Alles zur Versicherung: Risikoleben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn Sie im Antrag Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, bei Suizid in den ersten drei Jahren, nach Mahnung bei unbezahltem Beitrag und bei Tod nach Laufzeitende. Falsche Angaben kann der Versicherer fünf Jahre lang prüfen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre. Wer ehrlich angibt und pünktlich zahlt, hat kaum Lücken.
Was ehrliche Angaben kosten: Beitragsbeispiele für Nichtraucher und Raucher aus veröffentlichten Rechnungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 30 Jahre, Nichtraucher, 250.000 Euro | etwa 8 bis 12 Euro im Monat |
| 45 Jahre, Nichtraucher, 250.000 Euro | etwa 25 bis 40 Euro im Monat |
| 30 Jahre, Raucher, 250.000 Euro | etwa das Doppelte bis Dreifache, rund 16 bis 36 Euro im Monat |
| Zuschlag bei Vorerkrankung statt Ablehnung | Richtwert aus der Angebotspraxis: oft 25 bis 100 Prozent auf den Beitrag |
Stand Oktober 2026.
Die Beiträge für Nichtraucher stammen aus einem veröffentlichten Beispiel,
der Raucherbeitrag ist daraus mit dem genannten Faktor gerechnet.
Der Zuschlag bei Vorerkrankungen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Laufzeit ab.
Rechenbeispiel
Ein 40-Jähriger schließt 2023 eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro ab. Seinen behandelten Bluthochdruck gibt er nicht an, weil er ihn für harmlos hält. Gerechnet wird ein Todesfall drei Jahre später. Ob der Versicherer ihn bei Kenntnis mit Zuschlag oder gar nicht versichert hätte, entscheidet mit.
| Verschulden | grob fahrlässig, nicht arglistig |
| Tod durch Herzinfarkt, Versicherer hätte abgelehnt | Rücktritt, Umstand ursächlich: 0 Euro |
| Tod durch Herzinfarkt, Versicherer hätte mit Zuschlag angenommen | Vertrag wird rückwirkend angepasst: 250.000 Euro, der höhere Beitrag wird nachgefordert |
| Tod durch Verkehrsunfall | Umstand nicht ursächlich, Auszahlung 250.000 Euro |
| Gleicher Fall mit Absicht verschwiegen, um Beitrag zu sparen | Arglist, keine Leistung, egal welche Todesursache |
| Gleicher Fall, Tod erst nach sechs Jahren, ohne Vorsatz | Fünfjahresfrist abgelaufen, Auszahlung 250.000 Euro |
Bei ehrlicher Angabe hätte die Familie in jedem Fall 250.000 Euro bekommen, schlimmstenfalls gegen einen Zuschlag im Beitrag. Das Weglassen kann die ganze Summe kosten, wenn die Krankheit zum Tod beiträgt oder Täuschung im Spiel ist.
Eine Risikolebensversicherung hat wenige Ausschlüsse. Die meisten Ablehnungen haben mit dem Antrag zu tun, nicht mit der Todesursache. Unfall, Krankheit, Herzinfarkt oder Krebs sind versichert, egal wann sie eintreten, solange der Vertrag läuft und die Angaben stimmten.
Die folgende Tabelle zeigt, wann der Versicherer nicht oder nur gekürzt zahlen muss und welche Fristen gelten.
| Grund | Folge | Frist |
|---|---|---|
| Gesundheitsfrage leicht fahrlässig falsch beantwortet | Kündigung oder angepasster Vertrag, kein Rücktritt | fünf Jahre |
| Gesundheitsfrage grob fahrlässig falsch beantwortet | Rücktritt oder Anpassung; Leistung bleibt, wenn der Umstand für den Tod nicht ursächlich war | fünf Jahre |
| Bewusst falsche Angaben | Rücktritt, keine Leistung bei ursächlichem Umstand | zehn Jahre |
| Arglist, also Täuschung | keine Leistung, auch ohne Zusammenhang mit der Todesursache | zehn Jahre |
| Selbsttötung | keine Todesfallleistung, nur ein eventueller Rückkaufswert | drei Jahre ab Vertragsschluss, im Vertrag verlängerbar |
| Folgebeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt | kein Schutz nach Ablauf der Zahlungsfrist | mindestens zwei Wochen Frist |
| Tötung durch den Bezugsberechtigten | das Bezugsrecht gilt als nicht erteilt | keine |
| Tod nach Ende der Laufzeit | keine Leistung | vertraglich festgelegtes Ende |
| Ausschlüsse der Bedingungen | etwa aktive Teilnahme an Kriegen oder Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen | je nach Bedingungen |
Vor Vertragsschluss fragt der Versicherer in Textform nach Krankheiten, Behandlungen, Medikamenten, Gewicht und Rauchen. Sie müssen alles angeben, wonach gefragt wird und was Sie wissen. Nach Dingen, die nicht gefragt sind, müssen Sie nichts sagen. Der Versicherer darf sich nur auf seine Rechte berufen, wenn er Sie vorher gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat.
