherstatus ehrlich angeben, E-Zigaretten eingeschlossen.
  5. Eine Kopie des Antrags mit allen Antworten aufbewahren.
  6. Lastschrift einrichten und Kontowechsel sofort melden.
  7. Hinterbliebenen sagen, wo Police und Antrag liegen.

Checkliste

  • Alle Gesundheitsfragen vollständig beantwortet
  • Kopie des Antrags bei den Unterlagen
  • Raucherstatus richtig angegeben
  • Beitrag per Lastschrift, Konto aktuell
  • Laufzeit passt zu Kredit und Alter der Kinder
  • Bezugsberechtigung geprüft und aktuell
  • Bedingungen zu Selbsttötung und Ausschlüssen gelesen

Häufige Fehler

  • Eine Krankheit weglassen, weil sie harmlos scheint
  • Sich als Nichtraucher versichern und gelegentlich rauchen
  • Mahnungen übersehen, weil sie an eine alte Adresse gehen
  • Die Laufzeit zu kurz wählen, sodass der Schutz vor dem Kreditende endet
  • Antwortkopie nicht aufbewahren und später nicht belegen können, was angegeben wurde

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Suizid?

In den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss nicht, danach ja. Auch in den ersten drei Jahren zahlt sie, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit geschah, der die freie Willensbestimmung ausschloss.

Wie lange kann der Versicherer falsche Angaben prüfen?

Fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlich oder arglistig falschen Angaben zehn Jahre. Ist der Todesfall innerhalb der Frist eingetreten, gilt die Frist für ihn nicht.

Zahlt sie bei einem Unfall im Ausland?

Ja, der Schutz gilt in der Regel weltweit. Ausnahmen regeln die Bedingungen, etwa für Kriegsgebiete.

Was ist, wenn ich eine Krankheit vergessen habe?

Melden Sie sie sofort nach. Bei leichter Fahrlässigkeit kann der Versicherer nur kündigen oder anpassen, wer selbst korrigiert, steht deutlich besser da als nach einem Todesfall.

Zahlt die Versicherung bei gefährlichen Hobbys?

Wenn Sie danach gefragt wurden und es angegeben haben, ja. Verschwiegene Hobbys wie Tauchen oder Fallschirmspringen sind eine Anzeigepflichtverletzung wie eine Krankheit.

Bekommen die Erben etwas, wenn der Vertrag abgelaufen ist?

Nein. Eine Risikolebensversicherung zahlt nur bei Tod während der Laufzeit. Gezahlte Beiträge gibt es nicht zurück.

Wer bekommt das Geld, wenn kein Bezugsberechtigter genannt ist?

Dann fällt die Summe in den Nachlass und geht an die Erben. Für Paare und Kreditabsicherung ist ein benannter Bezugsberechtigter meist die bessere Wahl.

Quellen

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