Wie hart die Folge ist, hängt vom Verschulden ab. Bei leichter Fahrlässigkeit kann er nur kündigen oder den Vertrag anpassen, etwa mit einem Zuschlag. Bei grober Fahrlässigkeit darf er zurücktreten, wenn er den Vertrag bei Kenntnis gar nicht geschlossen hätte; hätte er ihn mit Zuschlag angenommen, wird nur angepasst. Bei Vorsatz und Arglist ist der Vertrag weg. Seine Rechte muss er innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er davon erfahren hat.
Tritt der Versicherer nach dem Todesfall zurück, muss er trotzdem zahlen, wenn der verschwiegene Umstand mit dem Tod nichts zu tun hat. Wer einen behandelten Bluthochdruck nicht angegeben hat und bei einem Verkehrsunfall stirbt, dessen Familie bekommt die Summe.
Anders bei Arglist. Wer den Versicherer bewusst täuscht, verliert den Schutz unabhängig von der Todesursache. Deshalb lohnt es sich nie, eine Krankheit wegzulassen, um einen günstigeren Beitrag zu bekommen.
Raucher zahlen etwa das Doppelte bis Dreifache. Wer sich als Nichtraucher versichert, obwohl er raucht, verletzt die Anzeigepflicht. Viele Versicherer prüfen nach einem Todesfall Krankenakten und Laborwerte. Auch E-Zigaretten und gelegentliches Rauchen zählen in vielen Bedingungen als Rauchen.
Wer nach Vertragsschluss anfängt zu rauchen, muss das in der Regel nicht melden, solange die Bedingungen nichts anderes verlangen. Lesen Sie Ihre Bedingungen dazu genau.
Bleibt ein laufender Beitrag offen, muss der Versicherer Sie schriftlich mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Stirbt die versicherte Person nach Ablauf dieser Frist und ist der Beitrag noch offen, zahlt er nicht. Er kann den Vertrag dann auch kündigen.
Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird die Kündigung unwirksam. Für einen Todesfall in der Zwischenzeit gibt es aber keinen Schutz. Wer knapp bei Kasse ist, sollte lieber eine Beitragspause oder eine Herabsetzung der Summe vereinbaren.
Eine Risikolebensversicherung schützt Menschen, die von Ihrem Einkommen abhängen, oder einen Kredit. Wer keine Angehörigen versorgt, keine Schulden hat oder genug Vermögen besitzt, braucht sie nicht. Dann lohnt es sich auch nicht, über Ausschlüsse nachzudenken.
Fragen und Antworten
In den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss nicht, danach ja. Auch in den ersten drei Jahren zahlt sie, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit geschah, der die freie Willensbestimmung ausschloss.
Fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlich oder arglistig falschen Angaben zehn Jahre. Ist der Todesfall innerhalb der Frist eingetreten, gilt die Frist für ihn nicht.
Ja, der Schutz gilt in der Regel weltweit. Ausnahmen regeln die Bedingungen, etwa für Kriegsgebiete.
Melden Sie sie sofort nach. Bei leichter Fahrlässigkeit kann der Versicherer nur kündigen oder anpassen, wer selbst korrigiert, steht deutlich besser da als nach einem Todesfall.
Wenn Sie danach gefragt wurden und es angegeben haben, ja. Verschwiegene Hobbys wie Tauchen oder Fallschirmspringen sind eine Anzeigepflichtverletzung wie eine Krankheit.
Nein. Eine Risikolebensversicherung zahlt nur bei Tod während der Laufzeit. Gezahlte Beiträge gibt es nicht zurück.
Dann fällt die Summe in den Nachlass und geht an die Erben. Für Paare und Kreditabsicherung ist ein benannter Bezugsberechtigter meist die bessere Wahl.
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